BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5673 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 23.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Wer überprüft den privaten Wach- und Sicherheitsdienst in Hamburger Flüchtlingsunterkünften? Die wichtige und notwendige Arbeit der Wach- und Sicherheitsdienste in Flüchtlingsunterkünften und deren Überprüfung ist bundesweit immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Deshalb und wegen eines konkreten Verdachtsfalles ist es erforderlich, auch in Hamburg regelmäßig die Arbeit der Sicherheitsdienste genau in den Blick zu nehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat der Senat inzwischen, wie mehrfach angekündigt, schriftliche Verträge mit den Betreibern von Erstaufnahmeeinrichtungen geschlossen? Existiert dazu jetzt ein Mustervertrag, der bei allen Betreibern verwendet wird? Wenn ja, welchen Inhalt hat dieser? Wenn nein, warum nicht? Worin bestehen gegebenenfalls die Unterschiede in den Verträgen? 2. Welche Regelungen enthalten die Verträge zu den Leistungen und zur Auswahl von Sicherheitsdiensten und deren Mitarbeitern? Welcher Personalschlüssel und welche Vergütungsregelung sind für Sicherheitsdienste vorgesehen? Welche Regelungen bestehen in Bezug auf die Beschäftigung von Subunternehmen und deren Mitarbeiter durch kontrahierte Sicherheitsdienste? 3. Gibt es Vorgaben des Senats oder der Behörden über die Inhalte der Verträge der Betreiber von Erstaufnahmeeinrichtungen mit Wach- und Sicherheitsdiensten? Die Verträge befinden sich in der Endabstimmung. Von der Nennung konkreter Inhalte wird daher abgesehen. Es werden Vorgaben, die sich auf die Aufgaben des Wachdienstes sowie dessen Auswahl und Eignung beziehen, enthalten sein. 4. Welche Sicherheitsdienste arbeiten mit Stand 1. August 2016 im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung für die Stadt und die Bertreiber städtischer Erstaufnahmen? Siehe Drs. 21/3549; der Sicherheitsdienst NR Security GmbH ist nicht mehr in den städtischen Erstaufnahmeeinrichtungen tätig. 5. Nach Angaben des Senats in der Drs. 21/3278 müssen alle Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, die für die Stadt direkt oder für Betreiber von Erstaufnahmen tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und werden einer besonderen „Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei und Drucksache 21/5673 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 das Landesamt für Verfassungsschutz unterzogen“. Auf welcher Rechtsgrundlage findet diese Überprüfung statt? Handelt es sich dabei um eine Regelüberprüfung oder eine freiwillige Überprüfung nach Vorlage entsprechender Mitarbeiterlisten? Wie gewährleistet der Senat, dass tatsächlich alle Mitarbeiter überprüft werden, auch solche, die für Subunternehmen der kontrahierten Sicherheitsdienste tätig sind? Bitte Prüfungsablauf im Einzelnen darstellen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Sicherheitsdienstmitarbeitern in Flüchtlingsunterkünften erfolgen auf Basis einer Einwilligungserklärung der Betroffenen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) meldet der Polizei und dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg die zu überprüfenden Mitarbeiter. Bei der Polizei wird die Überprüfung von der Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamtes durchgeführt. Die Datensätze werden mit den polizeilichen Datensystemen abgeglichen. Soweit vorhanden, werden polizeiliche Erkenntnisse zu den Personen zusammengetragen. Teilweise werden dazu auch externe Behörden befragt. Danach erfolgt eine Sichtung und fachliche Bewertung der vorliegenden Erkenntnisse zu den überprüften Personen. Abschließend erfolgt die Übermittlung der fachlichen Bewertung an den ZKF. Das LfV Hamburg prüft, ob Erkenntnisse über die Person im Zusammenhang mit § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz vorliegen, die einem Einsatz der Person in einer Erstaufnahme entgegenstehen. Sofern Erkenntnisse vorliegen, wird diese Tatsache dem ZKF mitgeteilt. 