BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5741 21. Wahlperiode 02.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 26.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheitsstandards in Hamburgs Justizgebäuden Aufgrund des tragischen Vorfalls im Amtsgericht Dachau im Januar 2012, bei dem ein Staatsanwalt von einem Angeklagten erschossen wurde, wurden in vielen Bundesländern die Sicherheitsmaßnahmen in Justizgebäuden erhöht. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion reichte in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag ein, Drs. 20/3164, mit dem sie den Senat unter anderem aufforderte , eine umfassende Gefährdungsanalyse aller Hamburger Justizgebäude durchzuführen und auf dieser Basis Sicherheitskonzepte zu entwickeln. Die Drucksache wurde am 11. Mai 2012 im Justizausschuss der Bürgerschaft beraten. Es bestand Einigkeit darüber, dass es Verbesserungen der Sicherheitsmaßnahmen in den Hamburger Justizgebäuden bedürfe. Die Senatsvertreter berichteten, dass alle Gerichtspräsidenten aufgefordert worden seien, ihre Einschätzung der Situation vor Ort mitzuteilen und die aus ihrer Sicht erforderlichen Maßnahmen darzustellen. Besonders gefährdet seien neben den Strafrichtern auch die Familien- und Vormundschaftsrichter. Eine effektive Maßnahme sei die Besetzung der Pförtnerlogen vor Ort und die Bereitstellung von Uniformen für die Wachtmeister gewesen. Der Senat wollte auch die Anwaltschaft in die weiteren Überlegungen einbeziehen. Der Antrag wurde schließlich vertagt, um die Antworten der Gerichtspräsidenten abzuwarten . Leider ist er anschließend der Diskontinuität anheimgefallen. Das Thema ist jedoch nach wie vor relevant und gewinnt in Zeiten, in der die Bedrohungslage steigt, weiter an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde befindet sich unter Beteiligung der zuständigen Polizeidienststellen in einem laufenden Austausch mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften über die dortigen Sicherheitsmaßnahmen. In den letzten Jahren sind insbesondere PC-gestützte Notrufsysteme zum Schutz der Beschäftigten installiert, Alarmierungsund Überwachungsanlagen erweitert, die Zugangssituation in einigen Häusern verändert und gezielte Maßnahmen zur Besuchersteuerung ergriffen worden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, in weiteren Gebäuden nicht öffentliche Bereiche durch geeignete Zugangssperren von öffentlichen Bereichen zu trennen und Eingangsbereiche mit Kontrollmöglichkeiten – unter anderem Detektorbogen – für eine intensivere Zutrittskontrolle auszustatten, um die Gefahr zu minimieren, dass gefährliche Gegenstände eingebracht werden können. Im Übrigen sieht der Senat aufgrund der Ausführungen des Hamburgischen Verfassungsgerichts (Urteil vom 20.5.2003 – 9/02, HmbJVBl. 2003, 49), die entsprechend für die Gerichte gelten, davon ab, detaillierter über einzelne bestehende und geplante Sicherheitsmaßnahmen zu berichten. Drucksache 21/5741 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Gerichten sind jeweils zu welchen Zeiten die Pförtnerlogen besetzt? (Bitte pro Gericht darstellen.) 2. Welche Erkenntnisse brachten die Gefährdungsanalyse sowie die Befragung der Gerichtspräsidenten zutage? (Bitte pro Gericht darstellen .) 3. Wie beurteilt die zuständige Behörde die aktuelle Sicherheitslage an den einzelnen Hamburger Gerichten? (Bitte pro Gericht darstellen.) 4. An welchen Gerichten beziehungsweise in welchen Bereichen besteht jeweils welcher konkrete Handlungsbedarf? (Bitte pro Gericht darstellen .) Siehe Vorbemerkung. 5. Wurde die Anwaltschaft in die Beratungen einbezogen? Wenn ja, welche zusätzlichen Erkenntnisse konnten hieraus gezogen werden? Wenn nein, warum hat sich die zuständige Behörde dagegen entschieden ? Die aus Gründen der Sicherheit vorgenommene Schließung der Seiteneingänge zum Ziviljustizgebäude wurde gegenüber der Anwaltschaft kommuniziert. Es wurde eine geeignete Zugangsregelung für die Anwaltschaft zum Ziviljustizgebäude getroffen. 6. In welcher Weise wurden die Sicherheitsvorkehrungen an den einzelnen Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften in den letzten vier Jahren jeweils verbessert? (Bitte pro Jahr und Maßnahme unter Angabe des Gerichts darstellen.) Siehe Vorbemerkung. 7. Welche konkreten Pläne bestehen seitens der zuständigen Behörde, die Sicherheitsstandards an den einzelnen Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften weiter zu erhöhen? Falls keine Planungen bestehen , weshalb nicht? Siehe Vorbemerkung.