BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5649 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 22.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Erneuter Fall eines Flüchtlings als Intensivtäter – Wie soll das weitergehen ? Wiederholt haben in den letzten Monaten in Hamburg ausländische Intensivtäter zugeschlagen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Zumeist hatten diese den aufenthaltsrechtlichen Status einer Duldung, weil ihre Identität nicht zweifelsfrei zu ermitteln war, was aber Voraussetzung für eine Abschiebung wäre. Häufig waren diese Täter auch nach etlichen Straftaten nicht in Untersuchungshaft gekommen. Dadurch, dass sie an einer Ermittlung ihrer Identität in keiner Weise mitwirken, führen sie den Rechtsstaat an der Nase herum und müssen in Deutschland geduldet werden. Der somit erzwungene weitere Aufenthalt wird für weitere Straftaten genutzt. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete nun in der Ausgabe vom 18.08.2016 von einem 20 Jahre alten Ägypter, der verhaftet wurde, nachdem er in den vergangenen Monaten Passanten terrorisiert, beraubt und teilweise mit einem Messer verletzt hatte. Außerdem hatte er eine 19-jährige Frau sexuell belästigt und geschlagen. Bei der Polizei soll er bereits als Intensivtäter geführt werden. Ebenfalls wurden zwei 15 und 17 Jahre alte Ägypter festgenommen , die teilweise an den Taten beteiligt waren. Der Ägypter, der 2013 in der Feuerbergstraße untergebracht war und jetzt in Billstedt wohnt, ist offenbar als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben der 20 Jahre alte und die ebenfalls vorübergehend festgenommenen 15 und 17 Jahre alten Ägypter inne? Welches ist die Begründung für den jeweiligen Status? 2. Wie gestaltete sich deren bisheriger Aufenthalt in Deutschland? Haben die in Rede stehenden Personen insbesondere ein Asylverfahren durchlaufen ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Das „Hamburger Abendblatt“ schreibt, dass der 20 Jahre alte Ägypter bei der Polizei bereits als Intensivtäter geführt werde. Welche Straftaten hat er bislang wann begangen und welche Sanktionen sind daraufhin erfolgt? Siehe Drs. 21/5624. 4. Mit welcher Begründung ist nun Untersuchungshaft angeordnet worden? Drucksache 21/5649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wieso ist in den bisherigen Fällen offenbar keine Untersuchungshaft angeordnet worden? Untersuchungshaft wurde angeordnet, weil hinsichtlich der dem Beschuldigten zur Last gelegten Straftaten dringender Tatverdacht besteht und der Haftgrund der Fluchtgefahr gegeben ist. In den gegen den Beschuldigten zuvor geführten Verfahren lagen die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen jeweils nicht vor. 6. Welche Straftaten haben der 15 und der 17 Jahre alte Ägypter in Deutschland bisher verwirklicht? Welche Sanktionen sind daraufhin erfolgt? Siehe Drs. 21/5624.