BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5758 21. Wahlperiode 27.09.16 Große Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch, Norbert Hackbusch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Inge Hannemann, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 30.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Rückkauf der Hamburger Energienetze – Was ist drei Jahre nach dem Volksentscheid erreicht? Am 22. September 2013 hat die Hamburger Bevölkerung in einem Volksentscheid mehrheitlich dafür gestimmt, dass die Hamburger Strom-, Fernwärmeund Gasleitungsnetze wieder vollständig von der öffentlichen Hand übernommen werden. Der Abstimmungstext lautete: „Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.“ Seither wurde Anfang des Jahres 2014 von der Freien und Hansestadt Hamburg das Stromnetz wieder vollständig zurückgekauft (Drs. 20/10666). Die stadteigene Gesellschaft Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) übernahm die Stromnetz-Konzession am 12.11.2014 (Drs. 20/13586). Für das Gasnetz wurde vom Senat nur eine Rückkaufoption für den 1.1.2018 ausgehandelt (Drs. 20/14065). Wird diese ausgeübt, so können sich die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) und die Hamburg Netz GmbH (HNG) um die zum 1. Januar 2019 von der Stadt neu zu vergebende Gasnetz-Konzession bewerben. Auch für das Fernwärmenetz wurde mit Vattenfall nur eine Rückkaufoption zum 1.1.2019 vertraglich vereinbart (Drs. 20/10666). Im Gegensatz zum Strom- und Gasnetz gehören zum zentralen Fernwärmenetz auch große Heizkraftwerke und Heizwerke. Diese erzeugen Fernwärme und Strom noch weitgehend klimaschädigend aus Steinkohle. Für den Ersatz des alten Steinkohle-HKW Wedel gilt seit dem 1.1.2016 das in der „Vereinbarung Wärme“ gemäß Drs. 20/10666 beschriebene „Alternativ- Szenario“. Nach diesem ist von der Freien und Hansestadt Hamburg an Vattenfall mindestens ein Kaufpreis zu zahlen, der 74,9 Prozent von 950 Millionen Euro entspricht (rund 626 Millionen Euro). Der Kaufpreis erhöht sich, Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wenn der Unternehmenswert höher liegt. Dies ist möglich, wenn sich Erlös-, Aufwands- und Zinspositionen gegenüber den ursprünglichen Annahmen unternehmenswertsteigernd verändert haben werden. Vattenfall unterbreitet bis spätestens zum Januar 2018 einen Vorschlag für den Unternehmenswert am 1.1.2019. Gemäß Drs. 10/10666 wird für die Bestimmung des Unternehmenswerts zusätzlich zum Unternehmenswert Wärmegesellschaft die Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel einbezogen . Es erfolgt also eine Unternehmensbewertung, die eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit von VWH und Heizkraftwerk Wedel unterstellt (Integrierter Unternehmenswert Wärmegesellschaft Hamburg). Mit einer Einigung des Senats und Vattenfalls über die genaue Ausgestaltung des Alternativ-Szenarios ist frühestens zu Beginn des Jahres 2017 zu rechnen. Innerhalb der Jahre 2017 und 2018 wird daher von diesem Alternativ- Szenario kaum etwas umgesetzt werden. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Kosten für die Investitionen in das Alternativ-Szenario nach dem Rückkauf weitgehend von Hamburg allein zu tragen sein werden. Der Unternehmenswert, auf den sich die Verträge beziehen, orientiert sich vor allem an den Gewinnaussichten des Unternehmens. Ökologische Gesichtspunkte spielen dabei so gut wie keine Rolle. Hamburg wird daher zum 1.1.2019 eine Wärmegesellschaft übernehmen, der zwar infolge der größtenteils verfeuerten Steinkohle und des mit 83 Millionen Euro ertüchtigten HKW Wedel ein beträchtlicher Unternehmenswert bescheinigt werden wird, die aber aus der Perspektive des Volksentscheids völlig veraltet und klimaschädlich sein wird. Etwa die Hälfte der bisher aus Wedel in den westlichen Teil des zentralen Fernwärmenetzes gelieferten Fernwärme könnte durch CO2-neutrale industrielle Abwärme der Kupferhütte Aurubis ersetzt werden. Die Beratungsgesellschaft BET hat dieser Abwärme die höchste Priorität für den Ersatz der Fernwärme aus Wedel bescheinigt. Vattenfall und Aurubis haben Mitte des Jahres 2016 eine „Absichtserklärung“ über den Einsatz der Abwärme von Aurubis unterzeichnet. Vattenfall beabsichtigt die Verwendung der Abwärme von Aurubis in neu gebauten eigenen Niedertemperaturnetzen „für die Entwicklungsgebiete im Hamburger Osten“. Der Geschäftsführer der VWH hat bereits im Januar 2016 angekündigt, dass Vattenfall mit dem Verkaufserlös der VWH eigene Wärmenetze in Hamburg aufbauen könnte. Für diese will sich Vattenfall offenbar die klimafreundliche Abwärme von Aurubis sichern, welche durch das Wärmenetz der Wärmegesellschaft Hamburg durchgeleitet werden würde, die ab dem 1.1.2019 der Freien und Hansestadt Hamburg gehören soll. Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat im Energienetzbeirat am 30.6.2016 angekündigt, dass sie an einem Fernwärmekonzept arbeite, in dem die Modalitäten von Durchleitung und Einspeisung von Fernwärme festgelegt würden. Wenn Vattenfall einen Transport der Abwärme von Aurubis in den westlichen Teil des Hamburger Wärmenetzes aufgrund von „hydraulischen Restriktionen “ als viel zu teuer bezeichnet, so muss das als vorgeschobenes Argument betrachtet werden, solange es nicht von unabhängiger Seite bestätigt worden ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 3 Die BUE hat die Verhandlungen zwischen Aurubis und Vattenfall und zwischen Aurubis und enercity bisher nur beobachtet und die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg, die sich offensichtlich von denen von Vattenfall unterscheiden, nicht im notwendigen Umfang wahrgenommen. Als Folge ist zu befürchten, dass die Bürgerinnen und Bürger Hamburgs nicht nur einen überhöhten Preis für den Rückkauf des zentralen Fernwärmenetzes zahlen werden, sondern nach dem Rückkauf auch noch die vollen Kosten für den Umbau zu einer klimafreundlichen Fernwärme tragen müssen . Mit dem Einsatz der gesamten Abwärme von Aurubis als Ersatz für das HKW Wedel könnte dagegen zeitnah ein wichtiger Schritt zur Umstellung auf eine klimaschonende Fernwärme getan werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der in der Vereinbarung Wärme verwendete Begriff „Alternativ-Szenario“ beschreibt bei einer möglichen Ausübung der Kaufoption die zu übernehmenden Unternehmenseinheiten (Geschäftsanteile VWH zuzüglich Unternehmenseinheit KW Wedel). Eine mögliche Ersatzlösung für das Kraftwerk Wedel (Konzepte und Szenarien) subsummiert der Senat unter diesen Begriff nicht. Die folgenden Fragen werden in diesem Sinne beantwortet. Ob Abwärme von Aurubis zukünftig ein Baustein im Fernwärmesystem der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH sein kann, wird derzeit geprüft, siehe dazu auch Drs. 21/5864. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), der Vattenfall GmbH, der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB), der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), der HanseWerk AG (HWA), der HanseWerk Natur GmbH, der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH), der ArcelorMittal Hamburg GmbH, der enercity Contracting Nord GmbH, der Hamburg Netz GmbH (HNG), der URBANA Energiedienste GmbH, der Hamburg Energie GmbH, der innogy SE sowie der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV), wie folgt: I. Stromnetz 1. Welche Zahlungen wurden für den Rückkauf des Hamburger Stromnetzes zu welchen Zeitpunkten für welche übernommenen Unternehmensteile von der Freien und Hansestadt Hamburg geleistet? Es wurden folgende Zahlungen für den vollständigen Rückkauf geleistet: 07. Februar 2014: vorläufiger Kaufpreis inklusive Zinsen 656.969.429,17 Euro für 74,9 Prozent Anteile der Vattenfall Stromnetz Hamburg und die Übernahme des Gesellschafterdarlehens . 30. April 2015: Kaufpreisrückerstattung incl. Zinsen von 57.218.333 Euro nach gutachterlicher Festlegung des endgültigen Kaufpreises durch Vattenfall für den Anteilskauf der Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH. 18. Januar 2016: Kaufpreiszahlung inklusive Zinsen in Höhe von 101.543.650 Euro für die Vattenfall Netzservice Hamburg GmbH und 17.725.075 Euro für die Vattenfall Metering Hamburg GmbH. 21. Juni 2016: Zahlung für steuerliche Ausgleichsansprüche Vattenfalls gemäß Ziffern 29.8 und 40.8 des Kaufvertrags Strom in Höhe von 5.210.000 Euro. 2. Welche Nominal-Zinssätze werden gegenwärtig für die zum Rückkauf des Stromnetzes aufgenommenen Darlehen bezahlt (Volumen, Fälligkeit , Laufzeit, Nominalzinssatz)? (Bitte den Zinssatz für das Gesellschafterdarlehen von 243 Millionen Euro getrennt angeben.) Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Siehe Drs. 21/3134 und 21/5891. 3. Welche Konzessionsgebühren wurden in den fünf letzten Jahren von der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) beziehungsweise der Vorgängerin an die Freie und Hansestadt Hamburg abgeführt? 2012 2013 2014 2015 2016 (Jan.-Aug.) in Euro 83.952.879 90.117.801 82.569.765 84.135.635 54.400.00 4. In welcher Höhe und zu welchen Zeitpunkten wurde in den letzten fünf Jahren eine Garantiedividende an die Freie und Hansestadt Hamburg ausgezahlt? Die der HGV für 2012 zustehende anteilige Garantiedividende in Höhe von 3.321.452,05 Euro wurde mit dem Kaufpreis verrechnet. Im 1. Quartal 2014 hat die HGV im Rahmen ihrer 25,1-prozentigen Beteiligung an der vormaligen Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH die vereinbarte Garantiedividende für 2013 in Höhe von 5.773.000 Euro erhalten. 5. Ist die Verschmelzung der Vattenfall Netzservice Hamburg GmbH (VNH) und der Vattenfall Metering Hamburg GmbH (VMH) auf die SNH wie vorgesehen zum 31.3.2016 abgeschlossen worden? Ja. 6. Wie viele Beschäftigte wurden beim Rückkauf des Hamburger Stromnetzes zu welchen Zeitpunkten und in welchen Unternehmensteilen übernommen (Vollzeitäquivalente)? Zeitpunkt Anzahl der Beschäftigten Betriebsübergang 88,48 Eigentumsübergang 912,78 Wechsel mit Einzelvertretungsregelung 42,84 Gesamtergebnis 1.044,11 Daten analog Drs. 21/3134, jedoch ohne sonstige Beschäftigte wie Praktikanten oder Werksstudenten. 7. Welche Veränderungen der Anzahl der Beschäftigten im Vergleich zu entsprechenden Zahlen in Drs. 20/1066 haben sich dabei ergeben? Wie vielen Beschäftigten wurde seit dem 22.9.2013 gekündigt? Welche anderen Abgänge (befristete Arbeitsverhältnisse, Verrentung) gab es? Wie viele Arbeitsplätze wurden seit dem 22.9.2013 abgebaut beziehungsweise neu geschaffen? Kennzeichen Zu-/Abga Ergebnis Abgänge Ergebnis 31 Kennzeichen Zu-/Abga Ergebnis Zugänge Ergebnis 108 Hinweise: - inkl. Auszubildende - ohne sonstige Beschäftigte wie Praktikanten und Werkstudenten - Betrachtungszeitraum: Stromnetz Hamburg GmbH 01.02.2014 - 31.08.2016 Netzservice Hamburg GmbH 01.01.2016 - 30.04.2016* Metering Hamburg GmbH 01.01.2016 - 30.04.2016* * davor nicht im Besitz der HGV / danach Stromnetz Hamburg GmbH 8. Im Hamburger Klimaplan (Drs. 21/2521 vom 8.12.2015) wird zur SNH berichtet: „Mit der städtischen Stromnetzgesellschaft wurde eine Kooperation über eine Vielzahl von Einzelprojekten geschlossen, die den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen sollen und durch Transparenz und Informationen einen Einblick in die Energieerzeugung und den Verbrauch gewähren.“ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 5 a. Welche Einzelprojekte sind hier gemeint? (Bitte genau beschreiben .) b. Welche quantitativen Ergebnisse hinsichtlich erneuerbarer Energien werden von diesen Projekten im Einzelnen erwartet? Projekte zur Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien im Versorgungsgebiet der SNH: Zur Vereinfachung des Anschlusses von EEG- & KWK-Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es eine eigene Webseite rund um alle Themen des Netzanschlusses und der Vergütung (www.stromnetz.hamburg/energieeinspeisung). Um die Windkraftanlagen optimal anzuschließen, ist fallweise der Bau neuer Umspannwerke erforderlich und geplant. Dies schließt zukunftsfähige und mögliche Repoweringreserven ein. Zur Absicherung der Spannungsqualität im Hamburger Netz und zur kostenoptimalen Ausschöpfung des kompletten Potenzials der Anschlussfähigkeit für erneuerbare Energien testet die SNH aktuell den Einsatz eines regelbaren Ortsnetztransformators im Rahmen eines Pilotprojekts. Die SNH arbeitet eng mit Kunden bei der Konzepterstellung für den Anschluss von größeren Power-to-Heat-Anlagen, BHKWs und Photovoltaikanlagen zusammen, um eine reibungslose Einbindung in das Stromnetz zu gewährleisten. Projekte zur Schaffung von Transparenz bezogen auf Erzeugung & Verbrauch im Versorgungsgebiet der SNH: Die SNH hat ein Online-Kundenportal entwickelt, welches den Kunden mit fernauslesbaren Messsystemen eine Visualisierung ihres Verbrauchs von Strom, Gas, Wärme, Warm- und Kaltwasser erlaubt. Die SNH hat auf Ihrer Webseite einen Energieeinsparcheck eingerichtet, welcher durch alle Kunden kostenlos genutzt werden kann. Die SNH betreibt einen Infopoint am Standort Bramfeld, bei dem Kunden durch geschultes Personal eine persönliche Kundenberatung nutzen können. SNH beteiligt sich am Energienetzbeirat der Freien und Hansestadt Hamburg. Die SNH stellt auf Ihrer Homepage Online-Informationen zu dezentral und regenerativ erzeugtem Strom, abgesetzt zum Gesamtverbrauch, zur Verfügung. Durch die genannten Projekte will die SNH ihre Kunden bestmöglich bei ihrem Anschlussbegehren und der getroffenen Entscheidung zur Installation dezentraler Erzeugungsanlagen unterstützen. Da die zukünftige Energieeinspeisung und die Lastverläufe immer flexibler und somit unsteter werden, ist es auch für die SNH als Netzbetreiber von Vorteil, in einem Stromnetz Energieeffizienz zu unterstützen. Indem die gemeinsame Lastspitze der Kunden reduziert wird, können bei zukünftigen Lastpeaks, die auf die vorrangige Abnahme erneuerbarer Energie bei geringerer Benutzungsstundenzahl zurückzuführen sind, im Netz entstehende mögliche Ausbaubedarfe gedämpft und somit Kosten gespart werden. Daher ist Transparenz bezogen auf den Verbrauch der Kunden neben der volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit (Zielerreichung Energiewende) auch betriebswirtschaftlich für die SNH sinnvoll. Die Auswirkungen der Maßnahmen sind vorab nicht direkt quantifizierbar, da die Ergebnisse vom Umsetzungsgrad der SNH-Kunden abhängig sind. Das sie jedoch einen positiven Effekt haben werden ist unstrittig. 9. Wie hoch waren die jährlichen finanziellen Aufwendungen der SNH für Wartung und Inspektion sowie Erhaltung, Ausbau und Modernisierung des Verteilungsnetzes jeweils in den Jahren 2013, 2014 und 2015? Wie viel davon zählt jeweils zu den Investitionen? Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Für Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Anlagenersatz (Erhaltung) sowie Ausbau und Modernisierung der Netzinfrastruktur wurden 165.800.000 Euro (2013), 182.100.000 Euro (2014) und 227.400.000 Euro (2015) aufgewendet. Aktivierungsfähig im Sinne von Investitionen waren hiervon 75.400.000 Euro (2013), 89.900.000 Euro (2014) und 117.500.000 Euro (2015). 10. Wie viele ferngesteuerte Netzstationen sind bei der SNH in Betrieb? Wie viele bei den Kunden der SNH? Wie viele wurden jeweils in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Betrieb genommen? Bei SNH sind insgesamt 682 fernsteuerbare Netzstationen in Betrieb, davon 188 bei Kunden der SNH. In den Jahren 2013, 2014 und 2015 wurden insgesamt 394 fernsteuerbare Netz- und Kundenstationen (290 Netzstationen und 104 Kundenstationen) in Betrieb genommen: Jahr Netzstationen Kundenstationen 2013 89 19 2014 118 52 2015 83 33 11. Welche Maßnahmen plant die SNH zu welchen Zeitpunkten bezüglich des Einbaus von „intelligenten“ Zählern bei Endverbrauchern/-innen? Welche Strom-Abnehmergruppen werden davon betroffen sein? Welche einmaligen und welche laufenden Kostenerhöhungen sind von den verschiedenen Strom-Abnehmergruppen hierfür aufzubringen? Welche positiven Klimaschutzeffekte werden hiervon kurz- beziehungsweise mittelfristig erwartet? Die SNH ist nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (Messstellenbetriebsgesetz vom 02. September 2016) als „grundzuständiger Messstellenbetreiber“ verpflichtet, Dienstleistungen im Bereich Messstellenbetrieb zu erbringen und alle Hamburger Kunden mit modernen Messeinrichtungen und/oder intelligenten, fernablesbaren Messsystemen auszustatten. In Hamburg werden überwiegend Haushalte mit einem Jahresverbrauch von unter 6.000 kWh betroffen sein. Bei diesen Kunden werden überwiegend moderne Messeinrichtungen installiert, die nicht fernauslesbar sind. Stromzähler mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh erhalten hingegen einen intelligentes, fernauslesbares Messsystem. Für moderne Messeinrichtungen werden jährlich 20 Euro anstelle von bisher 12 Euro in Rechnung gestellt. Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von unter 6.000 kWh bedeutet das jährliche Mehrkosten von 8 Euro. Die Preise für Messsysteme bei Verbräuchen über 6.000kwh ergeben sich nach diesem Gesetz wie folgt: Verbraucher 6.000 kWh – 10.000 kWh/a sowie Erzeuger 7 – 15 kW: 100 Euro Verbraucher 10.000 kWh – 20.000 kWh/a sowie Erzeuger 15 – 30 kW: 130 Euro Verbraucher 20.000 kWh – 50.000 kWh/a sowie Erzeuger 30 – 50 kW: 170 Euro Verbraucher 50.000 kWh – 100.000 kWh/a sowie Erzeuger 50 – 100 kW: 200 Euro Mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen wird die Grundlage für Klimaschutzeffekte geschaffen. Sie helfen dem Endverbraucher , Einsparpotenziale zu erkennen und somit Energie und Geld zu sparen. Zusätzlich wird die Grundlage für Energieversorger geschaffen, eine neue Tariflandschaft mit variablen, zeitabhängigen Tarifen beim Kunden zu implementieren. Ein positiver Klimaschutzeffekt ergibt sich allerdings erst dann, wenn die Stromvertriebe die neu geschaffene Infrastruktur für neue Geschäftsmodelle und Tarife nutzen. 12. Welche jährlichen Mengen des stärksten bisher bekannten Treibhausgases Schwefelhexafluorid (SF6), das rund 24.000-mal stärker zum Treibhauseffekt beiträgt als CO2, hat die SNH in den letzten fünf Jahren ein- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 7 gesetzt? Welche Maßnahmen sind von der SNH vorgesehen, um klimaschädliche Effekte zu verhindern und den Einsatz von SF6 zu vermindern ? SNH setzt als Isolier- und Löschgas in ihren Leistungsschaltern und Schaltgeräten aktuell neun Tonnen SF6 ein, davon drei Tonnen in Anlagen, die in den letzten fünf Jahren neuerrichtet oder ersetzt wurden. Der Umgang mit SF6 erfolgt ausschließlich durch speziell ausgebildete Mitarbeiter. Die eingesetzten Anlagen erfüllen alle notwendigen Standards beziehungsweise Spezifikationen. Die SNH fördert die Entwicklung von Schaltanlagen unter Verwendung klimaneutraler Isoliergase. So wurde für den Ersatz der Schaltanlagen Hamburg-Mitte ein Mehrbetrag in Höhe von 10 Prozent des Anlagenpreises bei Einsatz klimaneutraler Isoliergase in der Ausschreibung vorgesehen . Entsprechend wird bei der Ausschreibung der Schaltanlagen Barmbek, Bahrenfeld und Harburg vorgegangen. II. Gasnetz 13. Wird der Senat seine Kaufoption („Call-Option“) zum Erwerb sämtlicher Anteile der Hamburg Netz GmbH (HNG) sowie etwaiger Gesellschafterdarlehen zum wirtschaftlichen Vollzugstag 31. Dezember 2017/1. Januar 2018 ausüben? Wenn ja, wann? Wenn nein, welche alternativen Schritte sieht der Senat vor? 14. Auf welchen Stichtag wird sich die Unternehmensbewertung beziehen? Siehe Drs. 20/14065 und Drs. 21/917. 15. Welche Konzessionsgebühren wurden in den fünf letzten Jahren von der Hamburg Netz GmbH (HNG) abgeführt? 2012 2013* 2014 2015 2016 (Jan.-Aug.) in Euro - 1.372.636,25 6.995.961,69 6.000.000,00 4.000.000,00 * Nur Schlussabrechnung 2013, Abschläge sind noch vom Vorgänger gezahlt worden. 16. In welcher Höhe und zu welchen Zeitpunkten wurden der Stadt Hamburg in den letzten fünf Jahren Garantiedividenden ausgezahlt? Die der HGV für 2012 zustehende anteilige Garantiedividende in Höhe von 1.680.492,69 Euro wurde im 1. Quartal 2013 gezahlt. Für die Jahre 2013 bis 2015 ist die Garantiedividende in voller Höhe (jeweils 3.388.839 Euro) im 1. Quartal des Folgejahres gezahlt worden. 17. Mit welchen konkreten Wertsteigerungsmaßnahmen im Gasnetz kann der Senat erklären, dass gemäß Drs. 20/14065 zum Kauf der restlichen Beteiligung von 74,9 Prozent ein Festpreis von 275 Millionen Euro und nicht entsprechend dem Kauf der ersten Beteiligung von 25,1 Prozent nur 240 Millionen Euro vereinbart wurden? Der vereinbarte Kaufpreis ist das Ergebnis von Verhandlungen mit der HWA und E.ON SE, bei denen insbesondere den gegenüber der Bewertung zum 1. Januar 2012 zu erwartenden günstigeren regulatorischen Rahmenbedingungen und dem niedrigeren Zinsniveau Rechnung getragen wurde. Im Übrigen siehe Drs. 20/14065. 18. Wie soll verhindert werden, dass der bisherige Mehrheits-Eigentümer vor dem Verkauf des Gasnetzes Kapital aus den zu verkaufenden Unternehmen abzieht und durch Gesellschafterdarlehen ersetzt? Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen (Kapitalherabsetzung, §§ 58 fortfolgende Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG); Kapitalerhöhung, §§ 55 fortfolgende GmbHG) bedürfen schon nach dem GmbHG zwingend der Zustimmung von mehr als Dreiviertel der Gesellschafter. Durch ihre Beteiligung von 25,1 Prozent ist die HGV vor einseitigen Maßnahmen des Mehrheitsgesellschafters geschützt. Darüber hinaus bedürfen Beschlüsse zur Gewinnverwendung im Rahmen Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 des Jahresabschlusses nach dem Gesellschaftsvertrag der Zustimmung beider Gesellschafter. Kapitalentnahmen aus der (aktuellen) freien Kapitalrücklage sind im Übrigen durch den zwischen HNG und HWA geschlossenen Gewinnabführungsvertrag ausgeschlossen , weil diese Kapitalrücklagen vor Abschluss des Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden. 19. Wie hoch waren die jährlichen finanziellen Aufwendungen der HNG für Wartung und Inspektion sowie Erhaltung, Ausbau und Modernisierung des Gas-Verteilungsnetzes jeweils in den Jahren 2013, 2014 und 2015? Wie viel davon zählt jeweils zu den Investitionen? In Millionen Euro 2013 2014 2015 finanziellen Aufwendungen 15,7 16,1 17,6 Investitionen 11,8 11,5 11,1 Instandhaltung 3,9 4,6 6,5 20. