BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5738 21. Wahlperiode 02.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 26.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz von Schusswaffen durch die Hamburger Polizei Nach den §§ 24 – 26 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für die Freie und Hansestadt Hamburg ist die Vollzugspolizei befugt, Schusswaffen im Rahmen der Gefahrenabwehr einzusetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie oft haben Vollzugspolizisten der Stadt Hamburg in den Jahren 2010 bis 2016 (Stichtag 24.08.2016) Schusswaffen a. gegen Personen, Statistische Zahlen für das Jahr 2010 liegen bei der Polizei aufgrund geltender Löschfristen nicht mehr vor. Jahr Gesamtzahl davon Handfeuerwaffe davon Maschinenpistole Grund 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 2 2 0 Bedrohungslagen gegenüber Polizeibeamten 2014 2 2 0 Bedrohungslagen gegenüber Polizeibeamten 2015 4 4 0 Bedrohungslagen gegenüber Polizeibeamten 2016 2 1 1 Bedrohungslage gegenüber Polizeibeamten und Nothilfe b. gegen Sachen, Jahr Gesamtzahl davon Handfeuerwaffe davon Maschinenpistole Grund 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 1 1 0 Öffnen einer versperrten Balkontür 2015 0 0 0 2016 0 0 0 c. gegen Tiere Drucksache 21/5738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 aus welchen Gründen jeweils eingesetzt? Bitte nach Handfeuerwaffen und Maschinenpistolen aufgliedern. Jahr Gesamtzahl davon Handfeuerwaffe davon Maschinenpistole 2011 50 47 3 2012 66 61 5 2013 36 31 5 2014 32 29 3 2015 40 33 7 2016 29 23 6 Gefährliche, kranke oder verletzte Tiere waren der Grund für den Einsatz der Schusswaffe . 2. Wie viele Personen sind hierbei tödlich verletzt worden oder an den Folgen der Verletzungen zu einem späteren Zeitpunkt gestorben? Keine. 3. In wie vielen dieser Fälle wurde jeweils der Einsatz der Schusswaffe im Nachhinein gegebenenfalls auch von einem Gericht als rechtmäßig bewertet? Vollzugspolizeiliche Schusswaffeneinsätze werden gegen Personen werden stets, gegen Sachen und Tiere im Einzelfall, im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren überprüft. Gerichtliche Überprüfungen von vollzugspolizeilichen Schusswaffeneinsätzen erfolgten im fraglichen Zeitraum nicht. 4. Wie oft haben Hamburger Polizistinnen und Polizisten in den Jahren 2010 bis 2016 (Stichtag 24.08.2016) als milderes Mittel Warnschüsse vor dem Einsatz gegen Personen abgegeben? Seit 2011 26 Mal. Darüber hinaus siehe Antworten zu 1. 5. Welche Methoden werden genutzt, um die Hamburger Polizistinnen und Polizisten auf den Einsatz von Schusswaffen während und nach der Ausbildung vorzubereiten? 6. Wie viele und welche Maßnahmen zur Auffrischung und Trainings finden in den einzelnen Bereichen der Hamburger Polizei jeweils je Polizist/in jährlich statt? Polizeivollzugsbeamte werden kontinuierlich aus- und fortgebildet, um das Schießen in Theorie und Praxis zu beherrschen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1032. 7. Wie viel Schuss Munition werden dabei jährlich in den einzelnen Bereichen der Hamburger Polizei je Polizist/in zu Trainingszwecken genutzt? Die Fragestellung berührt die Einsatztaktik der Polizei, insofern wird von einer Beantwortung abgesehen. 8. Wie werden diese Maßnahmen beurteilt und inwiefern reichen diese Trainingsmaßnahmen zur Vorbereitung aus Sicht der zuständigen Behörde aus? Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde darüber vor, wie Gewerkschaft und Belegschaft dies beurteilen? Die zuständige Behörde beurteilt die Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten an Schusswaffen als hinreichend. Darstellungen zu Bewertungen von Gewerkschaften zu einzelnen Sachverhalten obliegen diesen selbst. 9. Welche weiteren Trainingsmaßnahmen sind geplant? 10. Inwieweit hat die anhaltend latente Gefahr von Anschlägen und terroristischen Akten die Vorbereitung auf den Einsatz von Schusswaffen in der Hamburger Polizei verändert (zum Beispiel vermehrtes Training und Einsatz von Maschinenpistolen)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5738 3 Erforderliche Anpassungen aufgrund von Erkenntnissen aus entsprechenden Bedrohungs - oder Gefährdungslagen werden durchgängig in der Schießaus- und -fortbildung vorgenommen. 11. Wie hat sich der Bestand der Maschinenpistolen bei der Hamburger Polizei seit 2010 bis 2016 (Stichtag 24.08.2016) jährlich entwickelt? Siehe Antwort zu 7. 12. Wie wird die Umrüstung von der Dienstpistole P6 (P225) auf das Modell P99 Q durch die zuständige Behörde aufgrund welcher Vor- und Nachteile beurteilt? Die Umrüstung wird als positiv bewertet. Die P 99 Q verfügt über eine größere Kapazität des Magazins; im Vergleich zum Vorgängermodell können dadurch mehr Schussabgaben ohne Nachladen oder Magazinwechsel erfolgen. Darüber hinaus konnte der Tragekomfort aufgrund des deutlich niedrigeren Gewichts der P 99 Q erhöht werden.