BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5752 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 29.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Einzelplan 4 im Haushalt 2017/2018 – Hilfen zur Existenzsicherung – Kosten der Unterkunft (KdU) Nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG stehen Leistungsberechtigten Kosten der Unterkunft (KdU) durch die entsprechenden Sozialleistungsträger zu. Nach dem § 46 Absatz 5 SGB II als auch dem AsylbLG gibt es für die Kommunen eine Entlastung in Form eines Erstattungssatzes. Dieser sank zu Beginn des Jahres 2014 nach dem SGB II von 30,4 Prozent um 2,7 Prozent auf 27,6 Prozent, da die Kosten für das Hort-Mittagessen und die Schulsozialarbeit nicht mehr berücksichtigt wurden. Im Dezember 2014 wurde dieser Erstattungssatz rückwirkend zu Beginn des Jahres 2014 um 0,22 Prozent zur Sonderentlastung der Kommunen erhöht. Zu Beginn des Jahres 2015 betrug der Erstattungssatz nach dem SGB II 34,1 Prozent und wurde rückwirkend zum 01. Januar 2015 auf insgesamt 38,6 Prozent angehoben. Trotz Erhöhung der Übernahme der KdU im Jahr 2016 und den Jahren zuvor und der Anzahl der stagnierenden beziehungsweise zum Teil steigenden Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII werden die Planzahlen nach dem Einzelplan 4, Seite 31 kaum angehoben und reduzieren sich sogar im Saldo. Die Kosten der Unterkunft nach Kapitel 4 SGB XII wirken sich aufgrund der 100-prozentigen Bundeserstattung nicht belastend auf den hamburgischen Haushalt aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie berechnen sich die hohen „Hzl Kap. 3 SGB XII“ Kosten der IST Zahlen 2015 im Vergleich zu den Kosten IST 2014, Fortg. Plan 2016 und den Planzahlen 2017 bis 2020 und welche Gründe sprechen für die signifikanten erhöhten Zahlen in 2015 zu den Jahren 2014, 2016 und folgende ? Die höheren Kosten im Ist 2015 entstehen anteilig durch nicht zahlungswirksame Kosten aus der Wertberichtigung des Darlehensbestands für nicht werthaltige Darlehen aufgrund der Änderung der Bewertungsansätze gemäß der Neuregelung der LHO zum 1. Januar 2015 (91.043.000 Euro) sowie Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen (24.592.000 Euro). Die Erlöse enthalten im Ist 2015 korrespondierend nicht zahlungswirksame Erlöse aus der korrespondieren Auflösung von Wertberichtigungen auf nicht werthaltige Darlehen (76.996.000 Euro). 2. Wie hoch waren jeweils die einmaligen Leistungen (KdU) nach dem SGB II in 2014 und 2015 bis dato in Tausend Euro als IST-Summe? Bitte auch die prozentuale Entwicklung im Verhältnis der jeweiligen Jahre angeben. Drucksache 21/5752 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/5000. Das Ist-Ergebnis des Jahres 2015 lag um 915.000 Euro beziehungsweise 16,1 Prozent über dem Ist-Ergebnis des Jahres 2014. Für das Jahr 2016 stehen noch keine Ist-Werte für das Gesamtjahr zur Verfügung. Zum Bewirtschaftungsstand zum 30.06. siehe Drs. 21/5600. 3. Wie hoch waren jeweils die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II in 2014 und 2015 bis dato in Tausend Euro als IST-Summe? Bitte auch die prozentuale Entwicklung im Verhältnis der jeweiligen Jahre angeben. Siehe Drs. 21/5000. Das Ist-Ergebnis des Jahres 2015 lag um 6.070.000 Euro beziehungsweise 1,2 Prozent über dem Ist-Ergebnis des Jahres 2014. Für das Jahr 2016 stehen noch keine Ist-Werte für das Gesamtjahr zur Verfügung. Zum Bewirtschaftungsstand zum 30.06. siehe Drs. 21/5600. 