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus welchen Teilunternehmen werden mit dem Rückkauf des Gasnetzes zu welchen Zeitpunkten von der Freien und Hansestadt Hamburg übernommen werden? Die HWA hat einen Prozess zur Identifikation und Übertragung der entsprechenden Funktionen und Beschäftigten in die Hamburg Netz GmbH initiiert. Dieser soll nach aktuellem Stand mit einem Übergang der Beschäftigten zum 01. Dezember 2017 abgeschlossen werden. Gemäß Ziffer 4.1 der Änderungsvereinbarung Gas ist vorgesehen , dass alle Beschäftigten der HWA in die HNG wechseln, die Dienstleistungen für die HNG erbringen. Diese Dienstleistungen entsprechen derzeit 208 Mitarbeiterkapazitäten . 21. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, nach dem Rückkauf des Gasnetzes den Verbrauch von fossilem Erdgas zu senken? Grundsätzlich lässt sich eine Senkung des Verbrauchs durch Effizienzmaßnahmen und Energieeinsparungen erreichen. Entsprechende Maßnahmen werden vom Senat durch umfangreiche Förderprogramme unterstützt. Ebenso wie SNH schafft HNG schon jetzt die Rahmenbedingungen, für einen effizienten Umgang der Verbraucher mit Energie. 22. Welche Perspektiven zum Übergang vom Energieträger Erdgas zu klimafreundlichen Energieträgern sieht der Senat? Welche Projekte in dieser Richtung werden gegenwärtig von städtischen Gesellschaften, von der Privatwirtschaft und in Forschungs- und Entwicklungsprojekten in Hamburg verfolgt? Aus heutiger Sicht ist Erdgas ein vergleichsweise klimafreundlicher Energieträger, der für eine Übergangszeit eine wichtige Rolle der Energieversorgung spielen wird und zu einer Verbesserung der Hamburger Klimabilanz beitragen kann. Insbesondere die effiziente KWK-Technologie kann auf Kohle und Erdöl basierende Versorgungsanlagen ersetzen. Auf mittlere bis lange Sicht wird der Übergang von Erdgas zu klimaneutralen Energieträgern zu bewerkstelligen sein. Eine Vielzahl von Projekten beschäftigt sich daher schon heute mit der Gaserzeugung (zum Beispiel Biogas, Biomethan, Wasserstoff) sowie der entsprechenden Systemintegration. Darüber hinaus kommen bereits jetzt Technologien zum Einsatz, in denen biologische Brennstoffe und andere klimafreundliche Energieträger Gas ersetzen (beispielsweise Biomasse, Solarthermie, Abwärme). Sie übernehmen heute schon einen Teil der Wärmeversorgung und sollen perspektivisch weiter ausgebaut werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 9 III. Fernwärmenetz A) Betrieb der Fernwärmenetze 23. Wie viel Fernwärme (in GWh pro Jahr) wurde in das zentrale Fernwärmenetz eingespeist? Wie groß war die dabei jeweils erzeugte Strommenge ? (Bitte hier und bei den vier folgenden Fragen tabellarisch für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 angeben.) Angaben in GWh/a Strom Wärme 1990 2.502,8 2.914,7 1995 4.542,4 3.892,1 2000 4.519,2 3.876,2 2005 4.888,4 3.962,8 2010 5.966,5 4.520,7 2011 5.276,2 3.793,3 2012 4.754,9 4.066,5 2013 4.908,6 4.090,6 2014 5.029,5 3.521,0 2015 4,999,7 3.761,3 24. Welche Beiträge zur Fernwärme im zentralen Fernwärmenetz der VWH (in GWh pro Jahr) und welche erzeugten Strommengen haben jeweils erbracht: das HKW Tiefstack, das GuD-Werk Tiefstack, das HW Hafen- City, das HW Barmbek, das HW Eppendorf, die E-Kesselanlage Karoline und das WUW Spaldingstraße? 25. Welche Beiträge für die Fernwärmeversorgung im zentralen Fernwärmenetz (in GWh pro Jahr) und welche erzeugten Strommengen wurden von welchen Müllverwertungsanlagen, vom HKW Wedel und von anderen noch nicht genannten Anlagen jeweils erbracht? Siehe Anlage 1. Der von den Müllverwertungsanlagen (MVA) erzeugte Strom wird zum Teil für den Eigenbedarf genutzt. In der folgenden Tabelle ist ausschließlich die in das Netz eingespeiste Strommenge angegeben. Die MVA Stellinger Moor speiste die Fernwärme nicht nur in ein Fernwärmenetz ein, sondern versorgte auch den benachbarten Betriebsplatz der SRH sowie die Biogasanlage BioWerk. Die MVR beliefert eine Firma vor Ort und speist in das Fernwärmenetz der Firma HWA ein, das Neuwiedenthal versorgt. Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Quelle: SRH: Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht 2015 26. Wie viel Fernwärme (in GWh pro Jahr) wurde in die Wärmenetze von Hansewerk, RWE Energiedienste (Favorit), Urbana Energietechnik, enercity und HAMBURG ENERGIE eingespeist? Wie groß waren dabei die jeweils erzeugten Strommengen? (Bei Hansewerk bitte die Beträge in den verschiedenen Wärmeverbunden einzeln angeben.) HanseWerk Versorgungsgebiet 2015 Strom Wärme Verbund Ost k.A 335 Verbund West k.A 155 Verbund Süd k.A 60 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 11 Innogy (vormals RWE Energiedienste (Favorit)) Versorgungsgebiet 2015 Strom Wärme Hanhoopsfeld 4,5 10,3 Lohbrügge Nord 3,8 88,6 Rahlstedt-Ost - 17,7 Rahlstedt- Meiendorf 4,7 20,9 Marmstorf - 13,3 Volksdorfer Damm 4,38 10,5 Bergedorf West - 28,2 Alstertal - 13,6 URBANA Energietechnik Versorgungsgebiet (jeweils im Endausbau) 2015 Strom Wärme Alsterdorf 0,6 1,3 Bramfeld - 2,4 Harburg 3,0 4,6 Langenhorn 1,5 2,5 Lokstedt 1,0 1,9 Marienthal 0,7 3,4 Mümelmannsberg 40,0 87,0 Osdorf 1,0 6,1 enercity Versorgungsgebiet (jeweils im Endausbau ) 2015 Strom Wärme vier Versorgungsgebiete 5 75 Die Stromerzeugung wird nach aktueller Planung in den nächsten Jahren auf rund 10 GWh pro Jahr ansteigen. HE Versorgungsgebiet 2015 Strom Wärme Energiebunker 3,095 7,592 Energieverbund 2,815 6,160 Fischbek Fehlanzeige 27. Wie viel Wärme (in MWh pro Jahr) aus solarthermischen Anlagen wurde in die Wärmenetze von Hansewerk eingespeist? Circa 700 MWh. 28. Welche Koppelstellen zwischen dem zentralen Fernwärmenetz und anderen Nah- oder Fernwärmenetzen gibt es? (Bitte die Koppelstellen und die angekoppelten (Sub-)Netze sowie die Übertragungskapazität genau angeben.) Über welche Koppelstellen wurden jeweils in den letz- Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 ten fünf Jahren Fernwärme in das zentrale Fernwärmenetz eingespeist beziehungsweise umgekehrt vom zentralen Netz ausgespeist? (Bitte auch die jährlichen Ein- beziehungsweise Ausspeisemengen angeben.) Nach Angaben von VWH bestehen zwei Kuppelstellen vom Fernwärmenetz der VWH in das Netz von Hansewerk Natur: Die Kuppelstelle Bramfelder Chausse 130 hat eine Kapazität 180.000 l/h = 18 MW. Die Kuppelstelle Osdorf hat eine Kapazität von 200.000 l/h = 20 MW. Über die Kuppelstellen ist nur eine Belieferung in Richtung Hansewerk Natur möglich. Bei den Wärmeliefermengen an einzelne Kunden handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der VWH. 29. Welche Fernwärmemengen (in GWh pro Jahr) wurden von der alten Müllverbrennungsanlage im Stellinger Moor in ein Verbundnetz von Hansewerk geliefert? (Bitte die jährlichen Einspeisemengen in den letzten zehn Jahren angeben.) Welchem Anteil an der gesamten Fernwärmelieferung in diesem Wärmenetz entspricht diese Wärmemenge? Bestehen weiterhin entsprechende Lieferverpflichtungen? Die erzeugten Fernwärmemengen entsprechen im Wesentlichen den eingespeisten Mengen, da die Eigenversorgung auf dem Betriebsplatz aus dem Dampfsystem vor den Wärmetauschern erfolgte: Der Anteil der eingespeisten Fernwärmemenge an der gesamten Fernwärmelieferung von Hansewerk Natur betrug in 2015 circa ein Drittel. Es bestehen keine Lieferverpflichtungen. Der Betrieb der MVA Stellinger Moor wurde im Juni 2015 eingestellt. 30. Welche Fernwärmespeicher stehen in den Hamburger Wärmenetzen zur Verfügung? Welche befinden sich in Planung oder im Bau? (Bitte Wärmenetze , Standorte, Speicherkapazitäten, Jahre der Inbetriebnahme und Power-to-heat-Einsatzmöglichkeiten angeben)? Wo und seit wann werden in Hamburg Power-to-heat-Anlagen eingesetzt? enercity Contracting betreibt im Wärmenetz in der östlichen HafenCity eine Wärmespeicheranlage mit 300 m³ (entspricht mit den derzeitigen Betriebsparametern 15 GWh Wärme). Der Speicher wurde 2014 in Betrieb genommen und ist für Power-toheat geeignet. Weitere Speicher sind geplant. VWH betreibt beziehungsweise projektiert folgende Speicher und PtH-Anlagen: - Wärmespeicher Borsigstraße: Nutzkapazität: 5.000 m³; 215 MWh Wärmespeicher installiert und in Betrieb. - Wärmespeicher Tiefstack: Nutzkapazität: 20.000 m³; circa 900 MWh Planung abgeschlossen, Fundamentgründung durchgeführt, kartiert und versiegelt. - E-Kessel Karoline, 45 MWth, Projekt Erneuerung ist initiiert. HanseWerk betreibt folgende Speicher und PtH-Analgen: - Multifunktionsspeicher im Verbund Ost, Karlshöhe, 4.000 m3 - E-Kessel, Lyser Straße, 0,582 MW Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 13 - E-Kessel, Reinbeker Redder 0,438 MW . 31. Wie viele Wohneinheiten wurden mit Fernwärme aus dem zentralen Fernwärmenetz versorgt? (Bitte hier und bei den drei folgenden Fragen tabellarisch für die Jahre 1990, 1995, 2000, 2005, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 angeben.) WE Wohngebäude GHD* Industrie 1990 269.060 45,5% 54,4% 0,1% 1995 329.030 46,3% 53,7% 0,1% 2000 369.192 47,1% 52,1% 0,8% 2005 398.487 46,7% 52,1% 1,3% 2010 431.624 49,2% 49,8% 1,0% 2011 437.653 50,4% 48,6% 1,0% 2012 444.704 49,9% 49,1% 1,0% 2013 451.565 49,9% 49,2% 0,9% 2014 456.753 49,8% 49,3% 0,9% 2015 463.187 50,5% 48,6% 0,9% * Gewerbe, Handel, Dienstleitungen 32. Wie viele Wohneinheiten wurden jeweils durch die Wärmenetze von Hansewerk, RWE Energiedienste (Favorit), Urbana Energietechnik, enercity und HAMBURG ENERGIE versorgt? (Bei Hansewerk bitte die Wohneinheiten in den verschiedenen Wärmeverbunden einzeln angeben .) 33. Wie teilen sich die mit Fernwärme aus dem zentralen Fernwärmenetz versorgten Wohneinheiten in den einzelnen Jahren auf Wohnen, Gewerbe und Industrie auf? Wie ist die entsprechende Aufteilung bei den Fernwärmenetzen von Hansewerk, RWE Energiedienste (Favorit), Urbana Energietechnik, enercity und HAMBURG ENERGIE? Bei den Zahlen handelt es sich um Unternehmensangaben. Der Begriff „Wohneinheit“ wird von den Unternehmen dabei zum Teil unterschiedlich definiert. Innogy (vormals RWE Energiedienste (Favorit)): Versorgungsgebiet 2015 Wohneinheiten Öffentl. Einrichtungen , Gewerbe Industrie in % Hanhoopsfeld 1.251 2,55 Lohbrügge Nord 5.052 1,64 Rahlstedt-Ost 1.763 0,56 Rahlstedt- Meiendorf 1.527 1,17 Marmstorf 1.252 1,44 Volksdorfer Damm 878 1,48 Bergedorf West 1.186 3,28 Alstertal 14 100 Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 URBANA Energietechnik: Versorgungsgebiet (jeweils im Endausbau) Wohneinheiten Öffentl. Einrichtungen , Gewerbe Industrie in % Alsterdorf 310 5 Bramfeld 430 0 Harburg 500 50 Langenhorn 380 5 Lokstedt 400 5 Marienthal 250 15 Mümelmannsberg 7.200 12 Osdorf 800 0 Summe 10.270 enercity: Versorgungsgebiet (jeweils im Endausbau ) Wohneinheiten Öffentl. Einrichtungen , Gewerbe Industrie in % 4 Versorgungsgebiete 13.000 65 HE: Versorgungsgebiet 2015 Wohneinheiten Öffentl. Einrichtungen , Gewerbe Industrie in % Energiebunker Ca. 1.600 <1 Energieverbund Ca. 300 2 Fischbek Fehlanzeige Summe Ca. 1.900 Hanse Werk Natur: Dieser Versorger kann keine Zahlen an angeschlossenen Wohneinheiten machen, da HanseWerk Natur im Mehrfamilienhausbereich Wärme nahezu ausschließlich an die Eigentümer liefert und in der Regel keine Kenntnis über die jeweiligen Wohneinheiten in den Objekten hat. Es ließen sich allenfalls aus den insgesamt geleiferten Wärmemengen rechnerische Haushaltsäquivalente errechnen. VWH siehe Antwort zu 31. 