BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5751 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 29.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Einzelplan 4 im Haushalt 2017/2018 – Förderung der Sozialkarte Personen, die Leistungen nach dem SGB II, AsylbLG, nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII beziehen oder die zu einer Bedarfs- beziehungsweise Einsatzgemeinschaft gehören, sind zur Nutzung der Sozialkarte berechtigt. Durch die stagnierende Arbeitslosigkeit im SGB II, den Anstieg von Leistungsberechtigten nach dem SGB XII und AsylbLG wird die Sozialkarte Jahr für Jahr mehr benötigt, um zumindest stückweise den öffentlichen Nahverkehr nutzen zu können. Mit der Drs. 21/2053 wurde die Anpassung für das laufende Jahr um 1,7 Prozent beschlossen. Mit der Drs. 21/2195 wurde auf der Grundlage des Antrages aus der Bürgerschaft entschieden, dass die Förderung der Sozialkarte nach der Steigerungsrate der CC-Karte jährlich erfolgt und der Erhöhungsbetrag auf volle 10 Cent aufgerundet wird. Das sind aktuell 20,40 Euro. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In welchem Teilplan des Einzelplans 4 befinden sich die Transferkosten für die Förderung der Sozialkarte? Die Kosten für die Förderung der Sozialkarte sind im Aufgabenbereich 253 Soziales in der Produktgruppe 253.02 Hilfen zur Existenzsicherung bei den Kosten des Produkts Hilfe zum Lebensunterhalt Kap. 3 SGB XII (HzL Kap. 3 SGB XII) enthalten und werden im Abschnitt Wesentliche Gesetzliche Leistung gesondert ausgewiesen. 2. Mit welcher Summe in Gesamt wird für das Jahr 2016 in Tausend Euro für die Förderung der Sozialkarte gerechnet? Für das Jahr 2016 sind insgesamt 15.042.000 Euro für die Förderung der Sozialkarte veranschlagt. 3. Mit welcher Summe in Gesamt wird im Haushalt 2017/2018 in Tausend Euro für die Förderung der Sozialkarte gerechnet? Bitte jeweils jährlich auflisten. 4. Wie hoch waren die Transferkosten in Tausend Euro der Förderung der Sozialkarte gesamt jeweils in den Jahren 2014 und 2015? Siehe Drs. 21/5000. 5. Wie hoch war jeweils die Differenz zu IST 2015 zu IST 2014 in Tausend Euro und in Prozent? Das Ist-Ergebnis des Jahres 2015 lag um 1.790.000 Euro beziehungsweise 12,4 Prozent über dem Ist-Ergebnis des Jahres 2014. Drucksache 21/5751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie hoch ist die Differenz zu IST 2015 zu Plan 2016 in Tausend Euro und in Prozent? Der Planwert für das Jahr 2016 liegt um 1.189.000 Euro beziehungsweise 7,3 Prozent unter dem Ist-Ergebnis des Jahres 2015. Die voraussichtlichen Mehrkosten für die Förderung der Sozialkarte im Jahr 2016 können innerhalb der Produktgruppe 253.02 Hilfen zur Existenzsicherung sichergestellt werden.