BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5733 21. Wahlperiode 23.09.16 Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Birgit Stöver, Franziska Grunwaldt, Philipp Heißner, Jörg Hamann (CDU) und Fraktion vom 26.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Ausgangsbilanz Unterbringung und Wohnen zum Konsens mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ (Teil A) Durch den Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ konnte ein Volksentscheid abgewendet werden, der den Zusammenhalt unserer Stadt gefährdet hätte. Auch konnten zu große Massenunterkünfte für Flüchtlinge zum Teil verhindert werden, erste Ansätze für eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen in der Stadt und deren bessere Integration entwickelt werden. Das von der Bürgerschaft beschlossene Konsenspapier offenbart jedoch, dass die Freie und Hansestadt Hamburg in Sachen Flüchtlingsintegration noch ganz am Anfang steht. Viele Formulierungen in der Einigung (Drs. 21/5231), nachfolgend „Konsens“ genannt, sind vage gehalten. Es ist von „ersten“ und „zweiten“ Schritten die Rede, ohne dass dahinter ein konkreter Zeitplan genannt wird. Es sollen Dinge „geprüft“ werden, ohne dass deutlich wird, welche Behörde die Verantwortung dafür übernehmen soll. Da der Senat inzwischen Zeit hatte, die Zusagen der Einigung in Bezug auf das wichtige Thema der Unterbringung der Flüchtlinge mit Maßnahmen zu verbinden und diese an die ausführenden Stellen zu delegieren, erwarten die Bürger nun, dass die in der Drs. 21/5231 noch vagen und unkonkreten Zusagen in ein Konzept zur Umsetzung gegossen werden. Die Ausgangslage und die Umsetzung werden wir nun in vierteljährlichen Abständen in den verschiedenen Themenbereichen und Schwerpunkten auf den Prüfstand stellen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Allgemeines: 1. Laut Einigung soll Hamburg auf „Bundesebene mittel- bis langfristig ausloten , ob Änderungen beim Königsteiner Schlüssel im Hinblick auf die Verteilung von Asylbegehrenden zugunsten der Stadtstaaten möglich sind“. Wie ist der Stand dazu aktuell, welche Schritte wurden konkret seit Juni 2015 dazu unternommen? Welche Schritte plant der Senat in Erfüllung des Konsenses? Zu wann sollen welche Schritte unternommen werden? Beim Königsteiner Schlüssel handelt es sich um ein seit 1949 bewährtes Instrument, zu dessen Änderung es eines einstimmigen Votums der Länder bedürfte. Ein Ersatz oder eine Ergänzung des Königsteiner Schlüssels durch andere Mechanismen für die bundesweite Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden ist weiterhin Gegenstand von Überlegungen und Gesprächen, müsste aber zustimmungsfähig im Kreise der Länder Drucksache 21/5733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sein. Erschwert werden Verständigungen durch den Umstand, dass jede neue Vereinbarung im Länderkreis auch einige Länder mit höheren Lasten belegen müsste als im aktuellen Verfahren. Gleichwohl waren im Falle der Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer bekanntlich die Bemühungen des Senats erfolgreich, eine für besonders betroffene Länder wie Hamburg günstigere Lösung zu finden. Im Falle der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden ist eine schnelle Einigung auf einen abweichenden Schlüssel wegen der unterschiedlichen Interessenlagen nicht zu erwarten . Hamburg ist es immerhin gelungen, im Bereich der Unterbringung mit den Nachbarländern gut zu kooperieren und dort Erstaufnahmeplätze nutzen zu können. Im Übrigen ist die Meinungsbildung zu weiteren Schritten noch nicht abgeschlossen. 2. Mit welchen Bundesländern, insbesondere in der Metropolregion, beabsichtigt der Senat weitere Verhandlungen über die Unterbringung von Flüchtlingen zu führen? Wie ist der Stand dazu aktuell, welche Schritte wurden konkret seit Juni 2015 dazu unternommen? Welche Schritte plant der Senat in Erfüllung des Konsenses? Zu wann sollen welche Schritte unternommen werden? Wann beginnend und in welchen Abständen will der Senat die Bürgerschaft regelmäßig über den Stand der Kooperationsvereinbarungen mit anderen Bundesländern bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen unterrichten? Siehe Drs. 20/13014, 21/604, 21/1851, 21/2237, 21/2681, 21/5145, 21/5571, 21/5756. 3. Die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften mittels Polizeirecht soll der Vergangenheit angehören. Allerdings existieren immer noch viele Unterkünfte auf dieser Rechtsgrundlage. Sollen diese auf eine rechtskonforme Grundlage gestellt werden? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? Bitte für alle Standorte, die in den letzten Jahren auf Grundlage des Polizeirechts geschaffen wurden, einzeln angeben . Siehe Drs. 21/1993, 21/4925, 21/5177, 21/5231. 