BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5718 21. Wahlperiode 02.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Wolf, Stephan Gamm, Michael Westenberger (CDU) vom 25.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Leerstehende Villen rund um die Außenalster Zahlreiche Villen beziehungsweise Wohngebäude an der Außenalster stehen teilweise seit mehreren Jahren leer. Darunter befinden sich auch Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Viele der Häuser verfallen. Die Gebäude sind nicht nur für das Stadtbild durchaus prägend; dauerhafte Leerstände von Wohngebäuden sollte es in einem angespannten Wohnungsmarkt nicht geben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Häuser beziehungsweise Wohngebäude stehen nach Kenntnis der zuständigen Behörden in folgenden Straßenzügen leer beziehungsweise sind unbewohnt? Bitte jeweils einzeln unter Angabe der entsprechenden Hausnummer auflisten: - Bellevue - Scheffelstraße - Leinpfad - Agnesstraße - Blumenstraße - Gellertstraße - Mövenstraße - Willistraße - Schöne Aussicht - Fährhausstraße - Karlstraße - Auguststraße - Harvestehuder Weg - Alsterufer - Krugkoppel - Fernsicht 2. Was ist der Grund für den Leerstand der unter 1. aufgelisteten Häuser? Bitte jeweils einzeln angeben. Drucksache 21/5718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Was haben die zuständigen Behörden unternommen, um den Leerstand der unter 1. aufgelisteten Häuser zu beenden? 4. Wann können die unter 1. aufgeführten Gebäude wieder bewohnt werden ? Bitte einzeln aufführen. 5. Für welche der unter 1. aufgeführten Häuser sind gewerbliche Nutzungen genehmigt worden? Bitte jeweils einzeln angeben. In folgenden Straßenzügen stehen einzelne Häuser beziehungsweise Wohngebäude leer: Bellevue, Leinpfad, Willistraße, Fährhausstraße, Karlstraße und Harvestehuder Weg. In allen Fällen hat das zuständige Bezirksamt den Leerstand überprüft und soweit notwendig entsprechende Verwaltungsverfahren eingeleitet. Sind bauliche Maßnahmen geplant oder Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen, kann dies zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen. Genehmigungen auf Umnutzung dieser Gebäude von Wohnnutzung zu gewerblicher Nutzung liegen nicht vor. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, konkrete Leerstände und Details zu Leerstandsobjekten zu benennen, siehe Drs. 21/3916.