BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5638 21. Wahlperiode 16.09.16 Große Anfrage der Abgeordneten Richard Seelmaecker, Dennis Gladiator, Joachim Lenders, Dennis Thering, Karl-Heinz Warnholz (CDU) und Fraktion vom 19.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Personalbericht 2016 – Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Dem kürzlich veröffentlichten Personalbericht 2016 ist zu entnehmen, dass bis zum Jahr 2023 voraussichtlich 47 Vollkräfte, mithin 17,9 Prozent der Beschäftigten dieser Berufsgruppe, altersbedingt ausscheiden; hinzu kommen voraussichtlich 15 weitere Vollkräfte, die vor Erreichen der Altersgrenze ihr Dienstverhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg beenden. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5208 gibt der Senat an, dass im Jahr 2016 zwei, im Jahr 2017 fünf und in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils vier Rechtspfleger/-innen altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden . Die vom Senat in der Drs. 21/5208 genannten Zahlen der altersbedingten Abgänge weichen von denen im Personalbericht 2016 ab. Dort werden beispielsweise für das Jahr 2018 fünf statt vier und für das Jahr 2019 neun statt vier altersbedingte Abgänge genannt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die zuständige Behörde hat auf die personelle Situation im Rechtspflegerbereich durch eine Verstetigung der Ausbildung und Verstärkung der Ausbildung reagiert. Darüber hinaus prüft die zuständige Behörde Möglichkeiten eines zeitlich begrenzten Einsatzes von Volljuristinnen und Volljuristen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Woraus resultieren die Abweichungen im Hinblick auf die altersbedingten Abgänge in den Jahren 2016 bis 2019 zwischen den Angaben des Senats in der Drs. 21/5208 und denen im Personalbericht 2016 (Seite 70)? Das Personalamt geht in seinen Personalberichten von einem Altersabgang mit 64 Jahren und damit von der Erfassung sämtlicher altersbedingter Abgänge aus. Die in der Drs. 21/5208 dargestellten Zahlen basieren auf einer Auswertung mit dem regulären gesetzlichen Ruhestandseintrittsalter. 2. Wie viele Rechtspfleger/-innen sind im ersten Halbjahr 2016 bereits altersbedingt aus dem Dienst ausgeschieden? Keine. 3. Wie viele Rechtspfleger/-innen werden jährlich in den Jahren 2021 bis 2023 altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden? Bitte pro Jahr darstellen . Drucksache 21/5638 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gerechnet mit dem regulären Ruhestandseintrittsalter: Jahr Anzahl Rechtspfleger /-innen 2021 11 2022 2 2023 7 Gerechnet mit einem Altersabgang mit 64 Jahren (Personalbericht): Jahr Anzahl Rechtspfleger /-innen 2021 6 2022 10 2023 9 4. Mit wie vielen nicht altersbedingten Abgängen in dieser Berufsgruppe rechnen Senat beziehungsweise zuständige Behörde jährlich bis zum Jahr 2023? Bitte pro Jahr darstellen. Im Personalbericht wird davon ausgegangen, dass der Wert der nicht altersbedingten Abgänge auf Basis der Grundfluktuation des letzten Jahres zu ermitteln ist. Für die Gerichte und Staatsanwaltschaften ergeben sich so jährlich rund zwei nicht altersbedingte Abgänge. Die zuständige Behörde bezieht darüber hinaus weitere Faktoren in die Planung mit ein, wobei das Ziel verfolgt wird, auch über den auf Basis des Personalberichts ermittelten Bedarf hinaus auszubilden. 