BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5717 21. Wahlperiode 02.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 25.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreiheit der S- und U-Bahn-Haltestellen in Hamburg (II) Die Möglichkeit, ohne fremde Hilfe und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Hamburg von A nach B zu kommen, ist ein zentraler Gradmesser für moderne Mobilität in einer Millionenmetropole wie Hamburg. Deswegen wurde unter dem CDU-geführten Senat im Februar 2003 erstmalig die „Prioritätenempfehlung zum barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg “ veröffentlicht, an deren Entstehen verschiedene Akteure1 mitgewirkt hatten. In dieser Prioritätenliste wurde jeweils für einen kurzfristigen und einen mittelfristigen Zeithorizont aufgelistet, wann welche S- und U-Bahn- Haltestellen barrierefrei umgebaut sein sollen. In den Folgejahren wurde die Prioritätenliste fortgeschrieben. Laut des Einzelplans 7 der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) für die Jahre 2015 und 2016 waren 2013 80 schienengebundene Haltestellen in Hamburg barrierefrei. 2014 sollten es 89 und 2015 96 sein. Zudem hatte Bürgermeister Scholz höchstpersönlich zu seinem Amtsantritt 2011 angekündigt, dass bis zum Jahr 2020 alle U-Bahn-Haltestellen in Hamburg barrierefrei ausgebaut sein sollen2. Diese Ziele wurden und werden allesamt nicht eingehalten, wie aus meiner Anfrage aus dem Sommer vergangenen Jahres (Drs. 21/1177) hervorging. Demnach waren Ende 2015 maximal 93 Haltestellen barrierefrei (U-Bahn: 51 Haltestellen) beziehungsweise stufenfrei (S-Bahn: 42) umgebaut. Zudem korrigierte der Senat in seiner Antwort auf Frage 1.f) das Versprechen des Ersten Bürgermeisters dahin gehend, dass „die U-Bahnhaltestellen in Hamburg (…) voraussichtlich in den ersten Jahren des kommenden Jahrzehntes barrierefrei ausgebaut sein“ werden und damit nicht mehr bis zum Jahr 2020. Bei der barrierefreien Umgestaltung von Schnellbahnhaltestellen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass es zwischen S- und U-Bahn-Haltestellen aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten auch unterschiedliche Finanzierungsmodelle gibt. So erfolgt der Umbau von S-Bahn-Haltestellen grundsätzlich aus Eigenmitteln der Deutschen Bahn AG (DB) und zum Teil aus Bundesmitteln wie beispielsweise dem Konjunkturprogramm der CDU-geführten Bundesregierung. Der Umbau von U-Bahn-Haltestellen hingegen „erfolgt aus 1 HVV, die HOCHBAHN, die DB Station&Service AG, die zuständige Behörde, die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung der behinderten Menschen in der Freien und Hansestadt Hamburg, die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. und der Landes-Seniorenbeirat. 2 http://www.hamburg.de/contentblob/2833718/data/regierungserklaerung-scholz- 20110323.pdf, siehe hier Seite 18. Drucksache 21/5717 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mitteln, über die Hamburg verfügen kann (Mittelzuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz und dem Entflechtungsgesetz, aus der Stellplatzabgabe und originäre hamburgische Haushaltsmittel)“ (siehe Drs. 20/94). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Deutschen Bahn (DB) Station&Service AG wie folgt: 1. Zu U-Bahn-Haltestellen: a) Wie viele U-Bahn-Haltestellen gibt es aktuell in Hamburg? Im U-Bahn-Netz der HOCHBAHN gibt es derzeit 91 Haltestellen. Davon befinden sich 83 Haltestellen im Stadtgebiet von Hamburg. b) Wie viele und welche U-Bahn-Haltestellen in Hamburg sind aktuell barrierefrei? Mit Stand August des Jahres 2016 sind von den 83 Haltestellen im Hamburger Stadtgebiet 53 Haltestellen barrierefrei ausgebaut. c) Wann wurde die Barrierefreiheit bei den bereits barrierefreien U-Bahn-Haltestellen in Hamburg jeweils hergestellt? Bitte jahresweise unter Angabe der jeweiligen Haltestelle. Der barrierefreie Ausbau der U-Bahn-Haltestellen in Hamburg begann im Jahr 1990 und wurde seitdem kontinuierlich fortgeführt. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Jahr der Inbetriebnahme des barrierefreien Ausbaus der jeweiligen Haltestelle: Haltestelle Inbetriebnahme im Jahr Fuhlsbüttel 1990 Gänsemarkt 1990 Mümmelmannsberg 1990 Steinfurther Allee 1990 Messehallen 1991 Langenhorn Markt 1991 Hagenbecks Tierpark 1991 Niendorf Nord 1991 Schippelsweg 1991 Barmbek 1992 Wartenau 1992 Lutterothstraße 1992 Baumwall 1993 Hoisbüttel 1993 Lattenkamp 1993 Hauptbahnhof Süd 1994 Borgweg 1994 Sengelmannstraße 1994 Dehnhaide 1995 Farmsen 1995 St.Pauli 2001 Schlump 2001 Ohlsdorf 2001 Hamburger Straße 2002 Niendorf Markt 2002 Rödingsmarkt 2002 Billstedt 2002 Trabrennbahn 2003 Wandsbek Markt 2005 Hauptbahnhof Nord 2006 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5717 3 Haltestelle Inbetriebnahme im Jahr Volksdorf 2007 Jungfernstieg U2 und U4 2009 Horner Rennbahn 2010 Überseequartier 2012 HafenCity Universität 2012 Kellinghusenstraße 2012 Berliner Tor 2012 Osterstraße 2013 Kiwittsmoor 2013 Christuskirche 2013 Emilienstraße 2013 Eppendorfer Baum 2014 Feldstraße 2014 Hammer Kirche 2014 Burgstraße 2014 Wandsbek Gartenstadt 2014 Berne 2015 Mundsburg 2015 Legienstraße 2015 Rauhes Haus 2015 Hallerstraße 2015 Ochsenzoll 2015 Stephansplatz 2016 d) Wurden, wie in Drs. 21/1177 angekündigt, die U-Bahn-Haltestellen Rauhes Haus (bis September 2015 für 2,9 Millionen Euro), Hallerstraße (bis Oktober 2015 für 1,9 Millionen Euro), Ochsenzoll (bis November 2015 für 1,4 Millionen Euro) und Stephansplatz (bis Juli 2016 für 3,9 Millionen Euro) barrierefrei umgebaut? Wenn nein, bitte die tatsächlichen Fertigstellungszeitpunkte und Herstellungskosten angeben sowie die Gründe für die Abweichung im Vergleich zu Drs. 21/1177 nennen. Ja. Die Haltestellen wurden zu den in der Tabelle genannten Terminen in Betrieb genommen. Die geringfügigen Abweichungen zu den in der Drs. 21/1177 genannten Terminen resultieren aus Anpassungen im Bauablauf. Haltestelle Inbetriebnahme Stephansplatz Juni 2016 Hallerstraße Oktober 2015 Ochsenzoll November 2015 Rauhes Haus Dezember 2015 Die Herstellungskosten dieser Haltestellen liegen noch nicht vor, da noch Restarbeiten auszuführen sind beziehungsweise sich Schlussrechnungen noch in der Prüfung befinden. Insgesamt werden die Kosten jedoch unter den oben genannten Werten erwartet. e) Bei wie vielen und welchen U-Bahn-Haltestellen finden aktuell Bauarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit statt und wann ist jeweils der Fertigstellungstermin? Bitte zusätzlich die jeweiligen Kosten sowie Kostenverteilung auf Freie und Hansestadt Hamburg, Bund und so weiter angeben. Die derzeit in Hamburg in Bau befindlichen U-Bahn-Haltestellen und geplanten Baukosten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Haltestelle