BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/572 21. Wahlperiode 29.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Daniel Oetzel (FDP) vom 22.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Cannabis Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich der Cannabis-Konsum in Hamburg in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte die Zahl der vermuteten Konsumenten für jedes Jahr angeben und dabei zwischen Erwachsenen und Kindern beziehungsweise Jugendlichen differenzieren. Über den Cannabiskonsum von Erwachsenen gibt der Epidemiologische Suchtsurvey Auskunft, der alle sechs Jahre mit einer repräsentativen Stichprobe für Hamburg durch das Institut für Therapieforschung ausgewertet wird. Eine solche Studie wurde zuletzt im Jahr 2009 durchgeführt (http://www.hamburg.de/contentblob/3078458/data/ift-bericht .pdf). Damals gaben 51 Prozent der 18- bis 64-jährigen Hamburgerinnen und Hamburger an, jemals im Leben Cannabis konsumiert zu haben. 5 Prozent gaben dies für den Zeitraum der letzten 30 Tage vor der Befragung an und galten deshalb als aktuell Konsumierende. Über den Cannabiskonsum von Kindern liegen der zuständigen Behörde keine Daten vor. Die SCHULBUS-Studie der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. gibt Auskunft über den Suchtmittelkonsum von Jugendlichen (http://www.sucht-hamburg .de/daten---fakten). Für folgende Jahre liegen Daten aus dieser Studie zum Cannabiskonsum von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) in Hamburg vor: Jahr Konsum mindestens einmal im Leben Aktuell Konsumierende 2004 38 % 17% 2005 35 % 16 % 2007 23 % 9 % 2009 24 % 11 % 2012 29 % 17 % Im Übrigen siehe Drs. 20/10408. 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Cannabis gab es in den letzten zehn Jahren? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und danach, ob es um Erwachsene beziehungsweise Kinder/Jugendliche ging. Die zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Daten werden im Vorgangsverwaltungs - und -bearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA statistisch nicht erfasst. Insbesondere wird nicht registriert, ob ein Verfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes von Betäubungsmitteln jeweils Cannabis betrifft. Auch der Umstand, ob der Drucksache 21/572 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 jeweils Beschuldigte zur Tatzeit ein Kind oder Jugendlicher war, wird nicht gesondert erfasst. Mitgeteilt werden kann, in wie vielen der bei der Staatsanwaltschaft registrierten Verfahren als Vorwurf der Besitz von Betäubungsmitteln gemäß §§ 29 Absatz 1 Ziffer 3, 29a Absatz 1 Ziffer 2 oder 29a Absatz 2 BtMG notiert ist.1 Dabei handelt es sich in den Jahren 2011 bis 2015 um die folgende Anzahl von Verfahren2: 2011 2012 2013 2014 2015 Js3 UJs4 Js UJs Js UJs Js UJs Js UJs 4.691 179 4.721 227 4.827 127 4.885 104 1.890 24 Eine Mitteilung hinsichtlich der Aktenzeichenjahrgänge 2005 bis 2010 kann nicht erfolgen , da diese löschungsbedingt nicht mehr vollständig sind. Eine händische Auswertung der Akten ist im Hinblick auf die für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht möglich. Auch aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) lassen sich die für die Beantwortung der Frage erforderlichen Daten weitestgehend nicht entnehmen. Bis zum Jahr 2007 erfolgte für die Erfassung in der PKS nicht für alle relevanten Straftatbestände eine Unterscheidung nach Drogenarten. Darüber hinaus lässt die Anzahl der in der PKS erfassten Fälle keinen aussagekräftigen Rückschluss auf die daraus hervorgegangenen Ermittlungsverfahren zu. Für die Jahre 2008 bis 2014 lassen sich der PKS allerdings folgende Zahlen zu in Hinblick auf Verstöße gegen das BtMG mit Cannabis tatverdächtigen Kindern, Jugendlichen , Heranwachsenden und Erwachsenden entnehmen: Jahr Tatverdächtige insgesamt Kinder Jugendliche Heranwach- sende Erwachsene 2008 3.506 8 419 697 2.382 2009 3.484 14 478 705 2.287 2010 3.097 15 435 596 2.051 2011 3.126 16 416 551 2.143 2012 3.468 17 547 612 2.292 2013 3.805 14 580 716 2.495 2014 3.949 17 657 715 2.560 3. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden nach § 31 a BtmG eingestellt ? Bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln und danach, ob es um Erwachsene beziehungsweise Kinder/Jugendliche ging. Bezogen auf die in der Antwort zu 2. mitgeteilten Js-Verfahren wurde ausweislich des Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystems der Staatsanwaltschaft MESTA in der folgenden Anzahl von Verfahren gemäß § 31a BtMG von der Verfolgung abgesehen : 2011 2012 2013 2014 2015 1.710 1.488 1.531 1.702 630 Hinsichtlich der Fragen, ob diese Verfahren den Vorwurf des Cannabis-Besitzes betrafen und ob sie sich jeweils gegen Jugendliche oder Erwachsene richteten, wird auf die Antwort zu 2. Bezug genommen. Verfahren gegen Kinder werden nicht nach § 31a BtmG eingestellt, sondern mangels Strafmündigkeit gemäß §§ 170 Absatz 2 StPO, 19 StGB. Eine händische Auswertung der Akten ist im Hinblick auf die für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 1 Zu beachten ist, dass auch Verfahren, für die andere Vorwürfe nach dem BtMG als der Besitz von Cannabis eingetragen sind, neben dem eingetragenen Vorwurf zusätzlich den Vorwurf des Cannabis-Besitzes betreffen können. 2 Die Daten stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA. Stand der Auswertung: 22.05.2014. 3 Js = Verfahren gegen Bekannt. 4 UJs = Verfahren gegen Unbekannt.