5. Wie viele Rechtspfleger/-innen sind seit dem Jahr 2010 außerplanmäßig aus dem Dienst ausgeschieden? Bitte pro Jahr darstellen. Die im Folgenden genannten außerplanmäßigen Abgänge entsprechen den nicht altersbedingten Abgängen. Durch die außerplanmäßigen Abgänge reduziert sich die Anzahl der altersbedingten Abgänge. Jahr Anzahl Rechtspfleger /-innen 2010 5 2011 4 2012 4 2013 6 2014 2 2015 2 2016* 0 * Stand: September 2016 6. Laut Angaben des Senats in der Drs. 21/5208 wird der Bedarf zwischen der Justizbehörde und den Dienststellen gemeinsam abgestimmt; ein Meldeverfahren gibt es nicht. Dabei gehen die zuständige Behörde sowie die Staatsanwaltschaften und Gerichte von der Notwendigkeit aus, bestehende Vakanzen und zukünftige Abgänge (planmäßige wie außerplanmäßige ) auszugleichen. a. Wie erfolgte die „gemeinsame Abstimmung“ des Bedarfs zwischen Justizbehörde und Dienststellen? Die Abstimmung ist im Zusammenhang mit der Ausbildungsplanung und der Aufstellung der Haushaltsplans sowie der unterjährigen Berichterstattung zum Haushalt erfolgt. Hierzu gibt es einen kontinuierlichen und engen Kontakt mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dieser erfolgt telefonisch, per Mailverkehr und gesprächsweise . Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die zuständige Behörde berücksichtigen dabei die aktuellen Rahmenbedingungen. b. Wurden der Justizbehörde aktuell Bedarfe der Gerichte oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5638 3 Falls ja, wann, von wem und jeweils in welcher Höhe? Falls ja, werden diese durch die voraussichtlich bis zum Jahr 2023 zur Verfügung stehenden neu in den Dienst eingestellten Rechtspfleger vollständig gedeckt? Falls nein, weshalb und in welcher Höhe nicht? Aktuell werden zusätzliche Bedarfe für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs , die Migration des Datenbankgrundbuchs und die Reform zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung erörtert. Die Bedarfsabstimmung ist noch nicht abgeschlossen . Für die Jahre nach 2020 gibt es noch keine Planung. 7. Wie und durch wen wird die Anzahl des Stellensolls ermittelt? Im beschlossenen Haushaltsplan wird das Stellensoll je Aufgabenbereich festgelegt. In der Ausführung des Haushaltsplans erfolgt die Aufteilung der Stellen auf die Produktgruppen . Damit ist für Landgericht und Staatsanwaltschaft die Verteilung abgeschlossen . Der Präsident des Amtsgerichts ordnet die Stellen der Produktgruppe 235.03 Amtsgerichte in eigener Zuständigkeit den einzelnen Amtsgerichten zu. a. Werden Stellensoll und VZÄ je Verfahrensbereich an den Amtsgerichten und dem Landgericht ausgewiesen? Falls ja, bitte einzeln aufschlüsseln. Im Stellensoll und VZÄ sind die Stellen bei den Amtsgerichten und dem Landgericht nicht nach den Verfahrensbereichen ausgewiesen. b. Welchen Umfang haben jeweils die Stellen mit Verwaltungsanteil? Von den in der Drs. 21/5208 aufgeführten Stellen haben folgende Stellen Verwaltungsanteile : Rechtspfleger Stellensoll davon Stellen mit Verwaltungsan-teilen zum Stichtag 30.06.2016 Landgericht 16,50 4,00 Amtsgericht Hamburg Mitte 81,75 12,00 Amtsgericht Hamburg Altona 16,40 3,00 Amtsgericht Hamburg Barmbek 19,40 2,80 Amtsgericht Hamburg Bergedorf 10,70 1,75 Amtsgericht Hamburg Blankenese 7,94 1,80 Amtsgericht Hamburg Harburg 20,85 3,00 Amtsgericht Hamburg St. Georg 18,50 2,75 Amtsgericht Hamburg Wandsbek 14,95 3,00 Staatsanwaltschaft 30,00 6,50 c. Aktuell (30. Juni 2016) sind insgesamt 12,72 Soll-Stellen für Rechtspfleger am Landgericht, an den Amtsgerichten und bei der Staatsanwaltschaft nicht besetzt. Was unternimmt die zuständige Behörde konkret wann, um diese Stellen kurzfristig zu besetzen? Unter Berücksichtigung aller bekannten Veränderungen (Zu- und Abgänge, sowie Arbeitszeitveränderungen) werden zum Jahresende voraussichtlich 6,92 Stellen unbesetzt sein. Abgesehen von einem gewissen Spielraum, der benötigt wird für Rückkehrer aus einer Beurlaubung und Arbeitszeiterhöhungen, werden diese Stellen auch für die Übernahme der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger benötigt, die im nächsten