BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5621 21. Wahlperiode 26.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 18.08.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Juli 2016? (II) Derzeit kommen immer noch viele „Flüchtlinge im weitesten Sinne“ nach Hamburg. Deshalb ist es notwendig, regelmäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesem Thema abzufragen. Einige wichtige Fragen konnte der Senat in der Drs. 21/5453 noch nicht beantworten, da die Daten offensichtlich noch nicht vorlagen. Sofern erneut einige der Fragen nicht beantwortet werden können, bitten wir jeweils um konkrete Mitteilung, wann diese Daten vorliegen werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Grundsätzliches: 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Juli 2016 in Hamburg ? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf ? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 20.026 nach § 22 Satz 1 AufenthG 39 nach § 22 Satz 2 AufenthG 80 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.658 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 477 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 7 nach § 23a AufenthG 166 nach § 24 AufenthG 3 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 249 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 8.166 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 635 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2.986 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.004 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 575 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.805 nach § 25 Absatz 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 143 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 17 Drucksache 21/5621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 20.026 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 14 Niederlassungserlaubnis 7.602 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.734 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.868 Aufenthaltsgestattung 17.340 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.216 Summe der Flüchtlinge 50.184 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 5.771 Afghanistan 5.112 Iran 1.071 Eritrea 892 Irak 775 Serbien 583 Ghana 493 Russische Föderation 481 Türkei 424 Montenegro 328 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.094 Iran 1.405 Türkei 758 Bosnien und Herzegowina 474 Serbien 312 Togo 253 Kosovo 232 Irak 226 Russische Föderation 186 Mazedonien 129 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 7.284 Syrien 2.875 Irak 2.173 Iran 1.464 Russische Föderation 739 Eritrea 647 Somalia 368 Albanien 305 Ägypten 205 Serbien 126 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5621 3 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 527 Serbien 369 Ägypten 332 Ghana 313 Russische Föderation 298 Syrien 291 Montenegro 283 Kosovo 239 Mazedonien 221 Albanien 194 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind1, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 120 Serbien 106 Polen2 105 Mazedonien 96 Albanien 82 Afghanistan 75 Ghana 60 Iran 55 Kosovo 54 Bosnien und Herzegowina 35 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.07.2016 Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Juli 2016 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg Juli 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 25 14 11 Bosnien und Herzegowina 7 3 4 Bulgarien 1 1 - Montenegro 1 1 - Mazedonien 19 11 8 Kosovo 6 5 1 Russische Föderation 66 65 1 Türkei 3 2 1 Ukraine 2 - 2 Weißrussland 1 1 - Serbien 20 13 7 1 Die zuständige Behörde geht nach ersten Überprüfungen davon aus, dass die Erfassungsmodalitäten beim AZR hier zu nicht belastbaren und vermutlich zu hohen Zahlen führen. An einer Bereinigung des AZR wird auf Bund-Länder-Ebene gearbeitet. 