BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5633 21. Wahlperiode 26.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen, die nicht als unbegleitete Minderjährige gelten Unter den in der Freien und Hansestadt Hamburg untergebrachten und versorgten Flüchtlingen befindet sich auch eine nicht unerhebliche Anzahl Kinder und Jugendlicher, die nicht als allein reisende minderjährige Flüchtlinge in die Obhut des Staats genommen werden, sondern die zum Beispiel mit Familienangehörigen reisen und in der regulären Unterbringung (Erstaufnahme /Folgeunterbringung) leben. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Minderjährige halten sich im Rahmen der Unterbringung als Geflüchtete in Hamburg auf? Bitte möglichst zu den Stichtagen 30.06.2015, 30.09.2015, 31.12.2015, 31.03.2016, 30.06.2016 und 15.08.2016 und soweit wie möglich anhand folgender Kategorien aufschlüsseln : - Alter: null – sechs, sechs – zwölf, zwölf – 14, 14 – 16, 16 – 18 - begleitet oder unbegleitet - Erstaufnahme oder Folgeunterbringung - Herkunftsland (sicher/unsicher) - Asylentscheidung (positiv, negativ, offen) Bedingt durch die weitestgehend gemeinsame Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen ist es f & w fördern und wohnen AöR nicht möglich, die Erfassung von Minderjährigen in der Unterbringung nach Personengruppen (Flüchtlinge oder Wohnungslose) zu differenzieren. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind nicht in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwanderern und Wohnungslosen untergebracht. Diese werden in Familien oder Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht . Die jeweilige Anzahl der Minderjährigen in der örU von Zuwanderern und Wohnungslosen bei f & w fördern und wohnen AöR (f & w) zu den abgefragten Stichtagen/Altersgruppen stellt sich wie folgt dar: Altersgruppen 0 – 3 4 - 6 7 -10 11 - 16 17 30.06.2015 1027 752 989 1222 183 30.09.2015 1210 814 1061 1290 207 31.12.2015 1151 1029 1211 1531 216 Drucksache 21/5633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Altersgruppen 0 – 3 4 - 6 7 -10 11 - 16 17 31.03.2016 1366 791 1694 1695 258 30.06.2016 1606 881 1883 1866 293 31.07.2016 1721 919 1960 1953 312 Quelle: f & w Eine Verknüpfung zwischen den Daten minderjähriger untergebrachter Personen mit den Herkunftsländern ist nicht möglich, da die Herkunftsländer über alle untergebrachten Personen, das heißt Kinder und Erwachsene, hinweg dargestellt werden. Darüber hinaus siehe Drs. 21/1002 für den 30. Juni 2015, Drs. 21/1906 für den 30. September 2015, Drs. 21/2837 für den 31. Dezember 2015, Drs. 21/3915 für den 31. März 2016, Drs. 21/5124 und Drs. 21/5334 für den 30. Juni 2016 sowie Drs. 21/5453 und Drs. 21/5621 für den 31. Juli 2016. Über die Datenbank Quartiersmanagement ist folgende Auswertung möglich: Minderjährige in Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen: Altersgruppe Anzahl zum Stichtag 30.06.2016 Anzahl zum Stichtag 15.08.2016 Gesamt davon aus sicherem1 Herkunftsland Gesamt davon aus sicherem1 Herkunftsland 0-5 Jahre 1363 108 1211 106 6-11 Jahre 297 55 255 48 12-13 Jahre 297 16 252 13 14-15 Jahre 350 12 301 10 16-17 Jahre 1050 10 920 7 Gesamt 3357 201 2939 184 1 Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien Hinweis: Im Zeitraum zwischen dem 30.6. und dem 15.8. hat es eine Datenbereinigung gegeben (siehe auch Drs. 21/5621). 2. Wie viele Minderjährige, die sich als Geflüchtete in Hamburg aufhalten, konnten mit ihren Familien bereits in regulären Wohnraum vermittelt werden? Der Wechsel von Flüchtlingen in regulären Wohnraum erfolgt in unterschiedlichen Zusammenhängen, zum Beispiel Wohnraumsuche auf eigene Initiative, Vermittlung durch Dritte. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Auch im Dokumentationssystem der Fachstelle für Wohnungsnotfälle und der für die Unterkünfte tätigen Träger erfolgt keine entsprechende Erfassung. 3. Welche Leistungen und Rechte erhalten Kinder und Jugendliche unter den Flüchtlingen zusätzlich, die in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten in Hamburg versorgt werden? (Bitte nach Art der Leistung (zum Beispiel Recht auf Bildung, Art der medizinischen Versorgung, Art und Höhe finanzieller Leistungen et cetera) und Alter aufschlüsseln.) 4. Welche Leistungen erhalten Eltern von Kindern und Jugendlichen unter den Flüchtlingen zusätzlich, die in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten in Hamburg versorgt werden? (Bitte nach Art der Leistung und Alter aufschlüsseln.) Leistungen und Leistungsumfang für Kinder und Jugendliche, die in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter einreisen, richten sich – wie bei Erwachsenen – nach den einschlägigen Vorschriften des AsylbLG, des SGB II und des SGB XII. Die Höhe der Leistungen für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf für Leistungsberechtigte ist altersabhängig unterschiedlich. Die Eltern von minderjährigen Flüchtlingen erhalten keine zusätzlichen Leistungen aufgrund ihrer Elterneigenschaft. 5. In welcher Höhe hat die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2010 – 2016 Leistungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche aufgewandt ? (Bitte jahresweise nach Höhe, Art der Leistung und ob es sich um begleitete oder unbegleitete Kinder und Jugendliche handelte, aufschlüsseln .) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5633 3 Für die Personengruppe der begleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden keine gesonderten Daten erfasst, sodass eine Beantwortung die händische Auswertung aller Ausgaben für Flüchtlinge erfordern würde. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Bereich unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hat die Freie und Hansestadt Hamburg Leistungen in folgender Höhe erbracht: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (bis Juli) 5.917 Tsd. € 9.668 Tsd. € 26.000 Tsd. € 31.179 Tsd. € 41.843 Tsd. € 47.074 Tsd. € 37.964 Tsd. € Die Summen beinhalten die Kosten für die Erstversorgung und die Folgeunterbringung in Hilfen zur Erziehung und berücksichtigen auch die Erstattungsleistungen nach § 89 SGB VIII anderer Länder an Hamburg sowie Kostenerstattungsleistungen Hamburgs an andere Länder. 6. Wie wird das Alter von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die nicht als unbegleitete Minderjährige gelten, erfasst? Wenn nein, warum nicht? Sofern keine Ausweispapiere vorgelegt werden, wird bei der ausländerbehördlichen Erfassung der persönlichen Daten der Kinder das von den Erziehungsberechtigten angegebene Alter zugrunde gelegt. 7. Wird bei begleiteten Kindern und Jugendlichen die Altersangabe überprüft ? Wenn ja, wann, durch wen und durch welche Methode? Wenn nein, warum nicht? 8. Sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden Fälle bekannt, denen zufolge das Alter von Kindern und Jugendlichen durch die Eltern/Erziehungsberechtigten falsch angegeben wurde? Wenn ja, hat dies Folgen mit sich gebracht? Wenn ja, welche Folgen? Wenn nein, warum nicht? Nein, in der Praxis gibt es keinen Zweifel am geltend gemachten Alter.