BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5747 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 29.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Kitas in Hamburgs Osten Seit drei Jahren ist in Kirchwerder eine Natur-Kita mit Krippe in Planung. Mögliche Investoren sind gefunden, die zukünftigen Mitarbeiter stehen bereit und rund 50 Kinder stehen auf der Warteliste. Lediglich die Räumlichkeiten fehlen. Drei Objektvorschläge seitens der Kita-Initiatorin wurden vom Bauamt Bergedorf abgewiesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Bezirksamt Bergedorf unterstützt die Initiatorin der Kita bei ihrem Wunsch, im Raum Kirchwerder eine Kita zu eröffnen. Die von der Initiatorin vorgeschlagenen Flächen werden schnellstmöglich durch das Bezirksamt Bergedorf auf Machbarkeit geprüft. Alle bislang seitens der Initiatorin vorgeschlagenen Flächen stehen aufgrund planungsrechtlicher, bauordnungsrechtlicher und/oder naturschutzrechtlicher Vorgaben für die gewünschte Entwicklung – Neubau einer Natur-Kita nicht zur Verfügung (siehe Antwort zu 1.). Politik und Verwaltung haben sich in mehreren Arbeitsrunden intensiv mit dem Ansiedlungswusch der Initiatorin beschäftigt und nach einer für alle Beteiligten guten und schnellen Lösung gesucht. Die Vertreter der politischen Fraktionen sind in regelhaftem Austausch mit der Initiatorin; Grundstückseigentümer potenziell geeigneter Flächen wurden angesprochen. Trotz der von Politik und Verwaltung gewährten Unterstützung konnte bislang kein geeignetes Grundstück gefunden werden , das den Ansprüchen der Initiatorin genügen würde und gleichzeitig die Voraussetzungen hinsichtlich planungs-, naturschutz-, und bauordnungsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Im Rahmen der Abstimmung neuer Wohnungsbauflächen in das Wohnungsbauprogramm 2017 wird die Aufnahme einer Fläche am Ochsenwerder Landscheideweg in die Kategorie A (kurzfristig umsetzbar) vorgeschlagen. Auf dieser Fläche könnte nach der Schaffung von Planrecht eine Kita errichtet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kindertagestätten gGmbH, des Montessori Kinderhaus Bergedorf und des Kirchengemeindeverbandes der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtungen im Kirchenkreis Hamburg-Ost wie folgt: 1. Liegen dem Senat Informationen vor, welche nachweisen, weshalb das Bauamt Bergedorf die drei vorgeschlagenen Objekte ablehnte? Wenn ja, welche? Das Objekt am Warwischer Hinterdeich 35 musste insbesondere wegen einer erheblichen Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl abgelehnt werden. Die Voraussetzungen für eine Befreiung lagen nicht vor. Zudem sollten Teile der Nutzung auf Flächen realisiert werden, die als Ausgleichsflächen festgesetzt sind, die zur Umsetzung der Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Kirch- Drucksache 21/5747 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 werder 25 unverzichtbar sind. Das Objekt am Ochsenwerder Landscheideweg 247 musste insbesondere abgelehnt werden, da die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze um circa 20 Meter überschritten wurde. Diese Überschreitung der Baugrenze wurde seitens des Bezirksamtes Bergedorf als städtebaulich nicht vertretbar angesehen , da die Errichtung der angefragten Kindertagesstätte durchaus innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen möglich gewesen wäre. Ein Grund für die erhebliche Überschreitung der verbindlich festgesetzten Baugrenzen war nicht ersichtlich . Das Verfahren zum Objekt am Warwischer Hinterdeich 43 ist noch nicht abgeschlossen . Das Bezirksamt Bergedorf wartet derzeit auf die Erfüllung von Nachforderungen beziehungsweise Auflagen vom Grundeigentümer. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Unterstützt der Senat die Initiatorin der Kita bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten? Siehe Vorbemerkung. 3. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen eine Kita aufgrund fehlender Räumlichkeiten nicht eröffnet wurde? Nein. 4. Wie viele Einrichtungen für Kinder stehen den Eltern in Kirchwerder zur Verfügung? Welche sind dies? Wie viele Plätze stehen jeweils zur Verfügung ? 5. Kürzlich wurde bekannt, dass die Kitas in Bergedorf nahezu vollständig ausgelastet sind. a) Liegen dem Senat hierzu aktuelle Zahlen vor? Wie fallen diese aus? b) Wie viele Einrichtungen für Kinder stehen den Eltern in Bergedorf zur Verfügung? Welche sind dies? Wie viele Plätze stehen jeweils zur Verfügung? c) Wie viele Kinder stehen auf den Wartelisten der einzelnen Einrichtungen ? Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutscheinsystems in Hamburg zum 1. August 2003 werden von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde die eingerichteten Kita-Plätze nicht mehr statistisch erhoben. Auf den individuell geführten Wartelisten der Kitas werden alle Eltern/Kinder erfasst, die sich in der Kita für eine zukünftige Inanspruchnahme eines Kita-Platzes angemeldet oder beworben haben. Die Wartelisten der Kitas werden nicht nach einheitlichen Kriterien geführt. Eltern lassen sich häufig auf Wartelisten verschiedener Kitas setzen, sodass Wartelisten keine Aussagen zum tatsächlichen Bedarf in der Region zulassen. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde verfügt deshalb nicht über die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten. Sie hat deshalb die Kita-Träger im Bezirk Bergedorf gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. In der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit hat die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde die in Anlage 1 abgebildeten Rückmeldungen erhalten. Darüber hinaus siehe Anlage 2. d) Plant der Senat, weitere Kita-Plätze in Bergedorf zu Verfügung zu stellen? Wenn ja, wie viele? Ab wann sollen diese Plätze verfügbar sein? Im nachfrageorientierten Hamburger Kita-Gutscheinsystem wird auf eine zentrale Angebotsplanung seitens des öffentlichen Jugendhilfeträgers grundsätzlich verzichtet. Die Träger der Kindertageseinrichtungen passen mit ihrer viel genaueren Kenntnis der örtlichen Bedarfslagen eigenverantwortlich die bestehenden Angebotsstrukturen in ihren Tageseinrichtungen an. Gegebenenfalls bauen sie neue Angebote in bestehenden Tageseinrichtungen auf oder richten neue Tageseinrichtungen ein. Eine regionale Bedarfsermittlung und die Definition konkreter regionaler Ausbauziele zentral durch Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5747 3 den öffentlichen Jugendhilfeträger sind daher grundsätzlich weder notwendig noch sinnvoll. Eine Ausnahme bilden Wohnungsneubauten, die im Rahmen neuer Bebauungspläne geplant werden. In die Planungsprozesse wird die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) von Anfang an einbezogen. Entstehende Bedarfe in der Kindertagesbetreuung werden ermittelt und entsprechende Flächen in den Neubaugebieten gesichert. Eine vergleichbare Vorgehensweise gilt auch für die Planung von Festbauten mit der Perspektive Wohnen in der öffentlichen Unterbringung. Die zuständige Behörde hat mit den Partnern des Landesrahmenvertrages das Gespräch gesucht und auf Sitzungen der Vertragskommission die Betreuung von Flüchtlingskindern und den Ausbau der Kindertagesbetreuung im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen erörtert. Die geplante Flüchtlingsunterkunft Gleisdreieck/Mittlerer Landweg in Bergedorf wird eine zusätzliche Nachfrage nach Kita-Plätzen auslösen, die aufgrund der regionalen Lage nicht durch umliegende Kitas aufgefangen werden kann. Für das Jahr 2017 ist daher auf dem Gelände des Gleisdreiecks/Mittlerer Landweg derzeit vorgesehen, eine Kita mit circa 75 Plätzen (1. Bauabschnitt), 75 Plätzen (2. Bauabschnitt) und 130 Plätzen sowie einem Eltern-Kindzentrum (EKiZ) (3. und 4. Bauabschnitt) durch Kita-Träger in den Betrieb zu nehmen. Im Übrigen siehe Anlage 1 und Vorbemerkung. Si nd n eu e Pl ät ze g ep la nt , w en n ja St ad tte il K ita -A dr es se Al te rs gr up pe Pl ät ze be tr eu te K in de r K in de r a uf d er W ar te lis te An za hl D at um d er Ve rf üg ba rk ei t K rip pe 95 91 32 4 S ep ./O kt . 