BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5611 21. Wahlperiode 23.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 17.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Task Force gegen Drogendealer Im April setzte die Polizei eine Task Force ein, die insbesondere in St. Pauli (hier vor allem Bernhard-Nocht-Straße und Balduin-Treppe), in St. Georg (hier vor allem Hansaplatz und August-Bebel-Park) und im Schanzenviertel (hier vor allem Schanzen- und Florapark) gegen Drogendealer vorgeht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Polizei: 1. Wie viele Beamte sind in der Task Force im Einsatz? Hat sich die Zahl seit Einsetzung der Task Force verändert? Das Konzept zur Intensivierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität im Bereich der polizeilichen Region Mitte I sieht den Einsatz von Kräften der Polizeikommissariate (PK) 11, PK 15, PK 16, der Direktion Einsatz sowie des Landeskriminalamtes vor. Die Verfügbarkeit der Kräfte ist abhängig von der aktuellen polizeilichen Gesamteinsatzlage in Hamburg und erfolgt unter Berücksichtigung erforderlicher Prioritätensetzungen. Die Anzahl der einsetzbaren Kräfte unterliegt daher Schwankungen. Die eingesetzten Mitarbeiter verrichten ihren Dienst grundsätzlich auch weiterhin in ihren originären Aufgabenbereichen an ihren Stammdienststellen, sofern sie nicht für die Durchführung des Maßnahmenkonzeptes eingeplant sind. Seit dem Beginn der Maßnahmen am 20. April 2016 bis einschließlich 17. August 2016 hat die Polizei pro (Kalender-)Tag durchschnittlich rund 52 Beamte im Konzept eingesetzt. 2. Wie viele Schwerpunkteinsätze wurden seit Einsetzung der Task Force durchgeführt? Wenn möglich, nach den oben genannten Stadtteilen beziehungsweise nach dem Gebiet des jeweiligen Polizeikommissariats aufschlüsseln. Es wurden 285 Schwerpunkteinsätze durchgeführt, davon 92 im Bereich St. Georg, 113 im Bereich St. Pauli und 75 im Bereich Schanzenviertel. Hinzu kommen fünf stadtteilübergreifende Einsätze. 3. Wie viele Personen wurden bislang kontrolliert? Wenn möglich, nach den Brennpunkten aufschlüsseln. Bis zum 17. August 2016 (Stichtag) wurden im Rahmen des Konzeptes 11.524 Personen kontrolliert. Auf den Bereich St. Georg entfielen dabei 9.872 Personenkontrollen , auf den Bereich St. Pauli 1.221 und auf den Bereich Schanzenviertel 294 Personen . 137 Personen wurden im Rahmen der fünf stadtteilübergreifenden Einsätze kontrolliert . Drucksache 21/5611 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche weiteren Maßnahmen (Platzverweise, Identitätsfeststellungen, Gewahrsamnahme, Aufenthaltsverbot, vorläufige Festnahme) wurden bisher getroffen? Insgesamt wurden im Rahmen des Konzeptes bis zum 17. August 2016 14.348 Maßnahmen getroffen, die sich wie folgt aufschlüsseln: - 873 Platzverweise - 3.977 Aufenthaltsverbote - 8.851 Identitätsfeststellungen - 318 Ingewahrsamnahmen - 329 vorläufige Festnahmen 5. Wie viele Personen wurden bislang dem Haftrichter vorgeführt? Seit Bestehen der Task Force wurden im Zeitraum vom 20. April bis 17. August 2016 insgesamt 86 tatverdächtige Personen durch die für die Bekämpfung des Straßendeals zuständige Dienststelle im Landeskriminalamt (LKA 68) dem Haftrichter vorgeführt . 6. Gegen wie viele Personen wurde bislang ein Haftbefehl erlassen? Gegen 71 Personen. 7. Wie viele der Beschuldigten wurden bisher verurteilt? Wie viele davon zu einer Freiheitsstrafe? In einer hohen Anzahl der Verfahren ist in MESTA (MESTA = Mehrländer Staatsanwaltschafts -Automation: Verfahrensdatei der Staatsanwaltschaft) noch kein endgültiger Verfahrensausgang erfasst, insbesondere dauern laut MESTA in vielen Fällen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen an (in 13 Fällen) oder es ist nach verzeichneter Anklageerhebung noch keine gerichtliche Entscheidung vermerkt (in 34 Fällen). In 30 Fällen sind (zum Teil nicht rechtskräftige) Verurteilungen erfasst, davon in 13 Fällen zu Freiheitsstrafen, in einem Fall zu einer Jugendstrafe und in drei Fällen zu Jugendarrest. 8. Wurden Personen, gegen die ein Haftbefehl erlassen wurde beziehungsweise die verurteilt wurden, inzwischen abgeschoben? Wenn ja, wie viele? Bei keinem der bis zum 17. August 2016 den Gerichten zugeführten Tatverdächtigen lagen bislang die Voraussetzungen für eine Abschiebung vor. Gründe hierfür können beispielsweise sein, dass noch ein Aufenthaltsrecht nach dem Aufenthaltsgesetz oder nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU besteht, dass keine Reisedokumente vorliegen, dass der Ausgang eines laufenden Asyl- oder Strafverfahrens abzuwarten ist oder dass eine andere Ausländerbehörde die Abschiebung veranlassen müsste. Eine detaillierte Einzelauswertung aller 86 Fälle war in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 9. Wie viele der von der Task Force wegen Drogenhandels festgenommenen Personen sind derzeit a. in Untersuchungshaft, b. im Strafvollzug? In der Untersuchungshaft befinden sich 25, in Strafhaft befinden sich fünf der erfragten Personen (Stichtag: 17. August 2016). 10. Wie hoch sind die Kosten der bisherigen Einsätze? Die Polizei erfasst generell nicht die Kosten für einzelne Einsätze oder Einsatzzwecke. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5611 3 11. Wie viele Arbeitsstunden wurden bislang im Rahmen der Task Force aufgebracht? 42.472 Arbeitsstunden. 12. Welche Betäubungsmittel wurden in insgesamt welchen Mengen sichergestellt ? Wenn möglich, nach den Brennpunkten, an denen sie sichergestellt wurden, aufschlüsseln. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung der Frage wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums erforderlich. Die Auswertung von mehreren Hundert Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.