Jahr das Studium abschließen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. d. Der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5208 ist zu entnehmen, dass die Anzahl der Soll-Stellen an den Amtsgerichten Barmbek, St. Georg und Wandsbek zwischen dem 31. Dezember 2015 und dem 30. Juni 2016 jeweils reduziert wurde. Drucksache 21/5638 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wie werden die Reduzierungen der Soll-Stellen an den Amtsgerichten Barmbek (– 2,05), St. Georg (– 1,15) und Wandsbek (– 1,55) erklärt? Es handelt sich um Anpassungen im Zusammenhang mit der internen Steuerung der Amtsgerichte. Diese Steuerung berücksichtigt die Entwicklung der Geschäftslage in den einzelnen Amtsgerichten. Die Gesamtanzahl der Soll-Stellen aller Amtsgerichte wird dadurch nicht verändert. 8. Wie hat sich die Anzahl der Stellen für Rechtspfleger an den Fachgerichten seit dem zweiten Halbjahr 2015 entwickelt? Wie viele der Stellen waren jeweils besetzt? Bitte zum Stichtag 31.12.2015 und 30.06.2016 angeben. Stichtag 31.12.2015 Stellensoll Rechtspfleger besetzt frei Arbeitsgerichte 7,00 6,00 1,00 Finanzgericht 1,00 1,00 0,00 Sozialgerichte* - - - Verwaltungsgericht 3,00 3,00 0,00 Oberverwaltungsgericht 1,00 1,00 0,00 Stichtag 30.06.2016 Stellensoll davon Stellen mit Verwaltungsanteil besetzt frei Arbeitsgerichte 7,00 4,00 6,00 1,00 Finanzgericht 1,00 1,00 1,00 0,00 Sozialgerichte* - - - - Verwaltungsgericht 3,00 1,00 3,00 0,00 Oberverwaltungsgericht 1,00 1,00 1,00 0,00 * Bei den Sozialgerichten gibt es keine Rechtspflegeraufgaben. 9. Wie viele Vollzeitäquivalente standen den Gerichten und der Staatsanwaltschaft in der Rechtspflegerschaft seit dem Jahr 2010 jährlich zur Verfügung? Bitte pro Jahr jeweils zum 31.12. darstellen. Die Vollzeitäquivalenteplanung ist Teil des Aufstellungsverfahrens für den Haushalt. Die VZÄ für die Rechtspflegerschaft gehören zur Laufbahngruppe 2 1. Einstiegsamt (ehemaliger gehobenen Dienst), die gemeinsam geplant wird. 10. Aus der im Personalbericht 2016 abgebildeten Matrix Rechtspflegerschaft („Prognose Personalbestand“, Seite 70) ergibt sich eine Reduzierung des Personalbestandes in Vollkräften bei den Rechtspflegern zwischen den Jahren 2015 und 2023 von 262 um 40 auf 222. a. Womit begründen Senat oder zuständige Behörde diesen erheblichen Personalabbau? b. Inwiefern hält die zuständige Behörde den Personalbestand von 222 Vollkräften im Jahre 2023 für ausreichend und auf konkret welchen objektiven Umständen basieren die Annahmen? Der Personalbericht 2016 berücksichtigt nur die Nachwuchsplanung bis zum Jahr 2019. Der Senat hält an dem Ziel fest, vakante Stellen nachzubesetzen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5208. 11. Welche Gesetze und sonstigen Vorschriften auf Bundes- und Landesebene , die seit dem 1. Januar 1999 in Kraft getreten sind, sowie die etwaigen Änderungen zu diesen Gesetzen und sonstigen Vorschriften, betreffen den Zuständigkeitsbereich der Rechtspfleger/-innen bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft? Bitte nach Jahren und den betroffenen Verfahren darstellen. a. Liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse darüber vor, wie sich diese Gesetze und sonstigen Vorschriften sowie deren etwaige Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5638 5 Änderungen auf die Arbeitsbelastung der Rechtspfleger/-innen ausgewirkt haben beziehungsweise auswirken? b. Falls ja, welche? Bitte detailliert darstellen. Falls nein, inwiefern wird beabsichtigt, dies wann zu untersuchen? Die Frage, welche Gesetze und sonstigen Vorschriften auf Bundes- und Landesebene , die seit dem 1. Januar 1999 in Kraft getreten sind, sowie welche etwaigen Änderungen zu diesen Gesetzen und sonstigen Vorschriften den Zuständigkeitsbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger betreffen, lässt sich nicht für alle Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger einheitlich beantworten. Da diese in sehr unterschiedlichen Bereichen des Rechts tätig sind, sind sie jeweils von unterschiedlichen Neuregelungen und Gesetzesänderungen betroffen. Problematisch ist des Weiteren, dass nach der Fragestellung die Auswirkungen auf den Zuständigkeitsbereich nicht offensichtlich sein müssen, sodass die Beantwortung der Frage die Aufzählung aller Neuregelungen und Gesetzesänderungen im Bundesund Landesrecht seit 1999 erforderlich machen würde, die nur in irgendeiner Weise den Zuständigkeitsbereich von Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger betreffen. Für eine umfassende Aufzählung dieser Neuregelungen und Gesetzesänderungen müssten angesichts der ganz unterschiedlichen rechtlichen Tätigkeitsbereiche der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sämtliche gesetzlichen Neuregelungen und Gesetzesänderungen für die Bereiche des Zivilrechts, des Strafrechts und des Verwaltungsrechts auf Landes- und Bundesebene der letzten 17 Jahre inhaltlich auf ihre möglichen Auswirkungen auf den Zuständigkeitsbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nachvollzogen werden. Diese Überprüfung würde einen Aufwand erfordern , der auch in der für eine Große Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden kann. Eine abstrakte Darstellung aller Änderungen des Rechtspflegergesetzes (RPflG) könnte die Fragestellung ebenfalls nicht beantworten. Unter Umständen ergeben sich gravierende Auswirkungen gerade auch durch Neuregelungen, die nicht das Rechtspflegergesetz geändert haben, sondern sich lediglich aufgrund ihres Regelungsgehalts auf den Arbeitsaufwand auswirken. Auf der anderen Seite wirkt sich nicht jede Änderung des Rechtspflegergesetzes spürbar auf die Arbeitsbelastung der Rechtspfleger aus. Die Auswirkungen sind vielschichtig und lassen sich schwer oder gar nicht quantifizieren . 12. Liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse darüber vor, ob sich andere Faktoren (zum Beispiel Finanzkrise, Flüchtlingsproblematik, Arbeitsbelastung anderer Berufsgruppen wie beispielsweise der Gerichtsvollzieher, Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs) seit dem Jahr 2010 auf die Arbeitsbelastung der Rechtspfleger/-innen auswirken beziehungsweise bis zum Jahr 2023 auswirken werden? Falls ja, welche? Bitte detailliert darstellen. Falls nein, inwiefern wird beabsichtigt, dies wann zu untersuchen? Die Finanzkrise und die Arbeitsbelastung der Gerichtsvollzieher haben sich nicht messbar auf die Arbeitsbelastung den Rechtspflegerbereich ausgewirkt. Im Rahmen der Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge ist es zu einer Arbeitsbelastung durch die Rechtspfleger/-innen des Verwaltungsgerichts aufgrund erhöhten Aufkommens in der Rechtsantragsaufnahme gekommen. Dieser erhöhten Arbeitsbelastung konnte in diesem Jahr mit der Neuschaffung einer Stelle „Koordination der Eingangsgeschäftsstelle mit dem Schwerpunkt Asylverfahren, Rechtsantragsaufnahme in Asylverfahren “ begegnet werden. In diesem Kontext sind auch die Arbeitsbelastungen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Familien- und Betreuungsabteilungen des Amtsgerichts gestiegen. Die bisher erfolgten Eröffnungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) wirken sich auf die Arbeitsbelastung der Rechtspfleger bisher nicht messbar aus. Ob und Drucksache 21/5638 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 inwieweit die zu einem späteren, derzeit noch unbestimmten Zeitpunkt zu erwartende Einführung der elektronischen Akte Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Rechtspfleger haben wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Die Frage ist Gegenstand des Einführungsprojekts zum ERV bei den ordentlichen Gerichten und den Fachgerichten. Nach der Reform des Rechts der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gestaltet sich die Überwachung der Prüffristen gemäß § 67e Absatz 2 StGB für die Rechtspfleger der Vollstreckungsabteilungen aufwendiger. 