BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/566 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Anwendbarkeit der Mietpreisbremse auf ganz Hamburg – Was sagt das neue Gutachten der F+B GmbH dazu? (II) Bürgermeister Olaf Scholz hat mehrfach angekündigt, die Mietpreisbremse auf ganz Hamburg anwenden zu wollen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat dies stets kritisiert und darauf hingewiesen, dass die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse greifen soll, nach klar definierten und objektiven Kriterien festgelegt werden müssen. Zur Ausweisung von Gebieten nach Gutsherrenart darf es in Hamburg nicht kommen. Seit Kurzem soll dem Senat ein neues Gutachten der F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH (im Folgenden F+B GmbH genannt) vorliegen, das sich unter anderem ebenfalls kritisch zu der flächendeckenden Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg äußert. Das Vorliegen eines solchen Gutachtens wurde vom Senat jedoch in seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 29.04.2015 (Drs. 21/370) abgestritten, was Anlass zur Nachfrage gibt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) – wie folgt: 1. Wie viele Gutachtenaufträge hat der Senat oder die jeweils zuständige Behörde in den letzten 24 Monaten an die F+B GmbH vergeben? Bitte jeden Gutachtenauftrag einzeln unter Angabe des Auftragszeitraums, des genauen Untersuchungsauftrags, der wesentlichen Gutachtenergebnisse und der vom Senat oder der zuständigen Behörde aus den Gutachtenergebnissen abgeleiteten Maßnahmen aufführen. Am 17. Juli 2013 hat die BSU ein Gutachten an die F+B GmbH vergeben mit dem Untersuchungsauftrag „Der Beitrag des Wohnungsneubaus zur Wohnversorgung in Hamburg“. Die Ergebnisse des Gutachtens haben die klare Prioritätensetzung des Senats zugunsten des Wohnungsneubaus bestätigt. Siehe hierzu auch: http://www.hamburg.de/bsu/wohnungsbau/4345710/gutachten-wohnungsmarkt/. Im Übrigen führt die F+B GmbH derzeit im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eine repräsentative Datenerhebung für den Hamburger Mietenspiegel 2015 durch. Weitere Gutachten sind nicht in Auftrag gegeben worden. Drucksache 21/566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Laut der Drs. 21/196 wurde die F+B GmbH am 22.10.2014 von der Stadt Hamburg mit der Erstellung des Gutachtens „Datenanalyse Wohnungsmarkt “ beauftragt. a. Wie lautet der genauen Untersuchungsauftrag an die F+B GmbH? Das in der Drs. 21/196 aufgeführte Gutachten der F+B GmbH wurde durch die IFB in Auftrag gegeben. Nach Angaben der IFB lautet der Untersuchungsauftrag „Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Hamburg, Datenanalyse zum öffentlich geförderten Mietwohnungsbestand und Neubau in Hamburg 2014“. Er soll regionales Hintergrundmaterial über den aktuellen Stand des öffentlich geförderten Mietwohnungsbestandes und des geförderten Mietwohnungsneubaus in Hamburg bieten. Er ergänzt die vorhandenen Berichte der IFB (zum Beispiel Jahresbericht) um Aussagen auf Ebene der Hamburger Bezirke und der Stadtteile. b. Seit wann liegt das Gutachten dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde vor? c. Was sind die wesentlichen Gutachtenergebnisse? d. Welche Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bisher aus den Gutachtenergebnissen abgeleitet? Das Gutachten ist nach Angabe der IFB noch nicht fertiggestellt und wurde daher der zuständigen Behörde noch nicht übermittelt. 3. Trifft das unter Punkt 2. erwähnte F+B-Gutachten „Datenanalyse Wohnungsmarkt “ auch Aussagen zur Mietpreisbremse? Die Mietpreisbremse ist nicht Gegenstand des Gutachtens. a. Wenn ja, wie lauten diese Aussagen im Einzelnen? b. Sprechen diese Aussagen für oder gegen eine flächendeckende Einführung der Mietpreisbremse in Hamburg? c. Welche Konsequenzen für die Einführung einer flächendeckenden Mietpreisbremse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus diesen Aussagen gezogen? Entfällt.