4. Die Flächen des Biotopverbundes, Landschaftsachsen und Landschaftsschutzgebiete sollen als „großflächig wahrnehmbare Naturräume erhalten bleiben und Eingriffe nur im Einzelfall“ geprüft werden. a) Anhand welcher Kriterien entscheidet welche Stelle, wann eine Fläche für eine Prüfung infrage kommt? Siehe Drs. Drs. 21/1110, 21/1409, 21/2864, 21/2879, 21/3710, 21/3771, 21/3804. b) Wann beginnt aus Senatssicht eine „frühestmögliche“ Bürgerbeteiligung und wie soll diese konkret aussehen? Die Beteiligungen finden in der Regel im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) statt, da zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass planerische, genehmigungsrechtliche und finanzielle Voraussetzungen für eine mögliche Umsetzung gegeben sind. Darüber hinaus erfolgen vielfach frühere Informationen beziehungsweise Beteiligungsformate in unterschiedlicher Form. c) Was ist, wenn sich die Bürger einheitlich gegen die Nutzung der entsprechenden Fläche aussprechen? Vor dem Hintergrund der Verpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Flüchtlingsunterbringung und Vermeidung von Obdachlosigkeit müssen entgegenstehende Belange von Bürgern dagegen abgewogen werden. Davon abgesehen wird eine „Einheitlichkeit“ nicht solide festgestellt werden können. 5. Wann und in welcher Form sollen die Bezirksämter im Zuge der Umsetzung der Einigung über die vom Senat vorgegebenen Maßnahmen informiert werden und inwieweit werden sie bei deren Ausarbeitung bereits involviert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5733 3 6. Plant der Senat zudem, die Bezirksämter hinsichtlich der von ihm vorgegebenen Maßnahmen bezüglich der Umsetzung vor Ort zu kontrollieren? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Bezirksämter sorgen in eigener Zuständigkeit bei den Baumaßnahmen für die damit verbundene Bürgerbeteiligung, verkehrliche Aspekte sowie die Sicherstellung der sozialen Infrastruktur. In der Lenkungsgruppe „Integration öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) und Erstaufnahmen (EA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ erfolgen grundsätzliche und in den Standortkonferenzen operative Abstimmungen. Die Bezirksämter sind daran beteiligt. 7. Der Betrieb von Erst- und Folgeunterkünften soll nach dem Konsens auch anderen Betreibern gegenüber geöffnet werden und im Rahmen „rechtskonformer, möglichst zügiger Vergabeverfahren“ vergeben werden . In der Senatsantwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5335 vom 26.7.2013 heißt es hingegen noch ausweichend und unentschlossen, „Vor- und Nachteile sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Vergabe des Betriebs von öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringungen an andere Betreiber als f & w“ würden noch geprüft. a) Welche Stelle prüft dies und wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen beziehungsweise gab es bei Abschluss des Konsenses doch bereits eine abschließende Meinungsbildung des Senats? b) Welche Meinung vertritt der Senat nun zur Öffnung des Betriebs von öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringungen an andere Betreiber als f & w? c) Welche Auswirkungen hat ein Ergebnis, das eine Öffnung negativ beurteilt, auf die in der Einigung gemachte Zusage? d) Wieso erfolgt die Prüfung erst jetzt, obwohl wegen fehlender Folgeunterkünfte eine Öffnung des Betriebs von örU längst angezeigt gewesen wäre, beziehungsweise wann begann die Prüfung? Siehe Drs. 21/5109, 21/5335 sowie 21/5634. Aufgrund noch nicht vorliegender Ergebnisse des Vergabeverfahrens sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 8. Abgelehnte Standortvorschläge sollen nach „Maßgabe der Einigung“ erneut geprüft werden. Welche Kriterien sollen bei einer erneuten Prüfung hinzukommen und welchen Zeitplan hat sich der Senat bei der Prüfung gesetzt? Eine erneute Prüfung abgelehnter Standorte wird erst dann stattfinden, wenn die Prüfungen der nicht zuletzt aufgrund des Projekts „FindingPlaces“ vorliegenden Standortvorschläge abgeschlossen sind und ein Rückgriff auf bereits gestrichene Standorte erforderlich ist, weil es noch Bedarf für weitere Standorte gibt. 9. Die Einigung enthält die Zusage, „kapazitätsrelevante Feststellungen (…) transparent zu machen“. a) In welcher Form soll das durch welche Stelle in welchen zeitlichen Abständen erfolgen? b) Heißt das, dass der Monitoringbericht des ZKF zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften und der Lagebericht Flüchtlinge künftig regelmäßig und immer in der aktuellsten Version der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/5733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, gibt es inzwischen einen aktuelleren Stand als den unter www.hamburg.de einsehbaren Bericht vom 28. Februar 2016 und wenn dem so ist, warum wurde er noch nicht veröffentlicht? c) Zu welchen Terminen und in welchen Abständen und in welcher Form sollen Bürgerschaft und Öffentlichkeit zukünftig über „kapazitätsrelevante Feststellungen“ informiert werden? Siehe Drs. 21/4940 und Drs. 21/4943. Die zeitnahe, anlassbezogene Information über die Planungen führt der Senat weiter fort. Im Übrigen siehe Drs. 21/5765. Erstunterkünfte: 10. Wie ist die aktuelle Belegung aller noch vorhandenen prekären Unterkünfte und zu wann strebt der Senat jeweils deren Schließung an? Bitte jeweils nach Standorten aufschlüsseln. Zur Schließung der Erstaufnahmeeinrichtungen siehe Drs. 21/4940. Derzeit werden als Einrichtungen mit ungünstigen Unterbringungsbedingungen noch die Einrichtungen Blomkamp, Osterrade 51, Kieler Straße 433, Geutensweg, Neuland 2, Kurdamm, Wendenstraße und Helmesbergerweg 23 betrieben. Zu deren Belegung mit Stand 31. August 2016 siehe Drs. 21/5812. 