BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/565 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Widersprüche im Rahmen der Anmelderunde für das Schuljahr 2015/ 2016 Für das kommende Schuljahr 2015/2016 konnten Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte ihre Kinder im Zeitraum vom 7. – 23. Januar 2015 für erste Klasse beziehungsweise vom 2. – 6. Februar 2015 für die fünfte Klasse in Hamburg anmelden. Wie bei anderen Verwaltungsakten auch, können Eltern auch bei die Schulanmeldung betreffenden Ablehnungsbescheiden Widerspruch einlegen und damit die Recht- und Zweckmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes überprüfen lassen. Hierbei gilt es eine Frist von vier Wochen nach Eingang des Bescheides zu berücksichtigen. Diese Widerspruchsfrist ist mittlerweile abgelaufen, sodass die Zahl der Widersprüche bekannt sein müsste. Es wird zu sehen sein, ob sich der besorgniserregende Anstieg der Widerspruchszahlen der vergangenen Jahre (2014: 417 Fälle, 2013: 369 Fälle) auch in diesem Jahr fortgesetzt hat. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zuteilung eines Schulplatzes an einer bestimmten staatlichen Schule ist ein Verwaltungsakt , der mit dem Rechtsmittel des Widerspruches innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe angefochten werden kann. Die zuständige Behörde hat die Schulen gebeten, die bei ihnen eingegangenen Widersprüche unter Darlegung der Entscheidungsgründe und mit den gesamten Unterlagen im Fall der 1. Klasse am 30. April 2015, im Fall der 5. Klasse am 22. Mai 2015 an die Rechtsabteilung zu senden. Dort werden die Eingänge auf Vollständigkeit geprüft, für jeden Einzelfall wird eine Akte angelegt und diese einem Bearbeiter zugeordnet. Sodann wird der Fall statistisch erfasst. Schon wegen des erforderlichen Postlaufes und der Aktenanlage sind die Angaben für die 5. Klassen noch unvollständig, auch für die 1. Klassen wird es einzelne Nachläufer geben, etwa in den Fällen, in denen von den Sorgeberechtigten Mängel in der Bekanntgabe des Bescheides vorgetragen werden. Ebenso werden zur Sicherung des Rechtsschutzes auch unzulässige Widersprüche, die zum Beispiel bereits vor Erlass des Bescheides eingelegt werden, als solche angelegt und auf Wunsch der Sorgeberechtigten auch formell beschieden. Entsprechend der Spruchpraxis der hamburgischen Verwaltungsgerichtsbarkeit kann die Rechtsmäßigkeit der Aufnahmeentscheidungen nur immer für eine Schule insgesamt geprüft werden, der frühere oder spätere Zugang eines Widerspruchsschreibens in der Schule ist für die Abfolge der Bearbeitung deshalb ohne Belang. Die Referentinnen und Referenten sind angewiesen, in der Regel zunächst die Widersprüche der 1.Klassen und sodann die der 5. Klassen zu bearbeiten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Widersprüche wurden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 gegen die Zuweisung zu einer Grundschule erhoben? Drucksache 21/565 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele der Widersprüche im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 gegen die Zuweisung zu einer Grundschule wurden bisher wie beschieden und wie viele wurden noch nicht abschließend bearbeitet? Bitte für jeden Fall angeben, wann der jeweilige Widerspruch eingegangen ist und wann er gegebenenfalls beschieden wurde. 3. Wie viele Widersprüche wurden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 gegen die Zuweisung zu einer Stadtteilschule erhoben? 4. Wie viele der Widersprüche im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 gegen die Zuweisung zu einer Stadtteile wurden bisher wie beschieden und wie viele wurden noch nicht abschließend bearbeitet? Bitte für jeden Fall angeben, wann der jeweilige Widerspruch eingegangen ist und wann er gegebenenfalls beschieden wurde. 5. Wie viele Widersprüche wurden im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 gegen die Zuweisung zu einem Gymnasium erhoben? 6. Wie viele der Widersprüche im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2015/2016 gegen die Zuweisung zu einem Gymnasium wurden bisher wie beschieden und wie viele wurden noch nicht abschließend bearbeitet? Bitte für jeden Fall angeben, wann der jeweilige Widerspruch eingegangen ist und wann er gegebenenfalls beschieden wurde. Widersprüche Eingang Rechtsabteilung Grundschule Stadtteilschule Gymnasium insgesamt 212 davon beschieden 15 insgesamt 63 insgesamt 24 12.01.2015 1 13.04.2015 1 15.04.2015 1 20.04.2015 4 1 2 21.04.2015 9 2 22.04.2015 2 27.04.2015 1 28.04.2015 7 2 29.04.2015 10 30.04.2015 10 04.05.2015 20 4 05.05.2015 24 5 1 06.05.2015 20 11.05.2015 39 1 12.05.2015 37 1 13.05.2015 27 18.05.2015 3 1 19.05.2015 1 20.05.2015 3 21.05.2015 22 6 22.05.2015 18 11 26.05.2015 1 15 1 Quelle: Daten der zuständigen Behörde, Stichtag 26. Mai 2015. 7. Wie viele Stellen für Rechtsreferenten, denen in der Schulbehörde die Rechtsprüfung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Schulen obliegt , gab es in den Jahren seit 2011 und wie viele gibt es dort aktuell? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/565 3 8. Wie viele der Stellen für Rechtsreferenten, denen in der Schulbehörde die Rechtsprüfung der Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Schulen obliegt , waren in den Jahren seit 2011 jeweils besetzt und wie viele sind aktuell besetzt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Rechtsreferenten/innen 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Stellen 5,5 6,5 6,5 6,5 6,5 davon besetzt 5,3 6,1 6,1 6,1 4,1* Quelle: Daten der zuständigen Behörde * Eine Nachbesetzung von zwei zurzeit vakanten Stellen ist zum 1. Juni 2015 vorgesehen.