BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5682 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 23.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Einzelplan 3.1 (BSB) im Haushalt 2017/2018 (II) – Zahlen zur schulischen Inklusion Die besondere Förderung und Ausstattung bestimmter schulischer Aufgabenbereiche – wie der Ganztagsschulbetreuung, der Umsetzung und Stärkung der schulischen Inklusion, als auch der Optimierung und zusätzlichen Unterstützung in der Flüchtlingsbeschulung – stellen für den Hamburger Senat sowohl laut Koalitionsvertrag festgeschrieben wie auch fortwährend beteuerte politische Anliegen enormer Dringlichkeit dar. So wurden für die Unterstützung der Inklusion an staatlichen Grund- und Stadtteilschulen etwa im Juli 2015 (vergleiche BSB-PM vom 6. Juli 2015) zusätzliche 100 Lehrer-/-innenstellen für den Bereich LSE (Förderbedarf Lernen , Sprache und soziale Entwicklung) fest zugesichert, die im Verhältnis Einviertel zu Dreiviertel ab 2015/2016 bis 2019 insgesamt in Hamburg hinzukommen sollen. Darüber hinaus beinhalten diese LSE-Lehrer-/-innenstellenzusagen auch eine sogenannte Feuerwehrreserve als dauerhaft verfügbares Ausgleichskontingent zur Abfederung temporärer Engpässe und besonderer Inanspruchnahmen an den Schulen in Höhe von nochmals 20 Stellen. Die Anforderungen der schulischen Inklusion für alle Schüler/-innen in Hamburg angemessen in den Haushaltsplänen der nächsten Jahre zu berücksichtigen und speziell im Doppelhaushalt 2017/2018 zu verankern, muss als entscheidend für das Gelingen des Gesamtvorhabens betrachtet werden. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch waren/sind die zusätzlichen Mittel zur Unterstützung der Inklusion durch die insgesamt 120 neuen LSE-Lehrer-/-innenstellen im Haushalt der BSB und gegebenenfalls im Gesamthaushalt? Wann gelangten sie für die Jahre 2015, 2016 jeweils in den Haushalt, wann sollen sie für 2016, 2017 und 2018 in den Haushalt gelangen? 2. In welchen Haushaltsbereichen des bestehenden Haushalts und des Doppelhaushaltsplans 2017/2018 finden sich die durch den Senat für den Bereich LSE garantierten zusätzlichen insgesamt 120 Lehrer-/ -innenstellen und deren zugehörige Vollzeitäquivalente (VZÄ)? Bitte tabellarisch jeweils für die die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 betreffenden Einzelpläne, Aufgabenbereiche wie Produktgruppen nennen und jeweilige Lehrer-/-innenstellenanzahl und zugehörige VZÄ sowie die dafür bereitgestellten finanziellen Mittel in absoluten Zahlen aufschlüsseln und die Referenzzahlen der jeweiligen Bereiche in 2014 angeben. Drucksache 21/5682 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele dieser Stellen/VZÄ sind tatsächlich zusätzlich neu geschaffene Stellen/VZÄ, wie viele sind Bestandsstellen und aus welchen Haushaltsbereichen stammen sie gegebenenfalls? Bitte jeweilige Anteile nach Zusatz- oder Bestandsstellen/-VZÄ mit Nennung der Aufgabenbereiche und Produktgruppen, aus denen sie gegebenenfalls stammen, für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 in absoluten Zahlen angeben. 4. Wie hoch ist die Summe der für die 120 neuen Lehrer-/-innenstellen beschlossenen zusätzlichen Haushaltsmittel, wie hoch die Summe der gegebenenfalls dafür verwendeten Bestandsmittel aus anderen Haushaltsbereichen ? Bitte jeweilige Anteile nach Zusatz- oder Bestandsmitteln mit Nennung der Aufgabenbereiche und Produktgruppen, aus denen sie gegebenenfalls stammen, in absoluten Zahlen angeben. 5. Wo genau und in welcher finanziellen Höhe sind die zusätzlichen Stellen für LSE-Lehrkräfte an staatlichen Grundschulen dabei innerhalb des Haushaltsplans 2017/2018 abgebildet, um wie viele Stellen und VZÄ handelt es sich? (Bitte Aufgabenbereich/e und Produktgruppe/n sowie jeweilige Stellenanzahl mit VZÄ sowie finanzielle Anteile an den Gesamtmitteln in absoluten Zahlen wie in Prozent angeben.) a. Wie viele dieser Stellen beziehungsweise zugehörigen Vollzeitäquivalente werden für den Unterricht am Vormittag, wie viele für den Unterricht am Nachmittag veranschlagt? 