BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5674 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 23.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Belegung der Erstaufnahme (EA) Fiersbarg Aufbauend auf der Drs. 21/5343 vom 26. Juli 2016 ergeben sich einige weitere Fragen. Als Stichtag soll der 15. August 2016 gewählt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen sind in der EA Fiersbarg zurzeit untergebracht? 2. Wie viele davon sind erwachsene Männer, erwachsene Frauen, wie viele davon Kinder (Anteil Jungen, Mädchen)? Wie ist die Altersstruktur (Jüngste/r, Älteste/r, Durchschnittsalter)? Geschlecht  davon Erwachsene  davon Kinder  Gesamt Männlich 37 24 61 Weiblich 21 4 25 Gesamt 58 28 86 Altersstruktur Jüngste/r Bewohner /in Älteste/r Bewohner/in Mittelwert Alter 1 Woche 94 Jahre 24 Jahre 3. Wie viele davon sind Familien, wie viele alleinstehend? Es sind 29 Personen alleinstehend und 57 Personen als Familien untergebracht. Der zugrunde gelegte Familienbegriff beinhaltet die Angaben der Betroffenen zu Angehörigen und begrenzt sich nicht auf den engen Familienbegriff bestehend aus Eltern und Kindern. 4. Aus welchen Ländern kommen sie? Herkunftsland  Anzahl Personen  Syrien  53  Irak  20  Eritrea  5  Iran, Islamische Republik  5  Afghanistan  1  Sonstige asiatische Staaten  2  5. Aus welchen Unterkünften kommen sie? Es wurden Personen aus folgenden Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) in die EA Fiersbarg verlegt: • Ankunftszentrum Rahlstedt • Rugenbarg Drucksache 21/5674 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 • Holstenhofweg • Geutensweg • Kieler Straße • Oktaviostraße 6. Wie viele sind Neuankömmlinge? Im Zeitraum 15. Juli bis 15. August 2016 sind zwei Personen aus dem Ankunftszentrum Rahlstedt in die EA Fiersbarg verlegt worden. 7. Welchen Aufenthaltsstatus haben sie? Der Aufenthaltsstatus der dort untergebrachten Personen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen (Stand: 24. August 2016): Aufenthaltsstatus Anzahl Personen Aufenthaltserlaubnis aus politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen (§§ 22 ff. Aufenthaltsgesetz – AufenthG) 72 Aufenthaltsgestattung (§ 55 Asylgesetz – AsylG) 13 noch nicht ausländerrechtlich erfasst (Neugeborene ) 1 Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter (aber noch kein Aufenthaltstitel ausgestellt ) (§ 4 AsylG) 1 8. Sind schon Umverteilungen vorgenommen worden in Folgeunterkünfte, öffentlich-rechtliche Unterbringungen, Abschiebungen, Transfers in andere Bundesländer? Wenn ja wie viele? Wenn nein, wie schnell ist das zu erwarten? Im Zeitraum 15. Juli bis 15. August 2016 keine. 9. Gab es bis zum Stichtag 15. August 2016 Menschen, die die Unterkunft nicht beziehen wollten? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? Siehe Drs. 21/5343. 10. Gab es bis zum Stichtag 15. August 2016 Menschen, die die Unterkunft auf eigene Faust verlassen haben? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? Nein. 11. Gab es bis heute Einsätze der Feuerwehr beziehungsweise Polizei? Wie viele Beamte wurden jeweils eingesetzt? Wenn ja, wann waren diese (Datum, Uhrzeit) und wer löste den Einsatz aus? Was war der Grund der Einsätze? Bitte aufgeschlüsselt nach Datum und Uhrzeit angeben. Die Frage wird auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Siehe Drs. 21/5456. Darüber hinaus hat es keine weiteren Einsätze der Polizei gegeben . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5674 3 Im genannten Zeitraum gab es in der EA Fiersbarg insgesamt neun Rettungsdiensteinsätze . Dabei wurden zwölf Fahrzeuge der Feuerwehr mit 32 Mitarbeitern eingesetzt . Anrufzeitpunkt Anzahl eingesetzte Fahrzeuge Eingesetztes Personal Einsatzgrund 03.06.16 18:39 1 2 Rettungsdienst 24.06.16 21:05 2 8 Rettungsdienst 03.07.16 11:18 1 2 Rettungsdienst 07.07.16 00:49 1 2 Rettungsdienst 12.07.16 11:50 2 4 Rettungsdienst 14.07.16 12:18 1 2 Rettungsdienst 17.07.16 23:40 1 2 Rettungsdienst 28.07.16 22:05 1 2 Rettungsdienst 31.07.16 19:01 2 8 Rettungsdienst Σ 12 32 12. Wie viele Mitarbeiter sind in der beziehungsweise für die Unterkunft tätig? a) Verwaltung b) Betreuung c) Sicherheit 13. Wie viele davon tagsüber (7 – 18 Uhr), wie viele davon nachts (18 – 7 Uhr)? Wenn es abweichende Dienstzeiten gibt, bitte diese nennen und die Aufschlüsselung hiernach geben. Siehe Drs. 21/5343. 14. Wo werden die schulpflichtigen Kinder unterrichtet? Wie viele sind es? Die schulpflichtigen Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren werden in Schulräumen der Erstaufnahme Fiersbarg durch Lehrkräfte der Schule Duvenstedter Markt unterrichtet . Zum Stichtag 15. Juli 2016 nahmen 18 Schülerinnen und Schüler am Unterricht teil. 16- und 17-jährige Schülerinnen und Schüler kommen in berufsschulische Bildungsgänge. Derzeit wird ein Schüler in der Beruflichen Schule Eppendorf (H13) beschult. 15. Gibt es Betreuung für Kleinkinder und Kinder im Vorschulalter? Wenn ja, wie gestaltet sich diese in Art und Umfang und wie viele Kinder werden betreut? 16. Welche Angebote werden den Flüchtlingen gemacht (Bildung, Freizeitgestaltung )? 17. Wie viele Ehrenamtliche sind eingesetzt und wie helfen sie? Wenn noch kein Einsatz von Ehrenamtlichen erfolgt ist, ab wann wird er erfolgen? Siehe Drs. 21/5343. 18. Laut Drs. 21/5343 soll der Antrag für die Erhöhung der Belegung von 252 Plätzen auf 452 Plätze „in Kürze“ gestellt werden. Ist inzwischen absehbar, wann das erfolgen soll? Bitte auch die Gründe anführen, warum der Senat trotz des rückläufigen Bedarfs an Plätzen in Erstunterkünften die Platzzahl in der EA Fiersbarg erhöhen will. Ziel des Senats ist es, Flüchtlingen eine angemessene Unterbringung anzubieten. Vor diesem Hintergrund sollen Plätze in prekären Unterkünften sukzessive reduziert werden . Die Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg verfügt aufgrund ihrer Bauform über einen besseren Unterkunftsstandard und soll daher künftig bevorzugt belegt werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Erhöhung der Plätze von derzeit 252 auf 452 verfolgt . Der Antrag zur Änderung der Baugenehmigung soll nach Mitteilung der zuständigen Behörde in der 35. Kalenderwoche 2016 eingereicht werden.