6. Ist aufgrund der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten untersagt worden, in Hamburger Erstaufnahmen tätig zu werden? Wenn ja wie vielen, aus welchen Firmen? Siehe Drs. 21/4686. Für die Zeit ab dem 20. Juni 2016 wurde 92 Personen untersagt, im Wachdienst der Erstaufnahmen tätig zu werden. Die Mitarbeiter kamen von den Firmen WEKO Sicherheitsdienste GmbH, Pütz Security AG, ESCO, SECURA Personal Dienstleistungs GmbH & Co. KG, NR Security GmbH, KÖTTER, W.I.S. Sicherheit + Service GmbH & Co. KG, SOD Bergedorf GmbH und SICHERHEIT NORD GmbH & Co. KG. 7. Ist die Zertifizierung nach ISO 9001 und DIN 77200 eines Wach- und Sicherheitsdienstes Voraussetzung für seine Tätigkeit für die Stadt oder die Betreiber in Flüchtlingsunterkünften? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Nein. Für den Bereich der Erstaufnahme sind die Anforderungen an den Wach- und Sicherheitsdienst der Leistungsbeschreibung zum Betrieb einer Erstaufnahme, die derzeit überarbeitet wird, zu entnehmen: http://suche.transparenz.hamburg.de/ dataset/leistungsbeschreibung-betrieb-zea. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 3. und Drs. 21/3278. 8. Welche Anforderungen werden vonseiten der Stadt oder der Betreiber an die Kapitalausstattung von Sicherheitsdiensten gestellt, die als Kapitalgesellschaft tätig sind? Kann eine haftungsbeschränkte UG mit einem geringen Stammkapital ohne weitere Sicherheiten für die Stadt oder die Betreiber in Flüchtlingsunterkünften tätig werden? Grundsätzlich wird bei Ausschreibungsverfahren bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Bieter gemäß Ziffer III.2.2 der EU-Auftragsbekanntmachung folgendes verlangt: Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Betriebsjahre Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5673 3 Vorlage einer allgemeinen Bankauskunft über wirtschaftliche Situation und Zahlungsverhalten Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung von zwei Krankenkassen Auszug aus dem Gewerbezentralregister Darüber hinausgehende Vorgaben zur Kapitalausstattung bestehen nicht. 9. Welchen Personalschlüssel wird mit den Betreibern für die Bewachung von Erstaufnahmen vereinbart beziehungsweise ist vergütungsfähig? Bei den Wachdiensten erfolgt der Einsatz nicht nach einem festen Personalschlüssel. Die Personalstärke hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Größe der Einrichtung , Belegungszahl, Übersichtlichkeit des Geländes und Brandschutzvorgaben (Brandwachen) und wird entsprechend für die einzelnen Einrichtungen vereinbart. 10. Welche Kosten sind für Bewachungsmaßnahmen in den Hamburger Erstaufnahmen monatlich seit Juni 2015 bis einschließlich Juli 2016 pro Einrichtung angefallen? Bitte jeweils pro Monat tabellarisch den Namen der Einrichtung, die Belegung der Einrichtung jeweils zum Monatsletzten und den Betreiber angeben. Für die Kosten in 2015 siehe Anlage, für die Kosten in 2016 siehe Drs. 21/5635. Bezüglich der Belegungszahlen siehe Drs. 21/1002, 21/1271, 21/1568, 21/1906, 21/2232, 21/2599, 21/2837, 21/3227, 21/3646, 21/3915, 21/4293, 21/4920, 21/5124 und 21/5453. 11. Wer überprüft nach welchem Verfahren und in welchem Umfang die Angemessenheit der Abrechnung der Sicherheitsdienste? Inwieweit wird dabei überprüft, wieviel Personal im Verhältnis zur Anzahl der Flüchtlinge eingesetzt wird? Die Rechnungsprüfung erfolgt anhand der eingereichten Belege in der Buchhaltung der zuständigen Behörde auf Plausibilität, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit. Dabei werden auch die aktuelle Belegung und die sonstigen Umstände der jeweiligen Einrichtung (siehe Antwort zu 9.) berücksichtigt. 12. Wie viele Beschwerden von Flüchtlingen oder Mitarbeitern der Betreiber oder Freiwilligen in Bezug auf Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten hat es in den Hamburger Erstaufnahmen seit Juni 2015 gegeben? Bitte pro Monat und Einrichtung mit Betreiber angeben. 13. Wie werden diese Beschwerden bei den Betreibern beziehungsweise der Innenbehörde dokumentiert? 