BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5662 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 22.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Klein Borstel – Wie weit sind die Planungen um die Verlagerung des Bauwagenplatzes „Borribles“? Im Wahlkreis 10 leben rund 87.000 Menschen. Auf dem Gelände des ehemaligen Anzuchtgartens des Friedhofs entsteht eine Folgeunterkunft zur Unterbringung von 452 Flüchtlingen. Auf der sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Fläche Stübeheide, Flurstück 1042 soll ein Bauwagenplatz entstehen , der den Bewohnern aufgrund des geplanten Neubaus des „Pergolenviertels “ als Ersatzfläche dient. Seit der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/2570 sind acht Monate vergangen. Die Bürger des Bezirks Hamburg-Nord haben bei hoher Wahlbeteiligung von fast 70.000 abgegebenen Stimmen im Jahre 2003 einen Bürgerentscheid gegen die Einrichtung von neuen Bauwagensiedlungen in Hamburg-Nord mit einer Zustimmungsquote von mehr als 60 Prozent erwirkt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Verhandlungen zwischen Bezirk und der Schulbehörde/Liegenschaftsamt auf der einen Seite und den Vertretern der Bauwagenbewohner über die Fläche Stübeheide als Ersatzstandort für den Wagenplatz „Borribles“ auf der anderen Seite? Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. 2. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/2570 gibt der Senat an, dass Einvernehmen bezüglich der Verlagerung des Bauwagenplatzes auf eine Teilfläche des 8.104 m2 großen Flurstücks 1042 besteht. a) Wie groß ist die Teilfläche, die durch die Bauwagensiedlung „Borribles “ auf dem Flurstück 1042 genutzt werden soll und wie ist die genaue Position auf der Fläche? b) Wie groß ist die Teilfläche, die nicht durch die Bauwagensiedlung „Borribles“ auf dem Flurstück 1042 genutzt wird und wie ist die genaue Position auf der Fläche? Welche konkrete Nutzung ist für diese verbleibende Teilfläche vorgesehen? Die potenzielle Mietfläche umfasst rund 4.800 m² (siehe Anlage). Die Restfläche hat eine Größe von rund 3.300 m² und ist als Fläche für den Gemeinbedarf (Schulzwecke) ausgewiesen. 3. Wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt? Falls ja, wann wurde diese von wem beauftragt, zu welchen Ergebnissen kam sie und was hat sie gekostet? Drucksache 21/5662 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Bezirksamt hat einen Funktionsplan aufgestellt, der keine gesonderten Kosten verursacht und ergeben hat, dass die Größe der Fläche für die Verlagerung des Bauwagenplatzes ausreicht. 4. Zu welchen Ergebnissen führten die engeren Vorprüfungen der alternativen Ersatzflächen Rodenkampweg und Weg 396 in Langenhorn sowie Heimkehr in Groß Borstel? Welche Kriterien hatten die Bewohner dem Bezirksamt gegenüber benannt? Die Flächen haben sich unabhängig von Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner des Bauwagenplatzes als ungeeignet erwiesen. 5. Wann wurde beziehungsweise wann wird ein Vertrag über die Fläche Stübeheide mit welchem Inhalt und für welche Laufzeit und gegebenenfalls welche Optionen geschlossen? 6. Wer wird Vertragspartner der Stadt und wie wird sichergestellt, dass eine eventuelle Räumung nach Beendigung des Pachtverhältnisses notfalls ohne gerichtlichen Titel vollstreckt werden kann? 7. Wie hoch ist der von den Bewohnern zu entrichtende monatliche Pachtzins und wie wurde dieser ermittelt? 8. Sind die Bauwagenplatzbewohner verpflichtet, eine Kaution zu zahlen oder andere Pachtsicherheiten zu stellen? Falls ja, in welcher Höhe und Form? Falls nein, weshalb nicht? Ein Vertrag wurde bisher nicht abgeschlossen (siehe Antwort zu 1.). Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungen Stellung zu nehmen. 