BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/561 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Umbau Knotenpunkt Saseler Chaussee/Stadtbahnstraße Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wurden in seiner Sitzung vom 21. Mai 2015 in einer Mitteilung über die „Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – Umbau Knotenpunkt Saseler Chaussee/Stadtbahnstraße" (Drs. 20-1129) informiert. Im Rahmen des Umbaus werden an einigen Stellen Fahrspuren verändert, Fahrbahnmarkierungen neu aufgetragen, Radfahrstreifen eingerichtet, Mittelinseln verlegt und Parkplätze reduziert. Die Abbiegesituation von der Stadtbahnstraße nach links in die Saseler Chaussee Richtung Bergstedt lässt schon seit Langem zu wünschen übrig. Durch die zu geringe Kapazität des bisherigen Linksabbiegers kommt es regelmäßig zu langen Rückstaus, die vor allem die Kreuzung Stadtbahnstraße/Saseler Damm blockiert und die Verkehrssicherheit gefährdet. Die Erweiterung des Linksabbiegers ist daher zu begrüßen. Andere Maßnahmen sind dagegen sehr kritisch zu sehen. Die Einrichtung von Radfahrstreifen an beiden Straßen widerspricht klar den Planungshinweisen für Stadtstraßen in Hamburg. Gemäß der Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg (PLAST), hier Nummer 9 zu Anlagen des Radverkehrs , Ziffer 4.2.3., sollen Radfahrstreifen ab einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) von 25.000 Kfz/24h nicht zum Einsatz kommen. Diese Schwellenwert für Kfz/24h wird im vorliegenden Fall deutlich überschritten. Dies kritisiert auch das Bezirksamt Wandsbek in seiner Stellungnahme vom 7. Mai 2015. Auch der Wegfall der Parkplätze ist vor dem Hintergrund der an der Stadtbahnstraße gelegenen kleinen Geschäfte sehr kritisch zu sehen. Schon heute sind für deren Bedarfe nicht ausreichend Parkplätze vorhanden. Jeder Wegfall weiterer Parkplätze kann existenzbedrohend sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau soll mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden und wann genau sollen diese abgeschlossen sein? Der Baubeginn ist für März 2016 geplant und soll voraussichtlich im Herbst 2016 abgeschlossen sein. 2. Welche Straßen- beziehungsweise Fahrbahnsperrungen werden mit den Umbaumaßnahmen verbunden sein, von wann bis wann werden diese Sperrungen stattfinden und welche Umleitungen werden eingerichtet werden? Drucksache 21/561 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine detaillierte Verkehrsführung liegt noch nicht vor. Ziel der Planung ist die Vermeidung unverhältnismäßiger Behinderungen während der Bauzeit. 3. Wie teuer sind diese Umbaumaßnahmen genau und wie teilen sich diese genau auf? Die Straßenbaukosten betragen 1,7 Millionen Euro, die Lichtsignalanlagenkosten belaufen sich auf 300.000 Euro. 4. Wer hat wann entschieden, dass diese Umbaumaßnahmen durchgeführt werden? Am 19. Juni 2012 wurde in der Unfallkommission beschlossen, die Unfalllage am Knotenpunkt zu entschärfen. 5. Wann und wie wurden die Öffentlichkeit und die politischen Gremien über die Umbaumaßnahmen informiert? Die 1. Verschickung zur Verkehrsplanung wurde am 7. April 2015 versendet. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der politischen Gremien obliegt dem Bezirk in eigener Zuständigkeit. 6. Weshalb sollen laut Planung Radfahrstreifen sowohl an der Stadtbahnstraße als auch an der Saseler Chaussee eingerichtet werden, obwohl dies PLAST 9, Ziffer 4.2.3., klar widerspricht und wie hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde auf die Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek in dieser Sache bisher reagiert? Die PLAST 9 (Planungshinweise für Stadtstraßen Teil 9, Anlagen des Radverkehrs) verstehen sich als Empfehlungen für die Planung von Radverkehrsanlagen. Die Angaben zur empfohlenen Radverkehrsführung in Verbindung mit den Verkehrsstärken stammen aus dem Jahr 2000. Grundsätzlich sind daneben auch weitere Regelwerke zu beachten wie zum Beispiel die ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010) oder die durch die sogenannte Fahrradnovelle geänderte Straßenverkehrsordnung und ihrer Verwaltungsvorschriften. Vor allem ist in jedem Einzelfall ein sorgfältiger Abwägungsprozess erforderlich, um allen Verkehrsarten gerecht werden zu können. Dabei ist – auch – für Radfahrende die günstigste Führungsform zu wählen . Aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse wäre im vorliegenden Fall in der Nebenfläche nur Raum für einen kombinierten Geh-und Radweg, der – ebenfalls gemäß PLAST 9 – nur noch in besonderen Ausnahmefällen zur Anwendung kommen soll. Eine Stellungnahme aus dem Bezirk liegt uns noch nicht vor. 7. Für die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Saseler Chaussee stadteinwärts würde eine komplette Fahrspur wegfallen (eine Geradeausspur ). Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Wegfall einer Fahrspur auf einer vielbefahrenen Straße für 100 m Radfahrstreifen , der zudem noch der PLAST 9, Ziffer 4.2.3., widerspricht, für verhältnismäßig? Wenn ja, warum und wie wirkt sich der Wegfall der Fahrspur auf die Kapazität der Straße aus? Wenn nein, warum nicht, weshalb ist dieser trotzdem geplant und wie wirkt sich der Wegfall der Fahrspur auf die Kapazität der Straße aus? Für den Knotenpunkt wurde eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass bei voller Leistungsfähigkeit eine Geradeausspur auf der Saseler Chaussee stadteinwärts entfallen kann. 8. Laut Erläuterungsbericht fallen insgesamt acht Parkplätze im öffentlichen Raum durch die Umbaumaßnahmen weg. a. Wieso fallen diese acht Parkplätze jeweils genau weg? Die Parkplätze entfallen, da die Fläche für eine Busbucht und für die Radverkehrsanlage benötigt wird. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/561 3 b. Wurde im Vorfeld mit den gewerbetreibenden Anliegern gesprochen beziehungsweise wurden oder werden diese informiert und wenn ja, wann, wie und durch wen? Mit den gewerbetreibenden Anliegern wird, wie mit anderen Anliegern auch, im Vorfeld der Planungen nur in Fällen von besonderem Interesse gesprochen. In vorliegendem Fall entfallen öffentliche Parkplätze vor den Grundstücken Stadtbahnstraße 40+42. Hierfür liegt jedoch seit 2012 ein Vorbescheid zur Baugenehmigung vor. Danach ist geplant, die Häuser abzureißen. Ein besonderes Interesse wurde deshalb verneint. c. Wurde die Schaffung von Ausgleichsparkflächen geprüft? Wenn ja mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Ja, die Schaffung von Ausgleichsparkflächen wurde geprüft. Es stehen keine Flächen im Straßenraum für Parkplätze zur Verfügung. 9. Vor Kurzem wurde die Stadtbahnstraße (Süd) komplett saniert. Auch im Kreuzungsbereich wurden neue Fahrbahnmarkierungen aufgebracht, die nun laut Planung wieder verändert werden sollen. Wann und zu welchen Kosten wurden die Fahrbahnmarkierungen nach Sanierung der Stadtbahnstraße (Süd) im Kreuzungsbereich aufgetragen, zu welchen Kosten müssen diese wieder entfernt und neue Fahrbahnmarkierungen, wie in der Planung angeben, aufgetragen werden und wieso hat zwischen den Baumaßnahmen keine bessere Koordinierung stattgefunden, die diese Kosten vermieden hätte? Durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer wurden kürzlich keine Markierungsarbeiten im genannten Kreuzungsbereich durchgeführt. Das zuständige Bezirksamt hat im Kreuzungsbereich Saseler Chaussee/Stadtbahnstraße im März 2015 zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit Fahrbahnmarkierungen erneuert. Die Kosten betragen rund 2.500 Euro. Das zuständige Bezirksamt beabsichtigt nicht, diese Fahrbahnmarkierungen zu entfernen. 10. Inwiefern verspricht sich der Senat beziehungsweise die zuständige von den Umbaumaßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit? Im Knotenpunkt kommt es zu einer signifikanten Häufung von Linksabbiegeunfällen in Nord-Ost-Richtung und einer Ballung von Auffahrunfällen im sogenannten freien Rechtsabbiegefahrstreifen. Durch verkehrsplanerische Maßnahmen und signaltechnische Veränderungen können Verbesserungen erzielt werden. Mit Verschiebung der Bushaltestelle Richtung Westen wird ein deutlicher Flächengewinn erzielt. Dadurch kann in der Stadtbahnstraße aus Richtung Westen ein doppelter Linksabbieger eingerichtet werden, der im Vorlauf geschaltet werden soll. Der Linksabbieger aus Richtung Osten erhält einen signalisierten Nachlauf. Zusätzlich wird durch die Verschiebung der Mittelinsel eine bessere Sicht auf den Gegenverkehr erreicht.