34. Wie groß war die Länge des zentralen Fernwärmenetzes? Wie groß waren die entsprechenden Längen bei den Fernwärmenetzen von Hansewerk , RWE Energiedienste (Favorit), Urbana Energietechnik, enercity und HAMBURG ENERGIE? Die Länge des zentralen Fernwärmenetzes beträgt 803 km (Stichtag 31. Dezember 2015). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 15 HanseWerk Natur Leitungslängen (m) 2015 Verbund Ost 170.000 Verbund West 60.000 Verbund Süd 30.000 Innogy (vormals RWE Energiedienste (Favorit)) Leitungslängen (m) 2015 Hanhoopsfeld 4.780 Lohbrügge Nord 77.200 Rahlstedt-Ost 19.080 Rahlstedt- Meiendorf 15.600 Marmstorf 9.200 Volksdorfer Damm 9.800 Bergedorf West 7.600 Alstertal 2.920 URBANA Leitungslängen (m) 2015 Alsterdorf 500 Bramfeld 1.000 Harburg 1.000 Langenhorn 1.800 Lokstedt 500 Marienthal 900 Mümelmannsberg 16.000 Osdorf 2.500 enercity Leitungslängen (m) 2015 4 Versorgungs - gebiete 14.000 (davon 8.000 m Verteilnetz und 6.000 m Hausanschlüsse ) HE Leitungslängen (m) 2015 Energiebunker 3.830 Energieverbund 1.807 Fischbek - 35. Für wie viele Wohneinheiten wurde in den einzelnen Jahren 2010,2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 die Versorgung mit Fernwärme aus dem zentralen Fernwärmenetz gekündigt? Bei den erfragten Daten handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der VWH. Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 36. Welcher Anteil der mit Förderung der IFB beziehungsweise der Vorgängereinrichtung wk sanierten Wohnungen in Hamburg wird mit Fernwärme beheizt? (Bitte für die letzten sechs Jahre einzeln angeben.) Wohneinheiten aus Bewilligungen (MW Jahre 2010-2015) Fertigstellungen Jahr der Anzahl WE davon Anteil Erst- fertig Anzahl WE % bewilligung aus BewJ Fernwärme aktuell 2010 2.759 1.413 51% 2011 2.548 1.689 66% 2012 3.635 2.032 56% 2013 2.546 1.688 66% 2014 1.056 821 78% 2015 177 127 72% 12.721 7.770 61% 37. Die Modernisierung von wie vielen Mietwohnungen wurden mit welchen Darlehenssummen in den Förderprogrammen A, B, D, E – G von der IFB beziehungsweise der wk gefördert? (Bitte als zweidimensionale Tabellen jeweils für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 angeben.) Bewilligungen Modernisierung Anzahl Wohneinheiten und Zuschussvolumen Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 Modernisierung A 3.586 12.933.812 2013 Modernisierung A 3.245 13.108.314 2014 Modernisierung A 2.472 12.453.745 2015 Modernisierung A 1.796 7.731.657 Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 Modernisierung B 550 10.920.152 2013 Modernisierung B 924 19.104.689 2014 Modernisierung B 800 14.126.468 2015 Modernisierung B 881 17.460.600 Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 Modernisierung D 31 1.199.066 2013 Modernisierung D 134 5.879.729 2014 Modernisierung D 48 2.829.898 2015 Modernisierung D 42 1.073.208 Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 Modernisierung G 97 91.000 2013 Modernisierung G 257 466.300 2014 Modernisierung G 53 109.200 2015 Modernisierung G 20 67.350 Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 Modernisierung E+F (nur MW) 43 491.000 2013 Modernisierung E+F (nur MW) 9 70.750 2014 Modernisierung E+F (nur MW) 17 110.200 2015 Modernisierung E+F (nur MW) 15 102.340 Mod E+F nur Mietwohnungsbau Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 17 38. Wie teilen sich die mit Förderung durch die IFB beziehungsweise die wk modernisierten Wohnungen jeweils in den Förderprogrammen A, B, D, E – G nach Privatpersonen und Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften , sonstigen Bauherren, Wohnungsbaugenossenschaften und Städtischen Gesellschaften auf? (Bitte als zweidimensionale Tabellen jeweils für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 angeben.) Siehe Anlage 2. 39. Welche Zuschüsse wurden für wie viele Wohnungen durch die IFB beziehungsweise die wk gewährt? (Bitte als Tabellen jeweils für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 angeben und zwar für Modernisierung von Eigentum jeweils Energieberatung, Maßnahmen und Barrierefreier Umbau; für Energiesparendes Bauen von Eigenheim (Kombi), Eigenheim (ohne WK), Mietwohnungsbau (Kombi), Mietwohnungsbau (ohne WK); sowie für KfW-Förderung, unterschieden nach Eigentum und Mietwohnungen jeweils für die im wk-Jahresbericht 2012 angegebenen Kategorien .) Siehe Anlagen 3 und 4. 40. Wie hoch waren die jährlichen finanziellen Aufwendungen der VWH für Wartung und Inspektion sowie Erhaltung, Ausbau und Modernisierung des zentralen Fernwärmenetzes jeweils in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015? Wie viel davon zählt jeweils zu den Investitionen? In welcher Höhe wurden in diesen Jahren Instandhaltungsaufwendungen beziehungsweise Instandhaltungsinvestitionen getätigt? 2011: Aufwand: 5.928.000 Euro Investitionen: 5.457.000 Euro 2012: Aufwand: 4.922.000 Euro Investitionen: 6.285.000 Euro 2013: Aufwand: 7.214.000 Euro Investitionen:13.820.000 Euro 2014: Aufwand: 7.157.000 Euro Investitionen: 5.871.000 Euro 2015: Aufwand: 5.913.000 Euro Investitionen: 4.680.000 Euro 41. Nach Drs. 20/11451 haben sich die Gesellschafter der VWH darauf verständigt , alles Erforderliche zu veranlassen, dass die Wärmegesellschaft mindestens 90 Prozent der in der Planung für die Jahre 2014 – 2018 durchschnittlich vorgesehenen Instandhaltungsaufwendungen beziehungsweise Instandhaltungsinvestitionen tätigt. a. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde diese Verständigung überprüft? b. Welche Prozentsätze der in der Planung für die Jahre 2014 – 2018 durchschnittlich vorgesehenen Instandhaltungsaufwendungen beziehungsweise Instandhaltungsinvestitionen wurden in den Jahren 2014 und 2015 getätigt? Die Vereinbarung wird jährlich überprüft und wurde bisher eingehalten. Für 2014 betrugen die Instandhaltungsaufwendungen/-investitionen 98 Prozent und für 2015 92 Prozent der Referenzplanung. B) Rückkauf des zentralen Fernwärmenetzes 42. Wird der Senat seine Kaufoption („Call-Option“) zum Erwerb sämtlicher Anteile der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH) sowie etwaiger Gesellschafterdarlehen zum wirtschaftlichen Vollzugstag 1.1.2019 ausüben ? a. Wenn ja, wann? b. Wenn nein, welche alternativen Schritte sieht der Senat vor? Siehe Drs. 20/10666 und Drs. 21/917. Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 43. Welche anderen Unternehmen oder Anlagen sind bei Ausübung der Kaufoption neben dem Fernwärmenetz der VWH und den Erzeugungsanlagen HKW Tiefstack, GuD-Werk Tiefstack, HW HafenCity, HW Barmbek, HW Eppendorf, E-Kesselanlage Karoline, WUW Spaldingstraße und HW Haferweg zum 1.1.2019 von der Freien und Hansestadt Hamburg zu übernehmen? Im Alternativszenario der „Vereinbarung Wärme“ vom 16. Januar 2014 wären neben dem gesamten mit der VWH verbundenen Anlage- und Umlaufvermögen auch das Heizkraftwerk Wedel und das Gasturbinenkraftwerk Wedel beziehungsweise die Unternehmenseinheit HKW Wedel zu übernehmen. 44. Wird nach Ausübung der Fernwärmenetz-Kaufoption der Erwerb der gesamten Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel durch eine Abspaltung der Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel von der VEWAG auf die Wärmegesellschaft Hamburg oder durch einzelvertragliche Übertragungen der zur Unternehmenseinheit Heizkraftwerk Wedel gehörenden Arbeitsverhältnisse, Vermögensgegenstände, Verträge et cetera von der VEWAG auf die Wärmegesellschaft Hamburg erfolgen? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 45. Der Ermittlung des Mindestkaufpreises für den Rückkauf des Fernwärmenetzes im Alternativ-Szenario lagen gewisse Prämissen und Annahmen zugrunde. a. Sind diese Prämissen und Annahmen seither gleich geblieben? b. Wenn nein, in welcher Hinsicht haben sich diese Prämissen und Annahmen seither geändert? Die Umfeldbedingungen für die Erzeugung und Verteilung von Fernwärme haben sich seit 2013/2014 deutlich verändert, beispielsweise hinsichtlich der Stromerlöse und Förderbedingungen für KWK. Eine Bewertung der Prämissen und ihrer voraussichtlichen zukünftigen weiteren Veränderungen wird 2018 vorgenommen, wenn eine aktualisierte Unternehmensbewertung erfolgt. c. Welche Annahmen wurden bei der Ermittlung des Mindestkaufpreises für die Restlaufzeit des HKW Wedel gemacht? In der Bewertung 2011 wurde von einer Restlaufzeit 2016/2017 ausgegangen. Im „Alternativszenario“ wurde daneben unterstellt, dass die Investition in die GuD-Anlage Wedel nicht rechtzeitig erfolgt und eine Verlängerung der Restlaufzeit erforderlich ist. 46. Welche Maßnahmen wurden durchgeführt oder geplant, um gemäß Drs. 21/1528 „die Vattenfall Wärme Hamburg GmbH technisch und wirtschaftlich auf einem guten und zukunftsfähigen Kurs zu halten und die Werthaltigkeit der Gesellschaft zu sichern.“? Die VWH hat in den letzten Jahren unter anderem umfangreiche Investitionen in ein neues Heizwerk zur Deckung der Spitzenlast am Standort Haferweg getätigt. Dieses zusätzliche Heizwerk dient der Versorgungssicherheit und ermöglicht ein weiteres Wachstum der Fernwärme. Daneben wird das Leitungsnetz kontinuierlich instand gehalten und durch Ausbau verdichtet, um weitere Kunden an das Fernwärmenetz anschließen zu können. Im Übrigen siehe Antwort zu 40. 47. Welcher ungefähre Anteil der 83 Millionen Euro, mit denen das HKW Wedel ertüchtigt werden soll, beeinflusst den zum 1.1.2019 zu ermittelnden „Integrierten Unternehmenswert der Wärmegesellschaft Hamburg“ nicht? Dies wird gegebenenfalls Gegenstand der in 2018 vorgesehenen Unternehmensbewertung gemäß IdW S1 zur Ermittlung des integrierten Unternehmenswertes sein. Siehe dazu auch Drs. 21/3135. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 19 48. Wie soll verhindert werden, dass der bisherige Mehrheits-Eigentümer vor dem Verkauf der VWH und des HKW Wedel Kapital aus den zu verkaufenden Unternehmen abzieht und durch Gesellschafterdarlehen ersetzt? Beschlüsse zu Kapitalmaßnahmen (Kapitalherabsetzung, §§ 58 fortfolgende GmbHG; Kapitalerhöhung, §§ 55 fortfolgende GmbHG) bedürfen schon nach dem GmbHG zwingend der Zustimmung von mehr als Dreiviertel der Gesellschafter. Durch ihre Beteiligung von 25,1 Prozent ist die HGV vor einseitigen Maßnahmen des Mehrheitsgesellschafters geschützt. Darüber hinaus bedürfen Beschlüsse zur Gewinnverwendung im Rahmen des Jahresabschlusses nach dem Gesellschaftsvertrag der Zustimmung beider Gesellschafter. Kapitalentnahmen aus der (aktuellen) freien Kapitalrücklage sind im Übrigen durch den zwischen VWH und der Vattenfall GmbH geschlossenen Gewinnabführungsvertrag ausgeschlossen, weil diese Kapitalrücklagen vor Abschluss des Gewinnabführungsvertrages gebildet wurden. 49. Können für Gasgroßmotoren nach einer Bestellung vor dem 1.1.2019 bereits vor deren Lieferung Zahlungen durch die VWH geleistet werden? Wenn ja, in welchem anteiligen Umfang? 50. Gibt es andere Anteile der sich im Alternativ-Szenario für den Ersatz des HKW Wedel abzeichnenden Investitionen, die noch vor dem Rückkauf zum 1.1.2019 von der VWH finanziert werden können? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 51. Kann die Bestellung beispielsweise von Gasgroßmotoren vor dem 1.1.2019 den Unternehmenswert beeinflussen, wenn vor dem 1.1.2019 noch keine Zahlungen durch die VWH geleistet werden? Es gibt innerhalb der VWH bisher kein abschließendes Szenario/Konzept für den Ersatz des HKW Wedel und damit auch keine Entscheidungen zu möglichen Ersatzinvestitionen für das Heizkraftwerk Wedel wie zum Beispiel zur Beschaffung oder zum Bau von Gasmotoren. Investitionsentscheidungen der VWH müssen von beiden Gesellschaftern einvernehmlich getroffen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 47. 52. Inwieweit können die Klagen, die das geplante GuD-HKW und das Kohle -Heizkraftwerk Wedel betreffen, die Wertermittlung für das Fernwärmenetz belasten? Siehe Antwort zu 47. 53. Wie viele Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) werden aus heutiger Sicht nach Ausübung der Kaufoption zu welchen Zeitpunkten in den Konzern HGV überwechseln a. aus der VWH und b. aus dem HKW Wedel? Aktuell beschäftigt die VWH 592 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (inklusive Auszubildende ), davon 107 für die Betriebsführung des HKW Wedel (jeweils umgerechnet auf Vollzeitäquivalente, VZÄ). Der Anstieg gegenüber den in der Drs. 20/10666 erwarteten Beschäftigtenzahlen für das Alternativszenario ergibt sich insbesondere durch die Umwandlung beziehungsweise Ablösung von Zeitarbeitsverhältnissen in Dauerarbeitsverhältnisse für die Betriebsführung des HKWs Wedel und durch die Übertragung des Ausbildungsbereichs auf die VWH und dem damit verbundenen Übergang von Beschäftigungsverhältnissen. 54. Wie viele Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) hatte zum Zeitpunkt der Drs. 20/10666 a. die VWH und b. das HKW Wedel? Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Zum Bilanzstichtag 31.Dezember 2013 hatte die VWH 533 Beschäftigte (inklusive 48 Auszubildende). Für das HKW Wedel waren 68 Beschäftigte (ohne Zeitarbeitskräfte) im Rahmen der Betriebsführung tätig. 55. Welche Konzessionsgebühren für das Fernwärmenetz wurden in den fünf letzten Jahren von der VWH an die Freie und Hansestadt Hamburg abgeführt? Für das Fernwärmenetz sind keine Konzessionsgebühren abzuführen. Es ist lediglich eine Sondernutzungsgebühr nach Maßgabe der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen in der jeweils geltenden Fassung zu entrichten. 2012 2013 2014 2015 2016 in Euro 1.425.285,84 1.507.544,51 1.300.217,20 1.186.553,08 1.045.410,28 56. In welcher Höhe und zu welchen Zeitpunkten wurde der Freien und Hansestadt Hamburg in den letzten fünf Jahren von Vattenfall eine Garantiedividende für die Beteiligung an der VWH ausgezahlt? Für die Jahre 2012 bis 2015 ist die Garantiedividende in der vereinbarten Höhe von 14.658.400 Euro p.a. im 1. Quartal des Folgejahres gezahlt worden. Für 2012 stand der für das gesamte Jahr gezahlten Garantiedividende eine Verzinsung des Kaufpreises in Höhe von 12.811.040 Euro gegenüber, da die Beteiligung erst zum 15. November 2012 vollzogen wurde. 57. Nach Drs. 21/3476 wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von BUE, Vattenfall und der HGV eingesetzt, die damit befasst ist zu klären, wie der Zustand des Netzes und die Restriktionen sind, die sich aus der Netzkonfiguration ergeben. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit Konzepten zum Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel. a. Wann haben bisher Sitzungen dieser Arbeitsgruppe stattgefunden? b. Wer war an diesen Sitzungen beteiligt? Die regelmäßig tagende Arbeitsgruppe wurde am 30. November 2015 konstituierend eingesetzt. Weitere Treffen fanden am 18. Dezember 2015, am 26. Februar, 23. März, 12. und 26. April sowie am 13. Mai 2016 statt. An den Sitzungen haben Vertreterinnen von VWH, Vattenfall, BUE und HGV sowie dem Gutachterbüro BET teilgenommen. c. Welches waren die Ergebnisse dieser Sitzungen (bitte ausführlich darstellen)? Die Ergebnisse unterliegen der Geheimhaltung, da es sich im Wesentlichen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. d. Wurden Restriktionen des Netzes und Kosten für deren Beseitigung unter Verwendung der Netzdaten der VWH transparent für die beteiligten Mitarbeiter der BUE dargestellt und geprüft? e. Wurde ermittelt, bis zu welcher Fernwärmeleistung eine Fernwärmeversorgung des westlichen Netzteils aus dem mittleren Netzteil beziehungsweise aus dem östlichen Netzteil möglich ist? Wenn ja, mit welchen Resultaten? Grundsätzlich ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 57. c. C) Ersatz des Kohle-Heizkraftwerks Wedel 58. Welche Maßnahmen plant die VWH, um bis zum vollständigen Ersatz des Kohle-HKW Wedel dessen Einsatz möglichst weit zu verringern? Welche darüber hinausgehenden Maßnahmen sind nach dem Rückkauf von der Wärmegesellschaft Hamburg zu erwarten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 21 Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes sind gegebenenfalls im Zusammenhang mit einer gesamthaften Ersatzlösung möglich. 59. Bis zu welchen Zeitpunkten könnte das HKW Wedel ohne die vorgesehene Ertüchtigung für 83 Millionen Euro nur in Spitzenlast und/oder im Besicherungsbetrieb eingesetzt werden, auch um die eingesparten Kosten für Zukunftsinvestitionen und für die Brennstoffkosten anderer Fernwärmeerzeuger einzusetzen? (Als Zeitpunkte interessieren besonders 1.1.2019, 1.1.2020 und 31.12.2022. Bei der Antwort bitte einerseits rechtliche, andererseits ökonomische Aspekte berücksichtigen.) Ohne die im Rahmen der Nachrüstung vorgesehenen Investitionen kann die notwendige Verfügbarkeit der Blockanlagen auch für einen Spitzenlast- oder Besicherungsbetrieb nicht mehr gewährleistet werden. Alle Maßnahmen erfüllen die gesetzlichen Forderungen, wie zum Beispiel die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. 60. Wer verhandelt für Vattenfall Europe über den Betrieb des Kohle-HKW Wedel und über die Bereinigung der anhängigen Klageverfahren bis zum 1.1.2019? Wer ist auf Hamburger Seite Ansprechpartner für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger? Welche Rolle spielt die VWH? Welche Beratungsunternehmen oder Anwaltskanzleien befassen sich von Hamburger Seite mit der Vorbereitung und der Begleitung dieser Fragestellungen ? Verantwortlich für die Verhandlungen über den Betrieb und die Bereinigung der anhängigen Klageverfahren ist die jetzige Eigentümerin Vattenfall Europe Wärme AG. Die VWH wird regelmäßig über den Stand der Verfahren informiert. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der VWH Gelegenheit , die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg einzubringen. Beratungsunternehmen oder Anwaltskanzleien sind in diesem Zusammenhang vom Hamburger Senat nicht beauftragt. 61. Unter welcher Hamburger Firmierung wird das Kohle-Heizkraftwerk Wedel nach dem Rückkauf betrieben werden? An wen wenden sich die betroffenen Anwohner? Ist neben dem LLUR auch die BUE beteiligt? Mit der Firmierung hat sich der Senat nicht befasst. Betroffene Anwohner können sich, wie jetzt auch, neben der zuständigen Genehmigungs-und Überwachungsbehörde (LLUR) an den Betreiber der Anlage wenden. 62. Für die staubförmigen Emissionen ist seit dem 1. Januar 2016 ein neuer Grenzwert einzuhalten (20 mikro-gramm/m3). Wie wird dokumentiert, ob der neue Grenzwert eingehalten wird und wo kann dies in verständlicher und nachvollziehbarer Form nachgelesen werden? Nach Angaben von Vattenfall wird der Grenzwert von 20 mg/m³N als Tagesmittelwert gesichert von beiden Blockanlagen eingehalten. Die Messwerte werden kontinuierlich aufgezeichnet und in regelmäßigem Abstand (quartalsmäßig, bei Bedarf monatlich) dem LLUR übergeben. Beim LLUR können die Daten eingesehen werden. 63. Ab wann soll eine Anordnung zur elektronischen Überwachung der Quecksilber-Emissionen des Kohle-Heizkraftwerks Wedel einsatzfähig sein? Laut Vattenfall gibt es keine Anordnung zu elektronischen Überwachungen der Quecksilber-Emissionen. Die Quecksilberkonzentrationen liegen weit unter dem Grenzwert für eine kontinuierliche Überwachung. Der rechnerische Nachweis und die Ergebnisse der regelmäßigen Nachmessungen durch ein unabhängiges zertifiziertes Labor werden in regelmäßigem Abstand dem LLUR übergeben. Diese Werte sind dort einsehbar. 64. Ab wann werden die Abgaswerte des Kohle-Heizkraftwerks Wedel transparent für die Öffentlichkeit online gestellt? Die Abgaswerte werden dem LLUR übermittelt und können dort eingesehen werden. Die Quecksilberemissionen können auf der Vattenfall – Webseite eingesehen werden. Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 65. Welche konkreten Revisionszeiten sind für die Anlagen des HKW Wedel für 2016, 2017 und 2018 geplant? Revisionszeiten Jahr Status HKW Wedel Block 1 HKW Wedel Block 2 Von Bis Von Bis 2015 IST 12.06.2015 18.07.2015 19.06.2015 22.07.2015 2016 IST 03.06.2016 12.07.2016 10.06.2016 22.07.2016 2017 PLAN 09.06.2017 10.07.2017 07.04.2017 03.07.2017 2018 PLAN 06.04.2018 02.07.2018 08.06.2018 09.07.2018 66. Welche Revisionszeiten gab es im Jahr 2015 bei welchen vorhanden Anlagen im Fernwärmenetz der VWH? Im Jahr 2015 fanden ergänzend zu der Revision im HKW folgende Revisionen bei anderen Anlagen statt: HW Eppendorf: KW34 bis KW36, drei Wochen HW Barmbek: KW38 bis KW44, sieben Wochen E-Kesselanlage Karoline: KW44 bis KW47, vier Wochen WUW Spaldingstraße: KW12 bis KW14, drei Wochen HKW Tiefstack: 7.August bis 7. September GUD Tiefstack: 24. Oktober bis 2. November 67. Welche Anlagen mit welchen Kapazitäten einschließlich der einspeisenden Anlagen stehen im Fernwärmenetz der VWH für die Versorgung außerhalb der Heizperiode zur Verfügung? Grundsätzlich stehen dafür alle Versorgungsanlagen zur Verfügung, es sei denn, sie befinden sich vorübergehend in Revision. 68. Welche Erzeugungsanlagen am Standort Wedel waren im Sommer 2015 außerhalb der Heizperiode in welchen Zeitintervallen in Betrieb, obwohl keine Fernwärmeerzeugung nötig war? Das HKW Wedel wird bis auf die Revisionsstillstände in der Stromversorgung eigesetzt . 69. Was bedeutet die „Freiwillige Selbstverpflichtung“ für einen städtischen Betreiber? Bei der „Freiwilligen Selbstverpflichtung der Hamburger Industrie-Unternehmen zur Umsetzung betrieblicher CO2-Minderungen in den Jahren 2013 – 2018“ handelt es sich um die Verpflichtung einzelner Industriebetriebe zur Optimierung von Anlagentechnik und Produktionsabläufen und zur Senkung der Energieverbräuche. Diese Maßnahmen sind freiwillig und gehen über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Die VWH und die anderen städtischen Netz- und Wärmenetzbetreiber sind keine Teilnehmer an diesem Programm. a. Welche der gesetzlichen Vorschriften werden akkurater befolgt werden als von Vattenfall? b. Was bedeutet das für den wirtschaftlichen Betrieb des Kohle-HKW? c. Können die zusätzlich entstehenden Kosten infolge des akkurateren Befolgens der gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen geschätzt werden? Entfällt. 70. Welche Kosten sind für das Einhausen der Kohlehalde beim HKW Wedel zu veranschlagen? In Abhängigkeit von Ausführung und Bauart liegen die Kosten zwischen 10 und 30 Millionen Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 23 71. Welche Kosten sind für die Neuanschaffung eines Entladekrans zu veranschlagen ? (Eine Reparatur des alten Krans ist nicht möglich und ist nicht in der „Ertüchtigungsliste“ von Vattenfall enthalten.) Eine Neuanschaffung des Entladekranes ist laut Vattenfall nicht vorgesehen. Der Entladekran erfüllt alle technischen und gesetzlichen Anforderungen, wird regelmäßig von der zugelassenen Überwachungsstelle überprüft und von Fachfirmen gewartet und instand gesetzt. Einzelne Maßnahmen sind auch im Projekt der Ertüchtigung enthalten . 