BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5765 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 30.08.16 und Antwort des Senats Betr.: „Ausgangsbilanz“ – Bürgervertrag Rissen Am 13. Juli 2016 hat die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag der den Senat tragenden Fraktionen unter dem Betreff „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative Hamburg für gute Integration‘“ beschlossen. Dieser Antrag diente als Grundlage dazu, eine ganze Reihe von Bürgerverträgen mit verschiedenen Bürgerinitiativen in einer Reihe von Hamburger Stadtteilen zu schließen. Auch zwischen der Bürgerinitiative „VIN Rissen, Vorrang für Integration und Nachhaltigkeit“ (VIN), dem Hamburger Senat und dem Bezirksamt Altona wurde ein solcher Bürgervertrag (Bürgervertrag Rissen) geschlossen. Dieser Vertrag befasst sich auf elf Seiten und unter 25 Einzelpunkten mit den unterschiedlichen Fragen im Zusammenhang mit der städtischen Planung für eine Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen auf dem sogenannten Gelände Suurheid im Geltungsbereich des am 31. März 2014 in Kraft getretenen Bebauungsplans Rissen 45/Sülldorf 22 (HambGVBl. v. 11. April 2014, S. 129) und enthält Zusagen im Zusammenhang mit deren Umsetzung. Den Fortschritt der Umsetzung dieser Zusagen werden wir nunmehr in regelmäßigen Abständen überprüfen. Sollten einzelne Fragen noch nicht beantwortet werden können, so bitte ich um die Information, bis wann jeweils eine Antwort möglich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) und Jobcenter team.arbeit.hamburg sowie des Betreibers f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Wer hat den Bürgervertrag Rissen wann geschlossen? Welche zeitliche Bindung hat dieser Vertrag und wer ist an ihn gebunden? Siehe Drs. 21/5231 und Drs. 21/4991. 2. Sind damit Handlungen oder Beschlüsse der beteiligten Vertragspartner (insbesondere der Stadt Hamburg), die dem Bürgervertrag Rissen inhaltlich widersprechen, juristisch unwirksam? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Konsequenzen haben welche Verstöße gegen den Vertrag? Siehe Drs. 21/4991. 4. Wie stellt der Senat sicher, dass sich auch Dritte (Bauherr und Betreiber) zu jedem Zeitpunkt an die Regelungen des Bürgervertrags halten? Ist geplant, dass der Bürgervertrag Bestandteil eines zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrags wird? Welche Konsequenzen sieht ein zu Drucksache 21/5765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schließender öffentlich-rechtlicher Vertrag für den Fall der Vertragsverletzung vor? Siehe Drs. 21/4991. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 5. Welche Gebiete und Einrichtungen gehören zum sogenannten Sozialraum , von dem im Bürgervertrag Rissen die Rede ist? Der Planungsraum, der im Rahmen der integrierten Sozialplanung betrachtet wird, setzt sich aus den Stadtteilen Rissen und Sülldorf zusammen, wobei die Stadtteile hier jeweils auch als Sozialräume definiert sind. Aufgrund der räumlichen Nähe der bestehenden Einrichtung Sieversstücken zum geplanten Standort Unterbringung mit Perspektive Wohnen (UPW) und zu dem Zentrum Rissen werden in alle Überlegungen auch das westliche Gebiet des Sozialraums Sülldorf und der gesamte Sozialraum Rissen einbezogen. 6. Im Vertrag wird der Begriff der Sozialräume eingeführt. Was ist unter dem Begriff zu verstehen? Welche Sozialräume gibt es in Hamburg und welche Gebiete gehören zu den einzelnen Sozialräumen? Ist das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg in Sozialräume aufgeteilt? Wenn nein: Welche Gebiete sind nicht in Sozialräume integriert und warum nicht? Wer hat die Einteilung der Stadt in Sozialräume wann und mit welchen Vorgaben vorgenommen? Für die Zwecke der Integrierten Sozialplanung bilden die Bezirksämter Planungs- und/ oder Sozialräume. Diese Räume sind nicht statisch, sondern können der Erkenntnislage entsprechend gegebenenfalls verändert werden. Sie werden immer auf Basis der Statistischen Gebiete des Statistikamtes Nord gebildet. Der Zuschnitt der Sozialräume berücksichtigt professionelle Vernetzungs- und Arbeitsstrukturen. Die Bildung von Planungs- und/oder Sozialräumen hat den Zweck, Bedarfsanalysen zu unterstützen und den jeweiligen Handlungsbedarf zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund kann es keine abschließende Liste von Sozialräumen und integrierten Gebieten geben, da Sozialräume entsprechend dem Planungsansatz immer wieder neu gebildet werden können beziehungsweise müssen. Eine Vorgabe zur Einteilung der Stadt in Sozialräume gibt es nicht. Es handelt sich dabei um ein fachliches Instrument, das bei Bedarf von Planern genutzt wird. Alle Gebiete der Freien und Hansestadt können diesem Ansatz entsprechend bei Bedarf einem Sozialraum zugeordnet werden. 