BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5726 21. Wahlperiode 02.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 25.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Wann überprüft der Senat endlich wirksam die Einhaltung des Passivraucherschutzgesetzes in Hamburg? (II) Noch immer kommt es regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung wegen Verstößen gegen die geltenden Regelungen zum Passivraucherschutz in Hamburg. Am 1. September 2012 ist das novellierte Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) in Kraft getreten. Danach darf auch in Restaurants wieder geraucht werden, sofern abgeschlossene Räume unter speziellen Auflagen dazu eingerichtet werden. „Insbesondere die technischen Voraussetzungen an Abgeschlossenheit und Belüftung der Räume“ (HmbPschG) wurden mit der vom Senat am 11. September 2012 erlassenen Hamburgischen Passivraucherschutzverordnung (HmbPSchV) im Detail definiert . Doch leider wird sich vielfach nicht daran gehalten. Wie aus mehreren Anfragen von mir (Drs. 20/6948, 20/9414, 20/9644, 21/760) hervorging, war die Zahl der Verstöße gegen das HmbPSchG in der Vergangenheit relativ hoch, die Zahl der Kontrollen aber äußerst gering. So wurde zum Beispiel zwischen September 2012 und Februar 2013 im größten Hamburger Bezirk Wandsbek nicht eine einzige Kontrolle auf Einhaltung des HmbPSchG durchgeführt. Auch wurde seit 2013 bis Mitte 2015 keine einzige Kontrolle im Bezirk Bergedorf durchgeführt. Die Zahl der Kontrollen in Hamburg -Mitte wiederum sank von 2013 auf 2014 innerhalb nur eines Jahres um fast 33 Prozent. Dieses Missverhältnis ist bezeichnend für das Desinteresse des Senats an einem echten Nichtraucherschutz und ein Spiegelbild der katastrophalen Personalsituation in den Hamburger Bezirken. Es fügt sich in das traurige Bild, dass der Passiv- beziehungsweise Nichtraucherschutz im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN mit keinem Wort erwähnt wird. Es ist aber die Aufgabe des Senats, die Einhaltung von Gesetzen zu kontrollieren und sicherzustellen. Gerade die großen Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen sollten den Senat endlich zu stärkerem Handeln bewegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die hamburgische Verwaltung und ihre Fachämter und Fachabteilungen organisieren sich effektiv und stellen sich auf ständig ändernde Rechtsgrundlagen ein. Das bedeutet , dass Gesetzesänderungen in der Regel im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bewältigt werden. So werden auch die Kontrollaufgaben nach dem Passivraucherschutzgesetz im Rahmen der üblichen Überwachungstätigkeit erledigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/5726 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des HmbPSchG haben die Bezirke seit dem 1. September 2012 durchgeführt? Bitte nach Jahren, Art der Einrichtungen und Bezirken aufschlüsseln. Alle Daten in 2016 beziehen sich auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2016. Die Art der Einrichtung wird nicht differenziert erfasst. Es handelt sich überwiegend um gastronomische Betriebe. Für die Jahre 2012 bis 2014 wird auf die Drs. 21/760 und 20/6948 verwiesen. Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2015 82 2 0 5 3 2 7 2016 39 2 0 0 k.A. 4 3 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt 2. Wie viele der unter 1. erfragten Kontrollen erfolgten jeweils anlassbezogen , wie viele routinemäßig? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln . Kontrollen auf Einhaltung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG) werden ausschließlich anlassbezogen durchgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Drs. 21/760. 3. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Anzahl der durchgeführten Kontrollen für ausreichend, um eine Einhaltung des HmbPSchG sicherzustellen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was tut er wann dagegen? Ja, da neben diesen anlassbezogenen Kontrollen die Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften ebenfalls Verstöße gegen das Passivraucherschutzgesetz aufnehmen. 