geplante Inbetriebnahme im Jahr Baukosten gemäß Zuwendungsbescheid der BWVI in Mio. Euro Klosterstern 2016 4,7 Drucksache 21/5717 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Haltestelle geplante Inbetriebnahme im Jahr Baukosten gemäß Zuwendungsbescheid der BWVI in Mio. Euro Ohlstedt 2016 2,6 Buchenkamp 2017 2,3 Buckhorn 2017 3,7 Merkenstraße 2017 3,1 Hagendeel 2017 5,4 Joachim-Mähl-Straße 2018 5,8 Der barrierefreie Ausbau dieser Haltestellen erfolgt durch eine Vollfinanzierung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Rahmen des Zuwendungsverfahrens über die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Die Finanzierung erfolgt aus Entflechtungsmitteln des Bundes. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. f) Bei wie vielen und welchen U-Bahn-Haltestellen sind Bauarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit in den kommenden Jahren wann genau geplant? Bitte zusätzlich die jeweils veranschlagten Kosten sowie Kostenverteilung auf Freie und Hansestadt Hamburg, Bund und so weiter angeben. Für das Jahr 2017 ist der Ausbau folgender U-Bahn-Haltestellen vorgesehen: - Hoheluftbrücke - Langenhorn-Nord - Lübecker Straße (U3) - Meiendorfer Weg - Uhlandstraße - Habichtstraße Ein Zuwendungsantrag für diese Maßnahmen ist seitens der HOCHBAHN in Vorbereitung . Konkrete Kosten können erst mit Vorlage des Zuwendungsbescheides genannt werden. Für die ab 2018 barrierefrei auszubauenden Haltestellen muss zunächst die Entwurfsplanung abgeschlossen werden und eine Koordination dieser Maßnahmen mit den anderen Baumaßnahmen im U-Bahn-Netz erfolgen. g) Aus welchem Grund ist die Haltestelle Jungfernstieg der Linie U1 auch in der mit Drs. 21/1177 vorgelegten aktuellen Fassung der Prioritätenliste bis Ende 2018 nicht für den barrierefreien Ausbau vorgesehen , während die U-Bahn-Haltestellen Jungfernstieg der U2 und U4 bereits barrierefrei ausgebaut sind und selbst die S-Bahn- Haltestelle Jungfernstieg laut Drs. 21/1177 im Laufe des Jahres 2018 barrierefrei ausgebaut sein soll? Da für den barrierefreien Ausbau der U-Bahn-Haltestelle Jungfernstieg (U1) voraussichtlich eine mehrwöchige Betriebsunterbrechung notwendig sein wird, kann der barrierefreie Ausbau dieser Haltestelle nur in enger Abstimmung mit den weiteren Baumaßnahmen im U-Bahn-Netz umgesetzt werden. Dies befindet sich derzeit in Prüfung . h) Wann werden nach jetzigem Planungsstand alle U-Bahn-Haltestellen in Hamburg barrierefrei ausgebaut sein? Nach derzeitigem Planungsstand werden alle U-Bahn-Haltestellen voraussichtlich in den ersten Jahren des kommenden Jahrzehnts ausgebaut sein. i) Warum ist der Senat hinsichtlich des Zeitpunkts der Herstellung der kompletten Barrierefreiheit aller Schnellbahnhaltestellen in Drs. 21/1177 (Frage 1.f)) von der Ankündigung des Ersten Bürgermeisters aus seiner Regierungserklärung vom 23. März 2011 abgewichen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5717 5 Es ist keine Abweichung erkennbar. Seit der genannten Regierungserklärung werden die Planungen weiter konkretisiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/5690. j) In Frage 1.g) aus Drs. 21/1177 hatte ich nach Ausgleichsbeträgen gefragt, die aus der sogenannten Stellplatzabgabe, die Ende 2013 vom SPD-Senat für den privaten Wohnungsbau abgeschafft wurde, für den barrierefreien U-Bahn-Haltestellen-Ausbau verwendet wurden . Der Senat hat in seiner Antwort allerdings nur Zahlen zu den Jahren 2005/2006 und 2009/2010 vorgelegt. Trifft es demnach zu, dass seit 2011 keinerlei Einnahmen aus der Stellplatzabgabe für den barrierefreien U-Bahn-Haltestellen-Ausbau verwendet wurden? Wenn ja, warum und wofür wurde das eigentlich dafür angedachte Geld dann verwendet? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt konkret dar? Seit dem Jahr 2011 wird der barrierefreie Ausbau von Schnellbahnhaltestellen aus Entflechtungsmitteln finanziert. Die Einnahmen aus der Stellplatzabgabe werden für Maßnahmen gemäß § 49 Absatz 4 der Hamburgischen Bauordnung im Wesentlichen für Maßnahmen verwendet, die im Zusammenhang mit Bike and Ride und Park and Ride stehen. 2. Zu S-Bahn-Haltestellen: Betreiber und Anlagenverantwortlicher der S-Bahn-Stationen ist die DB Station&Service AG, nicht die S-Bahn Hamburg GmbH. a) Wie viele S-Bahn-Haltestellen gibt es aktuell in Hamburg? Es gibt 56 S-Bahn-Haltestellen, davon sind 53 Haltestellen reine S-Bahn-Halte oder gemeinsame S-Bahn- und Regionalbahnhalte und drei reine Regionalbahnhalte (Wandsbek, Tonndorf, Rahlstedt). b) Wie viele und welche S-Bahn-Haltestellen in Hamburg sind aktuell barrierefrei und wie viele stufenfrei? c) Aus Drs. 21/1177 ging hervor, dass die S-Bahn Hamburg ihre Haltestellen nicht barriere-, sondern stufenfrei ausgebaut hat. Im Gegensatz zur Barrierefreiheit umfasst die Stufenfreiheit allerdings nicht die Erhöhung der Bahnsteige und den Einbau von Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen. Warum verzichtet die S-Bahn Hamburg kategorisch auf die Erhöhung von Bahnsteigen und den Einbau von Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen in den S-Bahn-Haltestellen und wie wird dies von der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen bewertet? Grundsätzlich werden Haltestellen im Rahmen der Umbaumaßnahmen möglichst barrierefrei, insbesondere mit Aufzügen und Blindenleiteinrichtungen ausgestattet. Eine Erhöhung von Bahnsteigen ist bei der S-Bahn systembedingt (anders als bei der U-Bahn) nicht erforderlich; alle Hamburger S-Bahn-Haltestellen haben durchgehend 96 cm hohe Bahnsteige, die ein niveaugleiches Einsteigen ermöglichen. An fünf Haltestellen sind im Jahr 2011 durch die besondere Konjunkturprogramm- Förderung des Bundes Aufzüge eingebaut worden. Weitere Elemente, wie insbesondere das taktile Leitsystem für Sehbehinderte sind hier noch nicht vorhanden und werden sukzessive (zum Beispiel Alte Wöhr) beziehungsweise bei künftigen Baumaßnahmen in den Haltestellen (Bahrenfeld, Langenfelde, Hoheneichen und Friedrichsberg ) nachgerüstet. Betrachtet man nur die Haltestellen, sind somit derzeit fünf Haltestellen stufenfrei und weitere 40 barrierefrei. d) Bei wie vielen und welchen S-Bahn-Haltestellen finden aktuell Bauarbeiten zur Herstellung der Stufen- und/oder zur Barrierefreiheit statt und wann ist jeweils der Fertigstellungstermin? Bitte zusätzlich die jeweiligen Kosten sowie Kostenverteilung auf DB, Bund und so weiter angeben. Drucksache 21/5717 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Mit Stand Mitte des Jahres 2016 sind 45 Haltestellen stufen-/barrierefrei ausgebaut. Zuletzt wurden die Haltestellen Landungsbrücken und Hasselbrook fertiggestellt. Einzelkosten für die Schaffung der Barrierefreiheit