2 Im AZR noch enthalten, vor dem Hintergrund der EU-Mitgliedschaft Polens werden diese Zahlen noch zu bereinigen sein. Drucksache 21/5621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaaten Hamburg Juli 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Europa 151 116 35 Algerien 1 1 - Eritrea 64 63 1 Äthiopien 1 1 - Elfenbeinküste (Cote d Ivoire) 1 1 - Gambia 1 1 - Ghana 3 2 1 Marokko 6 6 - Guinea-Bissau 1 1 - Guinea 2 1 1 Somalia 10 10 - Ägypten 10 8 2 Afrika 100 95 5 Peru 1 1 - Amerika 1 1 - Afghanistan 1.495 1.491 4 Irak 108 107 1 Iran, Islamische Republik 434 432 2 Libanon 1 1 - Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 2 2 - Pakistan 2 2 - Syrien, Arabische Republik 139 135 4 sonst. asiat. Staatsangeh. 33 32 1 Asien 2.214 2.202 12 Ungeklärt 4 4 - Unbekannt 4 4 - Herkunftsländer gesamt 2.470 2.418 52 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.07.2016 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Juli 2016 mit welchem Ergebnis beschieden? Im Juli 2016 wurden 1.214 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 5 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 494 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 314 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 58 Ablehnungen 183 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 160 Quelle: BAMF, Stand: 31.07.2016 4. Wie war die Gesamtschutzquote im Juli 2016? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen, betrug 71,8 Prozent. 5. Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer in Hamburg im Juli 2016? Diese Angabe des BAMF liegt der zuständigen Behörde noch nicht vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5621 5 6. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Juli 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Dem Ausländerzentralregister (AZR) können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („volljährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die ermittelbaren Zahlen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 12.142 7.852 32 4.420 15.605 1 Niederlassungserlaubnis 4.628 2.972 2 506 7.096 - Aufenthaltsgestattung 11.457 5.849 34 5.546 11.793 1 Duldung 3.542 1.659 15 1.979 3.237 - (Quelle: AZR, Stand: 31.07.2016) Unterkünfte: 7. Wie viele Personen waren in den Einrichtungen der Folgeunterbringung (hier mit Ausweisung Wohnungsloser, wohnberechtigter und nicht wohnberechtigter Zuwanderer) und den Einrichtungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Drs. 21/5453. 8. Wie viele Bewohner von EA in Hamburg waren im Juli 2016 bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten (sogenannte Überresidenten) hinaus dort untergebracht? Wie viele davon stammen aus sicheren Herkunftsstaaten? In welchen EA waren dabei wie viele sogenannte Überresidenten untergebracht? 9. In Drs. 21/5453 legt der Senat dar, dass das Verfahren zur Ermittlung der Anzahl der Überresidenten geändert wird, worin bestehen die Änderungen im Einzelnen? Welche Auswirkungen hat dieses neue Verfahren auf die bisher ermittelten Zahlen an Überresidenten und worin besteht der Unterschied zum bisherigen Ermittlungsverfahren im Detail? Zu wann kann der Senat belastbare Zahlen auf der Basis dieses neuen Ermittlungsverfahrens bereitstellen? Bisher erfolgte die Erfassung und Auswertung der Anzahl der Überresidenten in einer gesonderten Access-Datenbank parallel zum Belegungssystem von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sowie zu dem im Aufbau befindlichen Quartiersmanagement (QMM)-System. Dies erforderte Datenübertragungen und führte zu Zeitverzögerungen bei der Datenanpassung. Die Erfassung von Überresidenten wurde daher auf eine Auswertungsmöglichkeit in QMM umgestellt, in welches das Datum der Erstankunft eingepflegt wurde und das im Rahmen des Belegungsmanagements für die EA ständig aktuell gehalten werden muss. Nach Einpflegen der entsprechenden Parameter und Abgleich der Systeme wurde die Access-Datenbank, die nur zur Feststellung der Aufenthaltsdauer bestand, eingestellt. Durch die Zusammenführung der Daten können diese nunmehr ausschließlich auf Basis des QMM-Systems ausgewertet und somit eine redundante Datenerfassung vermieden werden. Zur Anzahl der Überresidenten siehe Anlage 2 mit Stichtag 25. August 2016. Aufgrund der Verfahrensumstellung ist eine nachträgliche Auswertung nicht möglich. 