BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5729 21. Wahlperiode 02.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 25.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie kommt der Senat bei der dringend notwendigen Schaffung von Folgeunterkünften voran? Hamburg benötigt dringend Folgeunterkünfte für die hier lebenden Flüchtlinge . In Drs. 21/5124 hieß es, 10.231 Flüchtlinge lebten bereits länger als die gesetzlich erlaubten sechs Monate in Erstunterkünften und müssten eigentlich in Folgeunterkünfte umziehen. Doch diese auf Eigenversorgung setzenden , den Flüchtlingen mehr Privatsphäre gewährenden und für den Steuerzahler günstigeren Unterkünfte gibt es in viel zu geringer Zahl. Da der Senat sich aufgrund der Umstellung auf das neue Quartiersmanagement bisher nicht in der Lage sah, Zahlen für den Juli zu nennen, sind leider keine aktuelleren Daten als jene mit Stand Ende Juni 2016 offiziell, doch es ist davon auszugehen, dass die Zahl der sogenannten Überresidenten in den letzten Wochen weiter gestiegen ist. Um besser einschätzen zu können, wie sehr der Senat an der Lösung des Problems bereits arbeitet, ist es dringend erforderlich , aktuellere Zahlen als die bisher in den Drs. 21/4940 und 21/4943 genannten in Erfahrung zu bringen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Mit der Veröffentlichung der neuen Prognosen zu den Flüchtlingszahlen am 16. Juni 2016 gab der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) bekannt, dass er 19 Folgeunterkünfte im Laufe der nächsten Monate schließen werde. a) Sind inzwischen weitere Standorte von Folgeunterkünften hinzugekommen , die geschlossen werden sollen? Wenn ja, welche mit jeweils wie vielen Plätzen und warum sollen sie geschlossen werden? Siehe Drs. 21/4940. Der Sachstand ist unverändert. b) Wie viele der zu Beginn des Jahres 2016 bestehenden Plätze in Folgeunterkünften gehen somit bis Ende 2016 insgesamt außer Betrieb, wie viele weitere bis Ende 2017? Über die in Drs. 21/4943 genannten Einrichtungen hinaus geht nach derzeitigem Planungsstand bis Ende 2016 die Einrichtung SAGA-Wohnungen – Helmholtzstr. (99 Plätze) außer Betrieb. Zu darüber hinaus gehenden Schließungen in den Jahren 2016 und 2017 sind die Beratungen beziehungsweise Verhandlungen noch nicht abgeschlossen . Drucksache 21/5729 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Folgeunterkünfte sind bisher in diesem Jahr neu eröffnet worden ? Bitte nach Standorten und mit jeweiliger Platzzahl angeben. Im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Juli 2016 wurden folgende Folgeunterkünfte eröffnet: Bezirk Standort Platzzahl Altona Alsenstraße 8 Moritz-Liepmann-Haus 80 Altona Notkestraße 25 648 Altona Luruper Hauptstraße (Parkplatz grün) 912 Altona Blomkamp 61 (Baufeld B) 138 Altona Helmholtzstraße u.a. Saga-Wohnungen 99 Altona Sieversstücken II 300 Altona Sieversstücken II Erweiterung 168 Bergedorf Brookkehre I Erweiterung um ein Haus 56 Bergedorf Auf dem Sülzbrack 1 256 Eimsbüttel Sophienterrasse 1a 190 Harburg Moorburger Elbdeich 329 17 Harburg Neuenfelder Fährdeich 80 (Sietas-Parkplatz) 308 Harburg Cuxhavener Straße 564 190 Hamburg-Mitte Eiffestraße 48 302 Hamburg-Mitte Friesenstraße 22 350 Hamburg-Mitte Friesenstraße 14 474 Hamburg-Mitte Schlenzigstraße hinter Nr. 6 356 Hamburg-Nord Heinrich-Hertz-Str. 125 116 Hamburg-Nord Jugendpark Langenhorn Erweiterung 110 Wandsbek Rodenbeker Str.32 364 Wandsbek Moosrosenweg 18 - Vattenfall 96 Wandsbek Lademannbogen 12 und 12 a 158 Wandsbek Elfsaal 20 352 Wandsbek Grunewaldstraße 74a 379 Gesamt 6.419 3. Welche Folgeunterkünfte werden noch in diesem Jahr eröffnet? Bitte nach Standorten und mit jeweiliger Platzzahl sowie Datum der geplanten Inbetriebnahme angeben. 4. Welche örU-Standorte sollen nach derzeitigen Planungen 2017 eröffnet werden? Bitte jeweils mit Platzzahl und Datum der geplanten Inbetriebnahme angeben. Die aktuellen Planungsdaten mit den Kapazitäten sind auf http://www.hamburg.de/ fluechtlinge-unterbringung-standorte/ veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 5. In letzter Zeit hat sich der Senat zurückgehalten, bei den Flüchtlingsgroßunterkünften nach Perspektive Wohnen Termine zu nennen. Da bei einigen Standorten jedoch bereits der Bau begonnen hat, ist eine Fertigstellung der jeweiligen Einrichtungen prognostizierbar geworden. a) Wer ist jeweils Investor der Unterkünfte nach Perspektive Wohnen? Der Investor für die Belegenheit Hörgensweg ist die FeWa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co.KG. Im Übrigen siehe Drs. 21/3838. b) Wem gehört derzeit jeweils das hierfür vorgesehene Grundstück? Wo steht der notwendige Eigentümerwechsel noch aus und zu wann ist er jeweils geplant? Die Grundstücke Baurstraße, Große Brunnenstraße/Hohenzollernring, Gaußstraße, Hörgensweg und Mittlerer Landweg gehören privaten Eigentümern, siehe hierzu Drs. 21/5222. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungen Stellung zu nehmen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5729 3 c) Bei welchem liegt bereits eine Baugenehmigung vor und auf welche Rechtsgrundlage beruft sich diese? Siehe Drs. 21/5222. d) Bei welchem Standort nach Perspektive Wohnen läuft bereits das reguläre Bebauungsplanverfahren? Hamburg-Mitte: Östlich Haferblöcken Altona: Große Brunnenstraße/Hohenzollernring Eimsbüttel: Hörgensweg und Duvenacker Hamburg-Nord: Ohkamp/Flughafenstraße Wandsbek: Ohlendieck/Poppenbütteler Berg Bergedorf: Mittlerer Landweg e) Wo hat bereits der Bau begonnen? Am Ohlendieck/Poppenbütteler Berg ist der Baubeginn bereits erfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5222. f) In welchem Quartal der Jahre 2017 und 2018 ist jeweils mit Bezugsfertigkeit zu rechnen? Siehe Antwort zu 3. und 4. 6. Der ZKF gab an, bis Ende 2017 rund 24.800 Plätze in Folgeunterkünften schaffen zu müssen. Welche Anstrengungen hat der Senat unternommen , um sein selbst gesetztes Ziel zu erreichen? Ist beispielsweise die Prüfung, neben f & w fördern und wohnen AöR (außer bei dem Modellprojekt Am Aschenland II) weitere Träger für den Betrieb von örU zuzulassen ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum dauert die Prüfung so lange und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Siehe Drs. 21/5045, Drs. 21/5222, Drs. 21/5525, Drs. 21/5634 und Drs. 21/5636.