BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5712 21. Wahlperiode 30.08.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 24.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Beschaffungswesen Hausrat in Erstaufnahmen Gemäß „Leistungsbeschreibung für den Betrieb der Zentralen Erstaufnahmen 1“ führt der Betreiber die Ausgabe von standardisierten Hausratsartikeln durch und ist für die Erstausgabe von Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche sowie Hygieneartikeln zuständig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Über insgesamt wie viele Anbieter sind in den Jahren 2015 und 2016 Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche sowie Hygieneartikel für Erstaufnahmeeinrichtungen beschafft worden? Um welche Anbieter handelt es sich dabei? 2. In welcher Höhe sind im Jahr 2015 Kosten für Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche sowie Hygieneartikel angefallen? Welche Angaben kann der Senat hinsichtlich Stückzahlen machen? 3. In welcher Höhe sind im Jahr 2016 Kosten für Bettdecken, Kopfkissen, Bettwäsche sowie Hygieneartikel angefallen? Welche Angaben kann der Senat hinsichtlich Stückzahlen machen? Die Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtungen sind in der Regel für die Beschaffung von „Hausratsartikeln“ verantwortlich. Die Kosten werden der zuständigen Behörde im Rahmen der Betreiberabrechnungen in Rechnung gestellt und nach Prüfung der geltend gemachten Stückzahlen sowie der Einzelpreise erstattet. Weitere Beschaffungen wurden auch durch die zuständige Behörde vorgenommen. Bei der Buchung werden die Rechnungen auf die einzelnen Sachkonten kontiert. Die Kontierungsrichtlinie sieht jedoch kein eigenes Sachkonto für die oben genannten Gegenstände vor, sodass eine Auswertung nach Artikeln und Anbietern nicht erfolgen kann. Die Buchung erfolgt zusammen mit allen anderen Verbrauchsgütern auf das Sachkonto „Verbrauch“. Eine händische Durchsicht aller Rechnungen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, siehe auch Drs. 21/5635. 4. Ist für die Beschaffung gemäß Vergaberichtlinien der Gesamtbedarf aller Einrichtungen oder der Bedarf pro Standort der Flüchtlingsunterbringung heranzuziehen? 5. Nach welcher Vergabeart (offenes beziehungsweise nicht offenes Verfahren , öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe) muss die Beschaffung von Artikeln des Hausrats gewöhnlich erfolgen? 1 http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/leistungsbeschreibung-betrieb-zea. Drucksache 21/5712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Hat ein entsprechendes Vergabeverfahren stattgefunden? a) Wenn nein, warum nicht? b) Falls eine beschränkte beziehungsweise freihändige Vergabe erfolgte: Sind immer mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt worden? Falls nein, warum nicht und in welchen Fällen wurde darauf verzichtet ? 7. Falls das Vergaberecht keine zentrale Beschaffung des Hausrats vorsieht : Welche Kosten sind für Hausrat je Standort in den Jahren 2015 und 2016 angefallen (bitte pro Monat je Standort aufschlüsseln)? 8. Wurde der Hausrat inventarisiert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bei Beschaffung oder nachträglich? Siehe Drs. 21/5635 und 21/5663.