10. Die folgenden Fragen konnten zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/5453 nur teilweise beantwortet werden, daher bitten wir jetzt um Ergänzung. Zu-/Abfluss Erst- und Folgeunterkünfte: Wie viele Personen zogen im Juli neu in eine EA, wie viele zogen aus, wie viele siedelten in Drucksache 21/5621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Folgeunterkünfte um und wie viele zogen hier wieder aus? Wie viele wurden neu in regulären Wohnungen untergebracht? Im Juli 2016 sind 789 Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen in die öffentlichrechtliche Folgeunterbringung (örU) eingezogen, verlassen haben die örU im Juli 2016 insgesamt 429 Personen. f & w sind Auszüge in Wohnraum nur dann bekannt, wenn sie ihnen durch die fortziehenden Bewohner mitgeteilt werden. f & w hat demzufolge nur bei 187 Personen Informationen darüber, dass sie mit Wohnraum versorgt worden sind. Eine Differenzierung in zugewanderte oder wohnungslose Menschen ist nicht möglich (eine Auswertung ist nur nach Haushalten und nicht nach Personen möglich). Zu den Zu- und Abflüssen in den Erstaufnahmen siehe Drs. 21/5453. 11. Die folgende Frage konnte zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/5453 nur teilweise beantwortet werden, daher bitten wir jetzt um Ergänzung. Welche neuen Unterkünfte für wie viele Flüchtlinge wurden in die Prüfung genommen, fertiggestellt, in Betrieb genommen oder wieder geschlossen? Bitte nicht auf www.hamburg.de verweisen. Siehe Antwort zu 7. 12. Wie hoch ist die Belegung der EA Schmiedekoppel zum Stichtag 15.08.16? Wann erreicht die EA Schmiedekoppel ihre endgültige Kapazität von 1.800? Warum kann die EA immer noch nicht voll belegt werden ? Wie hoch ist die Kapazität zum Stichtag 15.08.16? Sind die Brandschutzprobleme mittlerweile gelöst? Welche Kosten sind dafür a) bisher angefallen und werden b) noch anfallen? Der Standort wird zum Stichtag 15. August 2016 von 331 Personen bei einer Kapazität von 350 Plätzen bewohnt. Vor dem Hintergrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen und zur Steigerung der Unterbringungsqualität wird die endgültige Kapazität gegenüber der ursprünglichen Planung reduziert und 950 Plätze betragen. Die Fertigstellung der endgültigen Kapazität erfolgt im September 2016. Siehe Drs. 21/4940. Die Brandschutzfragen sind gelöst. Für die Herstellung des Brandschutzes sind keine zusätzlichen Kosten entstanden, da die Herstellung des erforderlichen Brandschutzes der Container durch den Hersteller der Container erfolgt. 13. Welche Gesamtkosten sind bisher zur Erstellung der EA Schmiedekoppel angefallen und welche Kosten werden bis zur endgültigen Herstellung zusätzlich noch anfallen? Die Berechnung der noch anfallenden Kosten erfolgt von der ehemaligen IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH, die zwischenzeitlich auf die Sprinkenhof GmbH verschmolzen wurde. Bereits geleistet wurden für die Erstellung der Erstaufnahmeeinrichtung Schmiedekoppel Auszahlungen in Höhe von circa 5,9 Millionen Euro. Die Projektkosten wurden insgesamt auf 9,55 Millionen Euro brutto veranschlagt. 14. Wie viele Flüchtlinge sind gegenwärtig noch in der EA Papenreye (Stichtag 15.08.16) untergebracht? Bis wann wird die Unterkunft Papenreye noch gebraucht? Am Standort wurden zum Stichtag 15. August 2016 mit Datenstand vom 19. August 2016 insgesamt 240 Personen in den dort aufgestellten Containermodulen untergebracht , in der Halle selbst sind keine Personen mehr untergebracht. Derzeit gibt es keine Schließungsplanungen für die EA Papenreye. 15. Wie sieht der gegenwärtige Sachstand bezüglich der Folgeunterkunft Baakenhafen/Kirchenpauerstraße aus? Wie weit ist der Senat mit dem Bau der Anlage? Wie viele Unterbringungsplätze sollen an dem Standort entstehen? Wann ist mit einer Belegung zu rechnen? Welche Kosten sind bereits und werden noch zur Errichtung des Standorts anfallen? Welche Kosten sieht der Senat für den Betrieb der Einrichtung vor? Wel- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5621 7 che Kosten sind für den späteren Rückbau der Einrichtung eingeplant? Welche Auswirkungen hat der Bau und Betrieb der Einrichtung auf die Zeitpläne des weiteren Ausbaus der HafenCity und insbesondere auf den dortigen Wohnungsbau? Welche Auswirkungen hat der Betrieb der Einrichtung auf die Zeitpläne zum Bau des dort vorgesehenen Schulstandorts ? Die