7. Wie sieht zum Stichtag 31. August 2016 der Stand der Planung und Bebauung des Standorts Suurheid gemäß Bürgervertrag aus? Welche Bauanträge sind gestellt, welche Genehmigungen und Befreiungen sind erteilt? Welche Maßnahmen sind geplant, um die Planungen für den Wohnungsbau auf dem 2. Bauabschnitt im engen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Stadtteilbeirat weiterzuführen? Beim ersten Bauabschnitt sind die Planungen abgeschlossen, die Bauantragsstellung steht bevor. Es sollen 147 Wohneinheiten entstehen. Die Hälfte davon soll für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden, mit einer Belegung von vier Flüchtlingen je Wohneinheit. Der zweite Bauabschnitt befindet sich noch in der Planung. Weitere Angaben sind erst nach Bauantragsstellung möglich. Bisher liegen keine Anträge vor. Der bereits im Frühjahr 2016 begonnene Bürgerdialog wird weitergeführt. Der Dialog ist in Rissen in Arbeitsgruppen (Integration, Stadtteilkultur, Jugendhilfe) überführt worden , an denen das Bezirksamt beteiligt ist. Darüber hinaus ist zum Thema Freizeitgestaltung ein Beteiligungsverfahren für die jugendlichen Bürgerinnen und Bürger in Vorbereitung, an dem auch Jugendliche aus der Folgeeinrichtung Sieversstücken beteiligt werden. Der Stadtteilbeirat wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens angehört werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5765 3 8. Wie sieht der Stand der Maßnahmen zur Verkehrserschließung gemäß Punkt 17 und die diesbezüglichen (auch vorbereitenden) Planungen und Maßnahmen aus? a) Wurde ein neues Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben? b) Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat bisher (Stand 31.08.2016) zur Realisierung der Brücke über die S-Bahn unternommen ? Welche konkreten Gespräche wurden hierzu mit der Deutschen Bahn und dem Bund geführt? Welche konkreten Maßnahmen und Gespräche plant der Senat hierzu zur vereinbarten „unverzüglichen Einleitung der notwendigen Schritte“? Ein neues Verkehrsgutachten wurde nicht in Auftrag gegeben; derzeit werden die fachlichen, organisatorischen sowie Finanzierungsfragen im Sinne des Kostenstabilen Bauens geklärt. Auf dieser Basis erfolgen die notwendigen Gespräche mit der Deutschen Bahn AG. c) Welche Haushaltsmittel sind für welche konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung beziehungsweise Realisierung der Brücke im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg 2017/2018 vorgesehen? Die in den Jahren 2017 und 2018 erforderlichen Planungsmittel können im Rahmen der beantragten Ermächtigungen finanziert werden. 9. Welche Verträge, die für die Realisierung der Bebauung des Standorts Suurheid gemäß Bürgervertrag geschlossen werden müssen, insbesondere zum Erwerb beziehungsweise Verkauf von Grundstücken und mit zukünftigen Betreibern der öffentlich rechtlichen Unterbringungen, wurden zum Stichtag 31. August 2016 bereits geschlossen, welche Verträge müssen im Einzelnen noch geschlossen werden? Wann rechnet der Senat mit dem Abschluss der noch ausstehenden Verträge? Für eine Teilfläche des städtischen Flurstücks 5084 der Gemarkung Rissen wurde am 8.Juli 2016 zur Umsetzung der Bebauung ein Kaufvertrag abgeschlossen. Die Flurstücke 5131 und 5132 der Gemarkung Rissen befinden sich noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), sodass hier noch ein Kaufvertrag aussteht . Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu laufenden Vertragsverhandlungen Stellung zu nehmen. 10. Bis zu welchem Zeitpunkt soll ein öffentliches Vergabeverfahren über den Betrieb der öffentlich rechtlichen Unterbringung (ÖrU) veröffentlicht werden beziehungsweise bis wann ist eine Vergabe geplant, bei dem der Stadtteilbeirat einzubeziehen ist? Siehe Drs. 21/5634. 