BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5753 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 29.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Einzelplan 4 im Haushalt 2017/2018 – Förderung und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt „Die ökonomische und gesellschaftliche Teilhabe der Hamburgerinnen und Hamburger über eine aktive Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik zu unterstützen , ist Ziel des Senats“, so laut Einzelplan des Teilplans 4.4. des Aufgabenbereichs 255 Arbeit und Integration. Demnach verfolgt der Senat das Ziel, den Bedarf an Fachkräften zu decken, dem demografischen Wandel zu begegnen und gute Arbeit zu fördern. Dabei soll der Fokus auf der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt liegen. Hamburgs Bürgerinnen und Bürger sollen nicht längerfristig und dauerhaft arbeitslos sein, so der Senat weiter. Oberste Priorität ist, arbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Beschäftigung zu vermitteln. Schwerpunkte sind unter anderem gute und effektive Arbeitsvermittlung , Deckung des Fachkräftebedarfs durch Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen, die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes für besonders benachteiligte Arbeitslose und Langzeitarbeitslose sowie die arbeitsmarktliche Integration für Flüchtlinge (Projekt W.I.R). Es soll die gesamte Bandbreite an arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen von Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Agentur für Arbeit Hamburg effektiv und effizient genutzt werden. Mithilfe von Landesarbeitsmarktmitteln und dem Europäischen Sozialfonds werden die (bisherigen) Programme der Arbeitsagentur und Jobcenter t.a.h. sinnvoll ergänzt. Öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stellt bislang in Hamburg eine Randerscheinung dar. Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2015 ist für Hamburg die Rede von 1.000 Plätzen, die in der laufenden Legislaturperiode geschaffen werden sollen (Drs. 21/2455, 21/2711). Diese Plätze sollen sozialversicherungspflichtig ausgestaltet werden. Weiterhin werden laut Koalitionsvertrag bislang 500 sozialversicherungspflichtige Plätze in der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) durch Jobcenter team.arbeit.hamburg ermöglicht. In 2015 wurden bisher 100 Fördermöglichkeiten via Bundes-ESF-Programm nach dem SGB II beantragt und bewilligt. Für 2016 sind 100 Plätze im ögB sowie 700 Eintritte in geförderte Arbeitsverhältnisse (FAV) geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die Kennzahlen 004 – 007 nach 4.4.2.2.4. der Produktgruppe 25502 Arbeitsmarktpolitik EP 4 geben als Einheit die vergangenen und künftige Eintritte an. Demnach sank die Zahl um über 60 Prozent seit 2014 bis dato und stagniert auf diesem Wert bis 2020. Mit welchen Summen in Drucksache 21/5753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Tausend Euro rechnet der Senat jeweils für die Jahre 2017 und 2018? Bitte jeweils einzeln nach Kennzahlen auflisten. Die Kennzahlen 004-007 Teilnehmende (m/w/Migranten) an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) basieren auf dem mit der Europäischen Kommission im Operationellen Programm der Freien und Hansestadt Hamburg für die Förderperiode 2014 – 2020 (ESF-OP 2014-2020) vereinbarten Output an Teilnehmenden, siehe http://www.esf-hamburg.de/contentblob/4647776/data/ operationelles-programm-fuer-hamburg-2014-2020.pdf und Drs. 21/5000. Im Jahr 2014 wurden neben den Projekten der Förderperiode 2014 – 2020 noch zahlreiche Projekte der Förderperiode 2007 – 2013 durchgeführt; so enthält das 2014 ausgewiesene Ist allein 5.100 Eintritte, die der Förderperiode 2007 – 2013 zuzuordnen sind. Zudem hat der bundesweit einzigartige operative Start der Förderperiode 2014 – 2020 zum 01.01.2014 dazu geführt, dass während des Jahres 2014 von den Projektträgern circa 3.000 Kurzzeitteilnehmende gemeldet wurden. Diese Kurzzeitteilnehmenden werden ab 2015 aufgrund der deutlich strengeren Definition der EU nicht mehr als Teilnehmende erfasst und erscheinen daher auch nicht mehr in den Kennzahlen. Die Mittel für die Jahre 2017 und 2018 sind den geplanten 6.000 Eintritten p.a. insgesamt zugeordnet und nicht nach Mitteln für männliche, weibliche oder Teilnehmende mit Migrationshintergrund unterteilt. 