BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5766 21. Wahlperiode 06.09.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 30.08.16 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Juli 2016? (III) Aus den Antworten des Senats auf die Drs. 21/5621 ergeben sich neue Fragen . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermittelt und den Ländern im jeweiligen Folgemonat zur Verfügung gestellt. Sie stellen lediglich eine stichtagsbezogene Betrachtung dar und enthalten keine personenbezogenen Daten, die einen Abgleich mit dem ausländerbehördlichen Fachverfahren ermöglichen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Im Vergleich zum Juni 2016 sind in Drs. 21/5621 plötzlich für Juli 2016 mit 50.184 insgesamt 2.443 mehr Flüchtlinge angegeben, obwohl Hamburg in dem Monat nur 388 Flüchtlinge zugewiesen wurden. Der Zuwachs erfolgte mit 1.865 Personen vor allem beim Rechtsstatus Aufenthaltsgestattung , obwohl im Juli mit 2.470 Asylanträgen sogar weniger gestellt wurden als im Juni mit 2.750. Wie sind die deutlich höheren Flüchtlingszahlen jeweils zu erklären? Die Zahl der erfolgten Zuweisungsentscheidungen nach dem Königsteiner Schlüssel und der erteilten Aufenthaltsgestattungen durch das BAMF stehen gegenwärtig nicht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang. Das Ansteigen der Zahl der ausgestellten Aufenthaltsgestattungen in der AZR-Statistik beruht nicht auf den monatlich erfolgten Zuweisungsentscheidungen. Personen, die im Besitz einer Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMA) oder eines Ankunftsnachweises sind beziehungsweise waren, sind in dieser Statistik nicht enthalten. Das AZR zählt die Personen erst mit der erstmaligen Ausstellung einer Aufenthaltsgestattung durch das BAMF. Diese wird bei Entgegennahme des Asylantrages beim Bundesamt ausgestellt. Die hohen Zugangszahlen im vergangenen Jahr haben dazu geführt, dass das BAMF die Asylanträge nicht zeitnah entgegennehmen und somit auch keine Aufenthaltsgestattung ausstellen konnte. Bis Ende Juli 2016 hat das BAMF in Hamburg allen Personen, die noch keinen Antrag gestellt haben, einen Termin zur Antragstellung zugeteilt. Vor diesem Hintergrund ist somit auch das Ansteigen der Zahl der ausgestellten Aufenthaltsgestattungen plausibel. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. In der Auflistung nach Herkunftsstaaten sind vor allem mehr Afghanen genannt. So sind es im Juli 2016 7.284 Afghanen mit Aufenthaltsgestattung . Im Juni waren es 5.879, also ein Unterschied von fast 24 Prozent. Was ist der Hintergrund dieser drastischen Veränderung innerhalb von vier Wochen? Drucksache 21/5766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Terminierung der Asylantragstellung (und somit auch für die Erstausstellung der Aufenthaltsgestattung) ist ausschließlich das BAMF verantwortlich. Da im Juli 2016 insgesamt 1.495 Asylanträge durch afghanische Staatsangehörige gestellt wurden (siehe Drs. 21/5621), ist der Zuwachs plausibel. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Laut Drs. 21/5261 ist die Zahl der Überresidenten aus sicheren Herkunftsstaaten von Juni 2016 mit 939 Personen drastisch auf 296 im Juli abgesunken. Liegen dem Senat Informationen über den Verbleib beziehungsweise erhöhte Ausreisen dieser Personengruppe vor? Die genannte Zahl von 296 Überresidenten aus sicheren Herkunftsstaaten entstammt einer tagesaktuellen Auswertung am 25. August 2016 (siehe Drs. 21/5621). Sie bildet damit nicht den Stand Ende Juli, sondern den Stand 25. August 2016 ab. Bislang erfolgte die Auswertung der Überresidenten anhand einer von der zuständigen Behörde händisch geführten Liste, zu der f & w fördern und wohnen AöR die Belegungsveränderungen zulieferte. Aufgrund der händischen Bearbeitung und Weitergabe wies diese Liste keinen tagesaktuellen Stand aus und war zudem fehleranfällig. Im Juli erfolgte die Umstellung der Auswertung auf die Software Quartiersmanagement (QMM), wofür jedoch mehrere Hundert Datensätze noch einmal händisch abgeglichen , ergänzt und aktualisiert werden mussten. Das Absinken der Zahlen ist somit aus zwischenzeitlichen Belegungsveränderungen in den Einrichtungen und der Erfassungen im Quartiersmanagement zu erklären. Im Übrigen siehe Drs. 21/5621. 4. Auch sollen im Juli 789 Personen in Folgeunterkünfte gezogen sein. Gleichzeitig ist die Zahl der Überresidenten abzüglich der Personen aus sicheren Herkunftsstaaten aber von 9.292 auf 7.897 gesunken, was 1.395 Personen sind. Wo sind jene 606 Überresidenten hin, die nicht in Folgeunterkünfte gezogen sind? Die Zahl der in Folgeunterkünfte gezogenen Personen betrifft nicht notwendig Überresidenten , weil insbesondere anerkannte Schutzberechtigte prioritär – gegebenenfalls vor Ablauf der sechsmonatigen Frist nach § 47 Absatz 1 Asylgesetz – in Folgeunterkünfte verlegt werden. Unabhängig davon verlassen Personen die Erstaufnahme auch aus anderen Gründen, beispielsweise erfolgen freiwillige Ausreisen, Abschiebungen, Auszug in privaten Wohnraum, oder sie verlassen die Einrichtung dauerhaft, ohne sich vorher abzumelden. Eine einzelfallbezogene Darstellung würde eine händische Auswertung sämtlicher infrage kommender Vorgänge erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Wie viele der Überresidenten sind schulpflichtig? Wie viele kommen davon für welche IVK-Klassenstufe infrage? Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg haben, sind in Hamburg zum Schulbesuch verpflichtet. Dies gilt unabhängig vom Aufenthaltsstatus auch für Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien . Eine gesonderte Auswertung in Bezug auf die Schulpflicht der Bewohnerinnen und Bewohner der EA ist über die Software QMM nicht möglich. Da die Schulpflicht regelhaft mit dem sechsten Lebensjahr beginnt und spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres endet, wurde die Auswertung für diese Personengruppe vorgenommen. Die Auswertung ergibt mit Stand vom 29. August 2016 eine Zahl von 1.297 Personen. Die Verteilung auf die verschiedenen IVK-Klassenstufen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Die Einstufung in eine Internationale Vorbereitungsklasse (IVK) beziehungsweise in die weiteren Angebote ist nach Alter idealtypisch vorgenommen worden . In den Schulen kann nach Leistungsstand und im Einzelfall eine andere Einstufung vorgenommen werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/5501. IVK 1/2 IVK 3/4 IVK 5/6 IVK 7/8 ESA/MSA1 AVM-Dual2 insgesamt (6-7ährige) (8-10jährige) (11-12jährige) (13-14jährige) (15jährige) (16-17jährige) (6-17jährige) 254 333 202 179 102 227 1.297 Quelle: Auswertung des ZKF, 31.08.2016 1 zweijähriger Ausbildungsgang zum Ersten Allgemeinen oder Mittleren Schulabschluss 2 Ausbildungsvorbereitung für Migranten, berufsschulischer Ausbildungsgang