14. Wie viele der Beschwerden führten zu welchen Konsequenzen, insbesondere Abmahnungen, Kündigungen von Mitarbeitern oder Sicherheitsunternehmen oder Strafanzeigen, Strafverfahren oder Verurteilungen ? Die schriftliche Dokumentation der Beschwerden erfolgt bei den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen , die zur Beantwortung der Fragestellungen abgefragt wurden. Betreiber Einrichtung Zeitpunkt Konsequenz Arbeitersamariterbund Papenreye eine Beschwerde im März 2016 eine Beschwerde im Mai 2016 Es wurde jeweils Strafanzeige gestellt, die durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. DRK KV Hamburg- Harburg Flagentwiet Zeitpunkt einer Beschwerde kann nicht mehr ermittelt werden . Arbeitsrechtliche Konsequenzen Drucksache 21/5673 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Betreiber Einrichtung Zeitpunkt Konsequenz DRK KV Hamburg- Harburg Neuland I Zeitpunkt einer Beschwerde kann nicht mehr ermittelt werden . Arbeitsrechtliche Konsequenzen DRK LV Behrmannplatz zwei bis drei Beschwerden im Sinne einer überprüfbaren Behauptung pro Quartal Einem Wachdienstmitarbeiter wurde die Weiterbeschäftigung untersagt. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Wendenstraße 162 eine Beschwerde im Mai 2016 Mitarbeiter wurde versetzt. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Kieler Straße 433 eine Beschwerde im November 2015 Es wurde Strafanzeige gestellt und der Mitarbeiter versetzt. Malteser Hilfsdienst Blomkamp eine Beschwerde im Frühjahr 2016 eine Beschwerde im August 2016 Mitarbeiter wurde versetzt. Mitarbeiter wurde ermahnt und hat sein Verhalten angepasst. f & w fördern und wohnen AöR Oktaviostrasse häufigere Beschwerden über den Sicherheitsdienst bis Ende Dezember 2015 eine Beschwerde im April 2016. Austausch des Sicherheitsdienstes , so dass Konsequenzen nicht nachvollzogen werden konnten. Mitarbeiter wurde versetzt. Harburger Poststrasse im genannten Zeitraum vier Beschwerden Mitarbeiter wurden versetzt. Schaarsteinweg eine Beschwerde im April 2016 Mitarbeiter wurde versetzt. Dratelnstrasse eine Beschwerde Mitarbeiter wurde versetzt. Jenfelder Moor zwei Beschwerden im Juli 2016 Mitarbeiter wurden versetzt. Osterrade drei Beschwerden (eine im Ja-nuar 2016, zwei im Mai 2016) Mitarbeiter wurden versetzt. Schnackenburgallee drei Beschwerden im Dezember 2015 eine Beschwerde Mai 2016 eine Beschwerde August 2016 Kündigungen sowie Stellen einer Strafanzeige durch Sicherheitsdienst ; Mitarbeiter wurden versetzt. Aussprache einer Kündigung sowie Versetzung von zwei Mitarbeitern Kurdamm häufigere Beschwerden über den Sicherheitsdienst bis Ende April 2016; seitdem gab es zwei Beschwerden (Mai 2016/Juni 2016) Mitarbeiter wurden versetzt. Holstenhofweg eine Beschwerde im Februar 2016 Mitarbeiter wurden versetzt. St an do rt Ju ni Ju li A ug us t Se pt em be r O kt ob er N ov em be r D ez em be r Pe rio de nf re m d1 B et re ib er Al be rt- Ei ns te in -R in g 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 11 4. 66 8, 66 1. 14 4. 64 9, 82 D R K B ar gk op pe ls tie g/ B ar gk op pe lw eg 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 10 8. 22 6, 75 0, 00 46 2. 82 2, 47 26 7. 10 1, 20 f& w B eh rm an np la tz 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 29 4. 65 7, 20 D R K B lo om ka m p 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7. 49 1, 86 68 .2 07 ,1 3 M H D B re do w st ra ße 0, 00 0, 00 44 .6 98 ,7 8 0, 00 73 .5 18 ,8 0 0, 00 15 6. 94 1, 82 35 1. 92 4, 50 f& w D ra te ln st ra ße 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 14 1. 89 8, 25 43 1. 39 4, 54 f& w Fi er sb ar g 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 7. 54 1, 63 26 .1 32 ,4 0 0, 00 JU H Fl ag en tw ie t 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 16 .9 68 ,5 7 36 .6 93 ,1 1 87 .8 83 ,5 1 D R K G eu te ns w eg 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 13 4. 79 7, 50 23 1. 13 6, 95 D R K G re llk am p 0, 00 0, 00 0, 00 16 0. 61 0, 85 14 4. 98 9, 54 55 .0 33 ,9 7 27 0. 