Inbetriebnahme der örU Kirchenpauerstraße ist zum 4. Quartal 2016 geplant. Der Bau der Anlage soll zum Ende des 3. Quartals beendet werden. Es sollen 712 Unterbringungsplätze entstehen. Zur Errichtung des Standorts sind bisher 14,6 Millionen Euro abgerechnet. Die endgültigen Kosten können erst nach Projektabschluss beziffert werden. Für den Betrieb der Einrichtung werden die Kosten abhängig von der Belegung anhand von Kostensätzen abgerechnet. Zu den Kostensätzen siehe Drs. 21/4327. Der Rückbau wird derzeit mit Kosten in Höhe von rund 940.000 Euro eingeplant. Auswirkungen auf die Entwicklung der HafenCity entstehen nicht. Die Infrastrukturentwicklung im Bereich der Kaiuferzonen, der Platz- und der Bauflächen kann im Quartier Elbbrücken uneingeschränkt weitergeführt werden. Auch der Straßenbau ist nicht betroffen. Schulflächen im Quartier Baakenhafen sind ebenfalls nicht betroffen. Der Betrieb der Einrichtung hat keine Auswirkungen auf die Zeitpläne zum Bau des dort vorgesehenen Schulstandorts. Da im zwischen HafenCity Hamburg GmbH und f & w geschlossenen Mietvertrag (März 2016) eine Freimachung der Unterkunftsfläche bis zum 31. Dezember 2019 vertraglich vereinbart wurde, wird die bauliche Realisierung von Wohnbauten mit in diesem Bereich noch nicht ausgelobten und nicht Anhand gegebenen Grundstücken keine Verzögerung erleiden. Rückführungen/Ausreisen: 16. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Juli 2016 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 31.07.2016 auf 6.668 Personen. b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 31. Juli 2016 sowie die Aufteilung auf die Hauptherkunftsländer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG ge sa m t A fg ha ni st an Se rb ie n Ä gy pt en G ha na R us si sc he F öd er at io n Sy rie n M on te ne gr o K os ov o M az ed on ie n A lb an ie n Duldung nach § 60a (alt) 26 3 1 2 3 - - - - 1 - Duldung nach § 60a Abs. 1 12 1 - 1 2 - 2 - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 16 - 1 - - - - 2 - - - Drucksache 21/5621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Duldungssachverhalte nach AufenthG ge sa m t A fg ha ni st an Se rb ie n Ä gy pt en G ha na R us si sc he F öd er at io n Sy rie n M on te ne gr o K os ov o M az ed on ie n A lb an ie n Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.438 456 309 157 201 167 260 217 180 193 187 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 156 5 17 7 43 1 1 9 7 5 - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.520 58 38 163 57 128 28 55 48 20 6 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 19 4 3 - 4 - - - - 1 1 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 4 - - - - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 23 - - 2 3 - - - 4 1 - Duldung nach § 60a Abs. 2b 2 - - - - 2 - - - - - Gesamt 5.216 527 369 332 313 298 291 283 239 221 194 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.07.2016) Im Übrigen siehe Drs. 21/3070. Sollten einzelne der Fragen 1. – 16. mit dem Hinweis auf zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht vorliegende aber prinzipiell ermittelbare Daten erneut nicht beantwortbar sein, bitten wir um Auskunft, bis wann der Senat in der Lage ist, die jeweiligen Fragen zu beantworten. Entfällt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5621 9 Anlage 1 Stand 31.07.2016 davon Einrichtung Ist Wohnungslose wohnberechtigte Zuwanderer nicht wohnberechtigte Zuwanderer WB Altona Notkestraße 106 104 0 2 Luruper Hauptstraße* 551 0 32 519 Kroonhorst 310 136 77 97 August-Kirch-Straße 294 8 37 249 Holmbrook 191 9 16 166 Pavillondorf Sieversstücken* 588 106 74 408 Holstenkamp 162 42 58 62 Alsenstraße 72 32 3 37 Notkestraße 25* 125 0 10 115 Sibeliusstraße 228 16 50 162 Bloomkamp 133 28 4 101 Bahrenfelder Straße 10 0 0 10 Eimsbüttler Straße 132 3 41 88 Grünewaldstraße 17 0 5 12 Waidmannstraße 152 8 25 119 Max-Brauer-Allee 13 0 6 7 Borselstraße 26 0 0 26 Summe 3.110 492 438 2.180 WB_Harburg Neuenfelder Fährdeich 294 0 65 229 Wetternstraße 201 46 26 129 Am Radeland 160 2 22 136 Pavillondorf Lewenwerder 317 3 148 166 Am Aschenland 428 8 55 365 Winsener Straße 268 12 69 187 Cuxhavener Straße 566 178 1 38 139 Moorburger Elbdeich 