2. Im Jahr 2015 wurden rund 9,5 Millionen Euro mehr an Verwaltungsmitteln als zugeteilt ausgegeben. Gleichzeitig wurden rund 8,6 Millionen Euro weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ bei Jobcenter team.arbeit.hamburg ausgegeben. Mit welcher Summe rechnet der Senat an Mehrausgaben an Verwaltungsmitteln für 2017 und 2018 abweichend vom Einzelplan 4? 3. Für 2016 sind laut Drs. 21/5086 6.488.799 Euro Umschichtungen im Verwaltungshaushalt geplant. Gleichzeitig stockte Jobcenter t.a.h. das Personal auf. In welchem Haushaltsposten des zuständigen Einzelplans 4 und dessen Unterpunkten befinden sich die Mehrausgaben Personal und Umschichtungen Jobcenter t.a.h. und mit welcher Umschichtungssumme rechnet der Senat jeweils für die Jahre 2017 und 2018? Umschichtungen zwischen Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln im Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) werden im Hamburgischen Haushalt nicht abgebildet . Mit der Höhe der Umschichtungen bei Jobcenter für die Jahre 2017 und 2018 hat sich der Senat noch nicht befasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/5000. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 4. Auf welcher finanzieller oder approximativer Grundlage errechnen sich die kommenden Werte für 2017 und 2018 der Personal- und Verwaltungskosten Jobcenter t.a.h. des Einzelplans 4 Seite 110? Der Plan 2017 und 2018 wurde auf Basis der Jahresergebnisse 2014 und 2015 veranschlagt . 5. Nach dem Einzelplan 4 unter 4.4.2.2.6 VZÄ steigen die VZÄ des Personals der BASFI, Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Steuerung Jobcenter t.a.h. als auch das Personal, das von der BASFI Jobcenter t.a.h. zugewiesen wird, in den kommen Jahren 2017 bis Plan 2020 um 0,4 gegenüber 2016 an. Wie hoch war der statistische Personalbestand in VZÄ bei Jobcenter t.a.h. via BASFI jeweils in den Jahren 2011 bis dato? Bitte die Jahre 2011 bis 2014 jährlich gesamt auflisten und 2015 bis dato monatlich. 6. Wie hoch ist der jeweilige Anteil des nach Frage 5. Personalbestand gesamt zur BASFI? Bitte jeweils nach Jahren von 2011 bis dato auflisten . Siehe Anlage. Die Angaben zum statistischen Personalbestand wurden dem Personalberichtswesen entnommen, da nur hier die Daten ab 2011 verfügbar sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5753 3 7. Nach Einzelplan 4 Seite 110 werden die Personal- und Verwaltungskosten Jobcenter t.a.h. für 2017 mit 73.610 in Tausend Euro und in 2018 mit 75.041 in Tausend Euro angegeben. Wie viele zusätzliche VZÄ sind dies im Vergleich zu 2015 und 2016 jeweils? Die Anzahl der VZÄ wurde nicht erhöht. statistischer Personalbestand in Vollkräften (VK) BASFI Kernbereich Jobcenter t.a.h. Anteil der t.a.h.- Beschäftigten am Personbalbestand der BASFI (inkl. t.a.h.) 31.01.2012 * 764,4 772,9 50,3% 31.12.2012 766,0 792,5 50,9% 31.12.2013 757,1 794,3 51,2% 31.12.2014 758,6 783,6 50,8% 31.01.2015 758,1 778,6 50,7% 28.02.2015 760,6 776,3 50,5% 31.03.2015 759,7 769,1 50,3% 30.04.2015 757,8 770,6 50,4% 31.05.2015 760,8 770,0 50,3% 30.06.2015 759,7 774,8 50,5% 31.07.2015 760,4 775,6 50,5% 31.08.2015 760,7 781,2 50,7% 30.09.2015 767,2 780,6 50,4% 31.10.2015 770,0 775,5 50,2% 30.11.2015 766,5 776,0 50,3% 31.12.2015 766,5 773,0 50,2% 31.01.2016 770,8 766,5 49,9% 29.02.2016 768,0 762,9 49,8% 31.03.2016 773,8 774,9 50,0% 30.04.2016 772,9 778,8 50,2% 31.05.2016 769,1 767,2 49,9% 30.06.2016 772,2 768,6 49,9% 31.07.2016 762,9 767,5 50,2% * Da in den Daten zum 31.12.2011 die Organisationsveränderungen durch Behördenneuorganisation zum 1.5.11 noch nicht umgesetzt waren, wird hier der 31.01.2012 anstelle des 31.12.2011 aufgeführt. Drucksache 21/5753 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 5753ska_text 5753ska_Antwort_Anlage1