BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5646 21. Wahlperiode 16.09.16 Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Richard Seelmaecker, Stephan Gamm, Joachim Lenders, Philipp Heißner (CDU) und Fraktion vom 22.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Abiturprüfungen 2015/2016 – Welche konkreten Ergebnisse erzielten Hamburgs Abiturienten an den einzelnen Schulen? In den Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/4948 und 21/5180 zu den Ergebnissen der diesjährigen Abiturprüfungen konnte der Senat eine Reihe der Fragen noch nicht beantworten, da zu diesem Zeitpunkt nur die Daten der am Schuljahresende durchgeführten Soforterhebung zu den Gesamtabiturergebnissen der Schulen vorlagen. Zwischenzeitlich müsste die Qualitätssicherung durch das IfBQ erfolgt sein. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Ein vollständiger Ergebnisdatensatz zu den Abiturprüfungen des Schuljahres 2015/ 2016 liegt der zuständigen Behörde nach derzeitigem Planungsstand im 4. Quartal 2016 vor, siehe auch Drs. 21/5631. Die Schulen waren aufgefordert, die Ergebnisse der Abiturprüfungen bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 an die zuständige Behörde zu melden. Nicht alle Schulen haben bis zu den Sommerferien ihre Ergebnisse fristgerecht geliefert. Unabhängig von den noch fehlenden Ergebnissen wurden die vorliegenden Ergebnisse aus den Schulen in der zuständigen Behörde in den Sommerferien auf Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität geprüft. Die erforderlichen Rückkopplungsgespräche mit den Schulen zu den Datenlieferungen konnten aufgrund des engen zeitlichen Rahmens der Datenerhebung erst nach den Sommerferien (ab dem 1. September 2016) beginnen. Die Einsammlung der fehlenden Ergebnisse von den bis dahin säumigen Schulen und die anschließende Vereinheitlichung, Korrektur und Vervollständigung der Einzeldatensätze der Schulen zu einem Gesamtdatensatz werden erfahrungsgemäß circa vier bis fünf Wochen dauern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welchen Notendurchschnitt haben die Schülerinnen und Schüler insgesamt in den schriftlichen Abiturprüfungen des Schuljahres 2015/2016 erreicht? Bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schule und Schulform unter Angabe des Sozialindex angeben und zur besseren Nachvollziehbarkeit den Ergebnissen aus dem Vorjahr 2014/2015 gegenüberstellen . 2. Welchen Notendurchschnitt haben die Schülerinnen und Schüler in den schriftlichen Klausuren des Schuljahres 2015/2016 insgesamt sowie jeweils bei den Erstgutachten und Zweitgutachten erreicht, in denen die Aufgabenstellung zentral von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) erfolgte? Bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schule und Schulform unter Angabe des Sozialindex und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Durchschnittsnoten der Erstgutachten und der Zweitgutachten in den Kursen mit zentraler Aufgabenstellung auf erhöhtem beziehungs- Drucksache 21/5646 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 weise auf grundlegendem Niveau und unter Angabe der jeweils durchschnittlichen Vornoten der Abiturientinnen und Abiturienten in den jeweiligen Kursen angeben sowie zur besseren Nachvollziehbarkeit den Ergebnissen aus dem Vorjahr 2014/2015 gegenüberstellen. 3. Wie fällt der Abitur-Notendurchschnitt des Schuljahres 2015/2016 in Hamburg mit und ohne Berücksichtigung der schriftlichen Prüfungen aus? 4. Wie oft kam es in den schriftlichen Abiturprüfungen des Abiturjahrgangs 2015/2016 vor, dass der Zweitgutachter eine andere Notengebung vorschlug als der Erstgutachter? (Bitte für alle Schulen den Wert absolut und in Prozent angeben.) Wie hoch war in den vorgenannten Fällen die Differenz der im Erstgutachten und im Zweitgutachten erteilten Punktzahlen ? 