BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5688 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 23.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Beschaffungswesen Infrastruktur von Erstaufnahmen Gemäß „Leistungsbeschreibung für den Betrieb der Zentralen Erstaufnahmen 1“ stellt die BIS dem Betreiber einen Küchen- und Kantinenbereich mit circa 90 Sitzplätzen zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die in der Leistungsbeschreibung genannte Zahl an Sitzplätzen bezieht sich auf die konkret von der Vereinbarung betroffene Erstaufnahmeeinrichtung. Der Kantinenbereich wird grundsätzlich der Größe der Einrichtung angepasst. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Über insgesamt wie viele Anbieter sind in den Jahren 2015 und 2016 Küchen für Erstaufnahmeeinrichtungen beschafft worden? Um welche Anbieter handelt es sich dabei? 2. In welcher Höhe sind im Jahr 2015 Kosten für Küchen angefallen und welche Stückzahl wurde beschafft? (Bitte soweit wie möglich aufschlüsseln .) 3. In welcher Höhe sind im Jahr 2016 Kosten für Küchen angefallen und welche Stückzahl wurde beschafft? (Bitte soweit wie möglich aufschlüsseln .) 4. Sind die Küchen durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder von den Betreibern der Unterkünfte beschafft worden? 5. Ist für die Beschaffung nach Vergaberecht der Gesamtbedarf an Küchen oder der Bedarf je Küche pro Standort der Flüchtlingsunterbringung heranzuziehen? 6. Wie hoch waren die Auftragswerte für Küchen in Erstaufnahmen in den Jahren 2015 und 2016? Für die Erstaufnahmeeinrichtungen wurden keine Küchen beschafft. Es wurden und werden lediglich die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Geräte werden entweder vom Betreiber gemietet oder durch den Caterer zur Verfügung gestellt. Als Ausnahme wurden im Jahr 2015 aufgrund von Engpässen bei den Caterern und da auf dem Markt keine Leihgeräte zur Verfügung standen, nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde zwei „Combi-Dämpfer“ zur Erhitzung des angelieferten Essens 1 http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/leistungsbeschreibung-betrieb-zea. Drucksache 21/5688 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 durch einen Betreiber angeschafft. Die Kosten beliefen sich auf 33.890,20 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Nach welcher Vergabeart (offenes beziehungsweise nicht offenes Verfahren , öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe) muss die Beschaffung von Küchen in der benötigten Stückzahl erfolgen? 8. Hat ein entsprechendes Vergabeverfahren stattgefunden? a) Wenn nein, warum nicht? b) Falls eine beschränkte beziehungsweise freihändige Vergabe erfolgte: Sind immer mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt worden? Falls nein, warum nicht und in welchen Fällen wurde darauf verzichtet ? Entfällt. Siehe Antwort zu 1. bis 6. 9. Falls das Vergaberecht keine zentrale Beschaffung der Küchen vorsieht: Welche Kosten sind für die Ausstattung des Küchen- und Kantinenbereichs je Standort in den Jahren 2015 und 2016 angefallen und um jeweils welche Ausstattung handelte es sich dabei konkret? (Bitte soweit wie möglich aufschlüsseln.) Die Ausstattung der Kantinen (Möblierung) erfolgt in der Regel über die Betreiber. Bei der Buchung werden die Rechnungen auf die einzelnen Sachkonten kontiert. Siehe auch Drs. 21/5635 und 21/5663. Darüber hinaus siehe Antwort zu 1. bis 6. 10. Geht die Küchen- und Kantinenausstattung ins Eigentum des Betreibers über? Wenn ja: warum? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 6. 11. Wurden Küchen- und Kantinenausstattung inventarisiert? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: zum Zeitpunkt der Beschaffung oder nachträglich? (Bitte nach Betreiber aufschlüsseln.) Die zwei Dampfgeräte sind im Anlagevermögen aktiviert worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 6.