72. Hat Vattenfall Gutachten oder Schriftverkehr mit dem Kreis Pinneberg/ Team Wasser über die Bodenkontamination und die möglichen Verursacher offen gelegt? Die Verunreinigung auf dem Gelände des HKW Wedel wurde nach Angaben von Vattenfall durch die Verunreinigung der Geländeflächen der angrenzenden ehemaligen Mobil-Raffinerie verursacht. Diese Verunreinigungen wurden größtenteils beseitigt, die Unterlagen liegen laut Vattenfall den zuständigen Behörden vor. Gutachten und Schriftverkehr wurden grundsätzlich nicht offengelegt. 73. Liegen für die räumliche und technische Veränderung des Ammoniaklagers in Wedel die notwendigen Genehmigungen und Sicherheitsgutachten vor? Wer hat die Genehmigungen wann und auf der Basis welcher Antragsunterlagen und Sicherheitsgutachten erteilt? Das Vorhaben befindet sich noch in der Planungsphase. Laut Vattenfall sind Antragsunterlagen noch nicht erstellt und somit ist auch noch kein Antrag gestellt beziehungsweise noch keine Anzeige eingereicht worden. Die Abgabe des Bauantrags erfolgt voraussichtlich Ende Oktober 2016. Es sind keine räumlichen Veränderungen des NH3-Lagers geplant. Es handelt sich hier um eine freiwillige Maßnahme, damit der erforderliche Sicherheitsabstand innerhalb der eigenen Grundstücksgrenze liegt. Die gutachterliche Begleitung wird durch die zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt. 74. Wie viele Wohneinheiten zwischen dem HKW Wedel und Osdorf werden von der VWH mit Fernwärme versorgt? Wie viele zwischen Osdorf und Bahrenfeld? Wie viele zwischen Bahrenfeld und Altona Nord? In den genannten Abschnitten wird die folgende Anzahl an Wohneinheiten versorgt: - Wedel und Osdorf 2.447 Wohneinheiten - Osdorf und Bahrenfeld 12.488 Wohneinheiten - Bahrenfeld und Altona-Nord 9.726 Wohneinheiten 75. Wie viele Wohneinheiten sind von der Wärmegesellschaft Hamburg vertragsgemäß weiterhin mit Wärme zu versorgen, wenn nach dem Ersatz des HKW Wedel die Fernwärmeleitung zwischen Wedel und Osdorf außer Betrieb genommen wird? Siehe Antwort zu 74. 76. Welche Stellplätze für Gasmotoren sind möglich? Im Zusammenhang mit der Ersatzlösung Wedel hat die federführende Behörde ein Gutachten erstellen lassen (Erstellung einer Expertise zur Hamburger Fernwärmeversorgung ; Handlungsalternativen für das Kohlekraftwerk in Wedel, Juli 2015, BET) in dem diverse Standorte dargelegt und bewertet wurden. Das Gutachten ist öffentlich zugänglich. a. Führt die BUE Gespräche mit dem Bezirksamt Altona, um geeignete (Übergangs-)Stellplätze für Gasmotoren in Altona Nord zu finden? Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 b. Kann das BHKW der Holstenbrauerei als Übergangs- und Ersatzlösung in das Netz der VWH einspeisen? Nein. c. Können die Vorbereitungsflächen des Autobahndeckels der A 7 in Bahrenfeld für eine Übergangslösung zur Reduzierung des Einsatzes des HKW Wedel genutzt werden? Die Nutzung der Entwicklungsflächen für eine Übergangslösung dieser Art ist mit dem für die dort geplante städtebauliche Entwicklung notwendigen Verfahrensschritten nicht vereinbar. 77. Wird vonseiten des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde mit HAMBURG WASSER über die Nutzung des Geländes von HAM- BURG WASSER im Stellinger Moor zur Fernwärmeerzeugung verhandelt ? Ist eine entsprechende Nutzung für den Ersatz des HKW Wedel durch die Wärmegesellschaft Hamburg oder durch HAMBURG WAS- SER beziehungsweise HAMBURG ENERGIE vorgesehen? Im Rahmen der Bewertung von Handlungsalternativen für das Kraftwerk Wedel werden von der zuständigen Behörde verschiedene Standorte untersucht und in mögliche Szenarien eingebunden. Dazu zählt auch der Standort Stellingen am Stellinger Moor einschließlich des Geländes von HAMBURG WASSER. In einer Arbeitsgruppe werden unter Hinzuziehung der Stadtreinigung Hamburg und von HAMBURG WASSER die erforderlichen Fragestellungen erörtert. 78. Die Ergebnisse der Gutachten von BET für die Freie und Hansestadt Hamburg sollen noch einmal unter geänderten Rahmenbedingungen überprüft werden (Gutachten „Energiemarktszenario“). Durch wen, mit welcher genauen Zielsetzung und bis wann wird dieses Gutachten zur Überprüfung erstellt werden? Die Entscheidung über eine Ersatzlösung für das Kohlekraftwerk Wedel und die damit verbundenen Investitionen bedürfen einer sorgsamen energiewirtschaftlichen Vorbereitung . Ein wesentlicher Aspekt ist die Entwicklung des zukünftigen Energiemarkts und die Abschätzung, wie sich bestimmte regulatorische und marktorientierte Treiber in den nächsten Jahren entwickeln werden. Das Gutachten dient dazu, dies unter Einbeziehung der aktuellen energiewirtschaftlichen Entwicklungen aufzubereiten und in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Das Gutachten wird von der LBD Beratungsgesellschaft, Berlin erstellt. Erste Ergebnisse sollen Ende Oktober 2016 vorliegen. Das fertige Gutachten wird voraussichtlich Ende November vorliegen und veröffentlicht. 79. Welche Ergebnisse hat das Gutachten „Bewertung und Plausibilisierung der Ertüchtigungsmaßnahmen am Heizkraftwerk Wedel“ erbracht? (Bitte ausführlich darstellen.) Ziel des von der HGV beauftragten Gutachtens war es, eine fachlich fundierte unabhängige Plausibilisierung der von Vattenfall geplanten Ertüchtigungsmaßnahmen für das Heizkraftwerk (HKW) Wedel zu erhalten. Hintergrund ist die Ende 2018 zum 1. Januar 2019 bestehende Kaufoption für die Anteile Vattenfalls an der VWH und das darin begründete Interesse der HGV an der Sicherung des Unternehmenswertes und der Funktionstüchtigkeit des Heizkraftwerks Wedel. Untersucht wurden insbesondere die von Vattenfall – in unterschiedlicher Detailtiefe – zur Sicherstellung der Wärmeversorgung bis zur Realisierung alternativer Konzepte geplanten Life-Time-Extension-Maßnahmen (LTE-Maßnahmen) am HKW Wedel für einen Betrieb bis 2021/2022. Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis: „Die geplanten Maßnahmen der LTE 2021 sind nachvollziehbar, sinnvoll und nötig. Die angesetzten Kosten für die Maßnahmen wurden mit hohem Aufwand erhärtet und sind plausibel. Der vorgestellte Zeitrahmen und das Umsetzungskonzept (insbesonde- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 25 re die geplanten Revisionen und deren Abfolge, das „Time-and-Manning Konzept“, etc.) zeugen von einer großen Erfahrung des Vattenfall-Teams im Bereich der Instandhaltung konventioneller Kraftwerke und sind plausibel. Werden die umfangreichen Maßnahmen des LTE-Konzepts wie geplant und vorgestellt durchgeführt, wird der sichere Betrieb des HKW Wedel bis 2021 als realistisch eingeschätzt. Die LTE- Maßnahmen und die zugrunde liegende Planung sind effektiv und effizient.“ 80. Welche Erkenntnisse besitzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde (auch unter Berücksichtigung der neuen Gutachten) zu der Frage, welche Kosten für den Rückbau des HKW Wedel und für die (Altlasten -)Sanierung des Kraftwerksgeländes in Wedel aufzubringen sind? Welche Erkenntnisse und Auflistungen hat die zuständige Behörde über die technischen Defekte, Reparaturmaßnahmen und Reparaturkosten des KoKW Wedel in den Jahren 2012 bis 2016? 81. Wer trägt die Kosten der (Altlasten-)Sanierung des Kraftwerksgeländes in Wedel? a. Wie werden die Kosten für die (Altlasten-)Sanierung des Kraftwerksgeländes in Wedel zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Stadt Wedel aufgeteilt? b. Besteht hinsichtlich der Kostenaufteilung Einigkeit zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Stadt Wedel? Wenn nein, welche Unterschiede bestehen bei den jeweils vertretenen Standpunkten? Siehe Drs. 20/14469, im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. D) Erneuerbare Energien im Fernwärmenetz 82. Was war die Zielsetzung des Gutachtens „Kurzstudie Bewertung der Fernwärmesituation in der FHH und Beitrag der SRH“ und welche Ergebnisse hat es erbracht? Zentrale Fragestellung der Kurzstudie war laut SRH, inwieweit sich aus einer übergeordneten Sicht ein „Zentrum für Ressourcen und Energie“ am Standort Stellingen in die gesamte Fernwärmeversorgung in der Freien und Hansestadt Hamburg eingliedern lässt. Dafür wurde zunächst die Wärmenachfrage und Bereitstellung in Hamburg dargelegt. Im nächsten Schritt sollten exemplarisch Fernwärmesysteme ausgewählter in- und ausländischer Metropolregionen im Hinblick auf die Hamburger Gegebenheiten diskutiert werden. Darauf aufbauend sollten Entwicklungsoptionen der Fernwärmeversorgung untersucht und analysiert werden. Abschließend waren mögliche Beiträge der SRH zur Deckung der Nachfrage nach leitungsgebundener Wärme zu diskutieren . Erkenntnisse waren, dass die SRH auf dem ehemaligen MVA-Gelände in Stellingen einen deutlichen Beitrag zur Deckung der Fernwärmenachfrage mit klimafreundlicher Wärme leisten kann. 83. Was ist die Zielsetzung des Gutachtens „Einsatz von erneuerbaren Energien im Fernwärmenetz“ und welche Ergebnisse hat es bisher erbracht? Das Gutachten soll kurzfristige und langfristige Handlungsoptionen zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien und industrieller Abwärme in der Fernwärme identifizieren und bewerten. Die Optionen und Vorschläge sollen in konkrete Handlungsempfehlungen an die Freie und Hansestadt Hamburg für eine Gesamtlösung zum Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel und zur Weiterentwicklung der Fernwärmeversorgung einfließen . 84. Welche baulichen oder genehmigungsrechtlichen Probleme können sich für den Bau einer Fernwärmeleitung von Aurubis zum Heizwerk Hafen- City ohne eine Unterquerung der Elbe (ähnlich der im Gutachtenprozess Wedel von BET vorgeschlagenen) ergeben? Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 85. Welche baulichen oder genehmigungsrechtlichen Probleme können sich für den Bau einer Fernwärmeleitung von Aurubis zum WUW Spaldingstraße ergeben? Der zuständigen Behörde liegen zurzeit keine Anträge für die Errichtung einer Fernwärmeleitung von Aurubis zum Heizwerk HafenCity oder von Aurubis zum WUW Spaldingstraße vor. Aussagen zu baulichen oder genehmigungsrechtlichen Problemen können nicht pauschal, sondern erst nach Vorlage und Prüfung der Antragsunterlagen getroffen werden. 86. Um etwa welchen Faktor ist eine Fernwärmeleitung von Aurubis zum WUW Spaldingstraße mit einer Unterquerung der Elbe mit einem Düker teurer als eine Fernwärmeleitung von Aurubis zum Heizwerk HafenCity? Nach Angaben von VWH erfordert eine Leitung von Aurubis zur Spaldingstraße nach derzeitigem Planungsstand der VWH keine Durchquerung der Elbe mit einem Düker, sondern das „Anhängen“ der Leitung an die Elbbrücken. Eine Leitung zum Heizwerk HafenCity hätte einen nennenswerten Erdgaszwangseinsatz zur Folge. 87. Kann ein Vertrag zur Einspeisung der industriellen Abwärme von Aurubis in das Netz der VWH oder zur Durchleitung durch das Netz der VWH zwischen Vattenfall und Aurubis ohne die Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen werden? Sofern für die Einspeisung von Abwärme Investitionen durch VWH erforderlich werden , sind diese mit einer Dreiviertelmehrheit in der Gesellschafterversammlung zu beschließen, also mit Zustimmung beider Gesellschafter. 