BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5711 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 24.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Salafismus in Schulen Der Salafismus breitet sich in den letzten Jahren rasant aus. Besonders junge Menschen geraten dabei häufig in das Visier der Salafisten. Insofern ist eine möglichst frühe Aufklärung bereits in der Schule notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Salafisten halten sich nach Informationen der zuständigen Behörden derzeit in Hamburg auf und wie viele davon sind gewaltbereit (Jihadisten)? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Altersgruppen unter 18 Jahren, 18 – 21, 22 – 34, 35 und älter sowie nach Geschlecht. Der Datenbestand zur salafistischen Szene unterliegt aufgrund sich verändernder Informationslagen sowie einer verbesserten Einblickstiefe einem stetigen Wandel. Dadurch erklären sich die leicht unterschiedlichen Zahlenangaben in früheren Drucksachen . Zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage waren beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg 626 Personen als Salafisten gespeichert. Davon sind 307 dem jihadistischen Spektrum zuzurechnen. Beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg als Salafisten gespeicherte Personen* (Stand: 25.08.2016) Alter männlich weiblich unter 18 11 5 18 – 21 84 15 22 – 34 257 53 über 35 125 32 * Zu 44 Personen liegt kein konkretes Geburtsdatum vor. Beim LfV Hamburg als Salafisten gespeicherte Personen, die dem jihadistischen Spektrum zuzurechnen sind** (Stand: 25.08.2016) Alter männlich weiblich unter 18 3 2 18 – 21 52 7 22 – 34 133 13 über 35 52 1 ** Auch hier liegt zu 44 Personen kein konkretes Geburtsdatum vor. 2. Wie viele dem salafistischen Spektrum zuzuordnende Personen (nach Frage 1.) sind Schüler? 3. An welchen Schulen werden diese Salafisten beschult? Drucksache 21/5711 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Frage nach salafistischen und/oder islamistischen Schülerinnen und Schülern kann nicht beantwortet werden, da aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ein Abgleich zwischen den beim LfV Hamburg vorliegenden Speicherungen und dem Zentralen Schülerregister nicht möglich ist. Die für Bildung zuständige Behörde hat im Schuljahr 2015/2016 insgesamt neun Einzelfälle aus allgemeinbildenden Schulen und sechs Einzelfälle aus berufsbildenden Schulen ab dem Alter von zwölf Jahren dokumentiert, die in konkrete Fallarbeit (teilweise fortlaufend) mündeten, da der Verdacht eines islamistischen oder religiösextremistischen Hintergrundes vorlag (siehe Drs. 21/5039). Diese Einzelfälle werden seitens der für Bildung zuständigen Behörde als Verschlusssache eingestuft und sind damit nicht veröffentlichungsfähig. Bei den allgemeinbildenden Schulen handelte es sich um sechs Stadtteilschulen und ein Gymnasium. 4. Ist den jeweiligen Schulen (Schulleitung und Lehrpersonal) bekannt, dass sie Salafisten unterrichten? 5. Wie gehen die zuständigen Behörden und die Schulen mit dieser Herausforderung um? Das LfV Hamburg informiert aufgrund seines gesetzlichen Auftrages die Öffentlichkeit auf vielfältige Art und Weise über extremistische und darunter auch salafistische Bestrebungen. Dies geschieht durch die Publikation des jährlichen Verfassungsschutzberichtes , Internetbeiträge, Pressekonferenzen, Medieninterviews, die Herausgabe einer Kompakt-Information „Salafismus“ sowie auf Einladung auch auf Vorträgen und Diskussionsveranstaltungen. Bei den in der Antwort zu 2. und 3. genannten Einzelfällen besteht eine enge Kooperation zwischen der Beratungsstelle Gewaltprävention beziehungsweise dem Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS), den Schulleitungen beziehungsweise Abteilungsleitungen (und teilweise den Klassenleitungen), der Fachberatungsstelle Legato sowie in der Regel den bezirklichen Jugendämtern. In manchen Einzelfällen besteht auch ein direkter Kontakt zum Landeskriminalamt (LKA) und zum LfV Hamburg. Siehe auch Drs. 21/5039. 6. Sind den zuständigen Behörden gezielte Werbemaßnahmen von salafistischen Personen oder Gruppierungen bekannt, die sich speziell an Schüler richten oder im Umfeld von Schulen tätig werden? Wenn ja, bitte darstellen und Maßnahmen der zuständigen Behörden erläutern. Nein. 7. In welchem Umfang erfolgt in den Schulen die Aufklärung über den Salafismus? Handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe oder wird das Thema in einem bestimmten Fach behandelt? Wird nur anlassbezogen über den Salafismus gesprochen? Ist die Behandlung des Themas Salafismus für alle Schulen verbindlich oder liegt dies im Ermessen der einzelnen Schule? 8. In welchem Umfang finden Fortbildungen für Lehrkräfte an Schulen statt zum Thema Salafismus? Ist eine Teilnahme hieran verbindlich? Siehe Drs. 21/5039 und 21/5331.