11. Welche Standorte sollen nach aktueller Planung zu wann „vom Netz“ gehen? Welche sollen als Reservekapazität erhalten bleiben? Für die Folgeunterkünfte siehe Drs. 21/4792. Für die Erstaufnahmeeinrichtungen siehe Drs. 21/4940 und 21/4943. 12. Der Volksinitiative war zugesagt worden, dass geprüft wird, ob geeignete EAs in örUs umgebaut werden können. Wer prüft dies, zu wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen und, sollte es bereits vorliegen, wie lautet dessen Inhalt? Siehe Drs. 21/5636. Folgeunterkünfte: 13. In der Einigung wird zugesagt, dass Folgeunterkünfte einen gewissen Mindeststandard haben müssen. a) Gibt es einen solchen bisher nicht? b) Wer soll diesen zu wann erstellen? c) Auf welcher Grundlage soll dieser erstellt werden? Siehe Drs. 21/4569. d) Der Senat will der Bürgerschaft hierüber noch im Jahr 2016 Bericht erstatten. Zu wann kann die Bürgerschaft damit rechnen? Zu Form und Zeitpunkt einer Berichterstattung gegenüber der Bürgerschaft ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. 14. Welche Folgeunterkünfte haben derzeit eine Kapazität von über 300 Plätzen? Gibt es bereits einen Zeitplan, wann welche davon auf maximal 300 Plätze heruntergefahren werden? Welche dieser Standorte gelten als prekär, welche befinden sich sehr nahe bei anderen örU und welche in sozialschwachen Gebieten? Siehe http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/. Folgeunterkünfte sind keine prekären Unterkünfte. 15. In Zeiten „dramatisch hoher Flüchtlingszugänge“ soll die „3x300er- Regel“ „angemessen atmen“ können. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5733 5 a) Welche Zugangszahlen gelten aus Senatssicht als „dramatisch hoch“? Siehe Drs. 21/5231. b) Was ist unter „angemessen atmen“ zu verstehen? Darunter ist eine laufende und regelmäßige Anpassung der Zugangsprognose, Kapazitätsplanung und Belegung zu verstehen. 16. Bezüglich der Standortplanung wird in einem ersten Schritt ein „kriteriengestützter Hamburger Verteilungsschlüssel“ für die Hamburger Bezirke zugesagt. a) Welche Stellen entwickeln diesen? b) Zu wann ist mit Vorlage dieses Verteilungsschlüssels zu rechnen? c) Welche Kriterien sollen hier bereits mit einfließen? d) Gilt dieser Verteilungsschlüssel auch für Erstunterkünfte? Wenn nein, warum nicht? 17. In einem zweiten Schritt sollen das Sozialmonitoring und der Faktor Fläche in einen Verteilungsschlüssel für die Hamburger Stadtteile mit einfließen . a) Welche Stellen entwickeln diesen Verteilungsschlüssel? b) Zu wann ist mit der Vorlage dieses Verteilungsschlüssels zu rechnen ? c) Gilt dieser Verteilungsschlüssel auch für Erstunterkünfte? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5765. 18. Welche Unterkünfte genießen konkret Bestandsschutz gemäß Ziffer 2.A.a.dd) des Konsenses? Bitte auflisten getrennt nach EAs, ÖrUs und Bezirken. 19. Welche Folgeunterkünfte sind gemäß Ziffer 2.A.a.dd) des Konsenses „vollziehbar genehmigt, im Bau befindlich und vom ZKF geplant“? Bitte auflisten, getrennt nach EAs, ÖrUs und Bezirken. Siehe Drs. 21/5231. 20. Welche der zu Frage 17. genannten Unterkünfte sind Gegenstand eines Rechtsstreits? In Frage 17. werden keine Unterkünfte genannt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5345. Perspektive Wohnen: 21. Wie sieht die aktuelle Standortplanung gemäß Ziffer 2.A.b.aa) für die „Flüchtlingsunterbringung mit Perspektive Wohnen“ aus, welche Standorte gehören in diese Kategorie? Siehe Drs. 21/5222. Die Standorte Große Brunnenstraße und Gaußstraße werden vom Senat nicht weiter verfolgt. 22. Das Bauprogramm „Flüchtlingsunterbringung mit Perspektive Wohnen“ soll schnellstmöglich in normale Bebauungsplanverfahren und in normale Wohnungsbauvorhaben überführt werden. a) Für welche Standorte nach Perspektive Wohnen wurde bereits ein normales Bebauungsplanverfahren eingeleitet? Für welche noch nicht und warum nicht? Am Rehagen/Poppenbütteler Weg. Im Übrigen siehe Drs. 21/5729. Drucksache 21/5733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b) Wie sehen die derzeitigen Zeitpläne für die Überführung in normale Wohnungsbauvorhaben je Standort aus? Die zuständige Fachbehörde erörtert mit allen beteiligten Dienststellen und mit allen betroffenen Investoren, wie die Bürgerverträge umgesetzt werden können. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. c) Wie und wann soll an den einzelnen Standorten die Zusage „die Standards guter Bürgerbeteiligung mit formalen Beteiligungsschritten und informalen Beteiligungselementen so schnell wie möglich wieder einzuhalten“ konkret umgesetzt werden? Bitte die Planung pro Standort darstellen. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/5231, 21/5748 und 21/5875 sowie Antwort zu 30. 23. Der Senat hat zugesagt, dass bis Ende 2019 bei dem Programm Perspektive Wohnen alle Standorte einen örU-Anteil von unter 300 Plätzen aufweisen sollen. Anhand welcher Kriterien soll entschieden werden, welcher Standort nach Perspektive Wohnen zuerst bezüglich seines örU-Anteils auf eine Größenordnung von unter 300 Plätzen reduziert wird? Siehe Antwort zu 22. b). 24. Wie lange dauert derzeit bei vergleichbar großen Bauprojekten ein Bebauungsplanverfahren, wann besteht bereits eine Vorweggenehmigungsreife und was genau ist deren Inhalt? Die Verfahrensdauer von Bebauungsplanverfahren liegt normalerweise zwischen zwei und vier Jahren. Die konkrete Verfahrensdauer einzelner Planverfahren lässt sich im Hinblick auf die Individualität der Verfahren pauschal nicht vorhersagen. Zur Frage der Vorweggenehmigungsreife siehe § 33 BauGB. 25. Wie genau ist rechtlich geplant, nach § 246 BauGB geplante „Flüchtlingsunterbringung mit Perspektive Wohnen“ in gemischte Wohnquartiere umzuwandeln? Wie wird diesem Anliegen in den Verträgen mit den Investoren und Betreibern Rechnung getragen? Siehe Drs. 21/1838. 26. Im Konsens Ziffer 2.A.b.cc) ist von Neuplanungen von Flüchtlingsunterkünften nach Perspektive Wohnen die Rede. a) Sollen diese auch auf den Sonderabsätzen des § 246 BauGB geplant werden? Wenn ja, wieso? Wenn nein, warum nicht? b) Oder sollen sie sofort in einem regulären Bebauungsplanverfahren geplant werden? Wenn ja, inwieweit unterscheiden sie sich dann überhaupt noch vom regulären Wohnungsbau? Wenn nein, warum nicht? c) Auf welche Weise und auf welchen Rechtsgrundlagen gedenkt der Senat, das Ersuchen „in geeigneter Weise von vorneherein gemischte Strukturen zu planen“ umzusetzen? Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Regulärer Wohnraum: 27. Der Senat möchte in den nächsten zehn bis 15 Jahren den Bau von mindestens 100.000 Wohnungen stadtplanerisch umsetzen. Hierfür sol- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5733 7 len die Bezirke vom Senat in die Lage versetzt werden, sogar mindestens 10 Prozent mehr als die genannte Zielzahl von Baugenehmigungen zu erteilen. a) Peilt der Senat nun eher die zehn oder die 15 Jahre als Zeitraum für die 100.000 Baugenehmigungen an? Schließlich geht es hier um entweder 10.000 bei zehn Jahren oder 6.666 Baugenehmigungen pro Jahr bei 15 Jahren als Ziel, was erhebliche Auswirkungen auf die Ausstattung der Bezirke mit Personal haben dürfe. Gemäß Vertrag für Hamburg haben sich Senat und Bezirksämter das Ziel gesetzt, jedes Jahr Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohnungen zu erteilen. b) Wie stellt sich zum 1.7.2016 die Personalausstattung in den Bezirken in den jeweiligen Bauprüfabteilungen und den Bauplanungsabteilungen in Mitarbeitern und VZÄ dar, unter Ausweis der unbesetzten Stellen und der Krankenstände? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln . Zu welchen Zeitpunkten soll das Personal in welchem Umfang aufgestockt werden? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Personalausstattung in den Bauprüfabteilungen am 01.07.2016 Bezirksamt VZÄ-Ist1 Vakanzen Krankenstand2 Hamburg- Mitte 32,17 9,57 0 Altona 26,95 (davon 2,38 in Elternzeit/ Altersteilzeit (ATZ)) 3,43 0 Eimsbüttel 26,25 0 7 Hamburg- Nord 33,20 3,3 3 Wandsbek 39,45 4,64 7 Bergedorf 15,29 0 2 Harburg 18,35 2,7 0 Quelle: Angaben der Bezirksämter Personalausstattung in den Bauplanungsabteilungen am 01.07.16 VZÄ-Ist Vakanzen Krankenstand Hamburg - Mitte 12,43 1,57 0 Altona 9,19 2,14 1 Eimsbüttel 5,50 0 0 Hamburg- Nord 5,58 0,42 0 Wandsbek 8,87 0,63 2 Bergedorf 15,29 0 2 Harburg 5,86 0 0 Quelle: Angaben der Bezirksämter 1 Die Ist-VZÄ sind stichtagsbezogen zum 01.07.2016 ausgewertet. Temporäre Teilzeitbeschäftigungen wirken sich insofern auf die Vakanzen aus. 2 Der ausgewiesene Krankenstand ist eine stichtagsbezogene Betrachtung zum 01.07.2016. Sofern mit einer Erkrankung ein Ablauf der Entgeltfortzahlung einhergeht, wirkt sich dies reduzierend auf die Ist-VZÄ aus. Drucksache 21/5733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Den Bedarfen der Bezirksämter in den Aufgabenbereichen Bauprüfung und Bauplanung wurde darüber hinaus durch Stellenbesetzungen im Zuge der Einstellungsoffensive „Hamburg wächst“ Rechnung getragen. Diese finden in den obigen Übersichten nur in relativ geringem Umfang Berücksichtigung. Der überwiegende Anteil wurde beziehungsweise wird