11. Zu welchen Stichtagen wird das Bezirksamt Altona an die Bezirksversammlung Altona sowie den Stadteilbeirat berichten (siehe Punkt 10 des Vertrags)? Es soll eine Entscheidung geben, wenn sich die Stadtteilbeiräte konstituiert haben und die Bezirksversammlung nach der Sommerpause wieder tagt. Die Termine werden gemeinsam mit dem Sonderausschuss Flüchtlinge und dem Stadtteilbeirat festgelegt. 12. Von welchen Stellen wird ein integrationsförderlicher und gerechter Verteilungsschlüssel für die Hamburger Bezirke bis wann festgelegt? Wie ist dabei „integrationsförderlich“ und „gerecht“ definiert? Wer legt im zweiten Schritt bis wann den Unterverteilungsschlüssel für die Stadtteile fest? Das Konzept für einen hamburgweiten Verteilungsschlüssel wird derzeit vom Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) entwickelt und den zuständigen Behörden zu Abstimmung vorgelegt. 13. Ist es laut Vertrag ausgeschlossen, dass im Bereich Rissen an anderer Stelle als im Bereich Suurheid/Sieversstücken weitere Standorte für eine ÖrU für Flüchtlinge ausgewiesen und errichtet werden können? Drucksache 21/5765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja: Wie ist das sichergestellt? Wenn nein: Welche Flächen kämen für diesen Zweck infrage und gibt es hierfür bereits Planungen? Der Bürgervertrag schließt weitere Standorte für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung in Rissen nicht ausdrücklich aus. Allerdings schreibt er eine ausgewogene Verteilung von öffentlicher Unterbringung für Flüchtlinge in Altona und darüber hinaus vor. Für notwendige beziehungsweise alternative Standorte werden deshalb in erster Linie potenzielle Flächen geprüft, die im bezirklichen Vergleich bislang den geringsten Beitrag zur Unterbringung geleistet haben. Für weitere Flächen in Rissen gibt es derzeit keine Planungen. 14. Bis wann wird welche Stelle den unter Punkt 2 des Bürgervertrags erwähnten Prüfungsprozess zur Ermittlung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge durchführen, wer wird daran in welcher Form beteiligt? Welche Richtlinien fließen in den Prüfungsprozess mit welcher Gewichtung ein? Die zuständige Stelle für die Prüfung von Flächen und geeigneten Bestandsgebäuden sowie weiteren Unterkunftsmöglichkeiten ist der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF). Für die öffentlich-rechtliche Unterbringung gibt es diverse Standards, siehe Drs. 19/3572 und 20/917, die als Vorgaben in den Prüfungsprozess einfließen. Im Rahmen der Prüfprozesse werden das zuständige Bezirksamt, betroffene Fachbehörden und die anliegenden Bewohnerinnen und Bewohner beteiligt. Sowohl bei der Ansiedlung als auch bei wesentlichen Veränderungen von Unterkünften für die Unterbringung von Zuwanderern sind die zuständigen Bezirksämter gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz beteiligt. Diese erhalten die Gelegenheit, im Rahmen ihrer Stellungnahme Anregungen und Ergänzungen aufgrund der Kenntnisse aus dem Quartier aufzunehmen. 15. Wie viele Plätze (Unterkünfte und Belegungszahlen) werden nach der Planung des Senats zum 31. August 2016 bis wann im Bauabschnitt 1 für ÖrU erstellt und wie viele davon maximal mit Flüchtlingen belegt? Siehe: http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/. 16. Was beinhalteten die im Vertrag erwähnten ZKF- und BMF-Szenarien? Welche Auswirkungen haben diese Szenarien für Hamburg, den Bezirk Altona und den Stadtteil Rissen? Die im Vertrag erwähnten Szenarien beinhalten verschiedene Prognosen zu Zugangszahlen für das Jahr 2016 beziehungsweise 2017. Das Szenario des ZKF beinhaltet die Vorsorge für den Fall wieder ansteigender Zugangszahlen und liegt über dem Szenario der Volksinitiative. Die aktuellen Bedarfsplanungen orientieren sich an der Prognose des ZKF Szenarios. Zu den aktuellen Planungen für die Stadt, den Bezirk und den Stadtteil siehe http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/. Im Übrigen siehe Antwort zu 12. 