4. In welchem Verhältnis steht infolge der Änderung des Aufenthaltsrechts und der daraus resultierenden Verschiebung von AsylbLG-Leistungsberechtigten im Bereich des SGB II die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Personen seit Beginn des Jahres 2016? Und unter welcher Produktgruppe des Einzelplans 4 finden sich diese Zahlen wieder beziehungsweise erklärt sich ein Anstieg oder ein Absinken der Fallzahlen? Die Fallzahlen für die Hilfen nach dem AsylbLG und die Kommunalen Leistungen SGB II (KdU) werden im Aufgabenbereich 253 Soziales in der Produktgruppe 253.02 Hilfen zur Existenzsicherung dargestellt. Eine qualifizierte Datenbasis für die Identifikation der mit der Änderung des Aufenthaltsrechts verbundenen Rechtskreiswanderung steht, soweit bekannt, bundesweit nicht zur Verfügung. 5. In der Drs. 21/5583 antwortet der Senat auf die Frage der Einführung einer Quadratmeterhöchstmiete oder einer Gesamtangemessenheitsgrenze nach den Fachlichen Hinweisen § 22 SGB II, dass die Anpassung an das 9. Änderungsgesetz zum SGB II vorbereitet wird. Wie hoch lagen die monatlichen (durchschnittlichen) Kosten pro Person der KdU nach dem SGB II in Tausend Euro als IST-Wert 2014, IST-Wert 2015 und IST-Wert 2016 beziehungsweise wie ist deren Planung in 2016? Bitte tabellarisch auflisten in Anzahl der Personen, Gesamtkosten in Tausend Euro, monatliche Kosten im Durchschnitt. Siehe Drs. 21/5000. Der Hinweis, dass zurzeit die Umsetzung des 9. Änderungsgesetzes vorbereitet wird, betrifft die sich zwingend aus dem Änderungsgesetz ergebenden Anpassungen zum Beispiel zu Kautionen. 6. Wie hoch lag jeweils die Differenz der einzelnen IST-Werte zu den Vorjahres -Ist-Werten in Prozent nach Frage 4.? Bitte jeweils auflisten ab 2015 zu den Vorjahreswerte bis dato. Das Ist-Ergebnis des Jahres 2015 lag bei der durchschnittlichen Anzahl der Transferleistungsempfänger pro Monat nach dem AsylbLG (B_253_02_011) um 3.338.000 Euro beziehungsweise 31,7 Prozent über dem Ist-Ergebnis des Jahres 2014. Das Ist-Ergebnis des Jahres 2015 lag bei der durchschnittlichen Anzahl der Transferleistungsempfänger pro Monat nach dem SGB II (B_253_02_032) um 2.830.000 Euro beziehungsweise 1,6 Prozent über dem Ist-Ergebnis des Jahres 2014. Für das Jahr 2016 stehen noch keine Ist-Werte für das Gesamtjahr zur Verfügung. Zum Bewirtschaftungsstand zum 30.06. siehe Drs. 21/5600. 7. Sollte der Senat seine Erwägung zur Anpassung des 9. Änderungsgesetz zum SGB II nach Frage 5. umsetzen: Welche Durchschnittswerte in Euro pro Person sind angesetzt und wo finden sich diese in Zukunft als Produktgruppe im Haushaltsplan 2017/2018? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5752 3 8. Wie hoch lagen die monatlichen durchschnittlichen Kosten der KdU pro Person nach dem SGB II in Tausend Euro als IST-Wert 2014 bis 2016 und wie ist deren Planung nach Frage 5. unter der Berücksichtigung der Kaltmiete (Grundmiete) und ausgewiesenen Betriebskosten (Nebenkosten )? Bitte jeweils nach IST-Werten und Kaltmiete (Grundmiete) und Betriebskosten auslisten. Siehe Drs. 21/5000. Für das Jahr 2016 stehen noch keine Ist-Werte für das Gesamtjahr zur Verfügung. Zum Bewirtschaftungsstand zum 30.06. siehe Drs. 21/5600. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 9. Wie hoch lagen die monatlichen (durchschnittlichen) Kosten pro Person der KdU nach dem SGB XII Kapitel 3 und Kapitel 4 in Tausend Euro als IST-Wert 2014, IST-Wert 2015 und IST-Wert 2016 beziehungsweise wie ist deren Planung in 2016? Bitte tabellarisch auflisten in Anzahl der Personen , Gesamtkosten in Tausend Euro, monatliche Kosten im Durchschnitt . Siehe Drs. 21/5000. 10. Wie ist derzeitige Stand der Planung, dass der Bund künftig mindestens 50 Prozent der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft im SGB II übernimmt und welche Folgen hat das für die Stadt Hamburg und den Haushaltsplan -Entwurf 2017/2018? Wäre eine Neuberechnung der Planzahlen ab 2017 nötig? Wenn ja, in welchem Umfang und zu wann würde diese Änderung berücksichtigt werden? Siehe Antwort zu 7.