erst nach dem 01.07.2016 eingestellt. Im Rahmen der Einstellungsoffensive wurden bezirksübergreifend 50 Stellen für Ingenieure der unterschiedlichen Fachrichtungen ausgeschrieben. Das in den Monaten März bis Juni durchgeführte Auswahlverfahren hatte zum Ergebnis, dass insgesamt 50 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen werden konnten. Die tatsächlichen Einstellungen dieser Personen erfolgen sukzessive und ganz überwiegend nach dem 01.07.2016. Allein für die Funktion „Bauprüfung“ konnten im Rahmen dieses Verfahrens 16 Personen bezirksübergreifend ausgewählt werden. Zu den weiteren besetzten Funktionen im Rahmen dieser Einstellungsoffensive zählen unter anderem Mitarbeiter in der Landschaftsplanung, der Stadtplanung, dem Tief- und Wasserbau sowie der Umwelttechnik . Die beigefügte Tabelle gibt eine Übersicht über das Ergebnis dieser Einstellungsoffensive . Über diese Offensive hinaus wurden seit dem 01.07.2016 weitere Stellen für die Arbeitsbereiche Bauprüfung und Bauplanung ausgeschrieben. Ergebnisse der Einstellungsoffensive „Hamburg wächst“ "Hamburg wächst" Ausgew. Bewerber Dienstbeginn bis Stellen Anzahl VK 15.06. 01.07. 01.08. 01.09. 4. Quar-tal Mitte 2 9 8,4 1 3 1 1 3 Altona 7,5 8 7,5 2 1 5 Eimsbüttel 7,5 9 7 1 5 1 2 Nord 8 10 9 2 2 4 2 Wandsbek 8,5 7 6,77 1 1 1 3 Bergedorf 5,75 3 3 3 Harburg 4 4 3,75 2 1 1 Gesamt 43,25 50 45,42 4 7 12 8 18 28. Die fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramme sollen in geeigneter Form, wie beispielsweise Wohnungsbaukonferenzen, mit allen Beteiligten diskutiert werden. Wann soll dies in den Bezirken jeweils in welcher Form erstmals erfolgen und wer sind aus Sicht des Senats die Beteiligten ? Bereits seit 2010 erfolgen regelmäßig Veranstaltungen auf bezirklicher Ebene zu den Wohnungsbauprogrammen, oftmals unter dem Titel „Wohnungsbaukonferenz“. Eingeladen ist in der Regel auch die Öffentlichkeit. Entwürfe der Wohnungsbauprogramme werden in den bezirklichen Gremien behandelt, überwiegend in öffentlichen Sitzungen des jeweiligen Planungsausschusses. Darüber hinaus sind die Wohnungsbauprogramme im Internet zugänglich; gedruckte Fassungen werden in den Bezirksämtern zur Verfügung gestellt. Planungen zu kommenden Veranstaltungen und Beteiligungen an fortzuschreibenden Wohnungsbauprogrammen variieren von Bezirk zu Bezirk und sind noch nicht abgeschlossen . Die durchweg guten Erfahrungen aus den Vorjahren werden in die Planungen einfließen. 29. Auch sagt der Senat zu, die Versorgungssituation von vordringlich Wohnungssuchenden , unter denen sich immer mehr Flüchtlinge befinden, „deutlich zu verbessern“. Im Januar hat der Senat das „Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum“ (Drs. 21/2905) vorgelegt, in dem er für das Jahr 2014 einen Bedarf an insgesamt 11.500 bis 13.500 Wohnungen für die vordringlich Wohnungssuchende benennt, ohne jedoch darauf einzuge- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5733 9 hen, dass in den Folgejahren die Gruppe der Flüchtlinge den Bedarf erheblich erhöht. Da es jedoch viel zu wenige Wohnungen für die vordringlich Wohnungssuchenden gibt, konnte 2014 nur rund ein Drittel der Zielgruppe versorgt werden. Durch die im Konzept zugesagte zusätzliche Schaffung weniger Hundert Wohnungen dürfte die Lage sich nicht wesentlich verbessern, da zugleich die Nachfrage über der Angebotssteigerung liegen wird. a) Arbeitet der Senat derzeit an einer Aktualisierung des Gesamtkonzepts ? Wenn ja, zu wann ist mit einer Vorlage zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? b) Gibt es bereits über die Drs. 21/2905 hinausgehende Maßnahmen, die die Versorgungsituation „deutlich verbessern“? Die zuständigen Fachbehörden arbeiten derzeit an der Umsetzung des im Januar 2016 vom Senat beschlossenen Gesamtkonzepts. Im Zuge der Umsetzung des Gesamtkonzepts greifen die zuständigen Fachbehörden auch aktuelle Entwicklungen auf und steuern gegebenenfalls nach. Eine Aktualisierung des Konzepts hält der Senat daher zurzeit für nicht erforderlich. 30. Künftig soll die Information und Beteiligung der Bürger sichergestellt werden. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Zusage zu gewährleisten? Den Bezirken wurden hierfür bereits Mittel zur Verfügung gestellt. Mit der Drs. 21/5249 sind zudem weitere Mittel avisiert. Ab 2014 haben rund 100 öffentliche Veranstaltungen stattgefunden. Im Übrigen informiert der Senat über alle angebotenen Informationsveranstaltungen unter http://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung/termine/. 31. Auch sollen weitere Beteiligungsverfahren wie beispielsweise Planungswerkstätten oder Workshops regelhaft zur Anwendung kommen. Gibt es bereits ein Konzept, dass sich mit der Umsetzung dieser Erweiterung befasst? Wenn ja, wie lautet der Inhalt? Wenn nein, welche Stelle arbeitet derzeit an einer Erstellung und wann ist mit Fertigstellung und Veröffentlichung zu rechnen? Siehe Antworten zu 22. c) und 30. Die Einzelheiten der Umsetzung sind dem jeweiligen Verfahrensverlauf vorbehalten. 