15 4 4 7 Osterbaum 9 5 0 4 Stader Str.106a 25 6 0 19 Sinstorfer Weg 28 0 0 28 WS Transit 177 7 22 148 Summe 2.100 94 449 1.557 WB_Wandsbek Bargteheider Straße 137 131 1 5 Großlohe 156 82 16 58 Moosrosenweg* 16 0 4 12 Volksdorfer Grenzweg 169 0 18 151 Pavillondorf Waldweg 178 17 48 113 Pavillondorf Steilshooper Allee 213 50 52 111 Pavillondorf Poppenbüttler Weg 304 147 69 88 Litzowstraße 120 9 24 87 Lademannbogen 154 3 36 115 Bahngärten 118 42 13 63 Rahlstedter Straße 111 6 57 48 Farmsen 315 32 103 180 Waldreiterring 13 4 1 8 Flughafenstraße 176 27 7 142 Wandsbek Farmsen 9 0 9 0 Wandsbek Schreyersring 3 0 3 0 Drucksache 21/5621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 davon Einrichtung Ist Wohnungslose wohnberechtigte Zuwanderer nicht wohnberechtigte Zuwanderer Grunewaldstraße 389 4 19 366 Duvenstedter Damm 251 10 146 95 August-Krogmann-Straße 413 15 39 359 Rodenbeker Straße 352 0 6 346 Walddörfer Straße* 185 0 58 127 Borstels Ende 87 2 19 66 Kirchhofstwiete 39 3 16 20 Festbau Elfsaal 299 1 191 107 Summe 3.908 584 764 2.560 WB_Bergedorf Achterdwars 158 152 2 4 Ladenbeker Furtweg 183 110 31 42 Brookkehre 421 31 100 290 Pavillondorf Curslack I 570 84 185 301 Curslack II 338 29 74 235 Sandwisch 96 4 17 75 Rahel-Varnhagen-Weg 297 48 115 134 Weidenbaumsweg 220 7 49 164 Sülzbrack* 87 0 6 81 Mittlerer Landweg 133 11 26 96 Nettelnburg 190 12 56 122 Summe 2.693 488 661 1.544 WB_Mitte Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 93 92 1 0 Billbrook 585 35 171 379 Horner Geest 132 102 12 18 Eiffestraße 48 298 7 38 253 Georg-Wilhelm-Straße 102 13 25 64 Pavillondorf Mattkamp 358 99 83 176 An der Hafenbahn (Sanierung) 234 33 58 143 Billbrookdeich 118 115 2 1 Wendenstraße 153 15 33 105 Mitte Mattkamp 36 15 0 21 Friesenstraße 14 451 0 62 389 JEP Hinrichsenstraße 19 19 0 0 Hinrichsenstraße 130 29 61 40 Am Veringhof 133 0 37 96 SNP Grüner Deich 157 26 34 97 SNP Weddestraße 275 10 67 198 Eiffestraße 398 181 12 16 153 Schlenzigstraße 328 1 74 253 Billstieg 611 87 276 248 Friesenstraße 22 227 0 12 215 Summe 4.621 710 1.062 2.849 WB_Nord Hornkamp 86 80 1 5 Langenhorner Chaussee 88 1 27 60 Eschenweg 283 31 95 157 Alsterberg 264 58 64 142 Jugendpark Langenhorn 311 45 42 224 Erdkampsweg 75 3 29 43 Fibigerstraße 215 14 133 68 Kiwittsmoor 548 11 91 446 Freiligrathstraße 198 1 54 143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5621 11 davon Einrichtung Ist Wohnungslose wohnberechtigte Zuwanderer nicht wohnberechtigte Zuwanderer Holsteinischer Kamp 110 2 15 93 Borsteler Chaussee 94 40 19 35 Hufnerstraße 174 14 33 127 Pavillondorf Tessenowweg 370 119 92 159 Nord Tessenowweg 44 11 6 27 Heinrich-Hertz-Straße 118 0 27 91 Opitzstraße 318 26 186 106 Summe 3.296 456 914 1.926 WB_Eimsbüttel Langeloh-Hof 30 30 0 0 Bornmoor 174 173 0 1 Wegenkamp 76 54 5 17 Sophienterrasse 185 0 45 140 Pinneberger Straße 163 19 32 112 Pavillondorf Holsteiner Chaussee 198 185 7 6 Grandweg 224 16 82 126 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 38 30 4 4 Lohkoppelweg 32 0 15 17 Niendorf Markt 91 4 23 64 Hornackredder 15 14 0 1 Summe 1.226 525 213 488 örU Gesamt 21.253 3.350 4.692 13.211 *(im Belegungsaufbau) Stichtag 25.08.2016 Erstaufnahmeeinrichtung Gesamt davon aus sicheren Herkunftsstaaten Albert-Einstein-Ring 159 21 Amalie-Sieveking-Krankenhaus 55 9 Bargkoppelstieg (Zentrale Erstaufnahme) 2 0 Bargkoppelweg 60 (Zentrale Erstaufnahme) 0 0 Bargkoppelweg 66a (Zentrale Erstaufnahme) 0 0 Behrmannplatz 44 6 Blomkamp 142 0 Dratelnstraße 583 49 Fiersbarg 88 0 Flagentwiet 580 5 Geutensweg 288 0 Grellkamp 395 21 Harburger Poststraße 190 2 Hellmesbergerweg 297 3 Heselstücken 238 20 Holstenhofweg 171 10 Jenfelder Moorpark 329 1 Karl-Arnold-Ring 137 19 Kieler Straße 253 0 Kurdamm 119 0 Münzstraße 90 0 Neuland I 262 17 Neuland II 246 11 Niendorfer Straße 141 14 Ohlstedter Platz 24 0 Oktaviostraße 468 1 Osterrade 281 4 Papenreye 232 1 Schaarsteinweg 72 0 Schmiedekoppel 323 0 Schnackenburgallee 1088 43 Schwarzenbergstraße (inkl. AKH) 378 27 Vogt-Kölln-Straße 371 1 Wendenstraße (Turnhalle) 120 0 Wiesendamm (Museum) 27 11 Gesamtanzahl 8193 296 Drucksache 21/5621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 2 5621ska_Text 5621ska_Anlage2