BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5636 21. Wahlperiode 26.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Umwandlung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Folgeunterbringungen Die Zahl der in Hamburg ankommenden Flüchtlinge ist in den letzten Wochen und Monaten massiv zurückgegangen. Dennoch sind noch immer zu viele Flüchtlinge in prekären Unterkünften untergebracht beziehungsweise können trotz Rechtsanspruch auf Folgeunterkunft Mangels Platzen nicht aus Erstaufnahmeeinrichtungen in Folgeunterkünfte ziehen. Die Umwandlung von Einrichtungen der Erstaufnahme in Einrichtungen zur Folgeunterbringung wurde vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde als eine Möglichkeit erkannt, diesem Problem zu begegnen. Der Senat „prüft“ mittlerweile seit Juni 2016 für die Erstaufnahmen Karl-Arnold- Ring (550 Plätze) und Albert-Einstein-Ring (160 Plätze) die Möglichkeit der Umwandlung in öffentlich-rechtliche Folgeunterbringungen.1 Ferner prüfen die zuständigen Behörden nach eigenen Aussagen „kontinuierlich die Unterbringungssituation “.2 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie ist in Bezug auf die eingangs genannten Standorte der aktuelle Status quo des Prüfverfahrens der Umwandlung von Erstaufnahme in Folgeunterkunft? a. Sind die Prüfungen bereits abgeschlossen? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Falls eine Umwandlung verfolgt wird, unter Berücksichtigung welches Zeitplans? Welcher organisatorische Aufwand, welche rechtlichen Voraussetzungen und welche Kosten sind mit der Umwandlung verbunden? Wenn nein: warum nicht? Wann ist mit einem Prüfergebnis zu rechnen ? Die Prüfungen haben zum Ergebnis, dass die Umwandlungen der Standorte Karl- Arnold-Ring 11 und Albert-Einstein-Ring 1 – 3 a vorgenommen werden sollen. Die Beteiligungsverfahren nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz sind in Vorbereitung. Die weiteren Planungen hierzu und zur Umsetzung sind darüber hinaus noch nicht abgeschlossen . b. Welche Herausforderungen und Probleme sind im Rahmen der Prüfung bekannt geworden? 1 Vergleiche Drs. 21/4940. 2 Vergleiche Drs. 21/4153. Drucksache 21/5636 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zahlreiche Standorte stehen nur zeitlich begrenzt zur Verfügung. Standorte wie Baumärkte und Hallen lassen sich grundsätzlich aufgrund der baulichen Voraussetzungen nicht in Einrichtungen der Folgeunterbringung umwandeln. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Wie weit ist die Prüfung der Umwandlung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Folgeunterkünfte bisher insgesamt vorangeschritten? (Bitte aufschlüsseln für alle Erstaufnahmestandorte anhand der Kategorien: „Umwandlung in Prüfung“, „Umwandlung wird nach Prüfung verfolgt bzw. verworfen“, „Umwandlung wird/wurde nicht geprüft“.) Siehe Anlage. 3. Bei welchen mit positiven Ergebnis (im Sinne der Möglichkeit zur Umwandlung) geprüften Einrichtungen der Erstaufnahme wurde bereits mit den notwendigen Maßnahmen begonnen? (Bitte nach Fortschritt und geplante Platzzahl aufschlüsseln.) Bis wann ist die Inbetriebnahme dieser Einrichtungen der Folgeunterbringung geplant? Gibt es bereits Überlegungen hinsichtlich der Betreiber? Siehe Antworten zu 1. 4. Laut Drs. 21/5303 und 21/5511 müssen Container eingelagert werden, weil die Mindestmietzeit der Container noch nicht abgelaufen ist. Die Freie und Hansestadt Hamburg zahlt für diese Container sowohl eine Monatsmiete als auch teilweise eine monatliche Einlagerungsmiete. a. Hat der Senat die Nutzung dieser Container zur Erweiterung von Standorten der Folgeunterbringung in Erwägung gezogen? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Warum werden diese Container nicht anderweitig genutzt? Wenn nein: warum nicht? Bei der Erweiterung und Erschließung von Standorten durch Container wird der Einsatz von vorhandenen Containern und Kontingenten vorrangig geprüft. Container werden, soweit möglich, auch in Folgeeinrichtungen eingesetzt (zum Beispiel Moosrosenweg , Heidkoppel, Hufnerstraße, Kollaustraße). b. Hat der Senat geprüft, ob sich die wegfallenden Standorte der Erstaufnahmen für eine Umwandlung in Folgeunterkünfte eignen? Wenn ja: Warum werden die frei gewordenen Containerkapazitäten nicht zu diesem Zweck genutzt? Wenn nein: warum nicht? Container aus Einrichtungen für Erstaufnahmen eignen sich nur bedingt, da zusätzliche Anforderungen durch Um- und Nachrüstungen, zum Beispiel durch den Einbau von dezentralen Küchen zur Selbstversorgung, bestehen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. Amalie-Sieveking-Krankenhaus/Richard-Remé-Haus Behrmannplatz Blomkamp Dratelnstraße Eißendorfer Pferdeweg, Asklepios Klinik Fiersbarg Flagentwiet Geutensweg Hellmesbergerweg Jenfelder Moorpark Kieler Straße Münzstraße Neuland II Niendorfer Straße Nostorf/Horst (M.-V.) Ohlstedter Platz Oktaviostraße Osterrade Papenreye Reichspräsident-Ebert-Kaserne Schaarsteinweg Schmiedekoppel Schnackenburgallee Schwarzenberg Sportallee/Heselstücken Vogt-Kölln-Straße Wiesendamm 3 Zur Umwandlung geprüfte Standorte Ergebnis der Prüfung Albert-Einstein-Ring Umwandlung wird nach Prüfung verfolgt Grellkamp Umwandlung nach Prüfung nicht möglich Harburger Poststraße Umwandlung nach Prüfung nicht möglich Holstenhofweg Umwandlung nach Prüfung nicht möglich Karl-Arnold-Ring Umwandlung wird nach Prüfung verfolgt Kurdamm Umwandlung nach Prüfung nicht möglich Neuland I Umwandlung nach Prüfung nicht möglich Wendenstraße Umwandlung nach Prüfung nicht möglich Standorte, die wegen zeitlicher Begrenzung oder fehlender baulicher Voraussetzungen (Baumärkte/Hallen) für eine Umwandlung nicht in Frage kommen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5636 3 Anlage 5636ska_Text 5636ska_Anlage Tabelle1