BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5643 21. Wahlperiode 26.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 19.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Wurde in Santa Fu eine geplante Geiselnahme gerade noch verhindert? Hinweisen zufolge soll die JVA Fuhlsbüttel komplett unter Verschluss genommen worden sein. Möglicherweise war durch einen Insassen eine Geiselnahme mit Schusswaffe geplant. Auch die Situation in der JVA Billwerder ist immer angespannter, einige Untersuchungshaftgefangene werden täglich aggressiver. In Anbetracht der desolaten Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten bergen derartige Vorfälle ein enormes Gefahrenpotential für die Bediensteten in sich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass die JVA Fuhlsbüttel komplett unter Verschluss genommen wurde? Falls ja: a. Seit wann genau, für welchen Zeitraum und aus welchem Grund wurde die Maßnahme vorgenommen? b. Zu welchen Auswirkungen auf die JVA Fuhlsbüttel und gegebenenfalls andere Justizvollzugsanstalten führt dies? Am 16. August 2016 um circa 17.35 Uhr wurden die Gefangenen und Sicherungsverwahrten der JVA Fuhlsbüttel unter Verschluss genommen, da nach einem anonymen Hinweis in der Anstalt der Verdacht bestand, es seien angeblich Schusswaffen in die JVA eingebracht worden und eine Geiselnahme sei geplant. Da sich die Sozialtherapeutische Anstalt auf demselben Gelände befindet, wurden auch die Insassen dieser Anstalt am Standort Fuhlsbüttel unter Verschluss genommen und wie in der JVA Fuhlsbüttel nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb durchgeführt. Andere Justizvollzugsanstalten waren von den Maßnahmen nicht betroffen. Im Übrigen siehe die Pressemitteilung der zuständigen Behörde vom 24.08.2016 (http://www.hamburg.de/justizbehoerde/pressearchiv2016/6755320/2016-08-24-jbrueckkehr -normalbetrieb/). 2. Ist es richtig, dass der Verdacht einer geplanten Geiselnahme durch einen oder mehrere Gefangene bestand? Falls ja: a. Wie stellt sich die Situation im Einzelnen dar? Bitte detailliert ausführen . Drucksache 21/5643 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Welche Informationen liegen über den beziehungsweise die Gefangenen vor, die darin involviert waren? Seit wann sind diese wegen welcher Straftaten inhaftiert? Siehe Antwort zu 1. a. und b. c. Welche Maßnahmen wurden wann von wem eingeleitet und wer wurde wann darüber informiert? Am Abend des 16. August 2016 - informierte der Dienstleiter das zuständige PK 34, - informierte der Vollzugsleiter 1 der JVA Fuhlsbüttel den zuständigen Aufsichtsreferenten und das Sicherheitsreferat der Justizbehörde, - informierte das Sicherheitsreferat den Leiter der Abteilung Justizvollzug der Justizbehörde , - informierte der zuständige Aufsichtsreferent den Leiter des Amtes für Justizvollzug und Recht der Justizbehörde, - informierte der Leiter des Amtes für Justizvollzug und Recht der Justizbehörde den Büroleiter, die Behördenleitung und die Pressestelle der Justizbehörde. über den anonymen Hinweis und den daraufhin angeordneten Einschluss. Im Weiteren erfolgte eine laufende Unterrichtung Am 18. August 2016 informierte die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel die angemeldeten Besucherinnen und Besucher, soweit diese erreichbar waren, dass die anstehenden Besuche abgesagt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a. und b. 3. Wurde in diesem Zusammenhang eine Waffe und/oder Munition gefunden ? Falls ja, um was für eine Waffe und/oder um was für Munition handelt es sich, wann wurde diese wo gefunden und welche Informationen liegen darüber vor, wie sie in die JVA Fuhlsbüttel gelangte? Nein. 4. Wie häufig wurden die vorgesehenen Sollstärken in einzelnen Schichten der JVA Fuhlsbüttel in dieser Woche (KW 33) unterschritten? Für die Beantwortung der Frage wurde die Besetzungssituation, bezogen auf alle Dienstposten der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (Allgemeiner Vollzugsdienst), die im Schichtdienst wahrgenommen werden, für den Zeitraum 15. August bis 21. August 2016 ausgewertet . Danach waren in diesem Zeitraum in Bezug auf das reguläre Personal – ohne Anwärterinnen und Anwärter – in fünf Schichten keine Dienstposten unbesetzt. Ab dem 17. August 2016 wurden die Schichten über die vorgesehenen Sollstärken hinaus verstärkt. 5. Gab es in dieser Woche (KW 33) besondere Vorkommnisse in der JVA Billwerder? a. Falls ja: welche? Am 18. August 2016 weigerte sich ein männlicher Strafgefangener, einer Verlegungsanordnung in ein anderes Hafthaus Folge zu leisten. Der betreffende Gefangene drohte damit, Bedienstete anzugreifen, falls diese versuchen sollten, seinen Haftraum zu betreten. Der Gefangene musste unter Anwendung unmittelbaren Zwangs auf die Sicherheitsstation verlegt werden. Dabei verletzte sich ein Bediensteter am Oberschenkel . Am 19. August 2016 gab eine Strafgefangene der Teilanstalt für Frauen an, von einer anderen Gefangenen angegriffen und am Kopf und im Brustbereich verletzt worden zu Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5643 3 sein. Der Vorgang wurde zur strafrechtlichen Untersuchung an die Staatsanwaltschaft abgegeben. b. Welche Erkenntnisse liegen über eine in den vergangen Tagen erhöhte Aggressivität der Gefangenen im Bereich der Untersuchungshaft in der JVA Billwerder vor? Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Bediensteten vor Ort zu unterstützen? Es liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Besondere Maßnahmen zum Schutz von Bediensteten waren daher nicht erforderlich. c. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde darüber vor, inwiefern die vermehrte Unterbringung von Untersuchungshaftgefangenen in der JVA Billwerder zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führt (zum Beispiel Aufnahmen, Vorführtätigkeiten, Habesicherung)? Wie wird dieser kompensiert? Die Aufnahme von Untersuchungsgefangenen hat für die Justizvollzugsanstalt Billwerder insbesondere in den Organisationsbereichen Kammer, Vollzugsgeschäftsstelle , Ambulanz und Zahlstelle sowie bei den Zuführungen und Einzeltransporten einen erhöhten Arbeitsaufwand mit sich gebracht. Die Anstalt begegnet diesen Anforderungen durch Umstrukturierung von Arbeitsabläufen und flexiblen Einsatz des Personals. d. Wie häufig wurden die vorgesehenen Sollstärken in einzelnen Schichten der JVA Billwerder in dieser Woche (KW 33) unterschritten ? In der Justizvollzugsanstalt Billwerder waren im Abfragezeitraum in sieben Schichten keine Dienstposten unbesetzt. 6. Ist es richtig, dass es Stationen in einzelnen Justizvollzugsanstalten gibt, die ausschließlich mit Anwärtern besetzt werden? Falls ja: Wie beurteilt die zuständige Behörde diesen Umstand sowohl im Hinblick auf die Fürsorgepflicht gegenüber den Anwärtern als auch hinsichtlich der Sicherheit? Grundsätzlich werden die Schichten so geplant, dass die Anwärterinnen und Anwärter nicht als die reguläre Besetzung einer Station vorgesehen sind. Im Rahmen der Ausbildung ist es jedoch nicht unüblich, Anwärterinnen und Anwärter zeitweise Stationsdienste selbständig, aber nicht eigenverantwortlich verrichten zu lassen. Es handelt sich dabei regelhaft um Anwärterinnen und Anwärter im dritten oder vierten Praxisabschnitt , die bereits umfassend in die Tätigkeit auf einer Station eingewiesen wurden. Die Anwärterinnen und Anwärter sollen dabei durch eigenständiges Arbeiten in die Lage versetzt werden, den jeweiligen Anforderungen des Stationsalltags begegnen zu können. Dabei werden sie von den Vollzugsabteilungsleitungen und den Bediensteten der übrigen Stationen situativ unterstützt und begleitet. In sicherheitsrelevanten Stationen übernehmen diese Bediensteten den Stationsdienst.