BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5607 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Leuchttürme in Blankenese Bereits im Dezember 2012 hat der Senat im Rahmen der Drs. 20/6223 erklärt: „Im Zuge der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe sollen die beiden Leuchttürme der Richtfeueranlage Blankenese durch Neubauten an anderer Stelle ersetzt werden“. Bis heute stehen die beiden von vielen Blankenesern als Wahrzeichen geliebten Leuchttürme an ihren bisherigen Standorten. In Blankenese ist eine besorgte Diskussion um die Zukunft der Leuchttürme entbrannt, die Weiternutzung im Rahmen eines Kunstprojekts wird im Bezirk diskutiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zuge der am 23. April 2012 planfestgestellten Fahrrinnenanpassung von Unterund Außenelbe wird zwischen Blankenese und der Hamburgischen Landesgrenze die Fahrrinne durch den Bau einer neuen Begegnungsbox um 135 Meter verbreitert, damit sich dort große Schiffe in Zukunft begegnen können. Hierfür muss die bestehende Richtfeuerlinie verlegt und die jetzigen Ober- und Unterfeuer in Blankenese müssen neu gebaut werden. Die neue Richtfeuerlinie wird dann für einlaufende Schiffe eine weiter südlich liegende Linie markieren. Um Verwechslungsgefahren und damit Sicherheitsrisiken auszuschließen , müssen aus nautischen Gründen die jetzigen Leuchttürme zurückgebaut und durch neue ersetzt werden. Der Rückbau der alten Türme soll direkt nach Inbetriebnahme der neuen erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wann werden die beiden neuen Anlagen in Betrieb genommen? 2. Wann ist die Einstellung des Betriebs der beiden Leuchtfeuer (Ober- und Unterfeuer) in Blankenese vorgesehen? Baubeginn und Inbetriebnahme der neuen Richtfeuerlinie, einschließlich der beiden neuen Leuchttürme, sowie die Außerbetriebnahme der bisherigen Richtfeuerlinie, einschließlich des Rückbaus der beiden alten Leuchttürme, hängen ab vom Abschluss des laufenden Verfahrens zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe beim Bundesverwaltungsgericht und können deshalb zeitlich nicht konkret benannt werden. 3. In welchem baulichen Zustand befinden sich die beiden alten Leuchttürme ? Sie befinden sich in gutem verkehrssicherem Zustand. 4. Haben die HPA oder der Senat Pläne für eine vollständige oder zumindest teilweise Weiterverwendung der Leuchttürme? Drucksache 21/5607 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wenn ja: Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich und welche Kosten wären für eine Weiternutzung beziehungsweise den Erhalt der beiden Leuchttürme nötig? Welche Nutzungen käme aus Sicht des Senats für die Leuchttürme in Betracht? b) Wenn nein: Warum sieht der Senat keine Anschlussnutzung vor und wann ist mit dem Abriss der Leuchttürme zu rechnen? Bitte jeweils getrennt für Blankeneser Ober- und Unterfeuer beantworten . Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1. und 2.