17. Wie wird der Flüchtlingszugang ermittelt? Was bedeutet hierbei „Zuweisung nach EASY“? Wie ermittelt der Senat die Höhe des Familiennachzugs ? Welchen Einfluss hat ein Familiennachzug nach Belegung? Welche Regelungen gibt es für einen Familiennachzug? Der Zugang von Asylsuchenden, die nach Verteilung durch das bundesweite Verteilungsverfahren EASY in Hamburg verbleiben, wird vom Einwohnerzentralamt erfasst. Familiennachzüge zu Flüchtlingen, die bereits öffentlich untergebracht sind, werden von f & w erhoben. Familiennachzüge erhöhen in diesen Fällen den Bedarf in der öffentlichen Unterbringung. Der Familiennachzug aus dem Ausland erfolgt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen aus Kapitel 2, Abschnitt 6, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5765 5 18. Wer baut den Bauabschnitt 1 und wer baut den Bauabschnitt 2 nach der aktuellen Planung des Senats? SAGA GWG. 19. Wann ist mit dem Beginn und wann mit dem Abschluss des Baus im Bauabschnitt 1 und 2 zu rechnen? Die Termine für den Beginn der Baumaßnahmen und die Termine für die Inbetriebnahme der Einrichtungen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, die nicht immer vom Senat beeinflusst werden können. Aus diesem Grund sieht der Senat davon ab, konkrete Termine zu benennen. 20. Welches B-Planrecht gilt für die BIMA-Fläche? Sind Änderungen oder Abweichungen vom gegenwärtigen B-Planrecht geplant? Falls ja: Bis wann wird über diese Abweichungen und Änderungen entschieden ? Es gilt der Bebauungsplan Rissen 45/Sülldorf 22 (https://www.govdata.de/daten/-/ details/bebauungsplan-risssen-45-sulldorf-22-hamburg), der folgende Festsetzungen trifft: Allgemeines Wohngebiet mit zwei- beziehungsweise dreigeschossiger Bebauung , zum Teil Reihenhäuser beziehungsweise Mehrfamilienhäuser in Form von Geschosswohnungsbau sowie Doppelhäusern. Es sind Änderungen und Abweichungen vom Bebauungsplan geplant, über die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens entschieden werden wird. 21. Wie viele Wohneinheiten und welche Wohnflächen sieht das gegenwärtige B-Planrecht auf den einzelnen Flächen vor? Wie viele Wohnungen werden im Bauabschnitt 1 für Flüchtlinge genutzt und welche Nutzung ist für die übrigen Wohnungen des Bauabschnitts vorgesehen (Sozialwohnungen , frei finanzierte Wohnungen, Eigentumswohnungen)? Es sind insgesamt circa 230 Wohneinheiten vorgesehen. Eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Flächen ist derzeit nicht möglich. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen . Im Bauabschnitt 1 werden 73 Wohneinheiten gebaut, die für die öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden. Im Übrigen steht die Nutzungsmischung noch nicht fest. 22. Wer entscheidet über die Einsetzung des im Bürgervertrag erwähnten Stadtteilbeirats und dessen Zusammensetzung? Wann soll sich der Stadtteilbeirat spätestens konstituieren? Wie soll die im Bürgervertrag zu Punkt 10 festgeschriebene „maßgebliche Beteiligung mit Sitz und Stimme “ umgesetzt werden? Was bedeutet in diesem Zusammenhang konkret „maßgeblich“? Die Einrichtung der Stadtteilbeiräte ist in der Vorbereitung. Das Bezirksamt hat dem Hauptausschuss der Bezirksversammlung einen Vorschlag zur Zusammensetzung und Einsetzung der Stadtteilbeiräte vorgelegt. Der Hauptausschuss hat eine weitere Befassung und Zuständigkeit in den Sonderausschuss Flüchtlinge verwiesen. Hier wird auf der ersten Sitzung nach der Sommerpause über das weitere Vorgehen beraten und der Bezirksversammlung zur Entscheidung vorgelegt. 23. Wie sieht der Belegungszeitplan für die ÖrU mit Flüchtlingen im Bereich Suurheid aus? Bitte die Zeit von Planungs- und Baubeginn bis Ende der Nutzung angeben. 24. Wie sieht der Belegungszeitplan laut Bürgervertrag Rissen für den Bereich Sieversstücken I aus und wie für den Bereich Sieversstücken II? Bitte die Zeit von Planungs- und Baubeginn bis Ende der Nutzung angeben . Zum Belegungszeitplan siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/5723038/947c1d4e8be15c03e9a544ba9a1aa64e/ data/infoveranstaltung-hoergensweg-betriebskonzept.pdf Drucksache 21/5765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 25. Wie sind die aktuelle Kapazität und der aktuelle Belegungsstand in Sieversstücken 1 und 2? Welche zusätzlichen Kapazitäten werden bis zum 31. Dezember 2016 fertiggestellt? Die Kapazität in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Sieversstücken 1 und 2 beträgt bis zu 770 Personen, die mit 691 Bewohnern belegt ist (Stand 01.09.2016). Weitere Kapazitäten werden hier nicht zur Verfügung gestellt. 26. Wie und zu welchem Zeitpunkt wird der Rückbau von Sieverstücken I eingeleitet? Wird darüber ein separater Vertrag mit f & w geschlossen? Wie wird der zugesagte Rückbau sichergestellt? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 27. In welchem Umfang sind in den Bauabschnitten 1 und 2 Einrichtungen geplant, die nicht reinen Wohnzwecken dienen? Um welche Einrichtungen handelt es sich dabei? Bis wann werden diese erstellt und wer wird unter welchen Bedingungen diese betreiben? Wie in allen von f & w betriebenen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind sowohl in Sieversstücken als auch in Suurheid Gemeinschaftsräume vorhanden beziehungsweise werden in die Planung miteinbezogen. Die Gemeinschaftsräume sind Teil der jeweiligen Einrichtungen und werden von f & w betrieben. 28. Welche Personenkreise sollen in ÖrU untergebracht werden? Und wie wird sichergestellt, dass das eingehalten wird? Siehe: http://www.hamburg.de/basfi/fa-wohnungslosenhilfe/ und Drs. 20/917. 29. Wie viele Familien und wie viele alleinstehende Flüchtlinge sollen im Bereich Suurheid I und im Bereich Suurheid II untergebracht werden? Von wie vielen Kindern ist dabei auszugehen? Siehe Drs. 21/3652. 30. In welchem Umfang werden mit welchen Zeitplänen Kindergarten- und Schulkapazitäten in welcher Höhe an welchen Standorten geschaffen? Für die Kindertageseinrichtungen gilt folgende Vorgehensweise: Grundsätzlich passen die Träger der Kindertageseinrichtungen (Kita) mit ihrer genauen Kenntnis der örtlichen Bedarfslagen eigenverantwortlich die bestehenden Angebotsstrukturen in ihren Tageseinrichtungen an. Gegebenenfalls bauen sie neue Angebote in bestehenden Tageseinrichtungen auf oder richten neue Tageseinrichtungen ein. Eine Ausnahme davon bilden Wohnungsneubauten, die im Rahmen neuer Bebauungspläne geplant werden. In die Planungsprozesse wird die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) von Anfang an einbezogen. Entstehende Bedarfe in der Kindertagesbetreuung werden ermittelt und, wenn möglich, entsprechende Flächen in den Neubaugebieten gesichert. Zur Betreuung von Flüchtlingskindern und zum Ausbau der Kindertagesbetreuung im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften sucht die zuständige Behörde darüber hinaus regelmäßig das Gespräch mit den Partnern des Landesrahmenvertrages. Weiterhin finden dazu Erörterungen in den Sitzungen der Vertragskommission statt. Bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen besteht große Bereitschaft und Engagement, für die Flüchtlingskinder eine verlässliche Angebotsstruktur zu schaffen und einen Beitrag zur Sicherstellung eines adäquaten Betreuungsangebotes für Kinder aus Flüchtlingsfamilien zu leisten. Sie stellen, abhängig vom Zeitpunkt des Bedarfs, von der Größe der Einrichtung und der Belegungsstruktur, den Kindern aus Flüchtlingsfamilien frei werdende Plätze in bestehenden Kitas zur Verfügung. Abhängig von der regionalen Lage ist es im Einzelfall erforderlich, Kitas in den neuen Quartieren zu initiieren. Die Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen „Suurheid“ wird eine Nachfrage nach zusätzlichen Kita-Plätzen auslösen, die nicht vollständig durch umliegende Kitas aufgefangen werden kann. Das Bezirksamt Altona ist zurzeit mit der Prüfung befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5765 7 Für die Schulen gilt folgende Vorgehensweise: Die nach bisherigem Planungsstand zu erwartende Schülerzahl lässt durchschnittlich etwas mehr als eine Klasse pro Jahrgang an zusätzlichen Schülerinnen und Schüler erwarten. Mit den bereits in Planung befindlichen Erweiterungen an der Schule Lehmkuhlenweg , deren Fertigstellung für 2017 geplant ist, befinden sich in der Region 6, zu der Rissen gehört, ausreichend Grundschulkapazitäten. Mit der Fertigstellung des neuen Klassentraktes auf dem Campus Rissen im Herbst 2016 entstehen zusätzliche Kapazitäten an weiterführenden Schulen. Hier sind im Übrigen die weiterführenden Schulen im Umfeld zu betrachten, da bei älteren Schülerinnen und Schülern durchaus einen größeren Radius des Schulweges in Betracht gezogen werden kann. Die für Bildung zuständige Behörde strebt eine gleichmäßige Verteilung der Kinder mit Fluchthintergrund an. 31. In Punkt 9 des Vertrags wird eine Absprache des Bezirks mit dem Stadtteil erwähnt. Wer ist hierbei der „Stadtteil“? Wer war an diesen Absprachen beteiligt? Der Bezirk hat folgende Gespräche geführt: Im Rahmen der Bürgerdialogveranstaltungen zum UPW Standort Suurheid wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das angestrebte Leistungsprofil eines Stadtteilmanagements Rissen vorgestellt und diskutiert. Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden in den Ausschreibungstext aufgenommen. Die „Rissener Runde“ hat sich auf den Bürgerdialogveranstaltungen als ein von vielen Rissenern akzeptiertes Gremium identifizieren lassen, sodass seitens der Verwaltung die Rissener Runde aufgefordert wurde, zwei Delegierte in das Auswahlgremium (Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Verwaltung, Politik, Delegierte aus Rissen) für das Stadtteilmanagement zu entsenden. Diese Verfahren wurden im Rahmen der Bürgerdialoge öffentlich gemacht, sodass jede Bewohnerin und jeder Bewohner die Möglichkeit einer Mitsprache gehabt hat. 32. Wann beginnt das Stadtteilmanagement „ProQuartier“ mit seiner Arbeit und bis wann wird über den örtlichen Standort entschieden? Das Stadtteilmanagement hat im Rahmen eines „Projektvorlaufs“ seine Arbeit bereits aufgenommen. Ein Mitarbeiter von „ProQuartier“ nimmt an Sitzungen des Arbeitskreises Integration der „Rissener Runde“ teil. Die Ausschreibung der Stelle des Stadtteilmanagers ist erfolgt; mit einer Besetzung der ausgeschriebenen Stelle wird zum November gerechnet. Hinsichtlich des örtlichen Standorts sieht das Konzept von „ProQuartier“ vor, dass zunächst keine Räume benötigt werden, weil die Stadtteilmanagerin oder der Stadtteilmanager am Anfang vor allem aufsuchend tätig werden wird. 33. Was waren die Gründe, „ProQuartier“ mit dem Stadtteilmanagement zu betreuen? Welche Funktionen und Aufgaben nimmt „ProQuartier“ hierbei war? Welche Rechte hat „ProQuartier“ im Stadtteil? „ProQuartier“ hat in einem Interessenbekundungsverfahren mit seinem Konzept überzeugt und sich gegen andere Bewerber durchgesetzt. „ProQuartier“ ist der Träger, der den Stadtteilmanager beschäftigt und ihn mit der Expertise des Unternehmens unterstützt . Ein Stadtteilmanagement arbeitet gemeinwesen- und bedarfsorientiert. Daraus leiten sich keine speziellen Rechte ab. 34. Was bedeutet im Rahmen des Stadtteilmanagements konkret die Sicherstellung der Bewohnerbeteiligung? Bestandteil des Aufgabenprofils des Stadtteilmanagements ist der Aufbau von Partizipationsstrukturen sowohl für die Bewohnerinnen und die Bewohner des neuen Quartiers als auch für die Bewohnerinnen und die Bewohner von Sieversstücken. Geeignete Formate werden in Zusammenarbeit mit den Bewohnern/-innen und den Mitarbeitern /-innen von f & w entwickelt werden. Drucksache 21/5765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 35. Wie viele Kinder, die eine weiterführende Schule besuchen, lebten in Rissen in den Jahren 2010 bis 2016 (nach Jahren aufgegliedert)? Welche Prognosen für die Schülerzahlen ergeben sich für die Jahre 2017 bis 2020 aufgrund der erhöhten Bautätigkeit in Rissen allgemein und für das Gebiet Rissen Suurheid im Besonderen? Für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Wohnort in Rissen an weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II an Stadtteilschulen, Gymnasien und Sonderschulen ) in den Schuljahren 2010/2011 bis 2015/2016 siehe folgende Tabelle: Schuljahr Anzahl Schülerinnen und Schüler 2010/11 1.075 2011/12 1.108 2012/13 1.142 2013/14 1.183 2014/15 1.211 2015/16 1.220 Quelle: Schuljahresstatistik 2010 bis 2015 Die Wohnungsbauaktivitäten ohne das Baugebiet Suurheid lassen eine Zunahme von dauerhaft insgesamt sechs bis acht Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang an den beiden Grundschulen in Rissen erwarten. Direkt nach Fertigstellung der Wohnungen können diese Zahlen innerhalb der einzelnen Jahrgänge erheblich schwanken. Für weiterführende Schulen erfolgt der Zuwachs der Schülerzahl in der Regel mit einer Verzögerung von drei bis fünf Jahren. Bei bis zu 600 Wohneinheiten, die auf dem Gebiet Suurheid entstehen, wäre mit rund 25 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang zu planen, wobei insbesondere für die Wohnunterkunft mit Perspektive Wohnen nicht auf Erfahrungswerte vergleichbarer Wohngebiete zurückgegriffen werden kann. 36. Welche Mittel stellt der Senat für die Anpassung der Schulkapazitäten welchen Schulen im Rahmen der Beschulung der zusätzlichen Schüler aus dem Bereich Suurheid/Sieversstücken wann zur Verfügung? Wann ist in diesem Zusammenhang mit dem Beginn und Abschluss notwendiger Bautätigkeiten zu rechnen? Nach derzeitigem Planungsstand ist kein weiterer Ausbau der vorhandenen Schulkapazitäten notwendig, um den zu erwartenden Zuwachs versorgen zu können. Sollte die Entwicklung der Schülerzahlen deutlich von den bisherigen Annahmen abweichen, würde kurzfristig nachgesteuert werden, um zum Beispiel für eine kürzere Übergangszeit einen möglichen Spitzenbedarf temporär mit mobilen Klassenräumen zu versorgen . 