32. Eine Steigerung des Sozialwohnungsneubaus wird als „unabdingbar“ bezeichnet. Gelder in welcher Höhe plant der Senat hierfür für die nächsten Jahre bis 2020 ein und wie viel davon sind Bundesmittel? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/5000. Hamburg erhält vom Bund folgende Mittel für Maßnahmen der Wohnraumförderung: 2016: 18,7 Millionen Euro 2017: 31,3 Millionen Euro* 2018: 31,3 Millionen Euro* * Die Höhe der Mittel für 2017 und 2018 steht noch nicht endgültig fest, zunächst wird für die Mittelverteilung der Königsteiner Schlüssel angesetzt, bis eine Einigung zwischen Ländern und Bund erfolgt ist. Für den Zeitraum nach 2019 steht noch nicht fest, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Bund den Ländern Mittel für die Wohnraumförderung zur Verfügung stellen wird. Drucksache 21/5733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 33. Auch sollen Belegungsbindungen angekauft und verlängert werden. Welche Zahlen schweben dem Senat hier jeweils für die nächsten Jahre bis 2020 vor und Mittel in welcher Höhe will er hier investieren? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Programmdisposition zum Bindungsankauf wird ab 2017 der Nachfrage entsprechend von 200 auf 100 Wohneinheiten pro Jahr reduziert, um damit den Neubau von 300 zusätzlichen Wohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte anteilig gegenfinanzieren zu können. Die zuständige Fachbehörde prüft, ob künftig ergänzend Anreize zur Verlängerung bestehender Bindungen gegeben werden können. 34. Die Einigung sieht „innovative Konzepte für bezahlbaren Wohnungsbau (8 bis 9 Euro Nettokaltmiete je Quadratmeter) vor. Hierzu wurde bereits die Drs. 21/4698 am 16. Juni 2016 in der Bürgerschaft beschlossen. Wann ist mit der Vorlage eines hierauf beruhenden Gesamtkonzepts vonseiten des Senats zu rechnen? Die Planung ist noch nicht abgeschlossen. 35. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Immobilien soll eine aktivere Flächenpolitik betrieben werden. Vor allem soll das Flächenrecycling ausgebaut werden. Welche konkreten Maßnahmen sieht der Senat hier vor? Flächen mit erheblichen Altlasten, die zum Teil eine hochwertige Nutzung der Fläche verhinderten (zum Beispiel Colgate-Fläche, Lettow-Vorbeck-Kaserne, Schleusengärten ), werden vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erworben, saniert und baureif gemacht. Diese Maßnahmen geschehen unter Zuhilfenahme einer Kofinanzierung durch Altlastensanierungsmittel der Behörde für Umwelt und Energie und/oder Wohnungsbaufördermittel der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau für defizitäre städtische Wohnungsbauvorhaben mit mehr als 100 Wohneinheiten. 36. Auch sollen die Baulückenkataster „wieder regelhaft“ geführt und in einen „praktikablen Arbeitsstand“ gebracht werden. a) Seit wann werden die Baulückenkataster aus welchen Gründen nicht mehr regelhaft geführt? b) Ab wann soll das wieder erfolgen? c) Welchen Zeitraum wird es brauchen, wieder einen „praktikablen Arbeitsstand“ zu erreichen? Im Rahmen der Fortschreibung des bezirklichen Wohnungsbauprogramms, der Untersuchungen in den Stadterneuerungsgebieten, laufender Projekte/Bebauungsplanverfahren im Bestand beziehungsweise der Beurteilung von Einzelvorhaben/Bauanträgen werden permanent Baulückenpotenziale ausgelotet und – soweit möglich – aktiviert. Im Übrigen ist die Meinungsbildung zu weiteren Schritten noch nicht abgeschlossen . 37. Welche Stelle wird damit beauftragt, Nachverdichtungspotenziale in den Bezirken zu identifizieren? Wie viel Personal soll hierfür eingesetzt werden ? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Die Identifizierung von Nachverdichtungspotenzialen gehört für das Fachamt Stadtund Landschaftsplanung zum laufenden Geschäft. Daher ist eine Erfassung der für die genannten Aufgaben aufgewendeten Vollzeitäquivalente an Personal nicht möglich . 38. Der Senat will sich auf Bundesebene für eine Änderung der BauNVO einsetzen, die das Leitbild einer funktional gemischten Stadt verfolgt. Wie soll die Initiative konkret aussehen und zu wann soll diese vorgelegt werden? Der Senat hat 2013 im Rahmen der sogenannten Großstadtstrategie auch Vorschläge zur Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemacht und die Einführung eines neuen „Mischgebiets der Innenentwicklung“ in die BauNVO vorgeschlagen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5733 11 Die „Großstadtstrategie“ wurde in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz (BMK) weiterentwickelt und als „Kommunale Strategie für die Entwicklung gemischtgenutzter und verdichteter Gebiete (genannt „Großstadtstrategie“)“ im Oktober 2015 der BMK vorgelegt mit der Bitte an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), unter anderem die Einführung des neuen Gebietstyps zu prüfen. Das vorgeschlagene neue „Mischgebiet der Innenentwicklung“ soll eine nicht notwendig gleichgewichtige Mischung von Wohnen und damit verträglichen anderen baulichen Nutzungen ermöglichen. Der Senat hat die Notwendigkeit der Aufnahme des neuen Gebietstyps „Mischgebiet der Innenentwicklung“ in der mündlichen Anhörung des Referentenentwurfes am 06. Juli 2016 beim BMUB betont und auch in seiner schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem BMUB hervorgehoben. 