2 01 6 E le m en ta r 11 0 12 3 28 2 S om m er üb er - sc hn ei du ng , d a zu m S ch ul ei nt rit t 1 5 K in de r d ie K ita ve rla ss en K rip pe 53 49 16 - - E le m en ta r 13 0 93 15 - - K rip pe 60 56 53 - - E le m en ta r 10 5 11 7 20 - - K rip pe 0 0 0 - - E le m en ta r 64 63 0 - - K rip pe 12 12 40 - - E le m en ta r 40 40 60 - - K rip pe 40 33 12 - - E le m en ta r 10 0 93 2 - - K rip pe 39 37 16 - - E le m en ta r 61 63 7 - - K rip pe 0 0 0 35 ab J an . 2 01 7 E le m en ta r 48 48 5 24 ab J an . 2 01 7 K rip pe 76 73 3 - - E le m en ta r 11 0 11 0 5 - - K rip pe 16 16 14 - - E le m en ta r 21 20 + 1 im O kt ob er 4 - - K rip pe 66 66 30 - - E le m en ta r 12 0 11 8 6 - - K rip pe 30 28 8 - - E le m en ta r 67 66 6 - - K rip pe 30 30 40 - - E le m en ta r 66 57 3 - - N eu e K ita a b N ov em be r 2 01 6: K rip pe 20 40 E le m en ta r 20 - - K ra ue le r H au pt de ic h 73 B er ge do rf C ur sl ac k K irc hw er de r A ug us t-B eb el -S tr. 1 5 Fr ie dr ic h- Fr an k- B og en 2 9 H en rie tte -H er z- R in g 41 G oj en be rg sw eg 2 6 A ug us t-B eb el -S tra ße 2 00 C ur sl ac ke r D ei ch 1 40 H ab er m an ns tr. 1 1 H ar na ck rin g 64 K ur t-A da m s- P la tz 3 W ei de m oo r 1 G ra um an nt w ie te 5 D at en st an d ge m äß T rä ge ra bf ra ge a m 3 0. 8. 20 16 : M en de ls tra ße 3 9a S ch ul en bu rg rin g 15 6 Lo hb rü gg e O ch se nw er de r Drucksache 21/5747 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Stadtteil Kita-Adresse Allermöhe Rungedamm 7 Altengamme Kirchenstegel 11 Bergedorf August-Bebel-Straße 200 Bergedorf Bergedorfer Schloßstraße 5 Bergedorf Nettelnburger Kirchenweg 4 a Bergedorf Wiesnerring 35 Bergedorf Friedrich-Frank-Bogen 29 Bergedorf Henriette-Herz-Ring 41 Bergedorf Marta-Damkowski-Kehre 1 Bergedorf Edith-Stein-Platz 1 Bergedorf Edith-Stein-Platz 2 Bergedorf Justus-Brinckmann-Straße 62 Bergedorf Gojenbergsweg 26 Bergedorf August-Bebel-Straße 155 Bergedorf August-Bebel-Straße 15 Bergedorf Wentorfer Straße 26 a Bergedorf Boldtstraße 15 Bergedorf Wentorfer Straße 66 Bergedorf Hinterm Graben 37 Bergedorf Rothenhauschaussee 235 b Bergedorf Fanny-Lewald-Ring 130 a Bergedorf Billwerder Billdeich 609 Bergedorf Am Brink 7 Bergedorf Curslacker Heerweg 263 Bergedorf Brookkehre 12 Bergedorf Glasbläserhöfe 2 Billwerder Mittlerer Landweg 48 Curslack Curslacker Deich 140 Kirchwerder Lauweg 16 Kirchwerder Kirchenheerweg 6 Kirchwerder Sander Deichweg 9 Kirchwerder Kirchwerder Elbdeich 126 Kirchwerder Kirchwerder Landweg 248 Kirchwerder Kirchenheerweg 103 Lohbrügge Bornbrook 15 Lohbrügge Bergedorfer Straße 10 Lohbrügge Röpraredder 70 Lohbrügge Ludwig-Rosenberg-Ring 45 Lohbrügge Weidemoor 1 Lohbrügge Habermannstraße 11 Lohbrügge Kurt-Adams-Platz 3 Lohbrügge Lohbrügger Kirchstraße 15 Lohbrügge Mendelstraße 39 a Lohbrügge Schulenburgring 156 Lohbrügge Billwerder Straße 39 a Lohbrügge Bockhorster Weg 3 Lohbrügge Harnackring 64 b Neu-Allermöhe Von-Halem-Straße 19 Neu-Allermöhe Margit-Zinke-Straße 1 Neu-Allermöhe Otto-Grot-Straße 78 a Neu-Allermöhe Wilhelmine-Hundert-Weg 2 Neu-Allermöhe Fleetplatz 7 Neu-Allermöhe Walter-Rothenburg-Weg 39 Neuengamme Feldstegel 18 a Neuengamme Kirchwerder Landweg 2 Ochsenwerder Graumanntwiete 5 Ochsenwerder Elversweg 6 Kitas in Bergedorf (Datenstand 29.8.22016) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5747 5 Anlage 2 5747ska_text 5747_Anlagen 5747ska_Antwort_Anlage1 5747ska_Antwort_Anlage2