BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5654 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Verfügbarkeit von Breitband-Internetzugängen und Ausbau des Glasfaser -Netzes: wie ist die Lage in Hamburg? (III) Von einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Breitband-Internet ist Hamburg weit entfernt. In Steinwerder, Altenwerder und Waltershof verfügen lediglich zwischen 0 und 4 Prozent der Anschlüsse über einen Breitbandanschluss , auch im übrigen Stadtgebiet bleibt der Ausbau weit hinter international vergleichbaren Werten zurück. Neben Fördergeldern des Bundes kommen auch Mittel aus europäischen Förderprogrammen für den Breitbandausbau in Betracht. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in der Förderperiode 2014 bis 2020 voraussichtlich insgesamt 55,47 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) erhalten. Diese Mittel können für den flächendeckenden Ausbau von Breitbandanschlüssen verwendet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Beabsichtigt der Senat, Mittel, die Hamburg aus der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 aus dem EFRE erhält, für den Breitbandausbau zu verwenden? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchen Jahren? (Bitte nach Stadtteilen inklusive Hafenareal differenziert darstellen.) Wenn nein, warum nicht? 2. Gibt es Abweichungen von den bisherigen Planungen der Mittelverwendungen ? Wenn ja, welche und warum? 3. In welcher Höhe hat die Freie und Hansestadt Hamburg in der vergangenen Förderperiode 2007 bis 2013 Fördermittel im Rahmen des EFRE erhalten? Hat der Senat Mittel aus der vergangenen Förderperiode für den Breitbandausbau verwendet? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchem Jahr? (Bitte nach Stadtteilen inklusive Hafenareal differenziert darstellen und finanzierte Projekte benennen.) Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat bislang keine Fördermittel aus dem EFRE für den Breitbandausbau erhalten oder verwendet. Die EFRE-Förderung erfolgt, sowohl in der aktuellen als auch in der zurückliegenden Förderperiode, jeweils auf Grundlage des von der Europäischen Kommission genehmigten Operationellen Programms für Hamburg. Als einer der großen europäischen Drucksache 21/5654 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Strukturfonds festigt der EFRE den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU. Die zur Verfügung gestellten europäischen Finanzmittel werden dabei durch öffentliche Mittel sowie private Eigenmittel aufgestockt. Mit dem so entstehenden Finanzvolumen unterstützt der EFRE vielversprechende Projekte im Rahmen der in dem jeweiligen Operationellen Programm festgelegten Förderprioritäten und begünstigt damit ein nachhaltiges Wachstum für die Beschäftigten Hamburgs und der Metropolregion und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit sowie das Innovationspotenzial . Das aktuelle Operationelle Programm konzentriert die Förderung entsprechend den Vorgaben der EU zielgerichtet auf die Förderung der Bestrebungen von Unternehmen zur Verringerung der CO2 -Emissionen einerseits sowie die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation andererseits. Der Strategie für den Beitrag des Operationellen Programms zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt folgend und anknüpfend an den strategischen Ansatzpunkt „Infrastruktur“ der „Hamburger Innovationsstrategie“ (RIS) sollen anwendungsorientierte Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen im Einklang mit den dort identifizierten Strategischen Spezialisierungsfeldern weiter auf- und ausgebaut werden. Das Operationelle Programm für den EFRE Hamburg 2007 bis 2013 konzentrierte sich auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit über die Förderung von Wachstum und die Unterstützung von Innovationen einerseits sowie auf die Sicherung und den Ausbau zukunfts- und wettbewerbsfähiger Stadt- und Stadtteilstrukturen andererseits. Der Breitbandausbau war jeweils nicht Teil dieser Förderprioritäten. Der Senat setzt aktuell Mittel aus Erlösen der Versteigerung von Frequenzen der sogenannten Digitalen Dividende II für die Breitbandinfrastrukturförderung in Hamburg ein, vergleiche Drs. 21/5375. Die nach Angaben des BMVI (http://zukunft-breitband.de/SharedDocs/ DE/Publikationen/DG/breitband-verfuegbarkeit-ende-2015.pdf?__blob=publicationFile) im bundesdeutschen Ländervergleich ohnehin führende Versorgungslage mit Breitbandinfrastrukturen wird sich durch diese Maßnahme für Privathaushalte und Unternehmen in Hamburg noch einmal deutlich verbessern. 4. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg in den Jahren 2011 bis 2016 weitere EU-Fördermittel für den Breitbandausbau beantragt und auch erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe, aus welchen weiteren Förderprogrammen, in welchem Jahr und in welchem Stadtteil wurden diese Mittel eingesetzt? Wenn nein, warum nicht? Bisher sind keine derartigen Anträge gestellt worden und keine Mittel geflossen. Neben der EFRE-Förderung bedarf auch der Einsatz anderer EU-Fördermittel einer Kofinanzierung. Für die Kofinanzierung von Breitbandausbaumaßnahmen standen keine hamburgischen Haushaltsmittel zur Verfügung. Zum Einsatz der Mittel, die Hamburg seit Mitte 2015 aus den Erlösen der Versteigerung von Frequenzen der sogenannten Digitalen Dividende II erhalten hat, siehe unter anderem Drs. 21/5375. 5. Aus der Zuordnung zu welchem Förderschwerpunkt mit welcher Zielsetzung von EFRE gab es Förderungen beziehungsweise werden finanzielle Mittel für den Breitbandausbau in Hamburg seit wann verwendet? 6. Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat, wie Mittel für den Ausbau der Breitbandversorgung aus dem EFRE verwendet werden? Siehe Antwort zu 1. bis 3.