BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/57 21. Wahlperiode 17.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 09.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie viel Schulhoffläche braucht ein Kind in Hamburg? Die Frage, wie groß schulische Außenflächen insgesamt sein sollten und welche Mindestgröße der Berechnung pro Schüler zugrunde gelegt werden sollte, wurde in der letzten Legislaturperiode kontrovers diskutiert. Für Verwirrung hatte dabei insbesondere die Äußerung des Schulsenators Ties Rabe vom 27. August 2014 gesorgt, wonach die im Musterflächenprogramm 2011 zugrunde gelegte Mindestgröße von 5 m2 pro Schüler bei der Berechnung der Außenflächen so wörtlich „dummes Zeug“ sei (vergleiche http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article131669839/Schulsena tor-Rabe-nennt-eigenes-Programm-dummes-Zeug.html). In der Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Bürgerschaftsabgeordneten Robert Heinemann vom 5. September 2014 hieß es dazu, dass das Musterflächenprogramm die in der „Technischen Richtlinie Schulen“ von 1983 angegebene Mindestgröße von mindestens 5 m2 pro Schülerin oder Schüler angebe. Da das Musterflächenprogramm nicht zur Freiflächenplanung, sondern zur Feststellung räumlicher Bedarfe eingesetzt werde, sei die genannte Passage jedoch nur bedingt relevant, wie auch die Richtgröße insgesamt. Derzeit finde jedoch – so wörtlich – ein „Prozess der Konkretisierung schulischer Außenflächenbedarfe statt (…). Diese Überlegungen zur angemessenen Ausstattung mit Außenflächen sind noch nicht abgeschlossen.“ Weiter heißt es: „Bei den Überlegungen zur Ausgestaltung von schulischen Außenflächen stellt nicht der ermittelte Ist-Zustand die Grundlage dar, sondern der notwendige Bedarf. Eben diese Bedarfe werden aktuell definiert“ (vergleiche Drs. 20/12880). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Stand befinden sich die Überlegungen zur Präzisierung der Außenflächenbedarfe derzeit? Welche Überlegungen hat es zur angemessenen Ausstattung schulischer Außenflächen seit August 2014 im Einzelnen gegeben? Sind diese bereits abgeschlossen? a. Wenn ja, wie lauten sie und auf welcher Grundlage wurden die notwendigen Bedarfe ermittelt? b. Wenn nein, wann gedenkt der Senat die Überlegungen abzuschließen und ein Ergebnis vorzulegen? Die Überlegungen der zuständigen Behörden hierzu sind noch nicht abgeschlossen, siehe auch Drs. 20/13034. Seit August 2014 wurde eine Systematisierung der Arten schulischer Außenflächen vorgenommen (Freifläche, Sportfläche, Fahrradabstellplatz und Ähnliches). Aktuell befindet sich die Quantifizierung dieser Teilbereiche in der Bearbeitung, ein Abschluss der Arbeiten ist bislang nicht terminiert. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. Drucksache 21/57 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Quadratmeter „nutzbare Außenfläche“ pro Schüler hält der Senat zurzeit für angemessen beziehungsweise ausreichend? 3. Welche „nutzbare Außenfläche“ pro Schüler legt der Senat seit August 2014 bis heute bei der Planung von Neu- oder Erweiterungsbauten auf Schulgrundstücken oder bei dem Verkauf von Schulflächen oder schulisch genutzten Flächen zugrunde? Wird das Musterflächenprogramm von 2011 zurzeit noch angewandt? Das Musterflächenprogramm gilt, es wird aber nicht für die Außenflächenplanung eingesetzt, siehe Drs 20/12856. Da die Möglichkeiten zur Grundstückerweiterung bei Neuplanungen häufig begrenzt sind, wird im Einzelfall nach den Nutzungsmöglichkeiten der zur Verfügung stehenden Freiflächen und den notwendigen Baumaßnahmen entschieden, was vertretbar erscheint. Bei Grundstücksabgaben muss die schulische Nutzung gewährleistet bleiben. Im Übrigen siehe auch Drs. 20/13004.