37. Bis zu welchem Zeitpunkt wird eine Anpassung der Hallenkapazitäten am Schulcampus Rissen erfolgen und in welcher Form wird dies stattfinden ? Der Campus Rissen ist eine kombinierte Ganztags- und Gemeinschaftsfläche und wurde zum Schuljahresbeginn 2016/2017 in Betrieb genommen. Da der Standort bereits sehr eng bebaut wurde und auch die Grundschule Iserbarg zusätzlichen Sporthallenbedarf hat, wurde entschieden, die zusätzliche Sporthalle am Standort Iserbarg zu realisieren. Die Halle befindet sich bereits in Bau und soll noch im Jahr 2016 in Betrieb genommen werden. 38. Wie stellt der Senat im Bereich der Kinderbetreuung die im Vertrag vorgesehene Durchmischung von Flüchtlingskindern und einheimischen Kindern sicher? Ein Ziel der zuständigen Behörde ist die Integration der Kinder im nahen Umfeld der Wohnunterkünfte in die Regelangebote von Kindertagesstätten. Bei dem Projekt Suurheid wird eine Durchmischung durch die geplante heterogene Belegung des gesamten Wohnquartiers sichergestellt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5765 9 Um dem Informationsbedarf rund um das Thema „Flüchtlingskinder und ihre Familien in Kita und Tagespflege“ nachzukommen, hat die zuständige Behörde Informationen und vielfältige Hinweise, die sich gezielt an Fachkräfte richten, für Kita-Träger zusammengestellt: http://www.hamburg.de/fluechtlingskinder/. 39. Wie und wann wird die im Vertrag festgelegte Erhöhung der Polizeipräsenz in und um die Unterkunft gewährleistet? Welche Mittel werden hierfür wann zur Verfügung gestellt? 40. Handelt es sich hierbei um eine von anderen Maßnahmen unabhängige Kapazitätserhöhung? Wenn nein: Warum ist das nicht nötig und wo werden die Kapazitäten abgezogen? Die polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort ist mit der Belegung der entsprechenden Unterkünfte zu gewährleisten. Die für diesen Standort vorzusehenden Präsenzmaßnahmen werden zeitnah zu diesem Zeitpunkt festgelegt und, wie im Bürgervertrag vorgesehen, im Stadtteilbeirat vorgestellt. Die erforderlichen Kapazitäten werden im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzung sowie des Personalbestands der Polizei bereitgestellt. 41. Wie soll zukünftig die medizinische Versorgung im Stadtteil sichergestellt werden? Welche Maßnahmen sind hierzu geplant? Wie sieht hierzu der genaue Zeitplan der einzelnen Maßnahmen aus? Hamburg verfügt insgesamt über ein dichtes und sehr gut erreichbares Angebot an ambulanter medizinischer Versorgung. Dieses Versorgungsangebot wird nach den „Richtlinien für die Bedarfsplanung für die gemeinsame Region“ von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) vorgehalten; eine kleinräumigere Bedarfsplanung nach Stadtteilen lässt die Richtlinie nicht zu. Allerdings haben sich KVH und Hamburger Krankenkassen darauf verständigt, festgestellten lokalen Versorgungsengpässen durch Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung in Hamburg zu begegnen. Das Bezirksamt wird hierzu Gespräche mit der KVH und den Hamburger Krankenkassen führen. 42. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant der Senat für eine Steigerung der Kinder- und Jugendarbeit in Rissen? Wie sieht hier der Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen aus? Derzeit gibt es im Jugendamt Altona Vorplanungen zur Verstärkung der Offenen Kinder - und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in Rissen. Das Vorhaben beinhaltet die Erweiterung des bestehenden Jugendclubs in Rissen sowie weitere Kinderangebote im Bereich der offenen Arbeit. Vor dem Hintergrund der parlamentarischen Sommerpause gab es noch keine Beteiligung des Jugendhilfeausschusses. Eine Zeitplanung kann zum jetzigen Planungsstand noch nicht abgegeben werden. Darüber hinaus ist ein Beteiligungsverfahren für einheimische und geflüchtete Jugendliche (mit Unterstützung der Deutschen Jugendstiftung) in Rissen/Sülldorf in Vorbereitung . Ziel ist es, im Januar 2017 einen Jugendkongress zum Thema Freizeit durchzuführen . Jugendliche waren an den vorbereitenden Überlegungen beteiligt und werden mit Beginn des neuen Schuljahres verstärkt in die weitere Vorbereitung und Planung des Jugendkongresses einbezogen. 