9. Wer führte aufseiten der Stadt die Verhandlungen? Das Bezirksamt Hamburg-Nord. 10. Wie und wann wurden die Anwohner in die Entscheidung einbezogen? 11. Wurden Schulleitung und Elternrat der angrenzenden Albert-Schweitzer- Schule in die Planungen zur Nutzung des Flurstücks 1042 einbezogen? Wenn ja, wie und wann wurden sie beteiligt? Welche Stellungnahme haben sie gegebenenfalls wann mit welchem Inhalt abgegeben? Die Schulleitung und die für Bildung zuständige Behörde sind im Zusammenhang mit der Flächenplanung beteiligt worden. Die Öffentlichkeit wurde im Laufe des ersten Halbjahres 2016 mehrfach durch Sachstandsberichte im Regionalausschuss Langenhorn -Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel informiert. Am 18. Juli 2016 erfolgte eine öffentliche Sitzung des Ausschusses vor Ort in der Albert-Schweitzer-Schule, an der die Schulleitung und der Elternrat der Schule teilgenommen haben. Gesonderte Stellungnahmen wurden dabei nicht abgegeben. 12. Haben Schulbehörde/Liegenschaft oder/und Albert-Schweitzer-Schule langfristig Bedarf an der zu überlassenden oder der daneben liegenden Fläche? Falls ja, welcher Bedarf besteht für welche Nutzung beziehungsweise Bebauung zu welchem Zeitpunkt aufgrund welcher Planung? Wie an vielen Hamburger Schulstandorten hält die für Bildung zuständige Behörde die Fläche als langfristige Reservefläche vor, um schwankenden beziehungsweise steigenden Schülerzahlen auch zukünftig gerecht werden zu können. 13. Für welche Lasten ist der erforderliche Überweg konzipiert, wo soll die Erschließung erfolgen und wie viele Bäume welcher Art und welchen Alters müssen dafür weichen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5662 3 Die Überfahrt soll als normale Gehwegüberfahrt hergestellt werden. Voraussichtlich muss eine nicht bestandsprägende Eiche gefällt werden. Im Übrigen siehe Anlage. 14. Welche Infrastruktur und welche sonstigen Dinge werden den Bauwagenplatzbewohnern durch welche Stelle zur Verfügung gestellt? a) Wie hoch sind die Kosten für diese Maßnahmen? Bitte detailliert aufschlüsseln nach Maßnahme/Anschaffung (zum Beispiel für Anschlüsse, Leitungen, Container und so weiter). b) Wer trägt die Kosten und aus welchen Einzelplänen/Produktgruppen erfolgt die Finanzierung der Kosten? Es ist vorgesehen, dass der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen die Fläche in Abstimmung mit dem Bezirksamt erschließt. Eine detailliertere Planung liegt noch nicht vor. 15. Welchen Wortlaut, welche Wirkung und welchen Inhalt hat der 2003 beschlossene Bürgerentscheid „Sind Sie gegen die Einrichtung von neuen Bauwagensiedlungen in Hamburg-Nord?“ 16. Sperrt dieser Entscheid die Umsiedlung des vorhandenen Bauwagenplatzes ? Falls nein, warum nicht? Der Wortlaut der Fragestellung „Sind Sie gegen die Einrichtung von neuen Bauwagensiedlungen in Hamburg-Nord?“ bezog sich auf die damalige Diskussion über die mögliche Einrichtung zusätzlicher Bauwagenplätze im Bezirk Hamburg-Nord. Seit Durchführung des Bürgerentscheids sind keine neuen Bauwagenplätze im Bezirk Hamburg-Nord eingeführt worden. Die zuständigen Behörden sehen keine Sperrwirkung des Bürgerentscheids, sofern es nicht um die Einrichtung eines neuen, sondern um die Verlagerung eines bestehenden Platzes geht. 17. Der am 13. Juli 2016 geschlossene „Bürgervertrag mit Klein Borstel“ beinhaltet unter anderem, dass „insbesondere die Albert-Schweitzer- Schule bedarfsgerecht vergrößert sowie mit baulichen Maßnahmen an den Bevölkerungszuwachs durch die öffentlich-rechtliche Unterbringung und spätere Wohnbebauung angepasst wird. Hierfür ist zu prüfen, ob die im Bebauungsplan Ohlsdorf 12 als „Schulsportanlage“ vorgesehene Fläche einzubeziehen ist.