BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5763 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 30.08.16 und Antwort des Senats Betr.: Innovationshemmnisse (II) – Digitale Verwaltung und Gründungsdauer? In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5402 äußert sich der Senat zu den Potenzialen der Digitalisierung in der Verwaltung, um bürokratische Hemmnisse abzubauen. Konkret heißt es dort: „Wesentliche weitere Potentiale resultieren aus Sicht des Senats in Zukunft aus einer verstärkten Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.“ Da Hamburg für sich in Anspruch nimmt, einer der zentralen Treiber der Digitalisierung in Deutschland und Europa zu sein, muss auch unsere Verwaltung in diesem Feld federführend sein. Hierzu kann sich nicht, wie bisher, auf Initiativen von Bundesebene beschränkt werden. Es ist dringend Engagement von Senat und Verwaltung gefragt. In der gleichen Drucksache verweigerte der Senat die Antwort auf die Frage nach dem Zeitaufwand für eine Unternehmensgründung in Hamburg. Der ausweichende Verweis auf den bundesweiten Durchschnittswert einer Unternehmensgründung aus dem Jahr 2011 lässt dabei vermuten, dass dem Senat hierzu keine Daten aus Hamburg vorliegen. Auch in diesem Zusammenhang könnte die Digitalisierung der Verwaltung eine Möglichkeit bieten, dass der Senat seinen Aufsichtspflichten nachkommen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Potenziale sieht der Senat konkret in der verstärkten Digitalisierung der Verwaltung, um bürokratische Hemmnisse abzubauen? Gibt es hier konkrete Projekte oder wenigstens Analysen dazu, wie groß mögliche Effizienzgewinne ausfallen könnten? Der Senat sieht erhebliches Potenzial in der Digitalisierung der Verwaltung. Die technischen Innovationen sollen dabei genutzt werden, die Verwaltung bürgerfreundlicher und effizienter auszurichten. Dabei schließt die Digitalisierung die organisatorische Optimierung von Verwaltungsverfahrensabläufen und Geschäftsprozessen ein, insbesondere die Abschaffung von Informationspflichten und die Vermeidung von Mehrfacheingaben von Daten durch die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Eine Abschätzung der internen und externen Effizienzgewinne kann nur anhand der konkret zu definierenden Verfahren und Prozesse vorgenommen werden. 2. Welchen Zeitaufwand muss ein Gründungswilliger in Hamburg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt einplanen, bis er alle notwendigen Genehmigungen für eine Unternehmensgründung erhält? a. Wenn dem Senat hierzu keine Daten vorliegen, ist geplant, diese zukünftig zu erfassen? Drucksache 21/5763 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nicht, warum glaubt der Senat, auf eine derart relevante Erfolgskennzahl der eigenen Wirtschaftspolitik verzichten zu können ? b. Welche Planungen zur Verbesserung der Situation der Gründer zum Gründungszeitpunkt werden der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden wann umsetzen? Es ist nicht geplant, über die vorliegenden Untersuchungen (siehe Drs. 21/1687) hinaus in Hamburg eigene Messungen des zeitlichen Aufwandes bei der Gründung eines Unternehmens vorzunehmen. Die Untersuchungen und Studien zur Gründungsdauer in Deutschland verdeutlichen, dass die in der öffentlichen Diskussion und bei Gründungsinteressierten häufig bestehenden pauschalen Vorstellungen von komplexen und langwierigen Gründungsverfahren sich empirisch nicht belegen lassen. Neben dem administrativen Verwaltungsaufwand für rechtsformspezifische Verfahren sind Informationsdefizite über das Gründungsverfahren sowie unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, die durch die Gründerinnen und Gründer eingereicht werden, die wichtigsten Gründe für Verzögerungen im Gründungsprozess. Der Senat trägt diesen Erkenntnissen aus der Gründungsforschung Rechnung, indem Behörden und öffentlich geförderte Beratungs- und Förderinstitutionen in Hamburg umfangreich und kompetent auch über administrative Verfahren informieren und so den Gründungsinteressierten eine gute Vorbereitung ihres Gründungsvorhabens ermöglichen. Weiterhin wird der Senat auch im Gründungsbereich die in der Antwort zu 1. beschriebenen und durch die Digitalisierung ermöglichten Prozessverbesserungen nutzen.