können nicht angegeben werden, da die Maßnahmen meist im Zusammenhang mit weiteren größeren Erneuerungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden. Finanziert werden die Maßnahmen an Bestandsstationen durch Mittel des Bundes aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV), Eigenmittel der Deutschen Bahn AG (DB) und Stationsentgelte, die über die von der FHH beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen der DB zufließen. e) Bei wie vielen und welchen S-Bahn-Haltestellen sind Bauarbeiten zur Herstellung der Stufen- und/oder Barrierefreiheit in den kommenden Jahren wann genau geplant? Bitte zusätzlich die jeweils veranschlagten Kosten sowie Kostenverteilung auf DB, Bund und so weiter angeben. Im Jahr 2017: Schaffung der Barrierefreiheit in der Haltestelle Blankenese (bisher „teilweise stufenfrei“), Ausbau der Haltestelle Harburg (S-Bahn) um weitere Aufzüge Im Jahr 2018: Planung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Jungfernstieg, Reeperbahn, Kornweg und Wellingsbüttel Ab dem Jahr 2019: Anpassung der restlichen Haltestellen Bezüglich der Kosten siehe Antwort zu 2.d). f) Obwohl laut der Senatsantwort aus Drs. 21/1177 keine einzige S-Bahn-Haltestelle in Hamburg barrierefrei ausgebaut war, verkündete der Senat in der Antwort auf Frage 2.f), dass die vollständige Barrierefreiheit aller S-Bahn-Stationen gemeinsames Ziel sei, aber noch keine Angaben zum Zeithorizont der Realisierung vorlägen. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Herstellung der kompletten Barrierefreiheit aller Schnellbahnhaltestellen (S- und U-Bahnen) siehe Drs. 21/5690. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.b) und 2.c). i. Wer ist gemeint, wenn der Senat in Drs. 21/1177 von einem gemeinsamen Ziel spricht? Das Ziel ist gemeinsam von der FHH und der DB gesetzt worden. ii. Warum war trotz dieses Ziels zum Zeitpunkt von Drs. 21/1177 keine einzige S-Bahn-Haltestelle in Hamburg barrierefrei ausgebaut ? Siehe Antwort zu 2.b). und 2.c). Im Übrigen siehe Drs. 21/5690. 3. Ist die nächste Fortschreibung der Prioritätenempfehlung mittlerweile terminiert? Wenn ja, wann wird diese erfolgen und welche Akteure werden an der Entstehung beteiligt? Die vorgeschlagene Liste stellt das angestrebte Ziel für den barrierefreien Ausbau in den kommenden Jahren dar. Im Zuge der noch laufenden Entwurfs- und Bauphasenplanung können sich zeitliche Verschiebungen oder Veränderungen in der Realisierung ergeben. Die Überarbeitung der Empfehlungen fand unter Beteiligung der BWVI, der DB Station &Service AG, der S-Bahn Hamburg GmbH, der HOCHBAHN, der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG), des Landes- Seniorenbeirates (LSB) und des HVV statt. Der nächste Termin zur Fortschreibung ist für das 4. Quartal im Jahr 2016 geplant. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.f). 4. Wer ist aktuell Mitglied der Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg “? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5717 7 5. Wie oft hat die Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg“ wann genau und in welcher Besetzung seit Drs. 21/1177 getagt? 6. Welche weiteren Sitzungstermine der Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg“ sind für das laufende und die kommenden Jahre bereits terminiert? Bitte das jeweilige Datum angeben. Die nächste Sitzung der AG „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg“ ist für Dezember des Jahres 2016 avisiert. Im Übrigen siehe Drs. 21/4908. 