88. Nach einer Grafik, die der Geschäftsführer der VWH bei einer Veranstaltung der Handelskammer am 20.1.2016 zeigte, wurde im zentralen Fernwärmenetz bis zu einer Gesamtleistung von etwa 230 MW so gut wie keine Fernwärme aus dem HKW Wedel eingesetzt. Bis zu einem Fernwärmebedarf von etwa 100 MW im Westteil des zentralen Fernwärmenetzes kam die Fernwärme also aus dem östlichen Netzteil (MVA Borsigstraße, Tiefstack). Aus welchen Gründen kann dennoch aufgrund von „hydraulischen Restriktionen “, deren Beseitigung dem Geschäftsführer zufolge einen dreistelligen Millionenbetrag erfordern soll, Abwärme von Aurubis mit einer Leistung von bis zu 60 MW nicht in den westlichen Teil des zentralen Fernwärmenetzes transportiert werden, um dort Fernwärme vom HKW Wedel zu ersetzen? Ein Transport der Aurubis-Wärme von Ost nach West, durch die gesamte Stadt, ist nach Angaben von Vattenfall Wärme Hamburg saisonal und mengenmäßig stark eingeschränkt . Zwar reicht in den Sommermonaten bei niedrigen Wärmebedarfen die Wärmeerzeugung aus der MVB und aus Tiefstack aus, Zweck der Fernwärmeversorgung ist im Wesentlichen aber die sichere Versorgung der Kunden mit Wärme in der Übergangszeit und in der kalten Jahreszeit. Dies ist hydraulisch deutlich anspruchsvoller . Abhängig von der Außentemperatur ist eine bestimmte Wärmemenge über das Fernwärmenetz zu den Kunden zu transportieren. Die zu transportierende Wärmemenge wird über die Wassermenge und die Vorlauftemperatur gesteuert. Für die Deckung des Wärmebedarfs in der warmen Jahreszeit sind die im Fernwärmenetz zu transportierende Wassermenge und auch die Vorlauftemperatur gering, sodass nahezu keine hydraulischen Restriktionen auftreten. Aus diesem Grund wird die Revisionsabschaltung des HKW Wedel stets im Sommer durchgeführt. In der kalten Jahreszeit erfordert der hohe Wärmebedarf eine deutliche Erhöhung der zu transportierenden Wassermenge. Bei diesen hohen Wassermengen wirken eben die hydraulischen Restriktionen im Fernwärmenetz, die die Versorgungsreichweiten der Fernwärmeanlagen begrenzen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 27 Die hydraulischen Restriktionen im Fernwärmenetz haben also je nach Jahreszeit unterschiedliche Auswirkungen auf die jeweilige Versorgungsreichweite der einzelnen Erzeugungsstandorte. 89. Sind dem Senat oder der zuständigen Behörde Vereinbarungen zwischen Aurubis und Vattenfall oder zwischen Aurubis und enercity zur Übernahme von Abwärme bekannt sowie Vorhaben oder Verhandlungen zum Bau eigenständiger neuer Fern- oder Nahwärmenetze von Vattenfall im Billegebiet, in Rothenburgsort oder anderswo im Osten Hamburgs , auf der Veddel oder in Wilhelmsburg? (Bitte ausführlich beschreiben .) Dem Senat ist bekannt, dass Aurubis mit enercity und der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH jeweils LOI über eine Zusammenarbeit bei der Erschließung der Industriellen Abwärme vereinbart hat. Vereinbarungen zwischen Vattenfall und Aurubis sind dem Senat nicht bekannt. Vorhaben oder Verhandlungen zum Bau eigenständiger neuer Fern- oder Nahwärmenetze von Vattenfall im Billegebiet, in Rothenburgsort oder an anderer Stelle im Osten Hamburgs, auf der Veddel oder in Wilhelmsburg sind dem Senat nicht bekannt. 90. Welche Abwärmemenge (Leistung, jährliche Arbeit) kann das Arcelor- Mittal-Stahlwerk zur Verfügung stellen? Welche Vorüberlegungen oder Planungen des Senats oder der zuständigen Behörde gibt es für eine Einspeisung dieser Abwärme in das zentrale Fernwärmenetz oder in ein anderes Wärmenetz? Laut ArcelorMittal Hamburg ließe sich ein Abwärmepotenzial in der Größenordnung von 5 bis 10 MW erschließen. Diese Leistung steht prinzipiell rund 7000 h/a zur Verfügung . Es wird geprüft, die Abwärme in das Netz Süd (HanseWerk Natur) einzuspeisen sowie ein neues Baugebiet in Finkenwerder mit der Abwärme zu versorgen. 91. Durch einen kostengünstigen Umbau der Altholzverbrennung in der Borsigstraße könnte bei relativ geringer Verminderung der Stromerzeugung die Erzeugung von erneuerbarer Fernwärme um bis zu einem Faktor acht vergrößert werden. Vor allem im östlichen Teil des zentralen Fernwärmenetzes könnte damit kurzfristig ein beträchtlicher Teil der CO2- Emissionen der im HKW Tiefstack verbrannten Steinkohle vermieden werden. a. Gibt es Planungen des Senats, der zuständigen Behörde oder der SRH, eine solche Umrüstung vorzunehmen? Die Linie 3 der MVB (Biomasseheizkraftwerk zur Altholzverwertung) wurde bei der Inbetriebnahme im Jahr 2005 für eine reine Stromerzeugung ausgelegt. In den Jahren 2011 und 2012 erfolgte ein Umbau, sodass seitdem über eine Anzapfung der Turbine auch Fernwärme in Form von Dampf mit einer Höchstleistung von 20 t/h ins zentrale Fernwärmenetz eingespeist werden kann. Diese Leistung wird allerdings nur zeitweise vom Lastverteiler Vattenfall abgerufen. Seitdem hat es mehrfach Untersuchungen vonseiten der MVB gegeben, die Wärmeauskopplung weiter zu steigern, auch in dem Sinne, wie es in der Anfrage beschrieben ist. Die Rahmenbedingungen ließen allerdings bislang keine weitere Steigerung der Fernwärmeauskopplung zu. MVB und SRH bemühen sich aber weiter darum. b. Welche ökonomischen, (unternehmens-)rechtlichen oder regulatorischen Gründe können aus der Sicht des Senats, der zuständigen Behörde oder der SRH gegen eine rasche Umrüstung dieser Anlage sprechen? Es bestehen folgende Hemmnisse für eine schnelle Umrüstung: Die Umrüstung der Dampfturbine erfordert eine nennenswerte Investition sowie einen mehrmonatigen Stillstand mit Produktionsausfall, um die Arbeiten durchzuführen . Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 Im Sommer kann die zusätzliche Fernwärme nicht im Fernwärmenetz untergebracht werden. Bei der vorgeschlagenen Umrüstung (Gegendruckdampfturbine) bedeutet das, dass in dieser Zeit das Biomasseheizkraftwerk künftig vollständig heruntergefahren werden müsste. Die verringerte Volllastbenutzungszeit würde die Wirtschaftlichkeit erheblich reduzieren. Die bestehende Fernwärmeleitung ist nicht in der Lage, die zusätzliche Fernwärmeleistung aufzunehmen und abzuführen. Die zusätzliche Fernwärmeauskopplung führt zu einer Minderung der Erlöse aus dem Verkauf von elektrischem Strom. Es gibt keine Verpflichtung des Fernwärmenetzbetreibers zur Aufnahme der zusätzlichen Fernwärmeleistung. Die derzeitige Förderung durch das EEG läuft 2024 aus. Danach stellt sich grundsätzlich die Frage nach einem Weiterbetrieb des Biomasseheizkraftwerkes unter wirtschaftlichen Bedingungen. E) Perspektiven 92. Welchen zeitlichen Rahmen plant der Senat für die Entwicklung eines Fernwärmekonzepts, das Regelungen für die Einspeisung in beziehungsweise die Durchleitung von Fernwärme durch das zentrale Fernwärmenetz enthalten soll? Das in den nächsten Jahren zu entwickelnde Fernwärmekonzept muss die städtischen Anforderungen an ein zukunftsfähiges Fernwärmesystem ebenso berücksichtigen wie die Ausrichtung des Unternehmens auf den zukünftigen Wärmemarkt. Regelungen für die Einspeisung in beziehungsweise die Durchleitung von Fernwärme sind ein Arbeitspaket der städtischen Fernwärmestrategie, das aber erst mittel- bis langfristig zum Tragen kommen kann. 93. In Drs. 21/917 erklärte der Senat: „Ziel ist es, eine Strategie zu entwickeln , die die Öffnung der Wärmenetze für erneuerbare Wärmeerzeugung , eine dezentrale Einspeisung sowie die Einspeisung und Nutzung von Abwärme technisch und rechtlich ermöglicht.“ a. Schließt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde damit eine Einspeisung von fossiler Fernwärme in das zentrale Netz der VWH beziehungsweise der Wärmegesellschaft Hamburg aus? Grundsätzlich wird die Energieversorgung auf absehbare Zeit des Einsatzes fossiler Energieträger bedürfen. Dies trifft auch auf die Fernwärme der VWH zu. Ziel ist es, den Einsatz von fossilen Energien stetig weiter zu verringern. b. Schließt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde auch eine Durchleitung von fossiler Fernwärme durch das zentrale Netz der VWH beziehungsweise der Wärmegesellschaft Hamburg aus? Mit den Voraussetzungen und konkreten Rahmenbedingungen für eine Durchleitung von Wärme durch das zentrale Netz der VWH beziehungsweise der Wärmegesellschaft Hamburg hat sich der Senat nicht befasst. c. Plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, eine Durchleitung von Wärme durch das zentrale Fernwärmenetz bereits vor dem geplanten Kauf des Fernwärmenetzes zum 01.01.2019 zu ermöglichen? Nein. d. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine bilanzielle Versorgung mit erneuerbarer Fernwärme wie in der Mitte Altona in weiteren Baugebieten, beispielsweise bei der Bebauung des Areals der Holstenbrauerei, unterstützen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 29 Grundsätzlich ja. Der Senat befürwortet das Instrument der bilanziellen Versorgung, soweit es zu einer Verbesserung der ökologischen Wärmeversorgung in weiteren Baugebieten führt. 94. Bis zu welchem Zeitpunkt soll das als Planungs- und Datengrundlage mit dem Ziel einer gesamtstädtischen Wärmeplanung gedachte Wärmekataster für erste Anwendungszwecke einsatzfähig sein? An welche ersten Anwendungszwecke ist gedacht? Das Wärmekataster soll ein informelles Planungsinstrument darstellen und in Form von interaktiven Karten zahlreiche Informationen für private und öffentliche Unternehmen , Energieversorger, Planer, Endverbraucher und so weiter zur Verfügung stellen. Neben der Freien und Hansestadt Hamburg gestalten auch diese externen Akteure die Wärmeversorgung in Hamburg. In der Regel ist die Wärmeversorgungsplanung vorwiegend durch individuelle Entscheidungen und akute Modernisierungserfordernisse einzelner Gebäude gekennzeichnet. Es stehen häufig kaum Informationen über die Wärmeversorgung und die Wärmebedarfsstrukturen der unmittelbaren Nachbarschaft zur Verfügung. Das Wärmekataster soll deshalb Impulse für eine effiziente Wärmeplanung in der Stadt geben. Zudem wird den Akteuren, wie beispielsweise der Wohnungswirtschaft sowie Planungs- und Beratungsbüros, der Zugriff auf eine einheitliche Datengrundlage ermöglicht, die unter anderem bei der Bestands- und Potenzialanalyse sowie bei der ersten Konzeptentwicklung von Wärmeversorgungslösungen unterstützen kann. Die Veröffentlichung ist für das Jahresende 2016 geplant. 95. Welche konkreten Probleme bestehen bei der Datenverfügbarkeit für dieses Wärmekataster und wie sollen sie gelöst werden? Im Zuge der Veröffentlichung eines Wärmekatasters müssen datenschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund muss vor allem eine geeignete Aggregationsmethodik entwickelt werden, um personenbezogene Daten so zu anonymisieren, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen gezogen werden können. Insbesondere zur Bereitstellung externer Daten muss diese Aggregationsmethodik in die individuellen Datenauswertungs-Systeme implementiert werden. Diese Prozesse sind in Bearbeitung. Die Entwicklung des Wärmekatasters sieht vor, dass die Datengrundlage in einem iterativen Prozess vervollständigt und optimiert wird, sodass bei Veröffentlichung der ersten Version „Datenlücken“ zu erwarten sind. 96. Im Hamburger Klimaplan (Drs. 21/2521, 8.12.2015) erklärte der Senat fast zeitgleich mit der internationalen Klimakonferenz in Paris: „Bei der zentralen Fernwärme bringt die Rekommunalisierung nicht nur den Einfluss auf das Wärmenetz, sondern auch auf die damit verbundenen Erzeugungsanlagen. Diese sollen langfristig auf umweltfreundlichere Brennstoffe umgestellt werden, zunächst vor allem von Kohle zu Gas.