BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5764 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 30.08.16 und Antwort des Senats Betr.: „Rezept für Bewegung“ und ärztliche Präventionsempfehlung Mit dem „Rezept für Bewegung“ – einer bundesweiten Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V., der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutscher Sportärztebund ) e.V. – steht Ärztinnen und Ärzten ein Instrument zur Verfügung, ihre Patientinnen und Patienten gezielt zur körperlichen Aktivität zu motivieren . Neben individuellen Trainingsschwerpunkten beinhaltet das Rezept Informationen zu qualitätsgesicherten, gesundheitsorientierten Bewegungsangeboten in wohnortnahen Sportvereinen. Der Hamburger Sportbund (HSB) hat eine Umfrage unter 300 Medizinerinnen und Medizinern zum „Rezept für Bewegung“ durchgeführt und deren Ergebnisse im Juni 2016 veröffentlicht. Die befragten Ärztinnen und Ärzte beurteilen demnach das „Rezept für Bewegung“ positiv. Um das Rezept zukünftig noch erfolgreicher zu etablieren, sei eine weitere Verbreitung und bessere Aufklärung über das Konzept sinnvoll. Ab Januar 2017 steht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ein neues Instrument zur Verfügung: die Präventionsempfehlung nach dem Präventionsgesetz (PrävG). Ziel der Präventionsempfehlung ist es, verhaltensbezogene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu senken. Dabei geht es um die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen die ärztliche Präventionsempfehlung berücksichtigen, wenn sie über den Leistungsanspruch eines Versicherten entscheiden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie beurteilt der Senat den Erfolg des „Rezepts für Bewegung“ und welche Indikatoren werden zur Beurteilung herangezogen? Das „Rezept für Bewegung“ steht in Hamburg seit 2008, in einer neu überarbeiten Version seit 2014 zur Verfügung. Mit einem gemeinsamen Anschreiben der Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, des Präsidenten der Ärztekammer Hamburg und des Präsidenten des Hamburger Sportbundes (HSB) wurde im März 2014 das neue „Rezept für Bewegung“ flächendeckend bei der Hamburger Ärzteschaft bekannt gemacht. Es wurde seitdem laut Auskunft des Hamburger Sportbunds (HSB) in zunehmendem Maße von Ärztinnen und Ärzten/Praxen/Kliniken/Medizinischen Versorgungszentren angefordert. Diese Zunahme wird positiv bewertet. Der zuständigen Behörde liegen zu weiteren Indikatoren – über die veröffentlichten Ergebnisse der Evaluation durch den HSB hinaus – keine Informationen vor. Drucksache 21/5764 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Facharztgruppen nutzen das „Rezept für Bewegung“ und bei welchen Krankheitsbildern oder Beschwerden wird es vorwiegend eingesetzt ? Folgende Facharztgruppen nutzen laut oben genannte Evaluationsbericht das „Rezept für Bewegung“: Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie , Psychiatrie und Sportmedizin. Das „Rezept für Bewegung“ ist in erster Linie eine motivierende und präventive Maßnahme und dient der Vermeidung von chronischen Erkrankungen. Im Evaluationsbericht wird angegeben, dass es zur Reduktion von Übergewicht, Stressabbau oder der Schmerzbekämpfung, aber auch bei verschiedenen Erkrankungen wie zum Beispiel des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege oder auch bei Muskel-Skelett- oder neurologischen Erkrankungen eingesetzt wird. 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, das „Rezept für Bewegung“ in der Ärzteschaft und in der Öffentlichkeit noch bekannter zu machen und weiter zu etablieren? Um das „Rezept für Bewegung“ in der Ärzteschaft und in der Öffentlichkeit noch bekannter zu machen, werden weiterhin die bewährten Kooperationsstrukturen genutzt. Darüber hinaus wird die zuständige Behörde hierzu die entsprechenden Gremien zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung gemäß Präventionsgesetz (PrävG) einbeziehen. 4. In welchem Verhältnis werden das „Rezept für Bewegung“ und die ärztliche Präventionsempfehlung nach dem Präventionsgesetz (PrävG) zukünftig zueinander stehen? Werden beide Instrumente nebeneinander bestehen? 5. Kann das „Rezept für Bewegung“ zukünftig auch als Präventionsempfehlung ausgestellt werden? Welche Rolle käme in diesem Fall dem Hamburger Sportbund e.V. (HSB) zu, bei dem bislang „Rezepte für Bewegung “ von Ärztinnen und Ärzten angefordert werden? 6. Wie unterscheiden sich die Instrumente in Hinblick auf eine regelhafte Kostenübernahme beziehungsweise Bezuschussung der Teilnahme an Bewegungsangeboten für die Patientinnen und Patienten durch die gesetzlichen Krankenkassen? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Juli 2016 entschieden, dass ab 1. Januar 2017 Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen, aber auch im Rahmen einer sonstigen ärztlichen Untersuchung, Präventionsmaßnahmen verordnen und schriftliche Präventionsempfehlungen ausstellen können, um so Versicherte mit gesundheitsbezogenen Risiken zur Inanspruchnahme von primärpräventiven Angeboten zu motivieren. Der Vordruck für diese ärztliche Präventionsempfehlung befindet sich in der Abstimmung beim G-BA und liegt noch nicht vor. Es sind aktuell daher keine konkreten Aussagen darüber möglich, ob und wie die beiden Instrumente nebeneinander bestehen werden. Die Krankenkassen sind gehalten, bei ihrer Entscheidung über die Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention eine solche Präventionsempfehlung zu berücksichtigen . Bisherige Praxis in Hamburg ist, dass einzelne Kassen die Wahrnehmung von geprüften Angeboten der Sportvereine, die vom HSB und Verband für Turnen und Freizeit (vtf) zertifiziert und bekannt gemacht werden, mit bis zu 80 Prozent bezuschussen . Ob und wie sich die regelhafte Kostenübernahme beziehungsweise Bezuschussung der Teilnahme an Bewegungsangeboten durch die GKV ändern wird, kann derzeit nicht beurteilt werden.