BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5659 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Nicht betriebsnotwendiges Vermögen beim NDR Medienberichten vom 18. August 2016 zufolge verkaufte der NDR kürzlich drei Immobilien in Hamburg-Harvestehude im Wert von mindestens 11,4 Millionen Euro, da diese nicht mehr betriebsnotwendiges Vermögen darstellten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften des NDR wie folgt: 1. In welchem Umfang verfügt der NDR derzeit noch über „nicht betriebsnotwendiges Vermögen“? a. In jeweils welchem Umfang verteilt es sich auf jeweils welche Anlagegüter ? b. Warum sind diese Güter im Besitz des NDR? Im Jahresabschluss 2015 wurde durch die Wirtschaftsprüfer kein wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen des NDR festgestellt. Sämtliche noch im Besitz des NDR befindlichen Immobilien in Hamburg werden laut NDR betrieblich genutzt. 2. Welcher Anteil der Immobilien des NDR steht derzeit leer? Der NDR hat mitgeteilt, dass es aktuell keinen Leerstand gebe. a. Aus welchen Gründen wurden und werden die Immobilien unvermietet gelassen beziehungsweise nicht bereits verkauft? Hinsichtlich der oben genannten Objekte in Hamburg-Harvestehude konnten laut NDR bis zur Verkaufsentscheidung einzelne Wohneinheiten nicht vermietet werden, da Interessenten kurz vor Mietvertragsabschluss zurückgetreten seien oder juristische Fragen (Erbschaftsangelegenheit) hätten geklärt werden müssen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. b. Etwa wie hoch sind die dadurch entgangenen jährlichen Mieteinnahmen ? Eine Wohneinheit, mit einer Wohnfläche unter 100 m², hat laut NDR über einen Zeitraum von zwölf Monaten leer gestanden. Darüber hinaus seien zwei weitere Wohneinheiten bis zum Verkauf weniger als zwölf Monate ungenutzt gewesen. Der Mietpreis der fraglichen Wohneinheiten habe innerhalb der Bandbreite des Hamburger Mietenspiegels gelegen. Den entgangenen Mieteinnahmen stünden ersparte Aufwendungen für die Instandsetzung gegenüber. 3. In etwa welchem Umfang plant der NDR weiteres „nicht betriebsnotwendiges Vermögen“ in diesem und den kommenden Jahren zu veräußern Drucksache 21/5659 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sowie im Falle bislang leerstehender Immobilien zumindest neu zu vermieten ? Der NDR hat erklärt, dass keine Verkäufe geplant seien und es auch keine verfügbaren Mietflächen gebe, da alle Immobilien in Hamburg betrieblich genutzt würden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 1. b. Sind die hieraus entstehenden Einnahmen bei der Anmeldung des Finanzierungsbedarfs für die kommende Finanzierungsperiode (2017 – 2020) bei der KEF mitberücksichtigt worden? Wenn nein, warum nicht? In der Finanzbedarfsanmeldung zum 20. KEF-Bericht sind die Verkäufe der Immobilien Oberstraße 114 und 136 sowie Mittelweg 47 nach Auskunft des NDR enthalten. 4. Wie hoch waren die Einnahmen des NDR aus dem Verkauf nicht betriebsnotwenigen Vermögens jeweils in den Jahren 2010 – 2016? Der NDR hat mitgeteilt, dass mit den Bietern beziehungsweise Käufern jeweils Vertraulichkeit vereinbart worden sei.