BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5748 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp Heißner (CDU) vom 29.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkünfte im Wahlkreis 6 (V) Trotz der sinkenden Zahlen ist die Flüchtlingsthematik nach wie vor ein polarisierendes Thema im politischen Diskurs. Eine geregelte und gerechte Unterbringung aller, die nach Deutschland kommen, kann schon frühzeitig das Fundament für eine gelingende Integration legen. Auch im Wahlkreis 6 gibt es mehrere Unterkünfte; zwei weitere sind im Stadtteil Eidelstedt in Planung . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Flüchtlingsunterkünfte gibt es aktuell im Wahlkreis 6? Wo liegen diese? a) Wie viele Bewohner beherbergen jeweils die einzelnen Unterkünfte? b) Aus welchen Ländern stammen die Bewohner der Unterkünfte? Bitte nach Unterkünften aufschlüsseln. Im Wahlkreis 6 befinden sich die Erstaufnahmeeinrichtungen Kieler Straße und Vogt- Kölln-Straße. Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner und die jeweiligen Herkunftsländer sind der folgenden Tabelle mit Stand zum 30. August 2016 zu entnehmen : Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner Herkunftsland Kieler Straße Vogt-Kölln-Straße Afghanistan 151 104 Irak 44 154 Iran, Islamische Republik 21 49 Syrien 94 56 Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kosovo/Republik)* 34 6 Sonstige* 87 16 431 385 * Diese Herkunftsstaaten wurden aus Datenschutzgründen zusammengefasst, um Rückschlüsse auf einzelne Bewohner zu vermeiden. Im Wahlkreis 6 befinden sich vier von f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) betriebene Wohnunterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für Zuwanderer und Wohnungslose. Die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner, Bewohnergruppen und Nationalitäten sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen : Drucksache 21/5748 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Unterkunft Adresse Bewohnerzahl Nationalitäten Wegenkamp Oldenburger Str. 76a 22527 Hamburg 76 Afghanistan, Benin, Deutschland, Ghana, Griechenland, Iran, Libanon, Mazedonien, Montenegro, Russische Föderation, Serbien, Spanien, Türkei, Ungeklärt Hornackredder Hornackerredder 6-12, 22523 Hamburg 15 Deutschland, Italien, Libanon, Nigeria Langeloh-Hof Kieler Straße 652, 22527 Hamburg 30 Deutschland, Ghana, Guinea-Bissau, Marokko , Portugal, Slowakei, Tschechien, Türkei Bornmoor Bornmoor 30, 22525 Hamburg 174 Afghanistan, Ägypten, Algerien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Irak, Iran, Irland, Kosovo, Kroatien, Libanon, Mauretanien, Niederlande, Nigeria, Österreich, Pakistan, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation , Serbien, Spanien c) Welchen Aufenthaltsstatus haben die Bewohner der Unterkünfte? Bitte nach Unterkünften aufschlüsseln. Der Aufenthaltsstatus der Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen Kieler Straße und Vogt-Kölln-Straße müsste für jede Bewohnerin oder jeden Bewohner einzeln abgefragt werden, da eine Erfassung des Status im Quartiersmanagement nicht vorgesehen und eine unterkunftsbezogene Auswertung über das ausländerbehördliche Fachverfahren nicht möglich ist. Bei über 800 Einzeldatensätzen ist dies in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Für den Aufenthaltsstatus der Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnunterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung: Unterkunft Aufenthaltsstatus der Bewohnerinnen und Bewohner Wegenkamp Asylbewerber/-innen, Kontingentflüchtlinge, Aufenthaltsberechtigte Duldungen, deutsche Staatsbürger/-innen Hornackredder Duldungen, deutsche Staatsbürger/-innen Langeloh-Hof Aufenthaltsberechtigte, Duldungen, deutsche Staatsbürgerinnen Bornmoor Asylbewerber, deutsche Staatsbürger 2. Auf der Fläche am Hörgensweg (Eidelstedt, zwischen Straße Hörgensweg , AKN-Trasse und A 23) soll eine Unterkunft für Flüchtlinge entstehen . a) Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? Welche Prüfungen oder Prüfungsschritte werden aktuell durchgeführt? Ist ein Bebauungsplanverfahren geplant oder angedacht? Ein Bauantrag zum ersten Bauabschnitt für die Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen ist am 01. August 2016 eingegangen und wird zurzeit im Bezirksamt Eimsbüttel bearbeitet. Das Bebauungsplanverfahren Eidelstedt 74 ist mit der Aufstellungsinformation im Stadtplanungsausschuss des Bezirksamts Eimsbüttel am 19. Januar 2016 gestartet. Die öffentliche Plandiskussion des Bebauungsplan-Entwurfs ist in Vorbereitung. b) Liegen inzwischen Ergebnisse der Prüfung oder zu einzelnen Prüfungsschritten vor? Wenn ja, wie lauten diese? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5748 3 c) Wer ist der Eigentümer des Grundstückes? Das Grundstück gehört einem privaten Eigentümer. d) Wann hat der Senat mit dem Eigentümer zuletzt zu diesem Thema Gespräche geführt? Was war Inhalt dieser Gespräche? Wurden bereits abschließende Gespräche geführt? Es werden laufend Gespräche zwischen den zuständigen Dienststellen und dem Eigentümer/Investor geführt, insbesondere zu den Themen bauliche Umsetzung und soziale Integration. e) Gibt es Vereinbarungen mit dem Eigentümer der Fläche? Gibt es Vereinbarungsentwürfe oder Verhandlungen? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Was haben diese zum Gegenstand? Zwischen dem Investor und f & w wurde im Juli 2016 ein Mietvertrag abgeschlossen. Gegenstand ist die Vermietung des Grundstücks mit der Belegenheit Hörgensweg einschließlich der vom Vermieter auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäude mit rund 350 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen über eine Laufzeit von 15 Jahren. Einen frühzeitigen Übergang von der Flüchtlingsunterbringung in eine Wohnnutzung ermöglicht der Mietvertrag ausdrücklich. Mit dem Investor ist am 12. Juli 2016 eine Vereinbarung geschlossen worden für den Fall, dass die Baugenehmigung nicht erteilt oder gerichtlich aufgehoben wird sowie für den Fall, dass eine anschließende Wohnnutzung bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. Es finden Verhandlungen mit dem Investor über den Vorvertrag zum Durchführungsvertrag im Bebauungsplanverfahren statt. f) Wurde bereits ein Bauantrag für das Grundstück eingereicht? Wenn ja, wann? Wer ist der Bauherr? Siehe Antwort zu 2. a). Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verfahren Stellung zu nehmen. g) Sind Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen und/oder für eine Wohnnutzung notwendig? Wenn ja, welche? Es sind Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Dabei wird die dauerhafte Nutzung als Wohnungen berücksichtigt. Vorgesehen sind transparente Lärmschutzwände zwischen den Gebäuden, passive Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden wie zum Beispiel besondere Fensterkonstruktionen. Weitere Maßnahmen können sich noch aus dem laufenden Baugenehmigungsverfahren sowie aus dem laufenden Bebauungsplanverfahren ergeben. Im Übrigen ist die Errichtung einer Lärmschutzwand an der Bundesautobahn 23 in Vorbereitung.