“ Der Bürgervertrag beinhaltet außerdem, dass die Belegung der öffentlich-rechtlichen Unterkunft vornehmlich mit Familien mit Kindern erfolgen wird. a) Wie stellt sich die Entwicklung aa) der Bevölkerung und bb) der Schul- und Kita-Bedarfe in den Jahren 2017 bis 2022 in Klein Borstel und insbesondere bei der Albert-Schweitzer- Schule dar? Bitte jeweils nach Schuljahren gegliedert angeben. b) Welche Bedarfe im Kita- und im Schulbereich ergeben sich aus den Entwicklungen in den nächsten fünf Jahren, insbesondere bei der Albert-Schweitzer Schule? Bereich Schule Es wird davon ausgegangen, dass die Versorgung der Schüler und Schülerinnen im Bestand möglich ist, da die zusätzlichen Bedarfe der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und späteren Wohnbebauung die abnehmenden Bedarfe des Neubaugebietes „Wohngebiet Kornweg“ nicht vollumfänglich kompensieren werden. Die Machbarkeitsstudie hat zudem gezeigt, dass sich darüber hinausgehende Bedarfe auf der verbleibenden Fläche realisieren lassen. Aufgrund des besonderen Profils und der damit einhergehenden speziellen Aufnahmemöglichkeiten der Schule ist eine nach Schuljahren gegliederte Prognose nicht möglich. Drucksache 21/5662 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bereich KITA Im nachfrageorientierten Hamburger Kita-Gutschein-System wird auf eine zentrale Angebotsplanung seitens des öffentlichen Jugendhilfeträgers grundsätzlich verzichtet. Die Träger der Kindertageseinrichtungen passen mit ihrer genaueren Kenntnis der örtlichen Bedarfslagen eigenverantwortlich die bestehenden Angebotsstrukturen in ihren Tageseinrichtungen an. Gegebenenfalls bauen sie neue Angebote in bestehenden Tageseinrichtungen auf oder richten neue Tageseinrichtungen ein. Eine regionale Bedarfsermittlung und die Definition konkreter regionaler Ausbauziele zentral durch den öffentlichen Jugendhilfeträger sind daher grundsätzlich weder notwendig noch sinnvoll. Die für die Kindertagesbetreuung zuständige Behörde verfolgt vorrangig das Ziel, die Kinder im nahen Umfeld der Wohnunterkunft in die Regelangebote von Kitas zu integrieren. Es besteht bei den Kita-Trägern eine große Bereitschaft und großes Engagement, für Flüchtlingskinder eine verlässliche Angebotsstruktur zu schaffen und einen Beitrag zur Sicherstellung eines adäquaten Betreuungsangebots für Kinder aus Flüchtlingsfamilien zu leisten. Die Kita-Träger werden unter Berücksichtigung der Belegungsstruktur der jeweiligen Einrichtung frei werdende Plätze auch Flüchtlingskindern zur Verfügung stellen. Durch die Folgeunterkunft ist mit einer zusätzlichen Nachfrage nach Kita-Plätzen zu rechnen. Deshalb wurde im Bebauungsplanverfahren Ohlsdorf 29 der Bedarf an einer Kita auf dem Gelände der Unterkunft geltend gemacht. Im Gespräch mit dem Betreiber der Unterkunft ist die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration bestrebt, ein Angebot auf dem Gelände der Unterkunft zu ermöglichen. 10 42 10 43 16 6 18 62 18 63 18 72 22 7 73 6 73 7 6 3 87 3 87 4 87 5 92 3 92 5 92 6 92 7 92 8 92 9 93 6 95 0 95 1 95 2 5 13 82c 80f 25 15 80e 23 29 9140e 27 82f 140 g 7 7 140m 140h 82b 17 1 7a 80d 31 80b 3 11 82a 140i 21 80c 5b 7b 9 80a 5a 82d 82e 19 3 93b 91b 95a 95b 91a 93a 40n 140k 140f 140c 140d 140 l 140b 140a I II II II II II II II III II III I III III II II II II III II I II II II III II II II III II II III III II II I III II II II II III I II II I III II II II/ -I II/ -I II/ -I II/ -I II/ -I II/ -I II II I II St üb eh ei de M ar ga re th a- Tr eu ge - B ü r g e r s c h a f t d e r F r e i e n u n d H a n s e s t a d t H a m b u r g – 2 1 . W a h l p e r i o d e D r u c k s a c h e 2 1 / 5 6 6 2 5 A n l a g e 5662ska_Text 5662ska_Anlage