BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/574 21. Wahlperiode 02.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 26.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Fernsehturm als Tourismusmagnet wiederbeleben und nutzen Der Hamburger Fernsehturm – auch Telemichel genannt – gehört zweifellos zu den wichtigsten Wahrzeichen der Stadt. Mit seiner außergewöhnlichen Architektur und den zwei Plattformen ist seine Präsenz einzigartig und schön zugleich. Daher ist der Wiedererkennungswert für Hamburg von unschätzbarem Wert. Der Fernsehturm dient nicht nur als Hintergrund für Postkarten und Skylines, sondern ist immer wieder in Spielfilmen, Reportagen oder sonstigen Aufnahmen ein gern genommenes Motiv. Für nahezu alle Hamburger ist der Fernsehturm ein fester Bestandteil des Stadtbildes, eine Art Orientierungspunkt , der zu Hamburg gehört. Bis zu seiner Schließung im Jahre 2001 hatten Hamburger und Touristen die Möglichkeit, mit einem Fahrstuhl hochzufahren und die Aussicht zu genießen. Eine Besonderheit war dabei die Restaurantplattform , welche sich in einer Stunde um die eigene Achse drehen konnte, wobei alle Hamburger Stadtteile zu sehen waren. Viele Hamburger sehnen sich nach der Zeit zurück, in der der Fernsehturm für den Publikumsverkehr geöffnet war und die Möglichkeit bestand, die Stadt in einem einzigartigen Rundum-Panorama von oben zu bewundern. Der Hamburger Unternehmer Martin Dencker, der sich seit vielen Jahren für eine Wiedereröffnung des Fernsehturms einsetzt, schätzte die Kosten für die Wiederaufnahme des Betriebs sowie die Sanierungskosten zuletzt auf rund 20 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Heinrich-Hertz-Turm, das höchste Gebäude der Hansestadt Hamburg, bereichert durch seine prägnante Architektur das Hamburger Stadtbild seit nunmehr fast 50 Jahren . Durch seine besondere Lage in einer eher niedrig bebauten Umgebung gehört er zu den am besten sichtbarsten Landmarken der Stadt. Der Turm mit seinen beiden Kanzelbauwerken – einer zweigeschossigen Kanzel mit 32,16 m Durchmesser für Aussichts- und Restaurantbetrieb und einer dreigeschossigen Betriebskanzel für die Fernmeldetechnik mit 39,80 m Durchmesser –, mit fünf Plattformen für die Aufstellung von Antennenspiegeln und dem alles überragenden Antennenmast mit einer Eigenhöhe von 67,5 m stellt eine besondere gestalterische und konstruktive Lösung dar. Seine Form wurde zu einem „Prototyp“ der nachfolgenden Turmgeneration. Der von Architekt Prof. Fritz Trautwein entworfene Turm steht unter Denkmalschutz. Seit 2001 ist der Turm nicht mehr für die Öffentlichkeit als Aussichtsturm nutzbar. 2004 wurden die Antennen ausgewechselt, da der Fernsehbetrieb von analog auf digital umgestellt wurde. Drucksache 21/574 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat hat ein starkes Interesse an der Wiedereröffnung des Fernsehturmes für die Öffentlichkeit mit Aussichtsplattform und Restaurantbetrieb.  Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie lange dauerte der Bau des Fernsehturms und wann war die Eröffnung für die Öffentlichkeit? Welche Firma hat den Fernsehturm als hauptverantwortliche Firma gebaut? Die Bauzeit betrug drei Jahre. Grundsteinlegung war am 25. Mai 1965, die offizielle Eröffnung fand am 1. Mai 1968 statt. Für Besucher wurde der Turm am 12. April 1968 freigegeben. Nach einem Architekten-Wettbewerb erhielt die Arbeitsgemeinschaft Prof. Dipl. Ing. Fritz Trautwein und Dipl. Ing. Rafael Behn den Auftrag zur Ausführung. Als Statiker war Fritz Leonhardt beteiligt. 2. Auf welche Höhe beliefen sich die Baukosten des Fernsehturms insgesamt ? Die Baukosten lagen bei 57,2 Millionen DM. 3. Auf welcher Höhe liegen jeweils die Restaurantplattform sowie die Aussichtsplattform ? Die untere Aussichtsplattform liegt auf 124 m Höhe, die Restaurantplattform auf 127 m Höhe. 4. Welche Aufgabe, außerhalb der touristischen Belange, hat der Hamburger Fernsehturm derzeit noch? Welche Bedeutung misst der Senat dem Fernsehturm als Wahrzeichen der Stadt bei? Der Fernsehturm dient nach wie vor als Träger von Sende- und Telekommunikationseinrichtungen . Er ist ein anschauliches bauliches Zeugnis der Technikgeschichte, zudem ein gestalterisch qualitätvoller und im bundesweiten Vergleich seltener Bau, in dem sich deutlich sichtbar technische und touristische Anforderungen verbinden und der bis heute einen charakteristischen, prägenden Bestandteil der Hamburger Stadtsilhouette darstellt. Der Senat hat ein starkes Interesse an der Wiedereröffnung des Fernsehturms mit Aussichtsplattform und Restaurant. 