39. Auch soll die Zweckentfremdung und die Möglichkeit der Zwischennutzung , speziell Zwischenvermietung an f & w fördern und wohnen AöR, von Wohnungen verstärkt überprüft werden. Welche Stelle soll das mit wie viel Personal anhand welcher Vorgaben zu wann übernehmen? Die für die Durchführung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (Hmb- WoSchG) zuständigen Stellen in den Bezirksämtern weisen die Verfügungsberechtigten – wie im Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 21/5231 gefordert – über leer stehenden Wohnraum im Rahmen der laufenden Verwaltungsverfahren schriftlich auf die Möglichkeit einer Zwischenvermietung an f & w hin und übermitteln entsprechende Kontaktdaten. Dies erfolgt durch das für den Bereich der Zweckentfremdung von Wohnraum zuständige Personal, siehe Tabelle. Zweckentfremdung von Wohnraum und Mietpreisangelegenheiten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz Bezirk Person Vollzeitkraft Hamburg-Mitte 1 1 1) Altona 3 2 2) Eimsbüttel 2 1,5 1) 2) Hamburg-Nord 2 2 1) Wandsbek 2 2 1) 3) Bergedorf 1 0,2 1) 2) Harburg 2 1,5 1) 2) 3) Insgesamt 13 10,2 1) ohne Projekt Ferienwohnungen 2) einschließlich Abschnittsleitung 3) einschließlich Wohnungspflege 40. Ab wann ist erstmals mit der Vorlage des Wohnraumschutzberichts zu rechnen und welche Informationen soll dieser enthalten? Im Hinblick auf das Bürgerschaftliche Ersuchen Drs. 21/5231 ist die Vorlage des Wohnraumschutzberichts für 2017 vorgesehen. 41. Welche Stelle soll künftig Aufstockungspotenziale anhand welcher Kriterien ermitteln? Drucksache 21/5733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 42. Wer soll wann auf die Grundeigentümer und Wohnungsgesellschaften gezielt zugehen? Das Thema Aufstockung und Ausbau von Dachgeschossen ist ein Thema im Bündnis für das Wohnen in Hamburg und wird in diesem Rahmen bearbeitet werden. 43. Wie sollen die Fördermöglichkeiten für Aufstockungen und Ausbauten in welcher Form bekannter gemacht werden? Die Förderrichtlinien sind unter www.ifbhh.de einsehbar. Diese Förderrichtlinien sind der Wohnungswirtschaft allgemein bekannt. Weitere Möglichkeiten der Bekanntmachung werden geprüft. 44. Zudem sollen die Förderinstrumente bei Bedarf „nachfrageorientiert fortgeschrieben “ und „gegebenenfalls ausgebaut“ werden. Wer ist hierfür zuständig und wann ist mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen? Die Zuständigkeit liegt bei der BSW. Die Planung ist noch nicht abgeschlossen. 45. Verfügen die Behörden bereits über eine Aufstellung, wo geltende Bebauungspläne Aufstockungen erlauben? Wenn nein, wer soll zu wann eine solche Aufstellung erstellen? Eine derartige Statistik wird nicht geführt, da diese nur mit extrem hohem Aufwand zu erstellen wäre und gleichzeitig ständigen Veränderungen unterliegen würde und damit wenig Steuerungsrelevanz entfalten könnte. 46. Auch will der Senat die SAGA GWG damit beauftragen, das vorhandene Potenzial für Aufstockungen, Nachverdichtung und Dachgeschossausbau zu ermitteln und zu prüfen, inwieweit anstehende energetische Sanierungen für entsprechende Baumaßnahmen genutzt werden können . a) Hat Rot-Grün SAGA GWG bereits beauftragt? Wenn nein, zu wann soll das geschehen? b) Welcher Zeitraum ist für die Auslotung der Potenziale vom Senat der SAGA GWG vorgegeben worden? Und wird das Ergebnis der Prüfung auch die Bürgerschaft erreichen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Der Bürgerschaft wird im Rahmen des in der Drs. 21/5231 geforderten Fortschrittsberichtes über die Ergebnisse berichtet werden. 47. „Kurzfristig“ soll ein Projekt mit der Architektenkammer und der HCU gestartet werden, dessen Ziel die Erarbeitung kostengünstiger Aufstockungs - und Ausbauvarianten ist. a) Welche Stelle hat die Federführung für dieses Projekt und zu wann soll es gestartet werden? b) Welcher Zeitrahmen wird für dieses Projekt angestrebt? c) In welchem Umfang soll das Projekt aus welchem Haushaltstitel finanziert werden? Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. 48. Das E-Mail-Funktionsfach „Angebote für die öffentliche Unterbringung“ soll nicht nur weiter genutzt, sondern es sollen Ergebnisse der Angebotsprüfung in einer jährlichen Auswertung transparent gemacht werden und unter Einbeziehung des Grundeigentümerverbandes besprochen werden. Wann soll das erstmals erfolgen? Die Darstellung der Auswertung wird aktuell geprüft. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5733 13 49. In welcher Form sollen private Angebote zur Bereitstellung von Wohnraum unterstützt werden? Mittel in welcher Höhe aus dem neuen Integrationsfonds sollen hierfür verwendet werden? Sollen weitere Mittel hinzukommen? Private Angebote von Wohnraum werden in der Form unterstützt, dass bei Hilfebedarf und nach Prüfungen der Angemessenheit der Höhe der Mietkosten und Größe der angemieteten Wohnung vom bezirklichen Fachamt für Grundsicherung und Soziales die Kosten der Unterkunft übernommen werden können. Darüber hinaus hat die zuständige Fachbehörde den Verein Wohnbrücke initiiert mit der besonders wichtigen Lotsenfunktion zur Gewinnung von Vermietern und Mietern, siehe Drs. 21/4922. Darüber hinausgehende Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 50. Leer stehende gewerbliche Immobilien sollen auf ihre temporäre Nutzung als Flüchtlingsunterkunft und auf Umwandlung in Wohnraum geprüft werden. a) Welche Stelle soll das zu wann tun? b) Und wie soll sichergestellt werden, dass der Senat hier nicht erneut prekäre Unterkünfte schafft, sprich: Welche Mindeststandards sollen angewendet werden? Eine Prüfung von leer stehenden gewerblichen Immobilien wird laufend durch den ZKF wahrgenommen. Zu Mindeststandards siehe Drs. 21/2095 und 21/4569. 51. Welche konkreten Maßnahmen will der Senat wann ergreifen, um in der Metropolregion „gemeinsame Lösungen zur Daseinsvorsorge im demographische Wandel“ zu intensivieren? Wie ist der Stand dazu aktuell, welche Schritte wurden konkret seit Juni 2015 dazu unternommen? Welche Schritte plant der Senat in Erfüllung des Konsenses? Zu wann sollen welche Schritte unternommen werden? Die Metropolregion Hamburg ist als informelle und grenzüberschreitende Organisation mit dem Ziel geschaffen worden, den Hamburger Wirtschaftsraum solidarisch und mit gemeinsamen Strategien und Projekten zu entwickeln, um größeren Disparitäten zu begegnen. Darin wirkt die Metropolregion mit den entsprechenden raumordnerischen Ansätzen der beteiligten Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg zusammen. Die bilateralen Förderfonds der Metropolregion sind hierzu ein wesentliches Instrument und werden gerade von kleineren Kommunen genutzt, um ihre Entwicklung voranzutreiben und ihre Infrastrukturausstattung (Daseinsfürsorge) zu verbessern und anzupassen. Im Laufe dieses Jahres wird ein Leitprojekt „Demografie und Daseinsvorsorge“ (gefördert aus Förderfondsmitteln) abgeschlossen, das unter anderem zu Fragen der Infrastrukturausstattung und demografiefesten Entwicklung im Hamburger Umland Empfehlungen treffen wird. Kosten: 52. Welche Kosten entstehen nach Schätzung des Senats zusätzlich aus der Umsetzung von Teil A des Konsenses? Die Konkretisierung der Maßnahmen steht noch aus, daher ist eine seriöse Kostenschätzung nicht möglich. 53. Inwieweit finden diese Kosten zusätzlich bereits im Haushalts-Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 Berücksichtigung? Der Aufgabenbereich „274 Einwohner-Zentralamt“ umfasst Produktgruppen und Investitionen, die wesentlich durch Zuwanderung beeinflusst werden. Die Mehrbedarfe für Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylsuchenden sind nicht unmittelbar in diesen Produktgruppen/Investitionen veranschlagt. Vielmehr werden sie aufgrund der weiterhin hohen Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der Mehrbedarfe in zeitlicher Hinsicht und deren konkreter Verteilung auf einzelne Produktgruppen und Kontenbereiche sowie möglicher zusätzlicher Kostenübernahmen durch Drucksache 21/5733 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 den Bund weiterhin zentral vorgehalten und bedarfsgerecht im Haushaltsvollzug auf die jeweiligen Produktgruppen/Investitionen übertragen. Im Übrigen s. Drs. 21/5000. Berichtswesen und Beteiligung des Dachverbandes der Initiativen für erfolgreiche Integration Hamburg beziehungsweise der Initiatoren der vormaligen Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“: 54. In welcher Form werden zukünftig der Dachverband der Initiativen für erfolgreiche Integration Hamburg und die Initiatoren der vormaligen Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ bei der Umsetzung des Konsenses beteiligt und informiert? Wann und in welchen Abständen soll dies erfolgen? Derzeit wird noch geprüft, wie der Dachverband und die Initiatoren der vormaligen Volksinitiative beteiligt und informiert werden können. 55. Zu wann und durch wen genau und in welcher Form soll erstmals der in Ziffer 6 des Konsenses erwähnte „Fortschrittsbericht“ der Bürgerschaft vorgelegt werden? 56. Wie sollen die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse im Übrigen an der Umsetzung des Konsenses beteiligt beziehungsweise und darüber informiert werden? Dies wird zurzeit geprüft, die entsprechenden Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen .