BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/568 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Rissener Landstraße Ich frage den Senat: 1. Welche Umbauten werden in den nächsten Monaten an der Rissener Landstraße vorgenommen? Im Rahmen des Erhaltungsmanagements für Hamburger Straßen (EMS-HH) wird die Rissener Landstraße zwischen dem Storchenheimweg und der Rissener Landstraße, Hausnummer 87, saniert. Hierzu wird die Fahrbahn in einem Teilbereich durch den Austausch der Deckschicht erneuert sowie in zwei größeren Abschnitten im Vollausbau grundinstand gesetzt. Die Busverkehrsflächen werden ebenfalls grundhaft saniert werden . In den Nebenflächen werden alle bituminösen Befestigungen entfernt und durch eine einheitliche Betonpflasterung ersetzt. Die ÖPNV-Haltebereiche sowie vorhandene Fußgängerfurten werden PLAST-gerecht hergestellt. 2. Wann beginnen die Arbeiten, wann werden sie voraussichtlich enden? Die Arbeiten begannen am 26. Mai 2015 und sollen planmäßig Ende September 2015 abgeschlossen sein. 3. Warum werden die Arbeiten durchgeführt? Im Rahmen der Zustandserfassung und Bewertung (ZEB) des Jahres 2012 und aufgrund von Meldungen zusätzlicher Schadstellen des Bezirks Altona wurde ein Sanierungsbedarf der Fahrbahn für den Bereich der Rissener Landstraße Nummer 87 bis einschließlich Storchenheimweg festgestellt. Des Weiteren wurde die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Somit ergaben sich auch für die Nebenflächen geänderte Anforderungen. 4. Welche Kosten verursachen die Arbeiten? Für den oben genannten Bereich wurden Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro brutto eingeworben. 5. Wie viele Bäume werden gefällt? Es sollen keine Bäume gefällt werden. 6. Wie viele Parkplätze werden temporär und wie viele dauerhaft beseitigt? Durch das Bauvorhaben werden keine ausgewiesenen Parkplätze dauerhaft oder temporär beseitigt. 7. Werden die Arbeiten in Mehrschichtbetrieb und am Wochenende durchgeführt , um die Belastung der Verkehrsteilnehmer abzukürzen? Wenn ja: Wie lange wird täglich und wann an Wochenenden gearbeitet? Drucksache 21/568 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein: warum nicht? Die Bauarbeiten sind unter Ausnutzung der kompletten Tageshelligkeit regelhaft an sechs Tagen in der Woche auszuführen. Sonntagsarbeit zur Vermeidung größerer Behinderungen ist ebenfalls in Teilbereichen vorgesehen. 8. In welchem Umfang werden vorhandene Radwege zurück gebaut? Warum werden diese nicht saniert und weiter zur Verfügung gestellt? Zum Umfang des Rückbaus siehe Antwort zu 1. Die vorhandenen Nebenflächen werden aufgrund der bereits im Vorwege zu dieser Maßnahme aufgehobenen Radwegebenutzungspflicht umgebaut. Der Radverkehr wird im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Die Herstellung eines PLAST-gerechten Radweges ist aufgrund der zu schmalen Nebenflächen nicht möglich.