13. Hatten oder haben etwaige Erkenntnisse der zuständigen Behörde zu den in Fragen 11. und 12. genannten Faktoren Auswirkungen auf das Stellensoll der Rechtspflegerschaft bei den Gerichten und der Staatsanwaltschaft ? Falls ja, inwiefern? Falls nein, weshalb nicht? Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung zum 1. Januar 1999 wurden insgesamt 17 Stellen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger neu geschaffen. Die weiteren Veränderungen (Be- und Entlastungen) wurden im Rahmen der verfügbaren Stellen ausgeglichen. 14. Wie viele Rechtspflegeranwärter wurden seit dem Jahr 2010 zum Studium zugelassen? Bitte pro Jahr darstellen. Jahr Anzahl Rechtspfleger /-innen 2010 2 2011 0 2012 3 2013 4 2014 8 2015 4 a. Wie viele Rechtspflegeranwärter haben seit dem Jahr 2010 jährlich ihr Studium abgebrochen? Jahr Anzahl Rechtspfleger/-innen 2010 0 2011 0 2012 0 2013 0 2014 1 Studienabbrecher 1 Nichtbestehen der Zwischenprüfung 2015 1 Studienabbrecher b. Wie viele Rechtspfleger haben seit dem Jahr 2010 jährlich in Hamburg ihren Dienst begonnen? 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Externe Einstellungen 3 4 1 0 2 1 0 Nach der Ausbildung übernommene Anwärterinnen und Anwärter (für 2016 erfolgt die Übernahme am 01.10.2016) 7 5 8 2 0 3 5 insgesamt: 10 9 9 2 2 4 5 15. Die Belastung für die Rechtspfleger nimmt immer weiter zu. Laut Angaben des Senats in der Drs. 21/5208 werden Rückstandsstatistiken beim Amtsgericht in den Zivil-, Straf- und Familiensachen zum Monatsende geführt. Wie hoch sind die gemeldeten Rückstände zum 31. Juli 2016 bei allen amtsgerichtlichen Verfahren? Bitte einzeln nach Amtsgerichten und Verfahrensbereichen aufschlüsseln und – sofern möglich – nach Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5638 7 vorrangig richterlichen und vorrangig rechtspflegerlich verantworteten Tätigkeitsbereichen differenzieren. Eine differenzierte statistische Aufschlüsselung nach vorrangig richterlichen und vorrangig rechtspflegerischen verantworteten Tätigkeitsbereichen ist nicht in allen Tätigkeitsbereichen möglich. Eine Differenzierung kann nur entsprechend § 3 RPflG erfolgen , vorbehaltlich der in den §§ 14 bis 19b dieses Gesetzes aufgeführten Ausnahmen , die nach den gesetzlichen Vorschriften vom Richter wahrzunehmende Geschäfte sind. Stichtag 31.07.2016 Amtsgerichte/ Segmente St ra fs ac he n Ju ge nd st ra fs ac he n Zi vi ls ac he n Fa m ilie ns ac he n G ru nd bu ch sa ch en N ac hl as ss ac he n B et re uu ng ss ac he n Zw an gs ve rs te ige ru ng ss ac he n Zw an gs vo llst re ck un gs sa ch en R eg is te rs ac he n S ch iff sr eg is te rs ac he n M ah ns ac he n In so lv en zs ac he n Amtsgericht Hamburg- Altona 0 0 0 0 0 53 69 0 19 - - - - Amtsgericht Hamburg- Barmbek 0 1 235 66 220 86 258 0 0 - - - - Amtsgericht Hamburg- Bergedorf 5 0 50 17 331 16 19 9 2 - - - - Amtsgericht Hamburg- Blankenese 4 6 19 14 12 43 61 2 2 - - - - Segment Familie , Betreuung , Insolvenz - - - 452 - - 0 - - - - - 623 Segment FGG - - - - 224 4 - 0 - 26 0 - - Amtsgericht Hamburg- Harburg 3 0 30 1 19 10 83 7 47 - - - - Mahngericht - - - - - - - - - - - 89 - Amtsgericht Hamburg-St. Georg 19 3 96 21 25 372 196 1 13 - - - - Strafsegment 0 0 - - - - - - - - - - - Amtsgericht Hamburg- Wandsbek 2 2 14 43 124 27 0 0 7 - - - - Zivilsegment - - 494 - - - - - 4 - - - -