43 7, 97 18 0. 98 2, 86 f& w H am bu rg -M es se 0, 00 0, 00 0, 00 24 4. 07 9, 40 27 5. 22 6, 55 30 9, 30 0, 00 0, 00 f& w H ar bu rg er P os ts tra ße 10 .4 58 ,9 0 92 6. 21 0, 70 59 .1 41 ,5 0 15 6. 66 6, 68 52 3. 56 8, 05 12 6. 28 1, 53 13 6. 90 6, 74 0, 00 f& w H el lm er sb er ge rw eg 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 3. 27 9, 83 65 .2 89 ,1 2 0, 00 AW O H es el st üc ke n 28 .5 84 ,1 8 78 4, 00 14 .0 58 ,1 8 27 .6 05 ,2 6 27 .4 45 ,0 4 0, 00 92 .5 54 ,7 7 47 .2 51 ,0 8 f& w H ol st en ho fw eg 11 .3 63 ,9 5 12 0. 26 6, 89 0, 00 16 1. 56 5, 98 0, 00 11 5. 25 1, 25 93 .6 80 ,1 5 15 2. 97 3, 36 f& w H ör ge ns w eg 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 84 6. 02 3, 07 0, 00 f& w Je nf el de r M oo rp ar k 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 6. 94 9, 71 8. 15 9, 72 95 .9 80 ,6 0 17 7. 95 3, 59 f& w K ar l-A rn ol d- R in g 79 .5 67 ,1 6 0, 00 76 .7 06 ,6 9 79 .2 01 ,6 9 20 5. 72 9, 43 0, 00 20 0. 77 0, 04 10 5. 34 1, 77 D R K K ie le r S tra ße 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 82 .6 27 ,6 5 24 3. 05 0, 06 JU H Ku rd am m 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 32 8, 34 12 0. 26 8, 36 76 .2 62 ,9 8 f& w K ur t-A .-K ör be r- C ha us se e 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 68 .4 94 ,2 0 80 8. 19 4, 80 44 8. 13 2, 92 f& w N eu la nd I 66 .5 31 ,7 6 0, 00 76 .9 84 ,4 4 85 .9 70 ,3 5 0, 00 0, 00 32 2. 49 8, 48 28 9. 47 9, 22 D R K N eu la nd II 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 45 4. 97 9, 68 D R K N ie nd or fe r S tra ße 11 5. 85 1, 90 0, 00 14 0. 81 1, 66 12 2. 68 8, 79 69 .7 15 ,2 1 7. 98 8, 90 75 .5 38 ,6 0 14 2. 17 1, 54 f& w O hl st ed te r P la tz 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 42 8. 04 7, 76 0, 00 46 6. 43 3, 00 26 4. 38 8, 13 f& w O kt av io st ra ße 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 27 1. 99 0, 57 0, 00 24 7. 32 2, 46 53 6. 50 1, 39 f& w O st er ra de 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 20 6. 50 7, 36 0, 00 f& w P ap en re ye 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 31 1. 16 8, 68 25 0. 59 5, 24 AS B 1 H ie rb ei h an de lt es s ic h um K os te n, d ie n oc h in 2 01 5 an ge fa lle n si nd , a be r e rs t 2 01 6 ve rb uc ht w er de n ko nn te n. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5673 5 Anlage St an do rt Ju ni Ju li A ug us t Se pt em be r O kt ob er N ov em be r D ez em be r Pe rio de nf re m d1 B et re ib er R ug en ba rg 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 38 .1 58 ,8 3 33 4. 76 1, 54 78 2. 83 8, 40 11 4. 62 7, 18 D R K S ch na ck en bu rg al le e 0, 00 1. 67 1. 31 3, 21 12 9. 16 6, 67 12 9. 16 6, 67 63 5. 49 2, 23 12 9. 16 6, 67 0, 00 0, 00 f& w S ch w ar ze nb er g 11 9. 20 4, 55 21 3. 13 2, 60 0, 00 21 4. 54 0, 90 11 5. 57 3, 72 7. 92 6, 26 25 6. 22 5, 36 15 0. 16 6, 13 f& w S po rta lle e 0, 00 82 1. 16 7, 59 96 .5 83 ,3 2 96 .5 83 ,3 2 14 4. 92 9, 57 96 .5 83 ,3 2 0, 00 0, 00 f& w Sü lz br ac k 0, 00 0, 00 0, 00 14 3. 05 8, 14 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 f& w V og t-K öl ln -S tra ße 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 21 .7 04 ,4 5 16 .9 68 ,5 7 3. 89 4, 80 10 5. 20 5, 12 D R K W en de ns tra ße 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 61 .6 61 ,9 3 19 7. 86 7, 25 JU H W ie se nd am m 3 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 0, 00 38 .1 24 ,0 3 22 5. 42 3, 19 f& w A S B A S B S oz ia le in ric ht un ge n (H am bu rg ) G m bH A W O A W O L an de sv er ba nd H am bu rg e . V . D R K D eu ts ch es R ot es K re uz K re is ve rb an d H am bu rg A lto na u nd M itt e e. V . D eu ts ch es R ot es K re uz L an de sv er ba nd H am bu rg e .V D eu ts ch es R ot es K re uz K re is ve rb an d H am bu rg -H ar bu rg e .V . JU H Jo ha nn ite r-U nf al l-H ilf e e. V. R eg io na lv er ba nd H am bu rg M H D M al te se r H ilf sd ie ns t e .V . Drucksache 21/5673 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 5673ska_Text 5673ska_Anlage