43. Welche Möglichkeiten von Aus- und Fortbildung sowie Qualifizierung von Flüchtlingen bestehen heute bereits im Bereich Rissen? Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat zu welchen Zeitpunkten vor, um diese Möglichkeiten zu steigern? Das Angebot für Aus- und Fortbildungen sowie Qualifizierungen konzentriert sich nicht auf einzelne Stadtteile, sondern wird seitens der Agentur, Jobcenter sowie unterschiedlicher Träger im gesamten Stadtgebiet für die jeweilige Zielgruppe vorgehalten. Nur so ist eine bestmögliche Auslastung der Angebote und Ressourcennutzung möglich . Drucksache 21/5765 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Die durch Jobcenter geförderten Aus- und Fortbildungen sowie Qualifizierungen bereiten auf eine Integration in den Hamburger Arbeitsmarkt vor. Die ausschließliche Integration in wohnortnahe Beschäftigungen, in diesem Fall in der Umgebung von Rissen, ist kein im SGB II fixiertes gesetzliches Ziel. Der Hamburger Arbeitsmarkt fordert von der überwiegenden Zahl der Beschäftigten wie der Beschäftigungssuchenden eine mindestens begrenzte Mobilität. Die Bildungslandschaft, die den Beschäftigungssuchenden zur Verfügung steht, berücksichtigt diesen Umstand, dies gilt nicht nur für die Bildungsangebote von Nicht- Flüchtlingen, sondern auch für die von Flüchtlingen und Schutzsuchenden. Den Schutzsuchenden und Flüchtlingen, die als erwerbsfähige Leistungsberechtigte Leistungen des SGB II beziehen und im Raum Rissen wohnen, stehen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sämtliche Förderangebote zur Verfügung. Allen Kundinnen und Kunden und somit auch den Bewohnerinnen und Bewohnern Rissens steht bei Vorliegen der Voraussetzungen das komplette Maßnahmeportfolio der Agentur in Hamburg zur Verfügung. Eine Unterscheidung zwischen Angeboten für Flüchtlinge und Angeboten für die weiteren Kunden im SGB-III-Bereich wird nicht vorgenommen. 44. Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf die notwendige verkehrstechnische Entwicklung sind laut Bürgervertrag vorgesehen und welche Maßnahmen wird der Senat mit welchem Zeitplan im Bereich Suurheid/ Sieversstücken/Rissen umsetzen? Bis zu welchem Zeitpunkt sind welche Verkehrslenkungsmaßnahmen (in Abstimmung mit dem Stadtteilbeirat ) geplant, damit der Baustellenverkehr für das Gebiet Suurheid/ Sieversstücken ausschließlich über die Straße Sieverstücken abgewickelt werden kann? Zu den vorgesehenen verkehrstechnischen Maßnahmen siehe Drs. 21/5231. Die Terminpläne werden sukzessive mit der Planung aufgestellt. Die konkrete Führung des Baustellenverkehrs findet auf Basis einer noch für jedes Teilprojekt zur erarbeitenden detaillieren Bauausführungsplanung statt. 45. Wann wird die im Vertrag genannte Sanierungs- und Investitionsoffensive für Sportanlagen und den Aus- und Neubau von Sportflächen und -hallen starten? Welche konkreten Maßnahmen sind hier zu welchen Zeitpunkten vorgesehen? Im Umfeld des benannten Geländes „Suurheid“ in Rissen/Sülldorf befinden sich drei Schulen, an denen Zubauten von Sporthallen geplant sind. Unabhängig von dem in der Anfrage thematisierten Bürgervertrag investiert der Senat innerhalb des Rahmenplans Schulbau umfrangreich in Neubau und Sanierung von Schulsporthallen (siehe Drs. 21/732). - Schule Lehmkuhlenweg, Lehmkuhlenweg 19/21 Zubau Sporthalle – Baubeginn 2016/Baufertigstellung 2017 - Schule Iserbarg, Iserbarg 2 Zubau Sporthalle – Baubeginn 2016/Baufertigstellung 2016 - Schule Marschweg, Marschweg 10 Zubau Sporthalle – Baubeginn 2018/Baufertigstellung 2020 Die Bestandshallen an den genannten Schulstandorten sind vollumfänglich nutzbar und bedürfen hinsichtlich des baulichen Zustands keiner Sanierung gemäß Rahmenplan Schulbau. Über den Zubau von Hallen hinaus wird durch den Neubau des Sportplatzes Marschweg die Aufgabe des öffentlichen Sportplatzes Iserbarg kompensiert. Diese Maßnahme ist derzeit im Bau und wird voraussichtlich Ende 2016 abgeschlossen werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5765 11 46. Welche weiteren Maßnahmen, die unter den obigen Fragen noch nicht erwähnt wurden, sind auf der Basis des Bürgervertrags Rissen zu welchen Zeitpunkten vorgesehen? Nach gegenwärtiger Einschätzung: keine.