BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5694 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Koordinierung der Juristenausbildung – Vorschläge unter Einbeziehung Hamburgs? Am 15. November 2012 fasste die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister den Beschluss, einen Koordinierungsausschuss damit zu beauftragen, den Istzustand der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Juristenausbildung festzustellen. Darüber hinaus unterbreitet der Ausschuss Vorschläge für eine weitere Annäherung der bundesweit unterschiedlichen Prüfungsordnungen in den Ländern. Dabei sieht der Ausschuss in seinem Bericht eine Harmonisierung unter anderem in den Bereichen der Abschichtung von Prüfungsteilen, Gewichtung der Prüfungsteile, Notenverbesserungsversuche und Freiversuchsregelungen als notwendig an. Ferner bezeichnet der Ausschuss eine Annäherung bezüglich des Prüfungsstoffs als wünschenswert, da dieser vor allem in den Randbereichen recht große Differenzen im Ländervergleich aufzeigt. Diesbezüglich empfiehlt der Ausschuss explizit, die Universitäten im Bereich der Harmonisierung des Prüfungsstoffs in der ersten Prüfung miteinzubeziehen, da es im Kern die Hochschulen sind, welche die Kandidatinnen und Kandidaten auf die erste Prüfung vorbereiten. Diese Vorschläge des Ausschusses beziehen sich dabei in modifizierter Form sowohl auf die erste als auch auf die zweite Staatsprüfung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In welchen Bereichen wurde die Freie und Hansestadt Hamburg wie in die Arbeiten des Ausschusses einbezogen? Die zuständige Behörde ist in den Sitzungen des Koordinierungsausschusses der Justizministerkonferenz für die Juristenausbildung (KOA) regelmäßig vertreten; seit einigen Jahren nehmen zusätzlich auch Vertreter der hiesigen Prüfungsämter die Sitzungen wahr. 2. Inwiefern wurden die Universitäten und Hochschulen Hamburgs an der Arbeit des Ausschusses beteiligt (bitte erläutern)? Gab es einzelne Gespräche? Wenn ja, wie viele und wann? Wenn nein, warum nicht? Zunächst hat der KOA einen Vorschlag erarbeitet, der nunmehr mit externen Stellen diskutiert soll. Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg sowie die Bucerius Law School wurden dementsprechend am 31. Mai 2016 von einer Mitarbeiterin und einem Mitarbeiter der zuständigen Behörde über die vorläufigen Ergebnisse in einem ausführlichen Gespräch informiert; seither hat es auf elektronischem Wege fachlichen Austausch gegeben. Drucksache 21/5694 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Konsequenzen zieht die Freie und Hansestadt Hamburg aus den Ergebnissen des Ausschussberichts bezüglich folgender Punkte: a. Harmonisierung des Prüfungsstoffs b. Harmonisierung der Notenverbesserungsversuche c. Harmonisierung der Freiversuchsregelungen d. Harmonisierung der Abschichtung von Prüfungsteilen e. Harmonisierung der Gewichtung von Prüfungsteilen f. Begrenzung und Vereinfachung der gesetzlichen Grundlagen der ersten und zweiten Staatsprüfung? Welche konkreten Maßnahmen sind geplant? Wenn keine Maßnahmen geplant sind, bitte begründen. 4. Wie sollen die Universitäten und Hochschulen bei der Umsetzung der Maßnahmen im Sinne von Frage 3. beteiligt werden – sofern solche geplant sind? 5. Welche weiteren Schritte sind in welchem Zeitrahmen auf Ebene der Länderzusammenarbeit bezüglich der Ergebnisse des Ausschusses geplant? Die Bewertung der Vorschläge ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen: entfällt.