5. In wie vielen Fällen wurde in den schriftlichen Abiturklausuren des Schuljahres 2015/2016, in denen die Aufgabenstellung zentral von der Behörde für Schule und Berufsbildung erfolgte, ein Drittgutachten erforderlich? Bitte insgesamt und aufschlüsselt nach Schule angeben und zur besseren Nachvollziehbarkeit den Zahlen aus dem Vorjahr 2014/2015 gegenüberstellen . 6. Wie häufig haben sich die Schülerinnen und Schüler im Abiturjahrgang 2015/2016 für eine Präsentationsprüfung in jeweils welchem Fach entschieden ? (Bitte absolute Zahl und in Prozent für jede weiterführende Schule angeben.) a. Welche Punktzahl und welchen Notendurchschnitt haben die Schülerinnen und Schüler im Abiturjahrgang 2015/2016 für die Präsentationsprüfung erhalten? Was war die niedrigste, was die höchste Punktzahl? Bitte pro Fach darstellen. b. Welche Punktzahl und welchen Notendurchschnitt haben die Schülerinnen und Schüler im Abiturjahrgang 2015/2016 für die herkömmliche mündliche Prüfung erhalten? Was war die niedrigste, was die höchste Punktzahl? Bitte pro Fach darstellen. c. Welche durchschnittliche Vornote hatte jeweils die Gruppe der Schülerinnen und Schüler, die sich für die herkömmliche mündliche Prüfung entschieden hat und welche die Gruppe, die sich für die Präsentationsprüfung entschieden hat? Bitte pro Fach darstellen. 7. In wie vielen Fällen und in welchen Fächern mussten Schüler sich aufgrund einer entsprechenden Notendiskrepanz zwischen Vornote und schriftlicher Abiturprüfung mündlich nachprüfen lassen? In welchen dieser Fälle wich die sodann erbrachte mündliche Nachprüfungsleistung um mehr als drei Punkte von der schriftlichen Prüfungsleistung ab? Bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schule und Schulform angeben und zur besseren Nachvollziehbarkeit den Zahlen aus dem Vorjahr 2014/ 2015 gegenüberstellen. Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Drs. 21/1600. 8. Welche Berücksichtigung finden in Hamburg die Vornoten aus der Studienstufe auf die Festlegung der Endnote einer Abiturprüfung? a. Welche Informationen liegen der zuständigen Behörde darüber vor, wie sich dies in anderen Bundesländern darstellt? Siehe Drs. 21/911. b. Welche Durchschnittsnote erzielten Hamburgs Schülerinnen und Schüler in den reinen Abiturklausurnoten im Fach Mathematik und welche Informationen liegen der zuständigen Behörde über diese Durchschnittsnote in den anderen Bundesländern vor? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5646 3 Die zuständige Behörde sieht in gängiger Praxis davon ab, Daten von anderen Ländern zu berichten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. In welchen Fächern wurden im schriftlichen sowie mündlichen Abitur auffallend gute beziehungsweise auffallend schlechte Leistungen, mithin mehr als 40 Prozent in den Bewertungen mit 12 – 15 Punkten und 6 – 0 Punkten erzielt? Gilt dies gleichermaßen für alle Schulen oder variiert dies von Schule zu Schule, Schulart zu Schulart, Stadtteil zu Stadtteil oder Ähnlichem? Siehe Vorbemerkung. 10. An wie vielen und welchen Schulen wurden im Rahmen der Mathematik- Prüfungen CAS-Rechner eingesetzt? Bitte pro Schulform darstellen. An folgenden fünf Stadtteilschulen wurden im Rahmen der Mathematik-Prüfungen CAS-Rechner eingesetzt: Stadtteilschule Bergedorf, Ida Ehre Schule, Gretel Bergmann Schule, Stadtteilschule Kirchwerder, Stadtteilschule Lohbrügge. An folgenden sechs Gymnasien wurden CAS-Rechner eingesetzt: Gymnasium Süderelbe, Helmut- Schmidt-Gymnasium, Gymnasium Oldenfelde, Charlotte-Paulsen-Gymnasium, Gymnasium Bondenwald, Wichern-Schule. a. Erhalten diese Schulen andere, schwierigere Prüfungsaufgaben? Falls ja, erfolgt diese Differenzierung sowohl für erhöhte als auch für grundlegende Anforderungen? Falls nein, weshalb nicht? Die Schülerinnen und Schüler, die in der Abiturklausur mit einem Computeralgebrasystem (CAS) arbeiten, erhalten für den Prüfungsteil B andere