“ Der Umweltsenator erklärte dagegen in Zusammenhang mit der Sitzung des Energienetzbeirats am 30.6.2016, er wolle für den Ersatz des Kohle- HKW Wedel so viel erneuerbare Wärme und so wenig Gas-Großmotoren wie möglich. a. Hat sich somit die Zielsetzung, die der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde verfolgt, seit der Vorstellung des Klimaplans zugunsten von erneuerbarer Wärme verändert? Zielsetzung des ist Senats ist es weiterhin, die ökologisch und ökonomisch beste Handlungsalternative zu finden. b. Für welchen Zeitpunkt sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde einen vollständigen klimafreundlichen Ersatz für das Kohle-HKW Tiefstack vor? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 97. Wird die zuständige Behörde bei der Planung eines Alternativ-Szenarios für den Wedel-Ersatz berücksichtigen, dass bei neuen Anlagen, in denen Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 vorläufig noch Erdgas zum Einsatz kommen soll, ausreichend Platz für die spätere Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff vorhanden sein sollte? Ein bedeutendes Kriterium der Energiewende ist die Technologieoffenheit, damit sich zukünftige Innovationen und Effizienztechnologien in Energiesysteme integrieren lassen und damit einen ökologischen oder ökonomischen Beitrag leisten. Technologieoffenheit spielt auch bei den Planungen der zuständigen Behörde eine wichtige Rolle. 98. Welche Absenkung der CO2-Emissionen aus dem zentralen Fernwärmenetz ist nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde notwendig, damit die von der Freien und Hansestadt Hamburg geplante Verminderung der CO2-Emissionen auf 50 Prozent im Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 erreicht werden kann? Der Senat geht davon aus, dass die Fernwärme anteilig zum Erreichen der CO2-Ziele beiträgt. 99. Bis zu welchem Jahr soll nach Auffassung des Senats eine vollständige Umstellung der Fernwärme im zentralen Netz auf erneuerbare beziehungsweise CO2-neutrale Wärme erreicht werden? Mit dem Klimaplan (Drs. 21/2521) hat sich der Senat das Ziel gesetzt, Hamburg bis 2050 zu einer klimafreundlichen Stadt zu entwickeln. Bis 2050 will Hamburg die CO2- Emissionen um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu 1990 reduzieren. 100. Plant der Senat, nach der Rekommunalisierung des Gas- und des zentralen Fernwärmenetzes die kommunalen Netz-Unternehmen zu einem sogenannten Querverbundunternehmen ähnlich den Stadtwerken München zusammenzufassen? Wenn ja, mit welchen Vorteilen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die sich im Besitz der Stadt befindlichen Leitungsunternehmen kooperieren bereits in verschiedenen Bereichen beziehungsweise planen – unabhängig von Verbundüberlegungen – den Ausbau von Kooperationen (vergleiche auch Kooperationsvereinbarung zwischen SNH und Freier und Hansestadt Hamburg/BUE). Im Übrigen hat sich der Senat mit dieser Frage nicht befasst. Strom 2015 HKW Wedel GWh 1.172,6 HKW Tiefstack GWh 1.068,7 GuD Tiefstack GWh 164,2 Hafen GWh 0,7 BHKW Allermöhe & Burgwedel GWh 30,0 BHKW Farmsen GWh 5,3 WUW Borsigstraße GWh 0,5 WUW Bille GWh 18,9 MVR GWh 38,9 Wärme 2015 Stadtheizung GWh 3.761,3 davon Heizwassernetz GWh 3.626,0 HKW Wedel GWh 1.206,4 HKW Tiefstack GWh 1.701,8 MVB & AVG GWh 546,7 Hafen GWh 159,6 Hafen Bezug GWh 0,0 HW Barmbek GWh 0,5 HW Barmbek Bezug GWh -0,2 HW Eppendorf GWh 0,8 HW Eppendorf Bezug GWh -0,2 Karoline E-Kessel GWh 0,1 WU Spaldingstraße GWh 4,7 WU Borsigstraße GWh 0,1 BHKW Borsigstraße GWh 5,2 El. Aushilfsheizung GWh 0,2 Solarthermie (Hafencity) GWh 0,4 davon Dampfnetz GWh 135,3 MVB & AVG GWh 527,2 Tiefstack Abgabe GWh 1,6 Tiefstack Bezug GWh -393,6 Industrie (nicht Stadtheizung) GWh 522,2 MVR GWh 510,6 Wedel GWh 11,6 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 31 Anlage 1 Bewilligungen Modernisierung Anzahl Wohneinheiten nach Fördernehmergruppen Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Privatpersonen Kapitalgesell - schaften Baugenossenschaften SAGA GWG Sonstige Bauherren 2012 Modernisierung A 3.586 495 73 2.126 837 55 2013 Modernisierung A 3.245 711 51 1.423 1.052 8 2014 Modernisierung A 2.472 431 274 1.160 502 105 2015 Modernisierung A 1.796 312 76 784 624 0 Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Privatpersonen Kapitalgesell - schaften Baugenossenschaften SAGA GWG Sonstige Bauherren 2012 Modernisierung B 550 0 14 124 412 0 2013 Modernisierung B 924 56 0 88 780 0 2014 Modernisierung B 800 0 9 289 502 0 2015 Modernisierung B 881 10 0 647 224 0 Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Privatpersonen Kapitalgesell - schaften Baugenossenschaften SAGA GWG Sonstige Bauherren 2012 Modernisierung D 31 12 19 0 0 0 2013 Modernisierung D 134 15 8 0 111 0 2014 Modernisierung D 48 5 43 0 0 0 2015 Modernisierung D 42 0 42 0 0 0 Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Privatpersonen Kapitalgesell - schaften Baugenossenschaften SAGA GWG Sonstige Bauherren 2012 Modernisierung G 97 0 0 0 97 0 2013 Modernisierung G 257 0 0 0 254 3 2014 Modernisierung G 53 0 0 53 0 0 2015 Modernisierung G 20 0 0 20 0 0 Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Privatpersonen Kapitalgesell - schaften Baugenossenschaften SAGA GWG Sonstige Bauherren 2012 Modernisierung E+F 43 0 0 6 1 36 2013 Modernisierung E+F 9 0 0 7 0 2 2014 Modernisierung E+F 17 0 0 0 1 16 2015 Modernisierung E+F 15 0 0 10 0 5 Mod E+F nur Mietwohnungen Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 Anlage 2 Zuschüsse Energiesparendes Bauen EH/ET+MW (EH/ET: Eigenheimförderung/Eigentumsförderung; MW: Mietwohnungsbau) Modernisierung Eigentum (Barrierefreier Umbau) Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 Mod.E - barrierefrei 30 297.125 2013 Mod.E - barrierefrei 19 135.100 2014 Mod.E - barrierefrei 28 226.940 2015 Mod.E - barrierefrei 16 122.868 Modernisierung Eigentum (Maßnahmen) Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Maßnahmen 2.321 1.527.408 2013 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Maßnahmen 1.474 902.171 2014 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Maßnahmen 1.422 1.085.362 2015 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Maßnahmen 1.322 1.810.964 Modernisierung Eigentum (Energieberatung) Bewilligungsjahr Förderung Anzahl WE Nominalvolumen EUR 2012 Energieberatung 1.907 128.219 2013 Energieberatung 650 58.152 2014 Energieberatung 970 78.130 2015 Energieberatung 769 90.868 Energiesparendes Bauen (Eigenheim) Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 ET Neubau WK-Kombi 156 1.904.665 2013 ET Neubau WK-Kombi 33 458.327 2014 ET Neubau WK-Kombi 4 56.567 2015 ET Neubau WK-Kombi 11 157.428 Energiesparendes Bauen (Eigenheim) Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 ET Neubau freifinanziert 410 4.965.204 2013 ET Neubau freifinanziert 74 785.198 2014 ET Neubau freifinanziert 16 173.167 2015 ET Neubau freifinanziert 20 212.438 Energiesparendes Bauen (Mietwohnungsbau) Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 MW Neubau WK-Kombi 2.105 14.061.747 2013 MW Neubau WK-Kombi 944 6.640.740 2014 MW Neubau WK-Kombi 470 3.063.118 2015 MW Neubau WK-Kombi 386 2.533.433 Energiesparendes Bauen (Mietwohnungsbau) Bewilligungsjahr Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen EUR 2012 MW Neubau freifinanziert 242 2.538.663 2013 MW Neubau freifinanziert 65 520.118 2014 MW Neubau freifinanziert 9 72.200 2015 MW Neubau freifinanziert 56 560.892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5758 33 Anlage 3 Bewilligungen jeweils zum Stand der Jahresabstimmung (MW: Mietwohnungsbau; EH/ET: Eigenheimförderung/Eigentumsförderung) Bewilligungsjahr Bereich Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen Mio.EUR 2012 MW KfW Energieeffizient Bauen 1.963 101,0 2012 MW KfW Wohnraum Modernisieren + Altersgerecht Umbauen 55 1,1 2012 MW KfW Geäudesanierungsprogramm KfW Energieeffizient Sanieren/Effizienzhaus (KfW 151) 729 8,5 2012 MW KfW Energieeffizient Sanieren/Einzelmaßnahmen (KfW 152) 117 1,0 2012 MW KfW Erneuerbare Energien * 155 1,7 3.019 113,3 2012 EH KfW Wohneigentum 183 8,1 2012 EH KfW Energieeffizient Bauen 184 9,5 2012 EH KfW Wohnraum Modernisieren 0 0,0 2012 EH KfW Energieeffizient Sanieren/Effizienzhaus 28 2,1 2012 EH KfW Energieeffizient Sanieren/Einzelmaßnahmen 371 5,2 766 24,9 3.785 138,2 * nicht nur Wohnungen, sondern bspw. auch ein Eisspeicher Bewilligungsjahr Bereich Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen Mio.EUR 2013 MW KfW Energieeffizient Bauen 847 41,2 2013 MW KfW Wohnraum Modernisieren + Altersgerecht Umbauen 0 0,0 2013 MW KfW Geäudesanierungsprogramm KfW Energieeffizient Sanieren/Effizienzhaus (KfW 151) 673 25,1 2013 MW KfW Energieeffizient Sanieren/Einzelmaßnahmen (KfW 152) 8 0,2 2013 MW KfW Erneuerbare Energien * 0 0,2 1.528 66,6 2013 EH KfW Wohneigentum 479 22,1 2013 EH KfW Energieeffizient Bauen 350 17,8 2013 EH KfW Wohnraum Modernisieren 0 0,0 2013 EH KfW Energieeffizient Sanieren/Effizienzhaus 15 1,1 2013 EH KfW Energieeffizient Sanieren/Einzelmaßnahmen 196 3,7 1.040 44,7 2.568 111,3 * nicht nur Wohnungen, deshalb mitunter kein WE angegeben Bewilligungsjahr Bereich Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen Mio.EUR 2014 MW KfW Energieeffizient Bauen 1.223 55,8 2014 MW KfW Wohnraum Modernisieren + Altersgerecht Umbauen 0 0,0 2014 MW KfW Geäudesanierungsprogramm KfW Energieeffizient Sanieren/Effizienzhaus (KfW 151) 518 14,5 2014 MW KfW Energieeffizient Sanieren/Einzelmaßnahmen (KfW 152) 77 1,7 2014 MW KfW Erneuerbare Energien * 1 0,7 1.819 72,8 2014 EH KfW Wohneigentum 955 44,6 2014 EH KfW Energieeffizient Bauen 569 28,9 2014 EH KfW Wohnraum Modernisieren 0 0,0 2014 EH KfW Energieeffizient Sanieren/Effizienzhaus 13 0,8 2014 EH KfW Energieeffizient Sanieren/Einzelmaßnahmen 255 5,6 1.792 79,9 3.611 152,7 * nicht nur Wohnungen, deshalb mitunter kein WE angegeben Bewilligungsjahr Bereich Förderung Anzahl Wohneinheiten Nominalvolumen Mio.EUR 2015 MW KfW Energieeffizient Bauen 1.779 96,7 2015 MW KfW Wohnraum Modernisieren + Altersgerecht Umbauen 0 0,0 2015 MW KfW Geäudesanierungsprogramm KfW Energieeffizient Sanieren/Effizienzhaus (KfW 151) 560 14,6 2015 MW KfW Energieeffizient Sanieren/Einzelmaßnahmen (KfW 152) 142 2,6 2015 MW KfW Erneuerbare Energien * 0 0,0 2.481 113,9 2015 EH KfW Wohneigentum 1.241 56,7 2015 EH KfW Energieeffizient Bauen 784 38,8 2015 EH KfW Wohnraum Modernisieren 0 0,0 2015 EH KfW Energieeffizient Sanieren/Effizienzhaus 33 2,4 2015 EH KfW Energieeffizient Sanieren/Einzelmaßnahmen 126 3,3 2.184 101,2 4.665 215,1 * nicht nur Wohnungen, deshalb mitunter kein WE angegeben Drucksache 21/5758 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 34 Anlage 4 5758ga_Text 5758ga_Anlagen 5758ga_Antwort_Anlage1 5758ga_Antwort_Anlage2 5758ga_Antwort_Anlage3 5758ga_Antwort_Anlage4