7. Laut der Senatsantwort auf Frage 2. der Drs. 20/12762 aus dem August 2014 wurden zum damaligen Zeitpunkt „in einer Machbarkeitsstudie alle Haltestellen, die noch nicht barrierefrei ausgebaut worden sind, näher untersucht. Ziel ist jeweils die Untersuchung von möglichen Ausbauvarianten sowie die Definition einer Vorzugsvariante. Zudem werden vorläufige Kostenrahmen und eine Prioritätenliste für den Umbau ermittelt“. Laut Drs. 21/1177 sollte der gesamthafte Abschluss der Machbarkeitsstudie Ende 2015 vorliegen. Liegt diese Machbarkeitsstudie mittlerweile vor? Wenn ja, bitte beifügen beziehungsweise wie lauten die Ergebnisse für einzelnen Haltestellen und wer hat diese Machbarkeitsstudie zu welchem Preis in wessen Auftrag erstellt? Wenn nein, warum fast zwei Jahre nach Drs. 20/12762 und ein Jahr nach Drs. 21/1177 nicht und wer erstellt diese Machbarkeitsstudie zu welchem Preis in wessen Auftrag? Der Abschluss der Machbarkeitsstudie erfolgt voraussichtlich Ende 2016. Die Machbarkeitsstudie umfasst für alle 30 zum damaligen Zeitpunkt in Hamburg noch nicht barrierefrei ausgebauten Haltestellen die Erstellung der Vorplanungsunterlagen einschließlich Erläuterungsbericht und Kostenschätzung. Die Machbarkeitsstudie wurde aus Mitteln der FHH als Zuwendung finanziert und von der HOCHBAHN im Rahmen eines europaweiten förmlichen Vergabeverfahrens losweise an zwei Planungsbüros beauftragt und von diesen erbracht. Derzeit liegen für 25 Haltestellen abschließende Unterlagen vor, bei den verbleibenden fünf Haltestellen mit baulich sehr komplexen Aufgabenstellungen, liegt der Fertigstellungsgrad zwischen 75 und 90 Prozent. Auskünfte zu detaillierten Kostenangaben unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des HVV und der Vertragspartner und werden daher nicht veröffentlicht. 8. Wo genau in welchen Einzelplänen waren in den Jahren 2015/2016 in welcher Höhe Mittel für den barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg veranschlagt? In welchem Umfang wurden die veranschlagten Mittel 2015 ausgeschöpft und in welcher Höhe wurden Haushaltsreste übertragen? Die Mittel für den barrierefreien Ausbau von Schnellbahnhaltestellen werden hauptsächlich aus Entflechtungsmitteln, zum Teil aus Regionalisierungsmitteln zur Verfügung gestellt. Die Regionalisierungsmittel und Entflechtungsmittel werden im Zentralen Programm, Produktgruppe (PG) 269.04 veranschlagt und eingenommen und bedarfsgerecht in die PG 269.02 übertragen. Die „Ist-Ausgaben des Jahres 2015“ für den barrierefreien Ausbau von Schnellbahnhaltestellen betragen 14.651.000 Euro. Unabhängig von der Höhe der Auszahlungen werden die Reste aus Regionalisierungs - und Entflechtungsmitteln in voller Höhe in das Zentrale Programm übertragen, da es sich hierbei um Bundesmittel handelt. 9. Wo genau in welchen Einzelplänen sind im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2017/2018 in welcher Höhe Mittel für den barrierefreien Umbau von Schnellbahnhaltestellen in Hamburg veranschlagt? Drucksache 21/5717 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Die Veranschlagung im Doppelhaushalt 2017/2018 erfolgt im Einzelplan 7 analog zur Veranschlagung im vorherigen Doppelhaushalt. Im Übrigen siehe Antwort zu 8.