Aufgaben. Das gilt sowohl für das erhöhte als auch für das grundlegende Anforderungsniveau. Die Prüfungsaufgaben enthalten Aufgabenteile, die in einer Abiturklausur ohne ein Computeralgebrasystem nicht oder nicht in der verfügbaren Zeit zu lösen wären. Die Aufgaben des Prüfungsteils A, die ohne Hilfsmittel bearbeitet werden müssen, unterscheiden sich nicht von den Aufgabenstellungen für die Schülerinnen und Schüler, die den Prüfungsteil B mit einem wissenschaftlichen Taschenrechner lösen. b. Welche Durchschnittsnoten der schriftlichen Abiturprüfungen im Fach Mathematik wurden im Schuljahr 2015/2016 an den Schulen erzielt, die CAS-Rechner einsetzten und an den Schulen erzielt, die keine CAS-Rechner einsetzten? Bitte sowohl für erhöhte und grundlegende Anforderungen darstellen. Siehe Vorbemerkung. 11. Wie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben im Schuljahr 2015/2016 jeweils an welchen Schulen Abitur gemacht? Welchen Förderbedarf hatten sie jeweils? Wie stellte sich dies im Vorjahr 2014/2015 dar? Bitte nach Jungen und Mädchen getrennt darstellen. Da die erfragten Daten von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst werden, wurde eine Schulabfrage durchgeführt. Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/ 2016 das Abitur erreicht haben, siehe folgende Tabelle: Schuljahr 2015/16 Schulname Bereich des sonderpädagogi-schen Förderbedarfs Geschlecht Anzahl* Erich Kästner Schule Autismus weiblich <5 körperliche und motorische Entwicklung weiblich <5 Goethe-Schule-Harburg körperliche und motorische Entwick-lung weiblich <5 Gymnasium Oberalster Sehen (sehbehindert oder blind) männlich <5 Drucksache 21/5646 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Schuljahr 2015/16 Schulname Bereich des sonderpädagogi-schen Förderbedarfs Geschlecht Anzahl* Heinrich-Hertz-Schule Sprache männlich <5 weiblich <5 Irena-Sendler-Schule geistige Entwicklung männlich <5 Sehen (sehbehindert oder blind) männlich <5 Stadtteilschule Hamburg-Mitte Hören (schwerhörig oder gehörlos) männlich 7 weiblich 8 Stadtteilschule Poppenbüttel körperliche und motorische Entwick-lung weiblich <5 Stadtteilschule Bahrenfeld körperliche und motorische Entwick-lung männlich <5 weiblich <5 Schuljahr 2014/15 Schulname Bereich des sonderpädagogi-schen Förderbedarfs Geschlecht Anzahl* Gymnasium Allee Autismus männlich <5 Hansa-Gymnasium Autismus männlich <5 Immanuel-Kant-Gymnasium Autismus männlich <5 Stadteilschule Walddörfer körperliche und motorische Entwick-lung männlich <5 Stadtteilschule Bahrenfeld Autismus männlich <5 Hören (schwerhörig oder gehörlos) weiblich <5 Stadtteilschule Bergstedt Mehrfachbehinderung/intensiver Assistenzbedarf männlich <5 Stadtteilschule Hamburg-Mitte Hören (schwerhörig oder gehörlos) männlich <5 weiblich 6 Quelle: Schulabfrage (Stand 06.09.2016). * Aus Datenschutzgründen werden weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit „<5“ ausgewiesen. 12. Wie viele Abiturienten des Schuljahrs 2015/2016 mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben in jeweils welchen Fächern einen Nachteilsausgleich erhalten? Wie stellte sich dies im Vorjahr 2014/2015 dar? Bitte nach Jungen und Mädchen getrennt darstellen. Da die erfragten Daten von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst werden, wurde eine Schulabfrage durchgeführt. Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf steht laut § 13 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) ein Nachteilsausgleich zu, wenn sie im Laufe ihrer Schulzeit im Unterricht und bei Prüfungen bereits Nachteilsausgleich erhalten haben. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler nach den Anforderungen der Bildungspläne unterrichtet werden. Ein Nachteilsausgleich dient dazu, Einschränkungen durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufzuheben oder zu verringern. Der Nachteilsausgleich kann unter anderem technische oder organisatorische Maßnahmen umfassen. Die fachlichen Anforderungen bleiben hierbei grundsätzlich unberührt. Bei Abschlussprüfungen entscheidet laut § 22 der APO-AH grundsätzlich die beziehungsweise der Prüfungsbeauftragte über die Art des Nachteilsausgleichs. Beispiele für einen Nachteilsausgleich sind eine vergrößerte Aufgabendarstellung, eine Aufgabendarstellung auf CD oder optimierte Aufgaben für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler (mit zusätzlichen Worterklärungen). Für die Anzahl der Abiturientinnen und Abiturienten mit sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016, die einen Nachteilsausgleich erhalten haben, differenziert nach Prüfungsfach, siehe folgende Tabelle: Schuljahr 2015/16 Prüfungsfach Geschlecht Anzahl SuS (SFB) Anzahl SuS (SFB) mit Nachteilsausgleich Bildende Kunst weiblich 2 2 Biologie männlich 3 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5646 5 Schuljahr 2015/16 Prüfungsfach Geschlecht Anzahl SuS (SFB) Anzahl SuS (SFB) mit Nachteilsausgleich weiblich 5 3 Chemie männlich 3 3 weiblich 3 3 Deutsch männlich 10 9 weiblich 12 9 Englisch männlich 5 5 weiblich 7 6 Geographie männlich 3 3 weiblich 3 2 Geschichte männlich 1 1 weiblich 4 3 Kunst weiblich 1 0 Mathematik männlich 9 9 weiblich 14 14 Philosophie männlich 2 2 weiblich 2 2 Physik männlich 2 2 Politik/Gesellschaft/Wirtschaft männlich 4 4 weiblich 4 3 Psychologie männlich 2 2 weiblich 1 0 Religion männlich 1 0 Spanisch weiblich 1 0 Sport männlich 3 3 weiblich 1 1 Schuljahr 2014/15 Prüfungsfach Geschlecht Anzahl SuS (SFB) Anzahl SuS (SFB) mit Nachteilsausgleich Bildende Kunst männlich 1 1 weiblich 3 3 Biologie männlich 2 2 weiblich 2 2 Chemie männlich 2 1 weiblich 1 1 Deutsch männlich 8 7 weiblich 5 5 Englisch männlich 6 6 weiblich 6 6 Geographie männlich 4 4 weiblich 1 1 Geschichte männlich 2 2 weiblich 2 2 Informatik männlich 1 0 Mathematik männlich 6 5 weiblich 3 3 Philosophie männlich 4 4 Physik männlich 1 1 Weiblich 1 1 Politik/Gesellschaft/Wirtschaft männlich 3 2 weiblich 2 2 Psychologie weiblich 1 1 Religion weiblich 1 1 Anmerkung: SuS (SFB) = Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Quelle: Schulabfrage (Stand 06.09.2016). Drucksache 21/5646 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 13. Sind während der Bearbeitungszeit der schriftlichen Prüfungen Hinweise oder Anfragen von Schulen hinsichtlich der Richtigkeit der gestellten Aufgaben oder der Lösungswege eingegangen? Falls ja, in welchen Fächern und von welchen Schulen? Waren während der Prüfungszeit Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich? Falls ja, in welchen Fächern? In folgenden Fächern sind von folgenden Schulen Hinweise oder Anfragen hinsichtlich der Richtigkeit der gestellten Aufgaben oder der Lösungswege eingegangen: Biologie: Johannes-Brahms-Gymnasium, Gymnasium Oldenfelde, Gymnasium Ohmoor, Gymnasium Hochrad, Gymnasium Finkenwerder, Heinrich-Hertz-Schule (Stadtteilschule), Gymnasium Allee, Gyula Trebitsch Schule Tonndorf (Stadtteilschule ), Gymnasium Buckhorn, August-Hermann-Francke-Schule, Gymnasium Süderelbe, Corvey-Gymnasium, Albrecht-Thaer-Gymnasium. Physik: Gymnasium Ohmoor, Albert-Schweitzer-Gymnasium, Erich Kästner Schule (Stadtteilschule). Chemie: Gymnasium Osterbek. Englisch: Rudolf-Steiner-Schule Wandsbek Geographie: Gymnasium Bondenwald, Gymnasium Othmarschen, Fritz-Schumacher- Schule (Stadtteilschule) Geschichte: Gymnasium Blankenese, Stadtteilschule Fischbek, Wilhelm-Gymnasium, Christianeum, Gymnasium Lohbrügge. Keiner der oben genannten Hinweise und keine der gestellten Anfragen haben während oder nach der Prüfungszeit zu Korrekturen oder Ergänzungen durch die zuständige Behörde geführt. Im Fach Mathematik hat es eine Korrektur für die Schulen gegeben, in denen im Rahmen der Mathematik-Prüfungen CAS-Rechner eingesetzt worden sind.