BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5628 21. Wahlperiode 26.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Erhalt der „alten“ Halle an der Irena-Sendler-Schule für den Schulsport und den TSC Wellingsbüttel? Im Zuge des Schulneubaus an der Irena-Sendler-Schule soll nach den Plänen des Senats nicht nur die erhaltenswerte Aula, sondern auch die alte Sporthalle abgerissen werden. Und das, obwohl der angrenzende Sportverein TSC Wellingsbüttel erhebliche Mehrbedarfe nach Hallenkapazitäten hat als bisher vorhanden sind. Insbesondere für den Handball und die Trendsportart Floorball wird deutlich mehr Platz in Zwei- beziehungsweise Dreifeldhallen benötigt. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass eine „alte“ Halle lieber abgerissen anstatt saniert werden soll. Schließlich kostet auch der Abriss einer Halle Geld und es sind ohnehin deutlich zu wenige Hallenkapazitäten im Norden Hamburgs vorhanden. Im Sinne des Sports und der Freizeitbeschäftigung , gerade von Kindern und Jugendlichen, sollte die bestehende Halle erhalten bleiben und dem TSC Wellingsbüttel zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Entscheidung über die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen am Standort der Irena-Sendler-Schule wurde unter wirtschaftlichen, energetischen und technischen Gesichtspunkten von der für Schule zuständigen Behörde und SBH | Schulbau Hamburg in Abstimmung mit der Schulöffentlichkeit im Jahr 2011 getroffen. Die 2010 errichtete „Zweifeld-Halle plus“ soll nicht abgerissen werden, sondern neben dem Schulsport auch dem Vereinssport uneingeschränkt weiter zur Verfügung stehen. Im Zuge des Neubaus entstehen eine neue Einfeldhalle sowie eine zusätzliche Gymnastikhalle . Die bisherige Einfeldhalle ist in einem äußerst schlechten Sanierungszustand (Gebäudezustandsklasse 6) und wird nach Beendigung der Neubaumaßnahmen abgerissen . Für den Schul- und Vereinssport steht nach den geplanten Abriss- und Neubaumaßnahmen insgesamt mehr Hallenfläche zur Verfügung als vorher. Bei derzeit 124 Schulsporthallen im Bezirk Wandsbek werden nach aktueller Planung dort bis 2019 insgesamt 15 zusätzliche Hallen entstehen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat wann entschieden, dass die alte Halle an der Irena-Sendler- Schule nach Fertigstellung der neuen Halle abgerissen werden soll? 2. Welche Kosten sind mit einem vollständigen Abriss der Halle und Wiederherstellung der Fläche verbunden? 3. Was würde eine Sanierung der alten Halle kosten? Drucksache 21/5628 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Betriebskosten würden für die alte Halle nach einer vollständigen Sanierung nach Schätzung der zuständigen Fachbehörde jährlich anfallen? Siehe Drs. 20/12971 und 21/2882. Die Kosten für Abriss und Wiederherstellung sind Teil des Gesamtprojekts und werden nicht separat ausgewiesen. Weitere Planungen, Kostenschätzungen und -berechnungen bestehen nicht und sind vor dem Hintergrund der bereits getroffenen Entscheidungen und sorgfältigen Planungen auch nicht erforderlich . Im Übrigen: siehe Vorbemerkung. 5. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde bekannt, dass die derzeitigen Hallenzeiten für den TSC Wellingsbüttel nicht ausreichen und daher für mehrere Sportarten lange Wartelisten bestehen? Wenn ja, warum ist der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde gegen ein Sanierung und den Erhalt der alten Halle? Wenn nein, warum nicht? Dem für die Vergabe von Hallennutzungszeiten zuständigen Bezirksamt sind zusätzliche Bedarfe des Vereins oder Wartelisten derzeit nicht bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Besteht die Möglichkeit, dass die alte Halle dem TSC Wellingsbüttel überlassen wird? Wenn ja, wie könnte das ablaufen? Wenn nein, warum nicht? Für eine Überlassung von Schulgebäuden oder -grundstücken ist grundsätzlich eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich, die bisher nicht erfolgt ist, weil ein entsprechendes Interesse des Vereins gegenüber den zuständigen Stellen nicht bekundet wurde.