BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5644 21. Wahlperiode 26.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Michael Kruse (FDP) vom 19.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Überflutung von Straßen (3) Die Antworten des Senates auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5533 geben Anlass für weitere Nachfragen. Wir fragen den Senat: Unter dem Begriff „Sielnetz“ werden die Anlagen von HAMBURG WASSER beziehungsweise der Hamburger Stadtentwässerung verstanden, die das Schmutz- und das Niederschlagswasser sammeln und ableiten. Im Mischsystem werden Schmutzund Niederschlagswasser zusammen zum Kläranlagenverbund Köhlbrandhöft/ Dradenau abgeleitet. Im Trennsystem wird das Schmutzwasser in eigenen Leitungen zur Kläranlage geführt, das Regenwasser in davon getrennten Leitungen in die Gewässer. Neben dem Sielnetz betreibt der Wegebaulastträger (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und Bezirksämter) Straßenentwässerungsanlagen, wenn diese ausschließlich für die Entwässerung der Straße gebaut werden. Der Wegebaulastträger finanziert diese Anlagen und repariert sie, wenn Anlagen defekt oder beschädigt sind. Rückstellungen hierfür werden nicht gebildet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER wie folgt: 1. Wie lang ist das Sielnetz in der Freien und Hansestadt Hamburg insgesamt ? Das Sielnetz von HAMBURG WASSER hat eine Gesamtlänge von 5.907 km. 2. Wie viel davon wurde in den Jahren 2011 – 2015 erfasst und wie viel davon saniert? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Jahr Untersuchte Sielstrecke (km) Sanierte/erneuerte Länge (km) 2011 415 23 2012 410 26 2013 403 19 2014 356 18 2015 346 26 Der Rückgang bei der Länge der jährlich untersuchten Sielstrecke ist darauf zurückzuführen , dass in den vergangenen Jahren eine Konzentration auf Großprofile erfolgte. 3. Wurden bei HAMBURG WASSER und/oder den Bezirken Rückstellungen für die Sanierung von Sielen gebildet? Wenn ja: in welcher Höhe? Drucksache 21/5644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein: warum nicht? Laut Handelsgesetzbuch (HGB) dürfen Rückstellungen nur für Sachverhalte gebildet werden, die hinsichtlich ihres Bestehens oder ihrer Höhe nach ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden. Für die Sanierung von Sielen trifft dies nicht zu. Es handelt sich hierbei um laufende Tätigkeiten, die entsprechend aus dem laufenden Aufwand zu bestreiten sind. Die Möglichkeit einer Bildung von Rückstellungen ist nicht gegeben. Rückstellungen für in der Zukunft liegende Investitionsmaßnahmen sind ebenfalls nicht zulässig. 4. Wie erklärt der Senat die Verdoppelung der Netzüberlastungen im Jahre 2016 gegenüber 2014 und 2015 (vergleiche Drs. 21/5441, Frage 1.)? Im ersten Halbjahr 2016 sind ähnlich viele Überlastungen registriert worden wie jeweils im gesamten Jahr 2014 und 2015. Von eine Verdopplung der Netzüberlastungen im Jahre 2016 kann derzeit nicht ausgegangen werden, da die sehr hohe Zahl an Überlastungen im ersten Halbjahr 2016 aus einer hohen Zahl an netzrelevanten Starkregen resultierte, die wiederum eine Folge außergewöhnlich seltener Wetterlagen waren. 5. Welche Abschnitte beziehungsweise wie viel Prozent der Gesamtlänge des Sielnetzes sind noch nicht systematisch erfasst (vergleiche Drs. 21/5441, Fragen 2. – 4.)? Das von HAMBURG WASSER betriebene Sielnetz weist keine systematischen Erfassungslücken auf.