BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5709 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Wolf und Dennis Thering (CDU) vom 24.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Bargeldlose Zahlung an Parkscheinautomaten In Hamburg fehlen bislang immer noch technische Möglichkeiten einer Zahlung von Parkgebühren per Kreditkarte, EC-Karte oder mit anderen bargeldlosen Zahlungsmitteln – außer dem „Handyparken“. Für eine technische Aufrüstung der Parkscheinautomaten mit einer Kreditkartenfunktion wären rund 1.200 Euro pro Parkscheinautomat zu veranschlagen. Bei einer Neubeschaffung würden voraussichtlich geringere Kosten entstehen als bei einer Nachrüstung . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Parkscheinautomaten gibt es derzeit in der Freien und Hansestadt Hamburg und wie viele gebührenpflichtige Parkplätze werden mit diesen bewirtschaftet? Derzeit sind 663 Parkscheinautomaten (PSA) in Betrieb. Eine genaue Angabe über die Zahl der gebührenpflichtigen Parkplätze kann nicht genannt werden, da die Parkmöglichkeiten beim Parken am Fahrbahnrand und auf Seitenstreifen je nach Fahrzeuglänge und Abstand der Fahrzeuge zueinander variieren. Anhand der Zahl der PSA und unter Zugrundelegung der Standardgröße eines Parkstandes geht der Landesbetrieb Verkehr (LBV) aktuell von 11.318 Parkständen aus, die gebührenpflichtig bewirtschaftet werden. 2. Wie viele Parkscheinautomaten wurden 2014, 2015 und bislang 2016 (a) an neuen Standorten aufgestellt und (b) an bestehenden Standorten gegen neuere Modelle ausgetauscht? 2014 2015 2016 Neue PSA 25 27 4 PSA Tausch alt/neu 89 2 53 3. Welche Einnahmen durch Parkscheinautomaten werden in den einzelnen Bezirken erzielt? Falls die Einnahmen der Parkscheinautomaten nicht nach Bezirken erhoben werden: a) warum nicht? b) Welche Erkenntnissen hat der Senat darüber, in welchen Bezirken mehr Einnahmen als Ausgaben erwirtschaftet werden? Die Zuständigkeit des LBV für die Erhebung der Parkgebühren beziehungsweise den Betrieb der PSA und der dazugehörigen Beschilderung erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet. Direkte Anknüpfungspunkte zur bezirklichen Struktur bestehen nicht und Drucksache 21/5709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sind hierfür nicht erforderlich. Die Gebühren aus den PSA werden infolgedessen gesamtheitlich betrachtet. Zum Zwecke der innerbetrieblichen Steuerung wurden vier Regionen gebildet, für welche sich die Einnahmen aus PSA wie folgt darstellen. Regionen: Gebühren 2015 Gebühren 2016/ (Januar – Juli) Mitte 3.909.660,- € 2.550.023,- € West 1.161.471,- € 1.225.829,- € Ost 2.128.799,- € 1.736.121,- € Süd 949.903,- € 630.268,- € Gesamt 8.149.833,- € 6.142.241,- € 4. In wie vielen Fällen wurden 2015 und bislang 2016 bei der Neubeschaffung von Parkscheinautomaten Geräte mit auswertbaren Speichermedien für zukünftige Verwendungen angeschafft? Wenn keine, warum nicht? Sämtliche PSA verfügen über ein Speichermedium, welches die Möglichkeit des manuellen Abrufs am Automaten durch Vertragsunternehmen und daran anschließende Reports verfügt. 5. Wie viele Kunden haben sich auf den verschiedenen Online-Bezahlportalen seit Einführung der Smartphone-Bezahlung zum Parken in Hamburg angemeldet? Bitte nach Onlineportalen aufschlüsseln. 6. Wie viele Downloads der verschiedenen „Park-Apps“ gab es seit Einführung ? Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 7. Gibt es Überlegungen, die Bezahlung an den Parkscheinautomaten per PayPal zu ermöglichen? Nein. 8. Gibt es Überlegungen, die Bezahlung an den Parkscheinautomaten durch Kreditkarte oder EC-Karte zu ermöglichen? Nein. Die Bezahlung mit Kreditkarte oder EC-Karte wurde in der Vergangenheit einer Betrachtung unterzogen und aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit verworfen.