BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5735 21. Wahlperiode 02.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 26.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Stromnetz Hamburg GmbH Im Februar hatte der Senat der Bürgerschaft im Ausschuss Öffentliche Unternehmen noch mitgeteilt, dass bezüglich der Zuständigkeit der Finanzbehörde für die drei Netzgesellschaften keine Änderungen geplant seien (siehe Ausschussprotokoll Nummer 21/8). Am 27.06.2016 teilte die Stromnetz Hamburg GmbH dann mit, dass Senator Kerstan den Aufsichtsratsvorsitz des Unternehmens übernommen habe und damit die Zuständigkeit von der Finanzbehörde auf die Behörde für Umwelt und Energie übergeht. Eine entsprechende Beschlussfassung der Senatskommission für öffentliche Unternehmen hat es allerdings nicht gegeben, wie der Antwort des Senats in Drs. 21/5110 zu entnehmen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann genau hat der Senat oder die Senatskommission für öffentliche Unternehmen entschieden, dass die Zuständigkeit für die Beteiligung an der Stromnetz Hamburg GmbH von der Finanzbehörde auf die Behörde für Umwelt und Energie übergeht? 2. Zu welchem genauen Datum erfolgte der Wechsel in der Zuständigkeit für die Beteiligung an der Stromnetz Hamburg GmbH und welchen Stellen wurde dies wann genau in welcher Form mitgeteilt? 3. Wann genau wurde von wem festgelegt, dass Senator Kerstan den Aufsichtsratsvorsitz der Stromnetz Hamburg GmbH übernimmt? 4. Warum gab es zu der Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes durch Senator Kerstan keine vorherige Beschlussfassung durch die Senatskommission für öffentliche Unternehmen? Da es sich bei der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) um eine Beteiligung des erweiterten Verantwortungsmodells handelt, war eine Entscheidung durch den Senat oder die Senatskommission für öffentliche Unternehmen nicht erforderlich. Insofern hatten sich die Finanzbehörde und die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) unter Beteiligung der Senatskanzlei darauf verständigt, dass die fachpolitische Zuständigkeit für die SNH mit Wirkung zum 01. August 2016 auf die BUE übergehen soll. Die Senatskommission für öffentliche Unternehmen hat Herrn Senator Kerstan am 26. Mai 2015 in den Aufsichtsrat der SNH berufen. Gemäß Gesellschaftsvertrag wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte den Vorsitzenden. Herr Senator Kerstan ist am 27. Juni 2016 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt worden. 5. Wann und in welcher Form wurde die für die Behörde für Umwelt und Energie zuständige Beteiligungsverwaltung für die zusätzlichen Aufga- Drucksache 21/5735 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ben im Bereich der Zuständigkeit für die Stromnetz Hamburg GmbH in welchem Umfang verstärkt? Vorgesehen ist die kurzfristige Verstärkung der Beteiligungsverwaltung um eine halbe Stelle A 14/E 14. 6. Dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 des Senats ist in der Produktgruppe 28305 Beteiligungen zu entnehmen, dass im Einzelplan 6.2 eine Einzelübersicht bezüglich der Ergebnisplanung der Stromnetz Hamburg GmbH enthalten sein soll. Dort finden sich jedoch diesbezüglich keine Angaben. a) Warum wurde mit dem Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 keine Vorschau zur Ergebnisplanung der Stromnetz Hamburg GmbH vorgelegt ? b) Wann wird der Bürgerschaft in welcher Form die Ergebnisplanung der Stromnetz Hamburg GmbH vorgelegt, die den in Einzelplan 9.2 enthaltenen Planungen zur HGV in den Jahren 2017 und 2018 zugrunde liegt? Aufgrund des Wechsels der fachpolitischen Zuständigkeit im Haushaltsjahr 2016 ist die Aufnahme einer erläuternden Einzelübersicht zur SNH im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 in der Zuständigkeit der Finanzbehörde (Einzelplan 9.1) nicht erfolgt. Es ist vorgesehen, dass der Ergebnisplan der SNH der Hamburgischen Bürgerschaft im Rahmen einer Sammelergänzungsdrucksache parallel zum Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018 zum Beschluss vorgelegt wird. 7. Welche Behörde ist federführend verantwortlich für die Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an der Hamburg Netz GmbH? Gab es hier ebenfalls einen Wechsel in der Zuständigkeit oder ist dies beabsichtigt ? Wann genau haben der Senat oder die Senatskommission für öffentliche Unternehmen einen diesbezüglichen Beschluss gefasst? 8. Welche Behörde ist federführend verantwortlich für die Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH? Gab es hier ebenfalls einen Wechsel in der Zuständigkeit oder ist dies beabsichtigt? Wann genau haben der Senat oder die Senatskommission für öffentliche Unternehmen einen diesbezüglichen Beschluss gefasst? Veränderungen in der fachpolitischen Zuständigkeit der Finanzbehörde für die Hamburg Netz GmbH und die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH sind derzeit nicht vorgesehen .