4. Wie viele Personen in den einzelnen Bezirksämtern sind seit September 2012 im Durchschnitt des Jahres insgesamt mit den Kontrollen befasst? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/760. 5. Laut Drs. 21/760 ist nur in den Bezirksämtern (BA) Hamburg-Mitte und Harburg jeweils eine Person beschäftigt, die explizit Kontrollen des HmbPSchG durchführt. In allen anderen Bezirken wird die Einhaltung des HmbPSchG von den Lebensmittel- und Gewerbekontrolleuren mit übernommen. a) Warum gibt es in den BA Mitte und Harburg speziell für Kontrollen zur Einhaltung des HmbPSchG beschäftigte Personen und in den anderen BA nicht? b) Wie bewertet es der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde , dass die BA verschiedene Modelle des Personaleinsatzes zur Kontrolle der Einhaltung des HmbPSchG verfolgen? Der Personaleinsatz obliegt der Zuständigkeit der Bezirksämter und richtet sich nach den Möglichkeiten und Erfordernissen vor Ort. Die Regelung zum Personaleinsatz hat sich aus Sicht der zuständigen Behörde als geeignet bewährt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . c) In der Antwort auf Frage 2. der Drs. 21/760 verweigert der Senat eine Aussage zu den mit Kontrollen zur Einhaltung des HmbPSchG befassten Personen in den Bezirken mit dem Hinweis, dass diese in fünf Bezirken von den Lebensmittel- und Gewerbekontrolleuren mit übernommen werden und sich die Anteile nicht herausrechnen lassen . Allerdings hat der Senat im Rahmen der zum 31. Dezember 2013 erfolgten Einrichtung eines Controllingsystems zur Lebensmit- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5726 3 telüberwachung die Strukturen und Prozesse aller Bezirksämter hinsichtlich des Einsatzes von Lebensmittel- und Gewerbekontrolleuren unter die Lupe genommen. Hierbei wurde auch untersucht, wie und wofür die Kontrolleure in den einzelnen Bezirken jeweils eingesetzt werden. Liegen dem Senat beziehungsweise der Behörde im Zusammenhang mit dem Controllingsystem bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung Daten zu den Anteilen der verschiedenen Kontrolltätigkeiten der bezirklichen Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure vor? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht? Ja, im Rahmen des Controlling-Systems für Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure werden die mit der Lebensmittelüberwachung zusammenhängenden Aufgaben strukturell dargestellt. Auf alle Tätigkeiten im Bereich des Gewerberechts und des Gewerbenebenrechts , zu dem auch das Passivraucherschutzgesetz gehört, entfallen im Schnitt 30 Prozent der Tätigkeit. 6. Welche Anzahl an Verstößen gegen das HmbPSchG gab es seit September 2012? Bitte nach Jahren, Bezirken, Art der Verstöße und Art der Ahnung/Strafe aufschlüsseln. Für die Jahre 2012 bis 2014 wird zudem auf die Drucksachen 21/760, 20/9414 und 20/6948 verwiesen. Bezirk Verstöße 2015 Ahndung von Verstößen 2015* HH-Mitte 44 Belehrung/Abmahnung: 26 Bußgeld/Verwarnung: 18 Altona 5 Belehrung/Abmahnung: 3 Bußgeld/Verwarnung: 2 Eimsbüttel 2 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 2 HH-Nord 2 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 0 Wandsbek 3 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 2 Bergedorf 2 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 0 Harburg 3 Belehrung/Abmahnung: 3 Bußgeld/Verwarnung: 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt * Belehrung/Abmahnung sowie Bußgeld/Verwarnung eines Jahres können sich auch auf Verstöße im Vorjahr beziehen. Bezirk Verstöße 2016 Ahndung von Verstößen 2016* HH-Mitte 22 Belehrung/Abmahnung:11 Bußgeld/Verwarnung:11 Altona 2 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 2 Eimsbüttel 3 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 1 HH-Nord 0 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 0 Wandsbek 1 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 1 Bergedorf 2 Zwangsgeldverfahren: 2 Harburg 3 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 1 Drucksache 21/5726 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt * Belehrung/Abmahnung sowie Bußgeld/Verwarnung eines Jahres können sich auch auf Verstöße im Vorjahr beziehen. 7. Wie häufig kam es seit September 2012 zu Bürgerbeschwerden wegen Nichteinhaltung des HmbPSchG? Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Beschwerden aufschlüsseln. Die Art der Beschwerde wegen Nichteinhaltung des HmbPSchG wird statistisch nicht erfasst. In der Regel handelt es sich um Beschwerden über das Rauchen in gastronomischen Betrieben. Für die Jahre 2012 bis 2014 wird zudem auf die Drs. 21/760 und 20/9414 verwiesen. Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2015 19 5 1 3 1 0 2 2016 17 2 1 0 3 2 1 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt 8. Wie häufig kam es seit September 2012 zu Anzeigen der Polizei wegen Verstößen gegen das HmbPSchG? Bitte nach Jahren, Bezirken und Grund der Anzeigen aufschlüsseln. Der Grund der Meldung durch die Polizei wird statistisch nicht erfasst. Für die Jahre 2012 bis 2014 siehe Drs. 21/760 und 20/9414. Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2015 9 1 1 0 7 0 3 2016 1 0 2 0 4 0 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt 9. Wie häufig kam es seit September 2012 zu Feststellungen von Verstößen gegen das HmbPSchG durch die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt? Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Verstöße aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 6. 10. Wie häufig kam es seit September 2012 zu Mehrfachverstößen (mehrere Verstöße im selben Betrieb) gegen das HmbPSchG? (Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Verstöße aufschlüsseln.) Wie hat die zuständige Fachbehörde darauf reagiert? Nach Art der Mehrfachverstöße wird nicht gesondert differenziert. Die Umsetzung des HmbPSchG sowie Ahndung von Verstößen liegt in der Zuständigkeit der Verbraucherschutzämter der Bezirke. Eine Mitteilung durch die Bezirksämter an die zuständige Behörde im Fall von Mehrfachverstößen ergeht nicht, somit wird die zuständige Behörde mit Einzelfällen nicht befasst. Für die Jahre 2012 bis 2014 siehe Drs. 21/760, 20/6948 und 20/9414. Mehrfach - verst. Hamburg- Mitte Altona* Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2015 18 k.A. 2 1 0 2 0 2016 11 k.A. 1 0 0 2 1 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt * Konkrete Zahlen konnten in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 11. Welche Strafen wurden seit September 2012 wegen Verstößen gegen das HmbPSchG verhängt? (Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln .) Wie häufig wurde bei Betrieben die gewerberechtliche/gaststättenrechtliche Erlaubnis widerrufen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5726 5 Wegen Verstößen gegen das HmbPSchG werden keine Strafen verhängt. Der Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wird als letzte Möglichkeit angewendet, wenn vorherige Maßnahmen wie Abmahnungen oder Bußgelder nicht gegriffen haben. Ein Widerruf der gewerberechtlichen Erlaubnis kam in keinem der Bezirke vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. und Drs. 21/760. 12. In den Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2017/2018 sind in welcher Höhe Mittel für Kontrollen zur Einhaltung des HmbPSchG beziehungsweise der HmbPSchV veranschlagt? 13. Wie haben sich in den Doppelhaushalten seit dem Jahr 2010 die Mittel für Kontrollen zur Einhaltung des HmbPSchG beziehungsweise der HmbPSchV im Plan, Soll und Ist entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und jeweils die entsprechenden Produktgruppen beziehungsweise früher Titel, Aufgabenbereiche und Einzelpläne angeben. Gesonderte Ansätze wurden und werden nicht ausgewiesen. Konkrete Sachmittel sind in den Aufgabenbereichen und den Produktgruppen nicht veranschlagt. 14. Gibt es im aktuellen Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2017/2018 Kennzahlen und Ziele, die im Zusammenhang mit dem Passivraucherschutz und/oder den Kontrollen zur Einhaltung des HmbPSchG beziehungsweise der HmbPSchV stehen? Wenn ja, wie lauten diese Kennzahlen und Ziele jeweils und wie haben sich diese in den vergangenen Jahren entwickelt? Nein.