BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5630 21. Wahlperiode 26.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 18.08.16 und Antwort des Senats Betr.: „Mehr Geld für zusätzliche Schwimmkurse“ Am 28. Juli veröffentlichte der Senat die Pressemitteilung „Mehr Geld für zusätzliche Schwimmkurse“, in welcher die Summe von 5.000 Euro dem Hamburger Schwimmverband e.V., für die Finanzierung von zusätzlichen Schwimmkursen für Flüchtlinge, versprochen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Schwimmverbandes wie folgt: 1. Erfolgt die in der Pressemitteilung vom 28.07.2016 angekündigte Förderung des Hamburger Schwimmverbands als Projektförderung oder als institutionelle Förderung? Wann erfolgt die Auszahlung der genannten Mittel und stehen diese bereits bereit? Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Die Mittel stehen bereit und werden nach Abforderung ausgezahlt. 2. Welche weiteren Verbände/Vereine/Akteure haben die Möglichkeit, Mittel aus der Gesamtfördersumme von 35.000 Euro zu erhalten? Welche Kriterien werden für die Mittelvergabe herangezogen? Die 35.000 Euro sind aufgeteilt in 5.000 Euro für Flüchtlingsprojekte des Hamburger Schwimmverbandes und 30.000 Euro für Ferienkurse aller Vereine und Verbände, die den Schwimmsport in Hamburg fördern und Trainingsstätten nutzen, die durch Mittel der Behörde für Inneres und Sport für das Vereins- und Verbandsschwimmen an die Bäderland Hamburg GmbH zugewendet werden. Es handelt sich dabei im Einzelnen um die folgenden Einrichtungen: Hamburger Schwimmverband e.V., Hamburger Triathlon Verband e.V., Betriebssportverband Hamburg e.V., Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft Landesverband Hamburg e.V., Hamburger Tauchsportbund e.V. (HTSB) und Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. (BRS Hamburg). 3. Sind für die nun angekündigten Zuschüsse Ziel- und Leistungsvereinbarungen geändert worden? Wenn ja, welche Änderungen wurden vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? Nein, da es sich bei den Mitteln um eine Erweiterung der bestehenden Zuwendungen für den Schwimmsport handelt. Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind nur bei der Rahmenzuwendung und inhaltlichen Konkretisierung des Sportfördervertrages geschlossen worden. Bei einer Projektförderung wird die verbindliche Verwendung der Drucksache 21/5630 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mittel über den Zuwendungsbescheid oder eine vorherige Abstimmung mit den Antragsstellern festgelegt. 4. Wie wurde der Bedarf für die genannte Summe von 5.000 Euro für die speziellen Schwimmkurse für Flüchtlinge ermittelt? Der Hamburger Schwimmverband hat der Behörde für Inneres und Sport die Bedarfe für zusätzliche Kurse gemeldet. Beantragt wurden bisher Mittel für drei Kurse. Die Kosten pro angemeldeten Kurs wurden durch den Antragssteller folgendermaßen kalkuliert: 15 Einheiten à eine Stunde. Kosten für Anmietung von Lehrschwimmbecken: 40 Euro pro Stunde, Kosten für ein bis zwei Übungsleiter: 50 Euro pro Stunde. Die Kosten für einen Kurs belaufen sich nach diesen Angaben auf 1.350 Euro. 5. Bäderland Hamburg GmbH bietet Schwimmkurse für Erwachsene für 160 Euro an. Von welchen Kosten pro Person geht der Senat bei den Schwimmkursen speziell für Flüchtlinge aus? Siehe Antwort zu 4. Pro Kurs können rund zehn Jugendliche teilnehmen; pro Person beläuft sich der Betrag auf 135 Euro. 6. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf der Vereine für Schwimmkurse speziell für Flüchtlinge? Wie viele Plätze werden pro Monat nachgefragt und wie viele Plätze werden pro Monat angeboten? Wie hoch ist der tatsächliche finanzielle Bedarf des Hamburger Schwimmverbandes zur Deckung der Nachfrage von Flüchtlingen nach Schwimmkursen? Der Gesamtbedarf wird nicht erfasst und ist aufgrund der stark variierenden Zahlen an Flüchtlingen nicht darstellbar. 7. Welche Maßnahmen werden durch die Summe von 5.000 Euro konkret gefördert? a) Wie viele Schwimmkurse werden/können mit 5.000 Euro konkret gefördert werden? Siehe Antwort zu 4. Für einen weiteren Kurs laufen beim Hamburger Schwimmverband die Planungen. b) Wie viele Schwimmzeitkontingente werden/können mit 5.000 Euro konkret gefördert werden? Es können circa 60 Stunden in Lehrschwimmbecken finanziert werden. c) Wie viele Trainer werden/können mit 5.000 Euro für wie lange konkret gefördert werden? Siehe Antwort zu 4. 8. Worin unterscheiden sich die geplanten Schwimmkurse speziell für Flüchtlinge gegenüber regulären Schwimmkursen? 9. Wie wird im Rahmen der Schwimmkurse oder im Rahmen der Vorbereitung auf die Schwimmkurse auf mögliche Sprachbarrieren zwischen Trainern und Schwimmern eingegangen? 10. Wie wird im Rahmen der Schwimmkurse oder im Rahmen der Vorbereitung auf die Schwimmkurse auf mögliche interkulturelle Besonderheiten zwischen Trainern und Schwimmern eingegangen? Wichtigster Schwerpunkt bei Schwimmkursen speziell für Flüchtlinge ist die Heranführung an das Element Wasser. Bei den Schwimmkursen ist immer ein Dolmetscher anwesend. Es wird bei den Kursen zusätzlich versucht, die deutsche Sprache zu vermitteln . 11. Wie wird sichergestellt, dass ausreichende Hallenzeiten für die zusätzlichen Schwimmkurse zur Verfügung stehen? Der Antragssteller nutzt freie Zeiten in den eigenen Lehrschwimmbecken.