6. Wo genau und mit welcher finanziellen Höhe sind die zusätzlichen Stellen für LSE-Lehrkräfte an den Stadtteilschulen dabei innerhalb des Haushaltsplans 2017/2018 abgebildet und um wie viele Stellen und VZÄ handelt es sich dabei? Bitte Aufgabenbereich/e und Produktgruppe/n sowie jeweilige Stellenanzahl mit VZÄ sowie finanzielle Anteile an den Gesamtmitteln in absoluten Zahlen wie in Prozent angeben. a. Wie viele dieser Stellen beziehungsweise zugehörigen Vollzeitäquivalente werden für den Unterricht am Vormittag, wie viele für den Unterricht am Nachmittag veranschlagt? 7. Wo genau und mit welcher finanziellen Höhe sind die zusätzlichen Stellen für LSE-Lehrkräfte in der sogenannten Feuerwehrreserve innerhalb des Haushaltsplans 2017/2018 abgebildet, um wie viele Stellen und VZÄ handelt es sich dabei? (Bitte Aufgabenbereich/e und Produktgruppe/n sowie jeweilige Stellenanzahl mit VZÄ sowie finanzielle Anteile an den Gesamtmitteln in absoluten Zahlen wie in Prozent angeben.) a. Wie viele dieser Stellen beziehungsweise zugehörigen Vollzeitäquivalente werden für den Unterricht am Vormittag, wie viele für den Unterricht am Nachmittag veranschlagt? 8. Wurden/werden für die Umsetzung, Erstetablierung und Koordinierung der 120 neuen LSE-Lehrer-/-innenstellen zusätzliche Haushaltsmittel benötigt? Wenn ja, in welcher Höhe aus welchen Haushaltsbereichen stammten/ stammen diese gegebenenfalls jeweils? Bitte jeweilige Anteile nach Zusatz- oder Bestandsmitteln mit Nennung der Aufgabenbereiche und Produktgruppen, aus denen sie gegebenenfalls stammen, in absoluten Zahlen jeweils für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 angeben. Der Senat stellt schrittweise aufwachsend bis zum Schuljahr 2019/2020 120 zusätzliche Stellen für die LSE-Förderung zur Verfügung, die bei einem Verrechnungssatz von 77.571 Euro (Personalkostenverrechnungssatz Bewirtschaftung 2016 für StudR A 13) jährlich 9,3 Millionen Euro kosten. Die Schulen werden entsprechend den aktuellen Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan ausgestattet, siehe Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018, Anhang 2 zu Anlage 1. Die Finanzierung erfolgt aus den Personalkosten im Aufgabenbereich 241 Staatliche Schulen im Einzelplan 3.1 (Produktgruppen 241.01 Unterricht in der Vor- und Grundschule, 241.03 Unterricht in der Stadtteilschule und 241.04 Unterricht im Gymnasium). Siehe auch Drs. 21/2268, 21/2278 und 21/2602. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5682 3 9. In welchen Haushaltsbereichen des laufenden Haushalts und des Doppelhaushaltsplans 2017/2018 finden sich zusätzlich vorgesehene Verstärkungsmittel der schulischen Regelsysteme hinsichtlich inklusiver Förderbedarfe beim Übergang von den Vorbereitungsklassen für Migranten /-innen in die staatlichen Schulen? Bitte tabellarisch jeweils für die die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 betreffenden Einzelpläne, Aufgabenbereiche wie Produktgruppen nennen und jeweilige Lehrer-/-innenstellenanzahl und zugehörige VZÄ sowie dafür bereitgestellte finanzielle Mittel aufgeschlüsselt nach Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium in absoluten Zahlen angeben. 10. In welchen Haushaltsbereichen des bestehenden Haushalts und des Doppelhaushaltsplans 2017/2018 finden sich zusätzlich vorgesehene Verstärkungsmittel für den inklusiven Förderbedarf von Vorbereitungsklassen für Migranten/-innen an staatlichen Schulen? Bitte tabellarisch jeweils für die die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 betreffenden Einzelpläne , Aufgabenbereiche wie Produktgruppen nennen und jeweilige Lehrer -/-innenstellenanzahl und zugehörige VZÄ sowie dafür bereitgestellte finanzielle Mittel aufgeschlüsselt nach Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium in absoluten Zahlen angeben. Die LSE-Förderung für Schülerinnen und Schüler in Internationalen Vorbereitungsklassen und Basisklassen sowie nach deren Übergang in Regelklassen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und Bedarfsgrundlagen wie für andere Schülerinnen und Schüler. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 8.