BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5656 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Kampfmittel im Hafen Die Presse berichtete am 27. Juli 2016 über eine kontrollierte Sprengung einer Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg durch den Kampfmittelräumdienst im Baakenhafen am Rande der HafenCity. Immer wieder werden in Hamburg „Blindgänger“ entdeckt. Nach der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel“ sind Grundstückseigentümer verpflichtet, vor Beginn von Bauarbeiten bei der zuständigen Behörde eine Auskunft einzuholen, ob für den Baubereich ein Verdacht auf Kampfmittel besteht. Bisher ist unklar, ob auf einem Teil des Kleinen Grasbrooks Wohnbebauung vom Senat beziehungsweise der Hafencity GmbH geplant wird. Es könnten am Schumacherwerder zur Norderelbe und damit zur HafenCity Wohnungen errichtet werden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwieweit geht der Senat von einer Kampfmittelfreiheit auf dem Kleinen Grasbrook und der davorliegenden Landzunge („Überseezentrum“) aus? 2. Wurde der Bereich in den Jahren 2000 bis 2016 systematisch durchsucht ? Wenn ja, aufgrund welcher Anweisung, wie und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie hoch waren die Kosten für die vorgenannten Untersuchungen? 4. Wie viele Blindgänger und andere Kampfmittel sind in den Jahren 2012 bis 2016 jeweils jährlich auf dem Hafenareal durch den Kampfmittelräumdienst sondiert und beseitigt worden? Die fragliche Fläche wurde im Jahr 2015 durch die Dienststelle Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV) vollständig hinsichtlich des Verdachts auf Kampfmittel untersucht. Nach den der GEKV vorliegenden Unterlagen besteht für diese Fläche keine flächendeckende Kampfmittelfreiheit. Die GEKV und der Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr nehmen jedoch keine eigenen Sondierungen vor. Diese sind vom Eigentümer oder Bauherren mit entsprechenden Fachunternehmen durchzuführen. Die dabei entstehenden Lasten sind vom Eigentümer/Bauherren zu tragen. Hierfür liegen daher keine Daten vor. Die mit Sondierungen beauftragten Unternehmen sind verpflichtet, das Ergebnis ihrer Maßnahmen nach Abschluss der GEKV mitzuteilen. Nach den Unterlagen der GEKV wurden danach in der Vergangenheit Teile der Fläche im Sinne der Fragestellung systematisch durchsucht. Drucksache 21/5656 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zu Anzahl der beseitigten Blindgänger in den Jahren 2012 bis 2016 auf dem Hafenareal , siehe die nachfolgende Tabelle: Jahr Anzahl der Blindgänger 2012 8 2013 9 2014 15 2015 5 2016 (Stichtag 31.07.2016) 5 Eine händische Auswertung der darüber hinaus beseitigten sogenannten anderen Kampfmittel wie zum Beispiel Kleinmunition, Munitionsteile und andere ist bei mehreren Tausend Funden im fraglichen Zeitraum in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viele Blindgänger und andere Kampfmittel werden noch auf dem Hafenareal in Hamburg vermutet? Der GEKV liegen dazu keine entsprechenden Auswertungen vor. Eine Auswertung des entsprechenden Bildmaterials erfolgt nur auf Antrag der Betroffenen. 6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Jahren 2012 bis 2016 mit der Auswertung von Luftbildern und anderen Datenmengen betraut gewesen (bitte explizit auf für das Hafenareal aufzeigen)? Seit dem Jahr 2012 wurde die GEKV von 25 auf aktuell 37 Mitarbeiter aufgestockt. Zwei Mitarbeiter wurden im Rahmen des Kooperationsvertrages mit der HPA ausschließlich mit der Auswertung der Grundstücke der HPA betraut. 7. Welche Kosten sind in den Jahren 2012 bis 2016 durch Beseitigung von Kampfmitteln und Einsätze zu vermeintlichen Blindgängern im Hafenareal entstanden? Wer trägt die Kosten und in welcher Produktgruppe welchen Haushaltsplans werden diese veranschlagt? Kampfmittelbedingte Aufwendungen aus Mitteln der Hamburg Port Authority (HPA) umfassen für die Jahre 2012 bis 2015 circa 35 Millionen Euro. Im Jahr 2016 werden voraussichtlich circa 10 Millionen Euro hinzukommen. Eine gesonderte Veranschlagung von Kosten für Kampfmittelbeseitigung im Einzelplan 7 erfolgt nicht. Über Aufwendungen Dritter – zum Beispiel privater Grundeigentümer – im Hafengebiet sind bei der HPA keine Daten vorhanden.