5. Wie viele Menschen besuchten den Fernsehturm in den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren? Wie war die Entwicklung der Eintrittspreise vom Eröffnungstag bis zur Schließung? Die Eintrittspreise lagen am Eröffnungstag bei 2 DM für Erwachsene und 1 DM für Kinder. Im Übrigen liegen dem zuständigen Bezirksamt dazu keine Daten vor. 6. Wann genau wurde der Fernsehturm für die Öffentlichkeit geschlossen? Was waren die Gründe für die Schließung des Fernsehturms? Die Gastronomie- und Aussichtsplattform ist seit dem 1. Januar 2001 aufgrund der Asbestbelastung geschlossen. 7. Hat der damalige Senat versucht, den Fernsehturn wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden im Einzelnen unternommen? Zwischen circa 2004 und 2008 wurden Gespräche mit der Betreiberin des Fernsehturms über Möglichkeiten einer (unter touristischen Aspekten durchaus wünschenswerten ) erneuten Öffnung für die Öffentlichkeit und entsprechende Anfragen und Konzepte geführt. Die Deutsche Telekom zeigte sich nicht bereit, die hohen Kosten aufzubringen , die für die Herstellung eines genehmigungsfähigen Zustands erforderlich gewesen wären. Es lag auch kein Nutzungskonzept anderer Investoren oder Projektentwickler vor, das die Aufbringung dieser Kosten umfasste. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/574 3 8. Welche Bemühungen hat der Senat in jüngster Zeit unternommen, um den Fernsehturm wiederzubeleben? Die zuständigen Stellen standen und stehen Ideen jederzeit offen gegenüber und versuchen, die Wiedernutzung der Aussichtsplattform und des Restaurants voranzutreiben . 9. Auf welche Höhe belaufen sich nach Schätzungen des Senats die Sanierungskosten sowie die Investitionssumme für Technik? Welche Maßnahmen müssten im Einzelnen unternommen werden, um den Fernsehturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Über die in Drs. 20/5711 ausgeführten Kostenschätzungen hinaus liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Die brandschutztechnischen Maßnahmen, die für die Nutzung eines Hochhauses erforderlich sind, müssten umgesetzt werden. Dies umfasst auch die Umsetzung eines Evakuierungskonzeptes. 10. Seit vier Jahren kämpft Martin Dencker mit seiner „Stiftung Fernsehturm“ für den Telemichel und dessen Wiedereröffnung. Was ist der aktuelle Sachstand des Konzepts von Herrn Dencker? Ab wann könnte nach Einschätzung des Senats und der zuständigen Behörden der Fernsehturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Der aktuelle Sachstand des Konzeptes von Herrn Dencker ist dem zuständigen Bezirksamt nicht bekannt. Der Zeitpunkt für die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ist zurzeit nicht abschätzbar. 11. Inwiefern hat der Senat Herrn Dencker und dessen Stiftung bei dem Vorhaben unterstützt, den Fernsehturm zu sanieren? Wurde der Senat von Herrn Dencker in den letzten Jahren aktiv um Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung für die Sanierung und Wiedereröffnung der Aussichtsplattform gebeten? Herr Dencker wurde vom zuständigen Bezirksamt in allen Belangen beraten, um die Bescheidung des Antrags voranzutreiben. Im Übrigen siehe Drs. 20/14420. 12. Laut der Drs. 20/14420 wurde am 21. Januar 2015 ein überarbeitetes Entfluchtungskonzept im zuständigen Bezirksamt vorgestellt. Nach Aussage des Senats kündigte der Antragssteller die Einreichung des Antrags für die fünfte Kalenderwoche 2015 an. Wann ist der entsprechende Antrag bei dem zuständigen Bezirksamt eingereicht worden und wie wurde darüber entschieden? Wurden die bereits benannten Mängel im Entfluchtungskonzept beseitigt und bestehen gegebenenfalls weitere Problemstellungen, die es zu klären gilt? Wie bewertet der Senat das weitere Vorgehen? Das Evakuierungskonzept wurde am 29. Januar 2015 eingereicht. Eine Überarbeitung war erforderlich, eine endgültige Klärung steht noch aus. Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 13. Am 20. Oktober 2014 habe Herr Dencker einen Bauvorbescheidsantrag nach § 4 Absatz 2 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) bei dem zuständigen Bezirksamt eingereicht. Als Anlagen wurden ein Brandschutzkonzept sowie eine Ermittlung der Aufzugevakuierung eingereicht (vergleiche Drs. 20/14420). Wie wurde darüber entschieden und was hat die Prüfung der Konzepte durch das zuständige Bezirksamt im Einzelnen ergeben? Der vorliegende Vorbescheidsantrag wurde nicht durch Herrn Dencker gestellt. Das Prüfverfahren des Vorbescheidsantrags ist noch nicht abgeschlossen. 14. Am 6. November habe das zuständige Bezirksamt ein detailliertes Evakuierungskonzept nachgefordert. Ein solches lag bis zum Stichtag Drucksache 21/574 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 27.01.2015 nicht vor. Wurde das Evakuierungskonzept inzwischen eingereicht ? Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis ist das Bezirksamt in seiner Prüfung und Bewertung gekommen? Gab es Beanstandungen an dem Konzept? Wenn ja, woraus bestanden diese im Einzelnen und wurden sie gegebenenfalls inzwischen beseitigt? Wenn nein, wie sieht der weitere Zeitplan aus? Siehe Antwort zu 12.