BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5645 21. Wahlperiode 26.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Kostspieliger „Absacker“ in der Stresemannstraße? Seit Anfang März dieses Jahres hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) auf einer Länge von 4 Kilometern in zehn aufeinander abgestimmten Maßnahmen die zentrale Verkehrsachse in Altona zwischen dem westlichen Teil der Stresemannstraße bis zum südlichen Teil der Luruper Hauptstraße grundinstand gesetzt. Mitte Juli ließ sich Senator Horch bei einem Vor-Ort-Besuch dafür feiern, dass die wesentlichen Baumaßnahmen in Rekordtempo abgeschlossen worden seien und bis Ende August nur noch Restarbeiten in den Nebenflächen bei minimalen Verkehrseinschränkungen durchgeführt werden müssten. Doch ausgerechnet der frisch sanierte Prestigeabschnitt auf der westlichen Stresemannstraße musste nun nach nur ein paar Wochen erneut aufgegraben und ausgebessert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was kosten das erneute Aufgraben und Verdichten in der Stresemannstraße insgesamt und wer trägt diese Kosten? Die Kosten der Schadenregulierung belaufen sich auf circa 8.500 Euro. Die Kosten werden von der Freien und Hansestadt Hamburg getragen. 2. Warum musste der gerade erst fertiggestellte Straßenbelag wenige Wochen später wieder aufgegraben und saniert werden? In der erneuerten Asphaltdecke ist kurz nach dem Einbau eine Versackung aufgetreten . Bei der daraufhin durchgeführten Untersuchung sind als Ursache dafür in einer Tiefe von circa 1,5 bis 3 Metern locker gelagerte Bodenschichten gefunden worden. Diese resultierten möglicherweise aus einer alten Aufgrabung. Die locker gelagerten Schichten sind ersetzt und verdichtet worden. 3. Wie viele Unfälle haben sich nach der Grundinstandsetzung der westlichen Stresemannstraße auf diesem Streckenabschnitt ereignet, welche Schäden sind dabei entstanden und welche dieser Unfälle sind auf den schadhaften Fahrbahnbelag zurückzuführen? Die Fahrbahnabsenkung wurde Mitte Juni 2016 festgestellt. Auswertbare Daten stehen in der Datenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka) derzeit nur bis 30. Juni 2016 zur Verfügung. Für den Zeitraum vom 13. bis zum 30. Juni 2016 ist im Bereich der Stresemannstraße zwischen den Hausnummern 258 und 269 kein Verkehrsunfall in der Datenbank registriert worden. 4. Wer war für die Planung dieses Baustellenabschnitts zuständig und wer für die Untersuchung der unter der Fahrbahn liegenden Schichten? Die Planung und Bauvorbereitung, einschließlich der Baugrunderkundung, oblag dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Drucksache 21/5645 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wurde vor dem Baubeginn im März eine Untersuchung des Fahrbahnuntergrunds durchgeführt, um diesen auf potenziell nachgebende Schichten zu prüfen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 6. Wie wird bei Straßenbaustellen auf Hamburger Stadtgebiet grundsätzlich bei der Untersuchung des Fahrbahnuntergrunds verfahren? Gibt es ein Standard-Prüfverfahren? Wenn ja, wie genau sieht dieses aus und kommt es bei jeder Baustelle zur Anwendung? Wenn nein, warum nicht? In dem unter 3. genannten Straßenabschnitt ist lediglich die oberste Asphaltdeckschicht erneuert worden. Eine weitergehende Sanierung war gemäß Zustandserfassung nicht erforderlich. Daher sind vor Baubeginn nur die Asphaltschichten untersucht worden. Zur Festlegung des Sanierungsumfangs werden vor Beginn jeder Straßenbaumaßnahme der Asphaltaufbau und gegebenenfalls auch der Straßenunterbau erkundet und geprüft. In Abhängigkeit vom Schadensbild (Risse, Spurrinnen, Versackungen, Ausmagerungen, Unebenheiten et cetera) werden mindestens die gebundenen Schichten anhand von entnommenen Bohrkernen untersucht. Sofern eine weitergehende Sanierung erforderlich ist, wird auch der Untergrund bis zu einer Tiefe von circa 70 cm erkundet, sodass der gesamte Straßenaufbau beurteilt werden kann. Tiefergehende Untersuchungen finden grundsätzlich nicht statt. 7. Wurden beziehungsweise werden noch weitere Abschnitte der frisch sanierten Fahrbahn zwischen Stresemannstraße West und Luruper Hauptstraße Ost, die seit März vom LSBG grundinstand gesetzt wurde, erneut saniert? Wenn ja, wann, warum und zu welchen Kosten? Nein. Es war und ist gegenwärtig nicht erforderlich, weitere Abschnitte der erneuerten Fahrbahnfläche zu sanieren.